Deutschland-Freising: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
2020/S 048-114294
Wettbewerbsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Wippenhauser Straße 19
Ort: Freising
NUTS-Code: DE21B
Postleitzahl: 85354
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Freisinger Wohnbau GmbH & Co. Immobilien KG
E-Mail: MjE5TlBVVlobU1lSVlQtU19SVmBWW1RSXxpkXFVbT05iG1FS
Telefon: +49 08161183-113
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.freisinger-stadtwerke.de/startseite
Abschnitt II: Gegenstand
Realisierungswettbewerb „Neues Wohnen an der Johann-Braun-Straße“
Gegenstand des Wettbewerbs ist die Bauwerksplanung für den Neubau einer Wohnanlage mit geförderten Wohnungen in Freising sowie die Planung der zugehörigen Freianlagen.
Ausloberin ist die Freisinger Wohnbau GmbH & Co. Immobilien KG, eine hundertprozentige Tochter der Stadt Freising. Das Kerngeschäft liegt in der Bereitstellung von gefördertem Wohnraum.
Die momentane Bebauung auf dem Grundstück an der Johann-Braun-Straße ist eine Wohnanlage aus den 1950er Jahren. Sie soll abgebrochen und durch Neubauten ersetzt werden. Durch den Wettbewerb soll das Grundstück (ca. 8 000 m²) weiterentwickelt werden. Dabei soll die zur Verfügung stehende Fläche möglichst gut ausgenutzt werden, sie soll sowohl eine lebenswerte urbane Dichte, die sich in die Umgebung einfügt bieten und Qualität haben. Es wird keine genaue Vorgabe gemacht, wie viele Wohnungen bzw. welche Brutto-Grundfläche geschaffen werden sollen – eine geeignete Dichte für den Standort zu finden ist Teil der Wettbewerbsaufgabe.
Der Wohnungsbau unterliegt den Richtlinien der EOF-Einkommensorientierteten Förderung.
Folgende Ziele werden mit dem Wettbewerb verfolgt:
— Bereitstellung von zeitgemäßem Wohnraum in unterschiedlichsten Größen für unterschiedlichste Bewohnergruppen: Familien, Singles, Menschen mit Behinderung, usw.;
— attraktive Architektur und Städtebau, die das nachbarschaftliche Miteinander fördern;
— Einbindung der Wohnanlage in das Stadtbild und die nähere Umgebung;
— Orientierungs- und Identifikationsmöglichkeit mit dem Wohn- und Lebensort;
— Schaffung eines Wohnumfeldes, das Bewohner in allen Lebenslagen integriert und nachbarschaftliche Bindungen ermöglicht, fördert und stärkt;
— Gestaltung von Freiflächen mit Kommunikationsmöglichkeit und Aufenthaltsqualität;
— „Verknüpfung“ der Wohnungen mit den Freiflächen;
— Barrierefreiheit;
— Nachhaltige Baustoffe und Energiekonzepte.
Soweit nichts anderes bestimmt ist, wird der Wettbewerb nach den Regeln der RPW 2013 durchgeführt. Der Beginn der Planung ist unmittelbar nach Beauftragung, im Rahmen des auf den Wettbewerb nach § 14 Abs. 4 Nr. 8 VgV folgenden Verhandlungsverfahrens, vorgesehen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Vom Bewerber/den Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft sind zum Zwecke der Auswahl zunächst die im Teilnahmeantrag geforderten Angaben und Eigenerklärungen abzugeben:
Angaben zu Name und Rechtsform, zum bevollmächtigten Vertreter, Ansprechpartner mit E-Mail, Gründungsdatum.
Angabe der Adresse und Kontaktdaten, von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft:
Erklärung, dass sich diese nur als Mitglied der benannten Bewerbergemeinschaft bewerben.
Formblatt „Erklärung Bewerbergemeinschaft“ mit Angabe der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft und des jeweiligen Leistungsanteils, Bevollmächtigung des vertretungsberechtigten Mitglieds sowie die Erklärung, dass die Mitglieder nach Durchführung des Wettbewerbs im Fall der Beteiligung am nachfolgenden Verhandlungsverfahren eine Bietergemeinschaft bilden werden.
