Deutschland-Regensburg: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
2020/S 062-149017
Wettbewerbsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: D.-Martin-Luther-Str. 3
Ort: Regensburg
NUTS-Code: DE232
Postleitzahl: 93047
Land: Deutschland
E-Mail: MjIwYlFeU01OUV9gUVhYUSxeUVNRWl9OYV5TGlBR
Telefon: +49 9415075629
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
20 E 006 – Nichtoffener, interdisziplinärer Realisierungswettbewerb Planungsleistungen für Objektplanung Hochbau, Freianlagen, Tragwerksplanung, Erweiterung und Umbau Werner-v.-Siemens-Gymnasium
Durchführung eines Wettbewerbs als nicht offener, einphasiger, interdisziplinärer Realisierungswettbewerb für Objektplanung Hochbau, Freianlagen und Tragwerksplanung. Wettbewerbsgegenstand: Umbau und Erweiterungsbau für das Werner-von-Siemens-Gymnasium, Regensburg. Die Schule wurde in ihrer Grundstruktur 1974 in Betrieb genommen und soll von 5 auf 6 Züge vergrößert werden, für den Bedarf von 1600 Schüler*innen, auf 54 Klassen verteilt. Die Gebäudeteile verfügen über bis zu 4 Geschossen und sind komplett unterkellert. Die Generalsanierung des Westtrakts wurde 2005 abgeschlossen. Der Ost-Trakt, der Südflügel u. die Doppelsporthalle mit darunterliegender Tiefgarage wurden nicht saniert und sollen komplett abgebrochen werden. Die Baumaßnahme soll abschnittsweise im laufenden Schulbetrieb durchgeführt werden.
Das Wettbewerbsgrundstück ca. 27 017 m2 ist derzeit mit dem Gebäudebestand und den Freianlagen bebaut.
Das nachfolgende Verhandlungsverfahren wird unter den Preisträgern durchgeführt, gemäß § 80 VgV.
In einem Auswahlverfahren nach § 71 Abs. 3 VgV i. V. m. § 3 Abs. 3 RPW 2013 werden die Teilnehmer des Wettbewerbs ermittelt. Diese müssen die vorgegebenen Auswahlkriterien (sh. III.1.10) erfüllen. Der Wettbewerb wird mit 7 Teilnehmern gesetzt, deren Teilnahmeberechtigung nach gleichen Kriterien geprüft wird (Teilnehmer sh. unter IV.1.7). Es werden maximal 28 ausgewählte Bewerber aufgefordert. Die Höchstzahl der gesamten Teilnehmer ist unter Ziff. IV.1.2) enthalten. Bei mehr als 28 geeigneten Bewerber entscheidet das Los, gemäß § 3 Abs. 3 RPW.
Bei Absagen ist innerhalb der ersten Woche, nach Information zur Teilnahme am Planungswettbewerb, ein Nachrückungsverfahren vorgesehen. Eine Bestätigung zur Teilnahme der ausgewählten Bewerber/Bewerbergemeinschaften ist zwingend erforderlich.
Teilnahmeberechtigt sind alle interessierten Fachleute, die folgende Teilnahmebedingungen erfüllen: siehe Vorgaben aus III.1.10) und geforderte Angaben zu einem besonderen Berufsstand und der Nachweis von Referenzprojekten.
Teilnahmeberechtigung bei Bewerbergemeinschaften:
Von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft sind grundsätzlich eigenständige Nachweise einzureichen und gesonderte Nachweise nach der jeweiligen Fachdisziplin und – sofern sie sich auf natürliche Personen beziehen – in Bezug auf die jeweils verantwortlichen Berufsangehörigen zu liefern.
Bewerbergemeinschaften haben eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung (Formblatt III.9 VHF Bayern) abzugeben,
— in der die Bildung einer Bietergemeinschaft im Fall der Angebotsbearbeitung erklärt ist;
— in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der bevollmächtigte Vertreter rechtsverbindlich vertritt. Auf die Möglichkeit der Bildung von Bewerbergemeinschaft wird insbesondere im Hinblick auf die Berücksichtigung von Berufsanfängern und kleineren Büros hingewiesen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zulassungsbereich:
Umfasst die Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) sowie der Vertragsparteien des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen.
