Deutschland-Eching: Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden
2020/S 038-090639
Wettbewerbsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Hauptstraße 12
Ort: Eching
NUTS-Code: DE21B
Postleitzahl: 84174
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Christian Heilmeier
E-Mail: MjEyV1xmXWdoXVViIlxZXWBhWV1ZZjRZV1xdYlshYlhWIlhZ
Telefon: +49 8709924722
Fax: +49 8709924728
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.eching-ndb.de
Postanschrift: Am Schöllgraben 18
Ort: Hörmannsdorf
Postleitzahl: 84187
Land: Deutschland
Telefon: +49 870291480
E-Mail: MjEwY1dfYjZlWFtoZmhfYmJbaFdoWV5falthaltkJFpb
Fax: +49 870291339
NUTS-Code: DE227
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.oberprillerarchitekten.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Offener einphasiger Realisierungswettbewerb mit Ideenteil „Neubau eines Feuerwehrgerätehauses und eines Bauhofes mit Außenanlagen, Gemeinde Eching“
Die Gemeinde Eching beabsichtigt den Bau eines neuen Feuerwehrgerätehauses und eines Bauhofes.
Die bisher im Gemeindegebiet Eching verteilten 3 Feuerwehren Eching, Kronwinkl und Viecht sollen an einen gemeinsamen Standort zwischen Siedlungsgebiet und Bundesstraße B11 am westlichen Rand des Ortsteils Viecht umgesiedelt werden. Hier sollen die Freiwilligen Feuerwehren, ihre gemeinsame Jugendgruppe sowie die jeweiligen Fördervereine Räumlichkeiten erhalten.
Am gleichen Standort soll auch der Bauhof untergebracht werden. An Bauhof sind die Räume für den Gartenbauverein und die Mosterei einzuplanen.
Wenn möglich und sinnvoll, sollen Synergien zwischen den verschiedenen Nutzern hergestellt werden. Räume und Freiflächen könnten gemeinsam genutzt werden.
Zur Situierung der Feuerwehr mit Bauhof und den Vereinsräumen steht ein Grundstück direkt an der B11 am westlichen Ortsrand, an der Straße „Am Lenghardt“, die im Ort zur Hauptstraße wird, zur Verfügung. Dieses Grundstück ist im Besitz der Gemeinde.
Das Feuerwehrgerätehaus ist auf dem östlichen Teil des Grundstückes, der Bauhof auf dem westlichen Teil des Grundstückes zu situieren.
Mögliche Standorte wurden zur Entscheidungsfindung im Vorfeld in einer Feinuntersuchung geprüft (Anlage 03). Die Feinuntersuchung dient zur Information, sie ist nicht bindend.
Für die Gebäude werden innovative Bauweisen, insbesondere unter Verwendung des Baustoffes Holz von Seiten des Auslobers begrüßt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Teilnahmeberechtigt sind Architekten und Landschaftsarchitekten, die am Tage der Bekanntmachung berechtigt sind, die Berufsbezeichnung „Architekt/in“ oder „Landschaftsarchitekt/in“ zu führen. Die Durchführung des Wettbewerbsverfahrens erfolgt nach VgV 2016 sowie RPW 2013.
Abschnitt IV: Verfahren
Alle zur Beurteilung zugelassenen Arbeiten werden ganzheitlich gemäß nachfolgend aufgeführten Gesichtspunkten beurteilt. Die Beurteilung erfolgt durchgängig nach einheitlichen Maßstäben, vorbehaltlich Gewichtung durch das Preisgericht aus den Erkenntnissen der Wettbewerbsarbeiten.
Die nachfolgende Reihenfolge der Kriterien stellt keine Hierarchie in der Gewichtung dar.
— Erschließung,
— Erfüllung des Raumprogramms und der Funktionalität,
— Architektonische und räumliche Gestaltung,
— Wirtschaftlichkeit,
— Energie, Ökologie, Nachhaltigkeit, Versickerung bzw. Verwertung von Niederschlagswasser,
— Gestaltung der Freianlagen.
