Deutschland-Hamburg: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
2020/S 059-142000
Wettbewerbsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Burchardstraße 8
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600
Postleitzahl: 20095
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Sprinkenhof GmbH, Frau Christina Behrens
E-Mail: MjEwOV5oX2lqX2RXJFhbXmhbZGk2aWZoX2RhW2ReZVwkWls=
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.sprinkenhof.de
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Frau Imke Issberner
E-Mail: MjE4VxxXYWFQU2BcU2AuUmBdYWIbUV1cYWNaYhxSUw==
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.drost-consult.de
Abschnitt II: Gegenstand
Verwaltungsneubau Wandsbek
Im Rahmen des Mieter-Vermieter-Modells der Freien und Hansestadt Hamburg soll die Sprinkenhof GmbH als Realisierungsträgerin das neu entstehende Büro- und Verwaltungsgebäude planen, realisieren und betreiben. Ziel des hochbaulichen Wettbewerbs ist es, mit dem Neubau einen Verknüpfungspunkt für verschiedene Organisationseinheiten an einem Ort zu errichten. Aktuell werden die Raumbedarfe des Bezirksamtes Wandsbek in mehreren Gebäuden im Bezirk abgebildet. Die Neubaumaßnahme erfolgt auf dem ca. 5 650 m2 großen Grundstück auf der „Wandsbeker Zollinsel". Diese befindet sich zwischen der Rüter- und Wandsbeker Zollstraße.
Der Neubau soll moderne Servicemöglichkeiten bieten und die Bedarfe im Hinblick auf Raumzuschnitt und Barrierefreiheit besser abbilden. Dabei liegt ein Hauptaugenmerk auf höchstmöglich barrierefreien Strukturen im Gebäude. Die Infrastruktur soll so ausgelegt sein, dass ca. 800 Mitarbeiter Platz finden. Aus der Planung soll eine klare Trennung der Front- und Backoffices hervorgehen. Zudem ist angedacht, bei der Office-Gestaltung das Prinzip des Desksharings heranzuziehen.
Neben der Funktion als Verwaltungseinrichtung, soll das Gebäude weitere Bedarfe erfüllen. Das Gebäude soll den Anspruch erfüllen, dass es zur Belebung der dort entlangführenden Magistrale beiträgt.
Über die Objektplanung hinaus, wird im Rahmen des Wettbewerbs die freiraumplanerische Bearbeitung des im Westen des Grundstücks gelegenen Mischwasser-Rückhaltebeckens (MRH), welches nicht überbaut werden darf, gefordert. Somit ist auf einer Fläche von ca. 500 m2 eine freiraumplanerische Gestaltung in Verbindung mit dem Neubau und dem Antritt in das Gebäude vorgesehen.
Nach dem Beschluss der Bezirksversammlung Wandsbek (13.8.2019) wurde der Neubau als Pilotprojekt für eine Fassadenbegrünung im Bezirk Wandsbek ausgewählt.
Für die Umsetzung des Neubaus sind rd. 57 Mio. EUR (brutto, KG 300 + 400) als auskömmlich veranschlagt. Das Büro- und Verwaltungsgebäude soll mit einer NUF (1-6) von ca. 15 200 m2 entstehen. Die notwendigen ca. 300 Stellplätze sind in einer Tiefgarage herzustellen.
Die Auftraggeberin sieht vor, dass direkt im Anschluss an die Beauftragung des Objektplaners (Vertragsschluss) innerhalb von 1,5 Monaten der Vorhaben- und Erschließungsplan erstellt werden soll.
Gem. § 17 (7) VgV besteht für die Abgabe der indikativen Erstangebote eine Frist von 10 Tagen nach Versand der Angebotsaufforderung.
Die Wirtschaftlichkeit in Planung, Herstellung und Betrieb ist sicherzustellen. Die erforderlichen Baumaßnahmen sollen voraussichtlich im Zeitraum 2023 bis 2026 umgesetzt werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Insgesamt sollen 10 Büros an dem Wettbewerb teilnehmen. Die Teilnehmer sollen im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs ausgewählt werden.
