Deutschland-Hannover: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
2020/S 072-172626
Wettbewerbsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Brüderstraße 5
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929
Postleitzahl: 30159
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Landeshauptstadt Hannover, Zentrale Submission, Brüderstr. 5, 30159 Hannover
E-Mail: MThrbVplYWtrYWdmOGBZZmZnbl1qJWtsWVxsJlxd
Telefon: +49 511-168-42870
Fax: +49 511-168-42087
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hannover.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau der Außenstelle Wilhelm-Raabe-Schule mit Sporthalle und Kita in Hannover
Gegenstand des Wettbewerbs ist die Planung einer Außenstelle des Gymnasiums Wilhelm-Raabe-Schule von ca. 5 250 m2 BGF einschließlich einer 3-fach-Sporthalle sowie einer 3-gruppigen Kita. Die Gebäudekörper sind in engem Zusammenspiel mit den Außenanlagen der jeweiligen Nutzungseinheiten zu entwickeln und zu gestalten. Die Gesamtfläche des Schul- und Kitagrundstücks liegt bei ca. 6 200 m2.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Im Rahmen des vorgeschalteten Bewerbungsverfahrens sollen insges. 15 Teilnehmer (TN) ausgewählt werden. Die TN müssen zwingend als Planungsteam, bestehend aus Objektplaner und Landschaftsarchitekten, auftreten.
Von den 15 Teams sollen 13 Planungsteams mit Bauerfahrung ausgewählt werden. Des Weiteren sollen 2 junge Planungsteams ausgewählt werden.
Anforderungen an alle Bewerber
Die in den Dokumenten „Verfahrenshinweise“, „Auswahlbogen“ u. „Bewerbungsbogen“ aufgeführten Formalen Kriterien sind zwingend zu erfüllen. Darüber hinaus sind von allen Bewerbern Mindestanforderungen zu erfüllen:
— Eigenerklärung über eine bestehende Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen von mind. 1,5 Mio. EUR für Personenschäden, mind. 0,3 Mio. EUR für sonstige Schäden (jeweils 2-fach maximiert);
— Nachweis der Erlaubnis zur Berufsausübung der/des für die Erbringung der Leistung Verantwortlichen (Inhaber o. Führungskräfte);
— Nachweis der berufl. Qualifikation der Projektleitung. Für die Objektplaner ein abgeschlossenes Studium der Fachrichtung Architektur oder Bauingenieurwesen (mind. FH/Master, Studiennachweis), für die Freiraumplaner ein abgeschlossenes Studium der Fachrichtung Landschaftsarchitektur/Freiraumplanung (mind. FH/Master, Studiennachweis)
Objektplanung – Anforderungen an „Büros mit Bauerfahrung“
Von „Büros mit Bauerfahrung“ sind zusätzlich folgende Mindestanforderungen zu erfüllen:
— Nachweis eines Jahresumsatzes von mind. 650 000 EUR (netto) für den Leistungsbereich Objektplanung gem. §§ 33 HOAI im Durchschnitt der vergangenen 3 zusammenhängenden, abgerechneten Geschäftsjahre;
— Nachweis, dass im Durchschnitt der vergangenen 3 zusammenhängenden, abgerechneten Geschäftsjahre mind. 7 festangestellte Architekten bzw. Absolventen der Fachrichtung Architektur und Bauingenieurswesen (mind. FH, Vollzeitkräfte) inkl. Büroinhaber, Geschäftsführer etc. beschäftigt waren;
— Nachweis der Erfahrung mit öffentl. AGs anhand von mind. 1 Referenzprojekt.
Freianlagen – Anforderungen an „Büros mit Bauerfahrung“
Von „Büros mit Bauerfahrung“ sind zusätzlich folgende Mindestanforderungen zu erfüllen:
— Nachweis eines Jahresumsatzes von mind. 250 000 EUR (netto) für den Leistungsbereich Freianlagen gem. §§ 38 HOAI im Durchschnitt der vergangenen 3 zusammenhängenden, abgerechneten Geschäftsjahre;
— Nachweis, dass im Durchschnitt der vergangenen 3 zusammenhängenden, abgerechneten Jahre mind. 3 festangestellte Landschaftsarchitekt*innen bzw. Absolventen der Fachrichtung Landschaftsarchitektur (Vollzeitkräfte) inkl. Büroinhaber, Geschäftsführer etc. beschäftigt waren;
— Nachweis der Erfahrung mit öffentl. AG anhand von mind. 1 Referenzprojekt.