Der aktuelle Stand der Mitgliedsstaaten ist einsehbar unter:
https://www.wto.org/english/tratop e/gproc e/memobs e.htm
Erklärungen/Angaben zur Auswahl:
1. vom Bewerber/Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft sind der Teilnahmeantrag mit dem Bewerberbogen (IV.7 u. IV.7.1 VHF Bayern) elektronisch einzureichen.
Mit folgenden Angaben:
Ausschlussgründe/ Interessenkonflikt:
— Erklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB vorliegen;
— Erklärung, dass er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bewerber Vertretungsberechtigter in den letzten 2 Jahren nicht gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz oder gem. § 98c des Aufenthaltsgesetzes mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder eine Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2 500 EUR belegt worden ist;
— Erklärung, dass kein Interessenkonflikt nach § 6 VgV besteht;
— Erklärung, dass kein Ausschlussgrund nach § 79 Abs. 2 VgV/ kein Teilnahmehindernis nach § 4 Abs. 2 RPW vorliegt.
2. Referenzobjekte:
Für jedes Leistungsbild, Objekt, Freianlagen u. Tragwerk gem. HOAI sind die Erklärungen zu den Referenzen vorzulegen. Die geforderte Honorarzone der Referenz ist eindeutig nachzuweisen. Im Zweifel erfolgt keine Nachforderung.
Stichtag für die Anerkennung der Referenzen ist der 31.3.2015.
Die fachliche Anforderung (Referenzprojekt(e) kann auch gemeinsam nachgewiesen werden.
Anforderung Referenzprojekte für Objektplaner:
Eine Referenz derselben Plananforderung gemäß § 34 HOAI, HZ IV, unabhängig von Größe u. Kosten. Übergabe der Lph 8 bzw. Lph 5 (wenn 6+8 nicht über diese Referenz nachgewiesen wird) innerhalb der letzten 5 Jahre. Referenzen getrennt in Nachweise nach Lph 2-5 und 6+8 und somit auch über getrennte Bauvorhaben.
Anforderung Referenzprojekte für Tragwerksplaner:
Eine Referenz derselben Plananforderung gemäß § 51 HOAI, HZ III, unabhängig von Größe u. Kosten. Übergabe der Lph 6 bzw. Lph 8 (wenn 8 nicht über diese Referenz nachgewiesen wird) innerhalb der letzten 5 Jahre. Referenzen getrennt in Nachweise nach Lph 2-6 und 8 und somit auch über getrennte Bauvorhaben.
Anforderung Referenzprojekte für Freianlagenplaner:
Eine Referenz derselben Plananforderung gemäß § 39 HOAI, HZ IV, unabhängig von Größe u. Kosten. Übergabe der Lph 8 bzw. Lph 5 (wenn 6+8 nicht über diese Referenz nachgewiesen wird) innerhalb der letzten 5 Jahre. Referenzen getrennt in Nachweise nach Lph 2-5 und 6+8 und somit auch über getrennte Bauvorhaben.
3. Eigenerklärung über entsprechende Berufshaftpflichtversicherung, der Nachweis wird erst vor Auftragserteilung verlangt.
4. Nachweis Vorlagenberechtigung für Genehmigungsplanung.
5. Nachweis der beruflichen Qualifikation und zum Führen der in III.2.1) der Bekanntmachung geforderten Berufsbezeichnungen nach der RL 2013/55/EU
Die Zulassung zum Verhandlungsverfahren erfolgt nach der erfolgreichen Teilnahme am Wettbewerb als Preisträger und der abschließenden Eignungsprüfung mit den geforderten Erklärungen/Unterlagen/Nachweisen.