Zur Teilnahme gelten folgende Mindestanforderungen:
Es werden nur Bewerber oder Bewerbergemeinschaften berücksichtigt, welche erklären
1) dass sie die entsprechenden Berufsqualifikationen als „Architekt“ und „Landschaftsarchitekt“ besitzen;
2) dass bei keinem Bewerber/Mitglied einer Bewerbergemeinschaft Ausschlussgründe nach §§123, 124 GWB vorliegen;
3) dass der Bewerber sich nicht mehrfach bewirbt;
5) dass 2 Referenzprojekte jeweils über den Neubau eines Gebäudes mindestens mit den LPh 2 bis einschließlich 8 in HZ III oder höher vorliegen;
6) sowie ein Referenzprojekt über Freianlagen mindestens mit den LPh 2 bis einschließlich 8 in HZ III oder höher vorliegt.
Es werden bei beiden Leistungsbildern nur Referenzprojekte berücksichtigt, die zwischen dem 1.1.2009 und dem Schlusstermin dieser Bewerbung abgeschlossen wurden und bei denen der eigene Leistungsanteil je Leistungsphase min. 50 % betragen hat.
Zu den Referenzprojekten (Gebäude und Freianlage) sind jeweils folgende Angaben zu machen:
— Name des Referenzprojekts,
— Name Auftraggeber mit Ansprechpartner und Anschrift,
— Zeitpunkt Fertigstellung LPh 8 (Monat/Jahr),
— Honorarzone,
— Anrechenbare Kosten netto (KG 300 + 400) / (KG 500)
— Brutto-Grundfläche/Fläche in m²,
— der eigene prozentuale Leistungsanteil.
Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden unter denjenigen Bewerbern (Architekten in verpflichtender Zusammenarbeit mit Landschaftsarchitekten), die die Mindestanforderungen erfüllen, erfolgt die Auswahl von max. 8 Wettbewerbteilnehmern zusätzlich zu den 7 vorausgewählten Wettbewerbsteilnehmern nach folgenden Kriterien:
Bei Referenzen zum Neubau Gebäude wird berücksichtigt:
Die Vergleichbarkeit der Brutto-Grundfläche:
— 2 000 m² oder mehr= 5,0 Punkte,
— 1 800 m² oder mehr= 4,0 Punkte,
— 1 600 m² oder mehr= 3,0 Punkte,
— weniger als 1 600 m² = 0 Punkte.
Die Vergleichbarkeit der Anrechenbaren Kosten netto (KG 300 + 400):
— 3,5 Mio. EUR oder mehr= 5,0 Punkte,
— 3,0 Mio. EUR oder mehr= 4,0 Punkte,
— 2,5 Mio. EUR oder mehr= 3,0 Punkte,
— weniger als 2,5 Mio. EUR = 0 Punkte.
Bei der Referenz Freianlage wird berücksichtigt:
Die Vergleichbarkeit der Fläche:
— 2 500 m² oder mehr= 5,0 Punkte,
— 2 000 m² oder mehr= 4,0 Punkte,
— 1 500 m² oder mehr= 3,0 Punkte,
— weniger als 1 500 m² = 0 Punkte.
Die Vergleichbarkeit der Anrechenbaren Kosten netto (KG 500):
— 0,20 Mio. EUR oder mehr = 5,0 Punkte,
— 0,15 Mio. EUR oder mehr = 4,0 Punkte,
— 0,10 Mio. EUR oder mehr= 3,0 Punkte,
— weniger als 0,10 Mio. EUR = 0 Punkte.
Bei Punktgleichheit entscheidet das Los. Es werden nur Referenzen berücksichtigt für die die geforderten Angaben in den Formularen des Teilnahmeantrags gemacht wurden.
Architekten und Landschaftsarchitekten
Abschnitt IV: Verfahren
— Städtebauliche Einordnung,
— Gestaltung und Qualität der Gebäude,
— Gestaltung und Qualität der Freiräume,
— Funktionalität und Raumqualität/ Wohnqualität,
— Wirtschaftlichkeit in der Herstellung und im Unterhalt,
— Nachhaltigkeit und Ökologie,
— Einhaltung der Auslobungsbedingungen,
— Vollständigkeit der Leistungen.
Die Wettbewerbssumme beträgt 88 000 EUR (netto).
Folgende Aufteilung ist vorgesehen:
— 1. Preis 35 500 EUR,
— 2. Preis 26 500 EUR,
— 3. Preis 13 000 EUR,
— Anerkennungen 13 000 EUR.
