Deutschland-Wyk auf Föhr: Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden
2020/S 011-022370
Wettbewerbsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Hafenstraße 23
Ort: Wyk auf Föhr
NUTS-Code: DEF
Postleitzahl: 25938
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Amt Föhr – Amrum
E-Mail: MjE2WV5WXzBRXWRWUR5UVQ==
Telefon: +49 46815004-0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wyk.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.amrum.de
Postanschrift: Esmarchstraße 64
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF0
Postleitzahl: 241205
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): RICHTER Architekten
E-Mail: MTluWW43WGlaX2BrXGJrXGUkaWBaX2tcaSVbXA==
Telefon: +49 4315796000
Fax: +49 4315796001
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://architekten-richter.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau „Haus des Gastes“ in Nebel auf Amrum
Die Gemeinde Nebel auf Amrum plant den Abriss und Neubau des bestehenden Haus des Gastes. Gegenwärtig wird ein Mittelbedarf von ca. 4.0 Mio. EUR für die Gesamtmaßnahme geschätzt. Für diese Maßnahme beabsichtigt die Gemeinde Nebel einen Architektenwettbewerb durchzuführen. Aufgrund des Umfangs der Baumaßnahme soll für den Neubau ein offener, zweiphasiger Realisierungswettbewerb entsprechend der Richtlinie für Planungswettbewerbe RPW 2013 durchgeführt werden. Ziel des Wettbewerbs ist es, den besten Lösungsvorschlag zu erhalten, der den unterschiedlichen Anforderungen, insbesondere der Gestaltung, Funktionalität, Wirtschaftlichkeit in Bau und Betrieb, Nachhaltigkeit und Umwelt in abgestimmter Form gerecht wird.
Der Wettbewerb wird als offener, zweiphasiger Realisierungswettbewerb gemäß RPW 2013 §3 Abs. 2 und 4 durchgeführt. Im Wettbewerb werden Leistungen gemäß HOAI 2013 Teil 3 Abschnitte 1-4 Haus des Gastes erwartet. Das Wettbewerbsgebiet umfasst die Liegenschaft des „Hauses des Gastes“ in Nebel einschließlich der umgebenden Freiflächen.
Der Zulassungsbereich umfasst die Staaten des europäischen Wirtschaftsraumes EWR sowie die Staaten der Vertragsparteien des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen GPA. Der Wettbewerb wird in deutscher Sprache durchgeführt.
Aus den in der 1. Wettbewerbsphase fristgerecht eingesendeten und für die Beurteilung im Preis-gericht zugelassenen Arbeiten wählt das Preisgericht 8 – 12 Beiträge aus, die in der 2. Phase ver-tiefend bearbeitet werden sollen. Das Verfahren ist durchgängig anonym.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich Teams bestehend aus Architekten und Landschaftsarchitekten. Jeder Teilnehmer hat seine Teilnahmeberechtigung eigenverantwortlich zu prüfen. Er gibt eine Verfassererklärung gemäß § 5 Absatz 3 RPW ab. Die Arbeitsgemeinschaften gelten jeweils als ein Wettbewerbsteilnehmer.
Abschnitt IV: Verfahren
Das Preisgericht wird sein Urteil anhand der Qualität der eingereichten Planungsleistungen bilden. Folgende Kriterien werden bei der Beurteilung der Wettbewerbsarbeiten angewendet:
Formalleistungen: Termingerechte Abgabe, Leistungs- und Programmerfüllung, Einhaltung der Grundstücksgrenzen
Städtebauliches Gesamtkonzept: Strukturelle Leitidee, Einbindung in das städtebauliche Umfeld, Freiraum, Anordnung und Maßstäblichkeit der Baumasse
Gestaltungsqualität und Funktionen: Qualität des architektonisch und räumlichen Konzeptes, Erfüllung Raumprogramm, funktionale Anforderungen, Funktionalität (Erschließung, Barrierefreiheit, Kommunikation); Komfort und Gesundheit (Tageslicht, Raumklima); Wirtschaftlichkeit (Flächeneffizienz, Nutzungsflexibilität, Lebenszykluskosten, Investitionskostenrahmen, Nachhaltigkeit); Ressourcen und Energie (Flächenversiegelung, Baustoffe, Energie);
Die dargestellte Reihenfolge der Aspekte ist nicht als Wertung zu betrachten.
Die Wettbewerbssumme ist ermittelt gemäß RPW 2013 für die Leistungsbereiche Freianlagen §§ 39 HOAI und Gebäude und Innenräume §§ 33 HOAI
Für Preise und Anerkennungen stellt die Ausloberin als Wettbewerbssumme einen Betrag in Höhe von 50 000 EUR zur Verfügung.
Die Aufteilung der Wettbewerbssumme erfolgt gemäß RPW 2013
50 % als Aufwandsentschädigung verteilt auf die Teilnehmer der 2. Phase. Dies entspricht 25 000 EUR / durch die Anzahl der in der 2. Phase eingereichten und zum Preisgericht zugelassenen Wettbewerbsbeiträge.
50 % Preisgeld entspricht 25 000 EUR Aufteilung gemäß. RPW 2013
1. Preis 40 % = 10 000 EUR
2. Preis 30 % = 7 500 EUR
3. Preis 20 % = 5 000 EUR
4. Preis 10 % = 2 500 EUR
Die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) ist in den genannten Beträgen nicht enthalten und wird zusätzlich erstattet.
Dem Preisgericht bleibt bei einstimmigem Beschluss (RPW § 7 Absatz 2) eine andere Verteilung der Wettbewerbssumme vorbehalten.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Rückfragen zum Wettbewerb können bis zum 7.2.2020 schriftlich (per E-Mail) an den Wettbewerbsbetreuer gerichtet werden. Sie werden im Kolloquium von der Ausloberin bzw. einem bevollmächtigen Vertreter – soweit inhaltliche Fragen auftreten unter Hinzuziehung von Preisrichtern – schriftlich beantwortet. Sie werden Bestandteil der Auslobung. Die Ausloberin läd die interessierten Teilnehmer*innen am 14.2.2020 um 13:00 Uhr in Nebel auf Amrum zu einem Kolloquium mit den Wettbewerbsteilnehmern, Preisrichtern, Sachverständigen und Vorprüfern.
Aufgrund der komplexen und detailreichen Aufgabenstellung sowie der Ortslage ist die Teilnahme am Kolloquium dringend angeraten!
Wir bitten um formlose Anmeldung zum Kolloquium bis zum 10.2.2020 per E-Mail an: MjE1YFdXWlRWMVJjVFlaZVZcZVZfHmNaVFllVmMfVVY=
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: MTltXGleWFlcYlhkZFxpN25gZGAlY1hlW2pfJVtc
Telefon: +49 4319884640
Fax: +49 4319884702
Ort: Kiel
Land: Deutschland
Die Zulässigkeit von Nachprüfungsanträgen richtet sich nach § 160 Abs. 3 GWB. Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten Vergabeverstoß erkanntund gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und Nr. 3 GWB). Teilt der Auftraggeber mit, dass der Rüge nichtabgeholfen wird, kann ein Nachprüfungsantrag bei der obengenannten Vergabekammer nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung schriftlich gestellt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB), wobei für die Fristwahrung der Eingang des Nachprüfungsantrages bei der Vergabekammer maßgeblich ist.
Ort: Kiel
Land: Deutschland