Mindestanforderungen an den Bewerber/die Bewerbergemeinschaft:
Zum Bearbeitungsteam:
— Benennung der/s Projektbevollmächtigten (=Ansprechpartner des AN der rechtsverbindliche Erklärungen abgeben darf. Dies sind in der Regel die Inhaber, Gesellschafter oder Prokuristen), des Projektleiters/federführenden Sachbearbeiters Architektur, Projektleiters/federführenden Sachbearbeiters Landschaftsarchitektur u. Projektleiters/federführenden Sachbearbeiters Tragwerkplanung ist verbindlich.
Eine nachträgliche Änderung ist nur mit Zustimmung des Auftraggebers möglich, ein Rechtsanspruch besteht nicht.
Architekten, Landschaftsarchitekten, Ingenieure gem. Art. 2 BauKaG. Erklärung der Berechtigung zur Führung der geforderten Berufsbezeichnung. Sofern in dem jeweiligen Heimatstaat die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt ist, so erfüllt die Anforderungen, wer über ein Diplomprüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung über die RL 2005/36/EG (EU Berufsqualifikationsrichtlinie, geändert durch RL 2013/55/EU) gewährleistet ist. Ist der Bewerber juristische Person, ist dieser nur dann teilnahmeberechtigt, wenn der verantwortliche Berufsangehörige die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt. Bewerber oder verantwortliche Berufsangehörige juristischer Personen, mit entsprechender Berufsbezeichnung nach dem Recht eines anderen Mitgliedstaates des Zulassungsbereichs tragen, erfüllen die fachlichen Voraussetzungen dann,
a) wenn sie sich dauerhaft in der BRD niedergelassen haben und berechtigt sind, die deutschen Berufsbezeichnungen nach den einschlägigen deutschen Fachgesetzen aufgrund einer Gleichstellung mit nach der RL 2013/55/EU) zu tragen oder
b) wenn sie vorübergehend im Bundesgebiet tätig sind und ihre Dienstleistungserbringung nach RL 2013/55/EU angezeigt haben. Juristische Personen haben einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen, der für die Wettbewerbsleistung verantwortlich ist.
Abschnitt IV: Verfahren
Wertungskriterien des nicht offenen, interdisziplinären Realisierungswettbewerbs, ohne Gewichtung:
Das Preisgericht behält sich eine weitere Differenzierung der Kriterien vor.
— Städtebauliche und freiraumplanerische Qualität;
— Architektonische und gestalterische Qualität;
— Erschließung, Funktionalität;
— Erfüllung Raum- und Funktionsprogramm;
— Nachhaltigkeit des Gesamtkonzepts sowie der Mittel- und Materialwahl;
— Wirtschaftlichkeit, Bauökonomie in Betrieb und Unterhalt;
— Energetisches Konzept;
— Realisierbarkeit der Gesamtmaßnahme / Bauabschnitte;
— Statisches Konzept.
Für den Wettbewerb steht eine Wettbewerbssumme in Höhe von insgesamt 243 000 EUR netto (zzgl. MwSt. Gesamt 289 170 EUR brutto) zur Verfügung.
Die Wettbewerbssumme wird wie folgt aufgeteilt:
— 1. Preis 80 000 EUR netto;
— 2. Preis 53 000 EUR netto;
— 3. Preis 36 000 EUR netto;
— 4. Preis 24 000 EUR netto.
Anerkennungen 50 000 EUR netto.
Es erfolgt keine Zahlung einer Aufwandsentschädigung an alle Teilnehmer. Nur die von der Jury bestimmten Preisträger und Anerkennungen werden honoriert.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Mehrfachbeteiligungen:
Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft im Wettbewerb sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren.
Weitere Vorgaben zur Bewerbung:
1. Teilnahmeantrag:
Der Teilnahmeantrag mit dem Bewerberbogen und alle weiteren geforderten Unterlagen können unter der unter I.3) genannten Internetadresse heruntergeladen werden. Die Erklärungen und – soweit gefordert – Nachweise zu den Auswahlkriterien sind zusammen mit den Bewerbungsunterlagen elektronisch über die Vergabeplattform einzureichen.
Wird dabei die gesetzte Frist nicht gewahrt, wird der betroffene Teilnehmer im Verfahren nicht weiter berücksichtigt.