Das Preisgericht ist berechtigt, die Gesamtsumme durch einstimmigen Beschluss anders zu verteilen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Fragen zu den Bewerbungsunterlagen und/oder zum Verfahren sind über die Vergabeplattform zu stellen. Fragen zum Teilnahmewettbewerb, die nicht 10 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist eingehen, werden nicht mehr beantwortet. Die Antworten auf Fragen von Bewerbern werden ausschließlich auf der Vergabeplattform www.aumass.de eingestellt. Ebenso etwaige Änderungen der Vergabeunterlagen. Die Bewerber haben sich durch regelmäßige Kontrolle der Vergabeplattform selbst über Antworten auf Bewerberfragen oder Änderungen der Bewerbungsunterlagen zu informieren.
Im Anschluss an den Wettbewerb wird ein Verhandlungsverfahren nach § 14 Abs. 4 Nr. 8 VgV mit den Preisträgern durchgeführt. Das Ergebnis des Wettbewerbs wird als Zuschlagskriterium mit 40 % gewichtet. Die Ausloberin behält sich vor, ggf. nur mit dem 1. Preisträger zu verhandeln.
Die Freisinger Wohnbau GmbH & Co. Immobilien KG schließt mit dem Sieger des Verhandlungsverfahrens einen Vertrag über die weiteren Planungsleistungen zur Umsetzung des Wettbewerbsentwurfs ab.
Es wird eine stufenweise Beauftragung folgender Leistungsphasen vorgesehen:
— Optional: Städtebaulicher Entwurf: § 19 Abs. 2, HOAI 2013, Anlage 9;
— § 34 HOAI 2013 „Gebäude und Innenräume“ mit den Leistungsphasen (LPh) 1-9;
— § 39 HOAI 2013 „Freianlagen“ mit den Leistungsphasen (LPh) 1-9.
Im Falle einer Realisierung werden, zur Sicherstellung der Qualität bei der Umsetzung des Wettbewerbsentwurfs, mindestens die Leistungsphasen 2 bis einschließlich 5 (§ 34 HOAI „Gebäude“ und § 39 HOAI 2013 „Freianlagen“) beauftragt, außer es stehen dem wichtige Gründe entgegen. Ein Anspruch auf Beauftragung aller Leistungsphasen besteht nicht.
Die Beteiligung von Wettbewerbsgemeinschaften am Verhandlungsverfahren setzt voraus, dass der Bestand der Mitglieder der Teilnehmergemeinschaft gewahrt bleibt. Im Falle einer Beauftragung wird die Freisinger Wohnbau GmbH & Co. Immobilien KG mit dem Sieger des Verhandlungsverfahrens jeweils einen Vertrag für das Leistungsbild Gebäude und Innenräume und einen Vertrag für das Leistungsbild Freianlagen abschließen.
Soweit die Leistungen für ein Leistungsbild von mehreren Mitgliedern der Wettbewerbsgemeinschaft arbeitsteilig erbracht werden, wird der jeweilige Vertrag über die Planung mit diesen als Arbeitsgemeinschaft abgeschlossen.
Eignungskriterien:
Nach dem Wettbewerbsverfahren haben die Preisträger für das Verhandlungsverfahren die nachfolgenden Nachweise in Bezug auf die Mindestanforderungen, Ausschlussgründe und Eignung vorzulegen:
— Nachweis des jeweiligen Preisträgers (natürliche Personen, juristische Personen, Bewerbergemeinschaften) zur beruflichen Befähigung für die beiden Projektverantwortlichen. Preisträger mit Sitz in Deutschland: Vorlage eines Nachweises über die Eintragung in ein entsprechendes Berufsregister als Architekt (Kammermitgliedschaft) und Landschaftsarchitekt (Kammermitgliedschaft); Preisträger mit Sitz im Ausland müssen die Erlaubnis der Berufsausübung im Staat ihrer Niederlassung nachweisen, soweit hierfür eine im Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU aufgeführte Registereintragung einschlägig ist; bei Bewerbergemeinschaften gilt dies für jedes Mitglied.
— Nachweis der Planung und Bearbeitung der bereits für die Bewerberauswahl zu benennenden Referenzen;
— Nachweis einer angemessenen Berufshaftpflichtversicherung mit folgenden Mindestdeckungssummen (bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied.):
—— für Gebäude und Innenräume: 1,5 Mio EUR für Personenschäden und 1,5 Mio EUR für Sach- und Vermögensschäden,
—— für Freianlagen: 0,5 Mio EUR für Personenschäden und 0,5 Mio EUR für Sach- und Vermögensschäden.
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: MTZwX2xhW1xfZVtnZ19sKG1vX15cW3NfbGg6bF9haVwoXFtzX2xoKF5f
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/index.html
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach §134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).