Deutschland-Kiel: Architekturentwurf
2020/S 031-073175
Wettbewerbsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Gartenstraße 6
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Gebäudemanagement Schleswig-Holstein (GM.SH) AöR
E-Mail: MTRBKVJhbmNdXmEpQl5gaDxjaW9kKmBh
Telefon: +49 431-599-2300
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gmsh.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.e-vergabe-sh.de
Postanschrift: Esmarchstraße 64
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Richter Architekten
Telefon: +49 431-5796000
E-Mail: MjE0aVRpMlNkVVpbZlddZldgH2RbVVpmV2QgVlc=
NUTS-Code: DEF02
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://architekten-richter.de
Abschnitt II: Gegenstand
PD AFB Eutin Neubau Aula- und Schulungsgebäude: Durchführung des Realisierungswettbewerbes
Das Land Schleswig-Holstein beabsichtigt, ein Aula- und Schulungsgebäude mit integrierter Bibliothek auf dem Gelände der Polizeidirektion, Hubertushöhe in Eutin zu errichten.
Die Polizeidirektion für Aus- und Fortbildung und für die Bereitschaftspolizei Schleswig-Holstein ist die zentrale Stelle für die Aus- und Fortbildung der Landespolizei Schleswig-Holstein.
Mit dem Bau eines modernen Aula- und Schulungsgebäudes soll diese Bildungseinrichtung durch ein offenes und multifunktionales Lernumfeld zukunftsorientiert gestärkt werden.
Im Kontext mit einem neuen Wirtschaftsgebäude (mit Mensa und Cafeteria) soll ein Aula- und Schulungsgebäude/Campus als zentraler Lernort der Landespolizei entstehen.
Dieser kann und soll sich deutlich von dem bisherigen Baustil einer Kaserne unterscheiden. Unter dem Motto „Moderne trifft Tradition/Historie“ sollen die Neubauten auf der Hubertushöhe einen deutlichen Kontrast setzen.
Neben Funktionalität als offener Lehr- und Lernort ist Multifunktionalität zu gewährleisten, um auch den zukünftigen Herausforderungen an Lernorte gerecht werden zu können.
Mit der integrierten Bibliothek wird das Ziel verfolgt, die analoge und die digitale Medienwelt zusammen zu führen. Digitale Medien und E-Learning Angebote sollen in Kombination mit dem Buch- und Zeitschriftenbestand der Bibliothek in ansprechender Atmosphäre bereitgestellt werden. Mittels intelligenter Raumaufteilung und einer umfangreichen technischen Ausstattung sollen multifunktionale Nutzungsmöglichkeiten geschaffen werden, so dass sich die Bibliothek zu einem zentralen Lernort für Aus- und Fortzubildende entwickelt. Ausbildungsgruppen, Lerngruppen oder einzelne Besucher sollen eine für sie passende Ausstattung vorfinden sowie auch eigene IT nutzen können (BYOD). Als Open Library konzipiert wird das Freizeitangebot für die Aus- und Fortzubildenden erweitert und bessere Voraussetzungen für einlebenslanges Lernen geschaffen.
Von der Ausloberin werden von dem Wettbewerb zukunftsweisende Entwurfskonzepte in einer nachhaltigkeitsorientierten Planung erwartet, die mit einem möglichst geringen Einsatz von Energie und Ressourcen die höchstmögliche Gesamtwirtschaftlichkeit, Gebrauchstauglichkeit und Architekturqualität erzielen.
Gegenstand des Wettbewerbs/Aufgabenfelder (§ 1 Absatz 1 RPW) sind die:
— Planung von Gebäuden und Innenräumen sowie Landschafts- und Freiraumplanung.
Die Aufgabe des Wettbewerbs ist in der Auslobung, Teil B im Einzelnen ausführlich beschrieben.
Die Auslobung des Wettbewerbs erfolgt in Anlehnung an die Richtlinie für Planungswettbewerbe in der vom BMVBS am 31.1.2013 herausgegebenen Fassung.
Die Anwendung und Anerkennung der RPW 2013 ist für Ausloberin und Teilnehmer sowie alle übrigen Beteiligten verbindlich, soweit diese Auslobung nicht ausdrücklich davon abweicht. An der Vorbereitung dieses Wettbewerbs hat die Architekten- und Ingenieurkammer Schleswig-Holstein gemäß § 2 Absatz 4 RPW i. V. m. § 19 Ziffer 8 ArchIngKG SH beratend mitgewirkt. Die Auslobung wurde dort unter der Nummer 1075/20 registriert.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten. Teilnahmeberechtigt sind aus-schließlich Teams bestehend aus Architekten und Landschaftsarchitekten. Jeder Teilnehmer hat seine Teilnahmeberechtigung eigenverantwortlich zu prüfen. Er gibt eine Verfassererklärung gemäß § 5 Absatz 3 RPW ab.