Die Wettbewerbssumme beträgt 60 000 EUR netto, als Preise folgendermaßen aufgeteilt:
1.Preis 24 000 EUR
2.Preis 18 000 EUR
3.Preis 12 000 EUR
4.Preis 6 000 EUR
Sofern mit Preisen und Anerkennungen ausgezeichnete Wettbewerbsteilnehmer Mehrwertsteuer abführen, wird ihnen diese anteilig zusätzlich vergütet.
Das Preisgericht ist berechtigt, die Gesamtsumme durch einstimmigen Beschluss anders zu verteilen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Liegen in der Person des Teilnehmers Gründe vor, die in § 4 Abs. 2 RPW aufgeführt sind, ist eine Teilnahme am Wettbewerb ausgeschlossen.
Zusätzliche Ausschlussgründe sind nicht vorhanden.
Für die Teilnahme der Preisträger am anschließenden Verhandlungsverfahren nach §14 Abs. 4 Nr. 8 VgV gelten folgende Bedingungen (diese müssen erst zum Verhandlungsverfahren nachgewiesen werden!):
— Ausschlussgründe: Voraussetzung für die Teilnahme am Verhandlungsverfahren ist eine Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen. Diese Erklärung ist erst im Verhandlungsverfahren vorzulegen,
— Berufshaftpflichtversicherung: Nachzuweisen ist eine Berufshaftpflichtversicherung mit den Deckungssummen von mindestens 3 000 000 EUR für Personenschäden und über 500 000 EUR für sonstige Schäden bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen. Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (also ohne Unterscheidung nach Schadensarten) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide
Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind. Die Ersatzleistung des Versicherers muss mindestens das 2-fache der Deckungssumme pro Jahr betragen. Die Deckung für das Objekt muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Alternativ genügt die Vorlage einer Bestätigung eines entsprechenden Versicherungsunternehmens über eine entsprechende Versicherbarkeit im Auftragsfall,
— die Teilnehmer am Verhandlungsverfahren müssen für die Bereiche Gebäude- und Freianlagenplanung mindestens 1 Referenzprojekt mit vergleichbaren Planungsanforderungen (mind. Honorarzone III), bei denen die Leistungen der Leistungsphasen 2-8 beauftragt waren und die Abnahme nach 2010 erfolgt ist, nachweisen können. Kann der Preisträger diese Referenzen nicht selbst nachweisen, kann er diese Anforderung auch über ein anderes Unternehmen/Büro erfüllen, wenn er dieses verbindlich als Nachunternehmer einbezieht,
— die Teilnehmer am Verhandlungsverfahren müssen für den Bereich Gebäudeplanung über mindestens 3 Mitarbeiter (einschl. Inhaber) mit technischem Hochschulabschluss (Dipl. Ing. oder vergleichbar) verfügen und 2 Fachkräfte für die Freianlagenplanung.
Kann ein Preisträger diese Anforderung nicht selbst nachweisen, kann er diese Anforderung auch über ein anderes Unternehmen/Büro erfüllen, wenn er dieses verbindlich als Nachunternehmer einbezieht.
— Für Nachunternehmer sind im Verhandlungsverfahren die o. g. Erklärungen und – bezogen auf den jeweiligen Leistungsanteil – die o. g. Eignungsnachweise, sowie eine Verpflichtungserklärung vorzulegen.
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80539
Land: Deutschland
E-Mail: MTF1ZHFmYGFkamBsbGRxLHJ0ZGNhYHhkcW0/cWRmbmEtY2Q=
Telefon: +49 8921762914
Fax: +49 8987760
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen die Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift: Am Schöllgraben 18
Ort: Hörmannsdorf
Postleitzahl: 84187
Land: Deutschland
E-Mail: MTJrX2dqPm1gY3BucGdqamNwX3BhZmdyY2lyY2wsYmM=
Telefon: +49 870291480
Fax: +49 870291339
Internet-Adresse: www.oberprillerarchitekten.de