Objektplanung/Freianlagen – Anforderungen an „Junge Büros“
Von „Jungen Büros“ ist zusätzlich folgende Mindestanforderung zu erfüllen:
— Nachweis für alle Verfahrensbeteiligten (Büroinhaber, Teilhaber, Entwurfsverfasser), – bei interdisziplinären Architektur- und Ingenieurbüros die Verfahrensbeteiligten der jeweiligen Fachdisziplin (hier: Objektplanung Gebäude u. Freianlagenplanung) – dass der Ersteintrag als Architekt*/-in bzw. Landschaftsarchitekt/-*in in die Architektenliste einer Architektenkammer innerhalb der letzten 5 Jahre nach dem 1.1.2015 erfolgte.
Die Nichterfüllung der formalen Kriterien o. der o. g. Mindestanforderungen führt zum Ausschluss aus dem Verfahren. Auf die Möglichkeit, Bietergemeinschaften zu bilden oder Unterauftragnehmer zu benennen, um die genannten Anforderungen zu erfüllen, wird explizit hingewiesen.
Teilnahmewettbewerb
Für die Teilnahme ist zwingend der vorgegebene Bewerbungsbogen zu verwenden. Dieser ist vollständig auszufüllen, in Textform zu unterschreiben u. mit den geforderten Nachweisen fristgerecht über die bekanntgegebene Vergabeplattform einzureichen. Bewerbungen, die nach dem unter IV.2.2) genannten Termin eingehen, werden nicht berücksichtigt. Bewerbungen per E-Mail, Fax o. Post sind nicht zulässig.
Weitere Angaben unter VI.3) Zusätzliche Angaben.
Als Berufsqualifikation wird gem. § 75 (1) VgV der Beruf Architekt/-in für die Leistungen gem. § 34 HOAI gefordert. Als Berufsqualifikation wird gem. § 75 (1) VgV der Beruf Landschaftsarchitekt/-in für die Leistungen gem. § 39 HOAI gefordert. Juristische Personen sind zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe verantwortliche Berufsangehörige gemäß vorangegangenen Sätzen benennen.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Beurteilung erfolgt nach den Kriterien
— Formalleistungen;
— Städtebauliche Qualität;
— Hochbauliches Konzept;
— Freiraumplanerisches Konzept;
— Funktionales Konzept.
Eine detaillierte Aufstellung der Unterkriterien wird im Verfahrensteil der Auslobung bekannt gegeben. Die dargestellte Reihenfolge der Aspekte ist nicht als Wertung oder Gewichtung zu betrachten.
Die Ausloberin stellt eine Wettbewerbssumme von insgesamt 125 000 EUR (netto) bereit. Von der Gesamtsumme sollen 80 000 EUR (netto) für 3 Preise zur Verfügung gestellt werden:
1. Preis: 40.000 EUR;
2. Preis: 24.000 EUR;
3. Preis: 16.000 EUR.
Das Preisgericht ist berechtigt, durch einstimmigen Beschluss eine andere Aufteilung der Wettbewerbssumme vorzunehmen.
Es ist beabsichtigt, einen Teil der Gesamtwettbewerbssumme (45 000 EUR) in Form von Aufwandsentschädigungen auszuschütten und zu gleichen Teilen an die Teilnehmer des Wettbewerbs für die Erfüllung der in der Auslobung definierten Leistungen zu verteilen (siehe IV.3.2)).
Nachgeschaltetes Verhandlungsverfahren
Im Anschluss an den Wettbewerb werden alle mit Preisen ausgezeichneten Planungsteams zur Abgabe eines Honorarangebots aufgefordert (Erstangebot), zu einem Verhandlungsgespräch eingeladen und anschließend zur Abgabe eines Finalen Angebots aufgefordert. Den Zuschlag erhält das wirtschaftlichste Angebot nach den folgenden Kriterien:
1. Wettbewerbsergebnis: 40 %;
2. Fachlicher Wert: 20 %;
3. Qualität: 25 %;
4. Kommunikation/Verfügbarkeit: 5 %;
5. Honorarangebot: 10 %.
Die Ausloberin behält sich vor, den Zuschlag auf Grundlage der Erstangebote zu vergeben (vgl. § 17 (11) VgV).