2. Planungswettbewerb nach RPW:
Die im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Büros reichen ihre Planungen / Entwürfe beim Vergabeamt ein. Diese werden von den unter IV.3.5) genannten Preisrichtern bewertet und beurteilt.
Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgegeben. Anspruch auf Kostenerstattung im Teilnahmewettbewerb besteht nicht. Bestehen Zweifel an der Richtigkeit von Angaben u. Erklärungen hat der Bewerber auf Anforderung des Ausrichters Nachweise vorzulegen.
3. Verhandlungsverfahren nach § 17 VgV:
Alle Preisträger werden zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb aufgefordert. Der Aufforderung zur Teilnahme erfolgt ohne neuerliche Eignungsprüfung.
Vorliegende Nachweise zur Teilnahmeberechtigung siehe unter III.1.10):
— Nachweis über Berufshaftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummen:
—— für Objektplaner von mind. 3 Mio. EUR für Personenschaden und über 3 Mio. EUR für Sachschäden;
—— für Tragwerkplaner von mind. 3 Mio. EUR für Personenschaden und über 3 Mio. EUR für Sachschäden;
—— für Landschaftsarchitekt von mind. 2 Mio. EUR für Personenschaden und über 1,5 Mio. EUR für Sachschäden.
Im Rahmen des Verhandlungsverfahren soll:
— eine Erklärung zur Anzahl des notwendigen Bearbeitungsteams mit Begründung (über Best Practice VgV Verfahren der BYAK) vorgelegt werden;
— es soll durch die Preisträger eine Kosteneinschätzung des Projekts vorgelegt werden.
Verbindliche Benennung:
Der/s Projektbevollmächtigten (=Ansprechpartner des AN der rechtsverbindliche Erklärungen abgeben darf. Dies sind in der Regel die Inhaber, Gesellschafter oder Prokuristen)
—— des Projektleiters/federführenden Sachbearbeiters Architektur,
—— des Projektleiters/federführenden Sachbearbeiters Landschaftsarchitektur.
—— des Projektleiters/federführenden Sachbearbeiters Tragwerkplanung.
Der AG behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen (§ 17 Abs. 11 VgV).
Wertungsmatrix VgV-Verfahren:
— Kriterium 1.1 – Organisation, Qualifikation und Erfahrungen des Projektteams für die Planungsphase (LPh 1-6);
— Kriterium 1.2 – Organisation, Qualifikation und Erfahrungen des Projektteams für die Bauphase (LPh 7-9 bzw. LPh 8 bei TWP);
— Kriterium 2.1 – Ergebnis des Wettbewerbs;
— Kriterium 2.2 – Weiterentwicklung des Wettbewerbsbeitrags (Planung u. Bauabwicklung);
— Kriterium 2.3 – Darstellung der Herangehensweise anhand eines realisierten Objektes vergleichbarer Schwierigkeiten im Hinblick auf Personaleinsatz, Planung, Vergabe, Objektüberwachung, Objektbetreuung;
— Kriterium 2.4 – Darstellung der bauabschnittsweisen Umsetzung bzw. Realisierungsmöglichkeit unter Beibehaltung des Schulbetriebes, Abgabe einer Kosteneinschätzung, sowie weitere Fragestellungen;
— Kriterium 3 – Vertragliche Regelungen und Honorarangebote.
Gewichtung:
— K1.1: 18 %;
— K1.2: 8 %;
— K2.1: 42 %;
— K2.2: 8 %;
— K2.3: 8 %;
— K2.4: 8 %;
— K3: 8 %.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den Auslobungsunterlagen.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Leistungsphasen stufenweise zu beauftragen.
Ein Anspruch auf die Beauftragung aller Leistungsphasen besteht nicht.
Es wird angestrebt, einzelne Verträge mit den Parteien der Arbeitsgemeinschaft zu schließen.
Postanschrift: Promenade 27
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
Telefon: +49 981531277
Fax: +49 981531837
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift: D.-Martin-Luther-Straße 3
Ort: Regensburg
Postleitzahl: 93047
Land: Deutschland
Telefon: +49 9415075629
Fax: +49 9415074629