Anforderungen an alle Bewerber
Die in den Dokumenten „Verfahrenshinweise", „Auswahlbogen" und „Bewerbungsbogen" aufgeführten formalen Kriterien sind zwingend zu erfüllen. Darüber hinaus sind von allen Bewerbern folgende Mindestanforderungen zu erfüllen:
— Nachweis der Erlaubnis zur Berufsausübung der/des für die Erbringung der Leistung Verantwortlichen (Inhaber oder Führungskräfte);
— Nachweis eines Jahresumsatzes von mind. 700 000 EUR (netto) für den Leistungsbereich Objektplanung gem. §§ 33 ff. HOAI im Durchschnitt der vergangenen 3 Geschäftsjahre;
— Nachweis, dass im Durchschnitt der vergangenen 3 Jahre mind. 4 festangestellte Architekten inkl. Büroinhaber, Geschäftsführer etc. (Vollzeitkraft) und mind. 3 festangestellte Mitarbeiter (Absolventen der Fachrichtung Architektur oder Bauingenieurwesen mind. FH und Vollzeitkraft) im Büro beschäftigt waren;
— Nachweis der Erfahrung mit öffentlichen Auftraggebern anhand von mind. 1 Referenzprojekt;
— Eigenerklärung zu einer Fortbildung mit dem Schwerpunkt Inklusion (zum barrierefreien Bauen gem. DIN 18040-1) durch einen maßgeblich am Projekt beteiligten Mitarbeiter;
— Nachweis durch eine Projektreferenz über die Bearbeitung eines Projektes in vergleichbarer Größe (Gebäude mit einer BGF(R) von mind. 10 000 m2 oberirdisch);
— Nachweis durch eine Projektreferenz über die Bearbeitung eines Projektes mit einem vergleichbaren Energiestandard (mind. KFW 55);
— Nachweis durch eine Projektreferenz über die Bearbeitung eines Projektes mit vergleichbarem Standard der Barrierefreiheit (Bau eines barrierefreien Gebäudes gem. DIN 18040-1);
— Nachweis durch eine Projektreferenz über die Durchführung eines Projektes mit der BIM-Methode auf Basis des disziplinübergreifenden Austausches von 3D-Modellen (Open BIM) in der Leistungsphase 3 oder 5.
Die Nichterfüllung der formalen Kriterien oder der o.g. Mindestanforderungen führt zum Ausschluss aus dem Verfahren. Auf die Möglichkeit, Bietergemeinschaften zu bilden oder Unterauftragnehmer zu benennen, um die genannten Anforderungen zu erfüllen, wird explizit hingewiesen.
Teilnahmewettbewerb
Für die Teilnahme am Teilnahmewettbewerb ist zwingend der vorgegebene Bewerbungsbogen zu verwenden. Dieser ist vollständig auszufüllen, in Textform zu unterschreiben und mit den geforderten Nachweisen fristgerecht elektronisch über die E-Vergabeplattform via: https://www.dtvp.de/Satellite/public/company/project/CXP4Y9VD0VK/de/documents einzureichen. Bewerbungen, die nach dem unter IV.2.2) genannten Termin eingehen, werden nicht berücksichtigt.
Die Bekanntmachung des Verfahrens sowie die Bewerbungsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.dtvp.de/Satellite/public/company/project/CXP4Y9VD0VK/de/documents
Fragen während der Bewerbungsphase werden nur in anonymisierter Form ebenfalls auf der vorgenannten Plattform veröffentlicht. Ein Versand der Fragen und Antworten während der Bewerbungsphase per E-Mail erfolgt nicht. Die Bewerber sind verpflichtet, sich auf der genannten Internetseite über eingegangene Bewerberfragen und deren Beantwortung zu informieren.
Detaillierte Angaben zum Teilnahmewettbewerb und zu den einzureichenden Bewerbungsunterlagen sind den Dokumenten „Verfahrenshinweise", „Auswahlbogen" und „Bewerbungsbogen" zu entnehmen. Die genannten Dokumente sind zwingend zu berücksichtigen!
Auswahl der Bewerber
Die Auswahl erfolgt anhand der für den Leistungsbereich Objektplanung gem. §§ 33 ff. HOAI einzureichenden Referenzprojekte.
Detaillierte Angaben zur Auswahl der Büros sind den Dokumenten „Verfahrenshinweise" und „Auswahlbogen" zu entnehmen und zwingend zu berücksichtigen.
Als Berufsqualifikation wird gem. § 75 (1) VgV der Beruf Architekt/-in für die Leistungen gem. §§ 33 ff. HOAI gefordert. Juristische Personen sind zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe verantwortliche Berufsangehörige gemäß vorangegangenem Satz benennen.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Beurteilung erfolgt nach den Kriterien
Formalleistungen;
Städtebauliche Qualität;
Freiraumplanerisches Konzept;
Hochbauliches Konzept;
Funktionales Konzept.
Eine detaillierte Aufstellung der Unterkriterien wird im Verfahrensteil der Auslobung bekannt gegeben. Die dargestellte Reihenfolge der Aspekte ist nicht als Wertung oder Gewichtung zu betrachten.
Die Ausloberin stellt eine Wettbewerbssumme von insgesamt 310 000 EUR (netto) bereit. Von der Gesamtsumme sollen 160 000 EUR (netto) für 3 Preise zur Verfügung gestellt werden:
1. Preis: 80 000 EUR,
2. Preis: 48 000 EUR,
3. Preis: 32 000 EUR.
Das Preisgericht ist berechtigt, durch einstimmigen Beschluss eine andere Aufteilung der Wettbewerbssumme vorzunehmen.
Es ist beabsichtigt, einen Teil der Gesamtwettbewerbssumme (150 000 EUR) in Form von Aufwandsentschädigungen auszuschütten und zu gleichen Teilen an die Teilnehmer des Wettbewerbs für die Erfüllung der in der Auslobung definierten Leistungen zu verteilen (siehe IV.3.2).