Abschnitt IV: Verfahren
Das Preisgericht wird sein Urteil aus der Qualität aller Wettbewerbsarbeiten bilden. Der Entscheidungsfindung dient folgender Bewertungsrahmen, dessen Beurteilungskriterien auch unterschiedliche Gewichtungen zugemessen werden können:
— Formalleistungen (Leistungs- und Programmerfüllung),
— Gesamtkonzept, Idee und architektonische Qualität,
— Raumprogramm und funktionale Anforderungen,
— Gestalterische und räumliche Qualität,
— Qualitative Bedarfsanforderungen (baulicher Standard),
— Barrierefreiheit,
— Einfügen in die Umgebung, Außengelände, Parkplätze, Wegeführung,
— Ressourcen und Energie (Flächenversiegelung, Baustoffe, Energie),
— Wirtschaftlichkeit (anhand von Orientierungs-, Kenn- und Planungsdaten, z. B. NUF/BGF; BRI/BGF),
— Investitions- und Folgekosten (Lebenszykluskosten).
Die Wettbewerbssumme ist gemäß RPW 2013 auf der Basis der geltenden HOAI 2013 (§§ 34 und 39) ermittelt. Für Preise und Anerkennungen stellt die Ausloberin als Wettbewerbssumme einen Betrag in Höhe von 70 000 EUR netto zur Verfügung.
Die Aufteilung der Wettbewerbssumme erfolgt gemäß RPW 2013
50 % als Aufwandsentschädigung verteilt auf die Teilnehmer der 2. Phase. Dies entspricht 35 000 EUR/durch die Anzahl der in der 2. Phase eingereichten und zum Preisgericht zugelassenen Wettbewerbsbeiträge.
50 % Preisgeld entspricht 35 000 EUR Aufteilung gemäß. RPW 2013
— 1. Preis 50 % = 17 500 EUR,
— 2. Preis 30 % = 10 500 EUR,
— 3. Preis 20 % = 7 000 EUR.
Die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) ist in den genannten Beträgen nicht enthalten und wird zusätzlich erstattet.
Dem Preisgericht bleibt bei einstimmigem Beschluss (RPW § 7 Absatz 2) eine andere Verteilung der Wettbewerbssumme vorbehalten.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Für die Teilnahme am Wettbewerb ist der Registrierungsbogen mit den entsprechenden Angaben spätestens bis zum Kolloquium einzureichen:
— Nachweis zur Führung der Berufsbezeichnung (Kopie der Kammerurkunde oder bei ausländischen Bewerbern einen Befähigungsnachweis entsprechend EU-Richtlinie),
— Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung 1 Mio. EUR für Sach- und Vermögensschäden, 3 Mio. EUR für Personenschäden,
— Auskunft zu § 123 GWB und § 124 GWB sowie Handelsregisterauszug (soweit erforderlich),
— Eigenerklärung zur Eignungsleihe gem. § 47 VgV.
Weitere Eignungskriterien und Bedingungen zur Beauftragung im an den Wettbewerb anschließenden VgV-Verfahren sind in den Auslobungsunterlagen beschrieben.
Rückfragen zum Wettbewerb können bis zum 19.3.2020 (12:00 Uhr) schriftlich an den Wettbewerbsbetreuer gerichtet werden. Sie werden im Kolloquium von der Ausloberin bzw. einem bevollmächtigten Vertreter– soweit inhaltliche Fragen auftreten unter Hinzuziehung von Preisrichtern – schriftlich beantwortet. Sie werden Bestandteil der Auslobung. Am 26.3.2020 um 13:00 Uhr im ETZ (Einsatztrainingszentrum) in Eutin veranstaltet die Ausloberin ein Kolloquium mit den Wettbewerbsteilnehmern, Preisrichtern, Sachverständigen und Vorprüfern.
Das Betreten der Liegenschaft wird mittels Zugangskontrolle durch eine Objektschutzwache geregelt – hierzu wird die Bereitschaft vorausgesetzt, sich bis zum 22.3.2020 in eine Gästeliste aufnehmen zu lassen. Die Anmeldung erfolgt über MjEwbVhtNldoWV5falthaltkI2hfWV5qW2gkWls=. Ein gültiges Ausweisdokument ist vorzulegen und wird für die Dauer des Kolloquiums durch einen Besucherausweis ersetzt.
Es wird ferner darauf hingewiesen, dass der Veranstaltungsraum im 1. Obergeschoss liegt und nur über Treppen erreichbar ist.
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
Telefon: +49 431-988-4640
Fax: +49 431-988-4702
Internet-Adresse: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/V/vergabekammer.html
Postanschrift: Gartenstraße 6
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
Telefon: +49 431-599-1112
Fax: +49 431-599-1119
Internet-Adresse: www.gmsh.de
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Ist der Zuschlag bereits erteilt, kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
Postanschrift: Gartenstraße 6
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
E-Mail: MjE1Nh5nVmNYUlNWHjdTVV0xWF5kWR9VVg==
Telefon: +49 431-599-2300
Fax: +49 431-599-1510
Internet-Adresse: http://www.gmsh.de