Nähere Informationen zum Verhandlungsverfahren und zu den Zuschlagskriterien sind den Dokumenten „Zuschlagsmatrix“ und „Verfahrenshinweise“ zu entnehmen und zwingend zu berücksichtigen.
Die gemäß RPW 2013 ermittelte Wettbewerbssumme von 125 000 EUR (netto) wird anteilig als Aufwandsentschädigung (45 000 EUR) zu gleichen Teilen an die Wettbewerbsteilnehmer für die Erbringung der in der Auslobung definierten Leistungen einschließlich Modell ausgezahlt (bei fristgerechter Einreichung einer prüfungsfähigen Wettbewerbsarbeit und vollständiger Erbringung der geforderten Wettbewerbsleistungen).
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Wettbewerbsausschuss der Architektenkammer Niedersachsen hat für den Wettbewerb die Registrierungsnummer 215-32-20/08 vergeben.
Die ausgewählten Teilnehmer müssen im Rahmen der Wettbewerbsbearbeitung zwingend ein Planungsteam bestehend aus Architekten und Landschaftsarchitekten bilden.
Die Ausloberin wird unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichtes und entsprechend § 8 (2) RPW 2013 einen oder mehrere Preisträger mit der weiteren Bearbeitung der Planungsleistungen gem. §§ 33 HOAI sowie gem. §§ 38 HOAI beauftragen, sofern das Projekt umgesetzt wird und soweit kein wichtiger Grund einer Beauftragung entgegensteht (vgl. § 63 VgV). Die Ausloberin wird von § 14 (8) VgV Gebrauch machen und hierfür mit allen Preisträgern in ein Verhandlungsverfahren eintreten. Die Beauftragung erfolgt gemäß Stufenvertrag der Landeshauptstadt Hannover.
Die zu vergebenden Leistungen bestehen aus:
— LPH 1 bis 2 Objektplanung gem. § 34 HOAI;
— LPH 1 bis 2 Freianlagen gem. § 39 HOAI;
— LPH 3 bis 4 Objektplanung gem. § 34 und Freianlagen § 39 HOAI; als optionale Beauftragung durch Bestimmung der Ausloberin;
— LPH 5 bis 9 Objektplanung gem. § 34 und Freianlagen gem. § 39 HOAI als optionale Beauftragung durch Bestimmung der Ausloberin (die Ausloberin behält sich vor, die Bauausführung in Einzelgewerken oder an einen Generalunternehmer, welcher die LPH 5 erbringt, auszuschreiben).
Stufenweise Beauftragung:
Die Beauftragung erfolgt in Leistungsphasen. Leistungsphasen, die die Auftraggeberin nicht mit Vertragsabschluss beauftragt, stehen unter aufschiebender Bedingung. Die Auftraggeberin behält sich vor, die Beauftragung auf Teilleistungen einzelner Leistungsphasen oder auf einzelne Abschnitte der Baumaßnahme zu beschränken.
Die Auftraggeberin beabsichtigt, bei Fortsetzung der Planung und Ausführung der Baumaßnahme weitere Leistungen – einzeln oder im Ganzen – abzurufen. Bei der Entscheidung über den Abruf der weiteren Leistungen wird die Auftraggeberin berücksichtigen, dass dies in der Regel die politischen Beschlüsse und die Genehmigung der HU-Bau-/Bauunterlage voraussetzt.
Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung weiterer Leistungsphasen besteht nicht.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Leistungen der weiteren Leistungsphasen zu erbringen, wenn die Auftraggeberin sie ihm überträgt. Aus der stufenweisen Beauftragung kann der Auftragnehmer keine Erhöhung seines Honorars ableiten.
Besondere Leistungen müssen vor Ausführung schriftlich vereinbart werden.
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Fax: +49 4131152943
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Fax: +49 4131152943
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift: Aegidientorplatz 1
Ort: Hannover
Postleitzahl: 30159
Land: Deutschland
Fax: +49 511-168-43272
Internet-Adresse: www.hannover.de