Diese Vorinformation stellt einen Aufforderung zur Interessenbekundung gemäß § 38 Abs. 4 und 5 VgV dar. Bewerber übermitteln ihre Interessensbekundungen in Textform nach § 126b des Bürgerlichen Gesetzbuchs mithilfe elektronischer Mittel gemäß § 10 VgV. Die Interessenbekundung ist per E-Mail an die unter I.3) genannte Kontaktstelle einzureichen. Der Interessent trägt das Risiko der fristgerechten Übermittlung der Interessenbekundung. Bewerber, welche ihr Interesse auf Basis dieser Vorinformation mit Aufforderung zur Interessenbekundung gemäß § 38 Abs. 4 und 5 VgV bekunden, werden zur Interessenbestätigung und Teilnahme am Wettbewerb aufgefordert. Mit der Aufforderung zur Interessenbestätigung wird der Teilnahmewettbewerb nach § 16 Abs. 1 und § 17 Abs. 1 VgV eingeleitet. Mit Beginn des Teilnahmewettbewerbs werden den Bewerbern die relevanten Unterlagen zum Projekt (Machbarkeitsstudie, Grobkostenschätzung, Terminplan, Planunterlagen) zur Verfügung gestellt.
Im Zuge des Teilnahmewettbewerbes erfolgt eine Bewertung gemäß der objektiven Kriterien zur wirtschaftlichen, finanziellen, technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (vgl. Kapitel III).
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister:
a) Erklärung des Bewerbers über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 und § 124 GWB;
b) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 21 MiLoG;
c) Erklärung des Bewerbers, ob und auf welche Art wirtschaftliche Verknüpfungen mit anderen Unternehmen bestehen;
d) Ist der Bewerber eine juristische Person, zu deren satzungsgemäßem Geschäftszweck die dem Projekt entsprechenden Planungsleistungen gehören, ist diese nur teilnahmeberechtigt, wenn durch Erklärung des Bewerbers gem. § 43 Abs. 1 VgV i. V. m. § 75 Abs. 3 VgV nachgewiesen wird, dass der tatsächliche
Leistungserbringer (Projektleiter) und dessen Stellvertreter die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllen;
e) Will sich der Bewerber bei der Erfüllung des Auftrags der Leistungen anderer Unternehmen bedienen, hat er diese im Teilnahmeantrag zu benennen. Der Bewerber muss außerdem gem. § 36 Abs. 1 VgV und § 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV angeben, welche Teile des Auftrags er beabsichtigt als Unterauftrag zu vergeben. Eine
Entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen ist abzugeben;
f) Der Bewerber muss bereit sein, im Auftragsfall eine Erklärung gem. § 1 des Verpflichtungsgesetzes abzugeben;
g) Erklärung des Bewerbers über die Bildung von Bewerbergemeinschaften. Bewerbergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch und haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der bevollmächtigte Vertreter benannt ist, der die Mitglieder gegenüber der Vergabestelle rechtsverbindlich vertritt. Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren. Mehrfachbewerbungen sind auch Bewerbungen
Unterschiedlicher Niederlassungen eines Bewerberbüros sowie mehrerer Mitglieder ständiger Büro- und Arbeitsgemeinschaften.
h) Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung gem. § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV: Berufshaftpflichtversicherung bzw. die Bestätigung der Berufshaftpflichtversicherung für den Auftragsfall mit einer Deckung von mindestens 5 Mio. EUR für Personenschäden und mindestens 5 Mio. EUR für sonstige Schäden.
i) Erklärung des Bewerbers zur Einhaltung der Bestimmungen des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung (Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz — SchwarzArbG);
j) Allgemeine Erklärung des Bewerbers zur Einhaltung der deutschen Gesetze.