Alle Preisträger des hochbaulichen Wettbewerbs nehmen an dem nachgeschalteten Verhandlungsverfahren teil. Sie werden zur Abgabe eines Honorarangebots aufgefordert (Erstangebot), welches Sie gem. § 17 (7) VgV innerhalb von 10 Tagen über die bekanntgegebene Plattform einreichen. Sie werden zu einem Verhandlungsgespräch eingeladen und anschließend zur Abgabe eines finalen Angebots aufgefordert. Den Zuschlag erhält das wirtschaftlichste Angebot nach den folgenden Kriterien:
1. Wettbewerbsergebnis: 45 %,
2. Qualität: 25 %,
3. Honorarangebot: 30 %.
Die Ausloberin behält sich vor, den Zuschlag auf Grundlage der Erstangebote zu vergeben (vgl. § 17 (11) VgV).
Nähere Informationen zum Verhandlungsverfahren und zu den Zuschlagskriterien sind den Dokumenten „Zuschlagsmatrix" und „Verfahrenshinweise" zu entnehmen und zwingend zu berücksichtigen.
Die gemäß RPW 2015 ermittelte Wettbewerbssumme von 310 000 EUR (netto) wird anteilig als Aufwandsentschädigung (150 000 EUR) zu gleichen Teilen an die Wettbewerbsteilnehmer für die Erbringung der in der Auslobung definierten Leistungen einschließlich Modell ausgezahlt (bei fristgerechter Einreichung einer prüfungsfähigen Wettbewerbsarbeit und vollständiger Erbringung der geforderten Wettbewerbsleistungen).
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Verfahren erfolgt als nicht offener, einphasiger, hochbaulicher Realisierungswettbewerb mit freiraumplanerischem Anteil mit Teilnahmewettbewerb und nachgeschaltetem Verhandlungsverfahren gem. VgV.
Der Wettbewerbsausschuss der Hamburgischen Architektenkammer hat für den Wettbewerb die Registrierungsnummer NO-02-20-HLRW vergeben.
Die Ausloberin erklärt, dass sie unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichtes und entsprechend § 8 (2) RPW 2015 einen der Preisträger mit der weiteren Bearbeitung der Planungsleistungen mindestens für die Leistungsphasen 1-4 und Teile von 5 gemäß § 34 HOAI zur Sicherung der Qualität des Wettbewerbsentwurfes beauftragen wird, sofern das Projekt weiterverfolgt wird und soweit kein wichtiger Grund einer Beauftragung entgegensteht (vgl. § 63 VgV). Die erste Auftragsstufe umfasst die Leistungen der Leistungsphasen 1 bis 3 gem. HOAI. Die Entscheidung über die Realisierung des Projekts erfordert einen zustimmenden Beschluss der Hamburgischen Bürgerschaft auf Basis der Ergebnisse der Leistungsphase 3. Erst nach diesem Beschluss können weitere Leistungen beauftragt werden. Die Ausloberin wird von § 14 Abs. 4 Ziffer 8 VgV Gebrauch machen und hierfür mit allen Preisträgern in ein Verhandlungsverfahren eintreten. Die Beauftragung erfolgt gemäß dem in der Anlage beigefügten Stufenvertrag.
Die zu vergebenden Leistungen bestehen aus:
— Stufe1: Leistungsphasen 1-3 Objektplanung gem. § 34 HOAI;
— Stufe 2: Leistungsphase 4 Objektplanung gem. § 34 HOAI als optionale Beauftragung durch Bestimmung der Ausloberin;
— Stufe 3: Leistungsphasen 5-8 Objektplanung gem. § 34 HOAI als optionale Beauftragung durch Bestimmung der Ausloberin;
— Stufe 4: Leistungsphase 9 Objektplanung gem. § 34 HOAI als optionale Beauftragung durch Bestimmung der Ausloberin;
— Besondere Leistungen in mehreren Leistungsphasen gem. § 34 HOAI als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG (ggf. in noch von dem Auftraggeber festzulegenden Stufen).
Die Ausloberin beabsichtigt, die Planungsleistungen für Freianlagen gem. §§ 38 ff. HOAI an die beteiligte Landschaftsarchitektin bzw. den beteiligten Landschaftsarchitekten des für die Beauftragung ausgewählten Architekturbüros zu vergeben, sofern das Projekt umgesetzt wird und soweit kein wichtiger Grund einer Beauftragung entgegensteht (vgl. § 63 VgV).
Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch das Verfahren bereits erbrachte Leistungen der Entwurfsverfasser bis zur Höhe der zuerkannten Preissumme nicht erneut vergütet, wenn der Entwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird.
Sofern ein Entwurf inkl. etwaiger Ergänzungen im Ergebnis Gegenstand der Beauftragung aus vorliegendem Wettbewerb wird, unterliegt dieser der für den zu schließenden Vertrag geltenden Veröffentlichungspflicht gem. Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG). Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen wird er nach Maßgabe der Vorschriften des HmbTG im Informationsregister veröffentlicht. Unabhängig von einer möglichen Veröffentlichung kann der Vertrag Gegenstand von Auskunftsanträgen nach dem HmbTG sein.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9VD0VK
Postanschrift: Neuenfelder Straße 19
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.