Deutschland-Olpe: Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden
2020/S 073-174990
Wettbewerbsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Franziskanerstraße 6
Ort: Olpe
NUTS-Code: DEA59
Postleitzahl: 57462
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Kreisstadt Olpe: Hermann Finke; Wettbewerbsbetreuung Drees & Huesmann Stadtplaner PartGmbB: Maria Chudzian, Thomas Geppert
E-Mail: MTlfJV1gZWJcN2ZjZ1wlW1w=
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.olpe.de/
Postanschrift: Vennhofallee 97
Ort: Bielefeld
NUTS-Code: DEA41
Postleitzahl: 33689
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Drees & Huesmann Stadtplaner PartGmbB: Maria Chudzian, Thomas Geppert
E-Mail: MTRpXW5lXSpfZHFgdmVdajxgZGwpb2FqamFvcF1gcCpgYQ==
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.dhp-sennestadt.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.dhp-sennestadt.de/wettbewerbs-und-vergabewesen/news-service/bewerbung-zur-teilnahme/
Abschnitt II: Gegenstand
Realisierungswettbewerb Neubau Bürgerhaus (Rathaus mit Museum) in der Kreisstadt Olpe, Ideenwettbewerb Vernetzung Bürgerhaus – Bigge – Innenstadt
Die Kreisstadt Olpe möchte auf dem Gelände des ehemaligen Bahnhofes in der Innenstadt ein neues Bürgerhaus errichten. Der Begriff „Bürgerhaus" ist dabei bewusst gewählt: Das Gebäude soll sich funktional zusammensetzen aus einem Rathaus als Sitz der Verwaltung mit rund 100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, der Stadtbücherei sowie einem Museum mit entsprechenden ergänzenden Nutzungen und größeren, auch durch die Bürgerinnen und Bürger nutzbaren, öffentlichen Bereichen. Dabei sind auch Möglichkeiten für eine kleine gastronomische Versorgung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als auch der Besucherinnen und Besucher vorzusehen.
Die Stadt soll dabei entlang der voraussichtlich wieder freigelegten Bigge bis zum in ca. 500 m beginnenden Biggesee neu gestaltet werden.
Daher beinhaltet die Wettbewerbsaufgabe neben dem Realisierungswettbewerb für den Neubau des Bürgerhauses (Rathaus mit Museum) auch einen Ideenwettbewerb für die Vernetzung Bürgerhaus – Bigge – Innenstadt. Dabei sollen Bezüge des Gebäudes zu seiner Umgebung unter Berücksichtigung der Ideen aus dem in Bearbeitung befindlichen ISEK aufgenommen und hergestellt werden.
Da der Rückbau des ehemaligen zentralen Omnibusbahnhofes vor dem ehemaligen Bahnhofgebäude ein zentrales Element der bisherigen Ergebnisse des ISEK ist, kann diese Idee gerne aufgegriffen und in Verbindung mit der Umgebung gebracht werden.
Wichtig sind daher auch die städtebaulichen, funktionalen und gestalterischen Bezüge zur Altstadt. Dem Rathausumfeld kommt dabei besondere Aufmerksamkeit zu, da das Gebäude zu allen 4 Himmelsrichtungen eine attraktive Außendarstellung benötigt. Eine „Rückseite" gibt es in diesem Sinne nicht. Erweiterungs und Verkleinerungsoptionen für die unterschiedlichen Nutzungsbereiche müssen unabhängig voneinander möglich sein (flexible Nutzung).
Bedeutend ist auch der Umgang mit dem bestehenden ehemaligen Bahnhofsgebäude und dem Stellwerkgebäude, welche nicht unter Denkmalschutz stehen. Ob Teilrückbau bzw. erhalt oder vollständiger Erhalt bzw. Rückbau beider Baukörper mit jeweiliger Integration des Neubaus, bleibt dem Wettbewerb überlassen.
Für den Nutzungsbereich „Verwaltung“ besteht die politische Vorgabe zur Umsetzung eines NewWorkKonzeptes mit nonterritorialem Arbeiten und der Trennung der Arbeitsbereiche in Front und Backoffice. Angelehnt an niederländische Beispiele wie Venlo, sollen unter Berücksichtigung der Mitarbeitergesundheit in Gestaltung und Materialität ca. 80 Arbeitsplätze für ca. 100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Olpe entstehen (Quote: 80 %). Vielfältige und unterschiedliche Arbeitsplatzangebote sollen die Projektarbeit, Mitarbeiterkommunikation und Aufgabenorientiertheit fördern. Auf spezielle Verwaltungseinheiten muss in der Ausgestaltung Rücksicht genommen werden (z. B. Ordnungs und Sozialbereich sowie Stadtbücherei).
Der Bürgerkontakt soll über eine angemessene Anzahl von öffentlich zugänglichen Besprechungsbereichen sichergestellt sein, die auch anderweitig genutzt werden können.
Neben der Stadtbücherei soll ein Museum mit ca. 500 m2 Fläche integriert werden.
Hier gilt es, gegenseitige Synergieeffekte zwischen Verwaltung, Bücherei, Museum und weiteren öffentlich nutzbaren Räumen zu schaffen.
Eine hohe Nachhaltigkeit, angelehnt an die Vorgaben nach BNB, und Energieeffizienz bei gleichzeitiger Wirtschaftlichkeit des Gebäudes in Errichtung und langfristiger Unterhaltung sind wesentliche Vorgaben, für die durch den Wettbewerb optimale Konzepte und Lösungsansätze gefunden werden sollen.
Das Gebäude soll über den gesamten „Lebenszyklus", d. h. von der Errichtung über den Betrieb bis hin zur späteren Entsorgung, nachhaltig sein. Dabei können auch ökologische, heimische und gesunde Baumaterialien wie Holz berücksichtigt werden.
Ziel des Wettbewerbes ist es, über alternative und optimierte Konzepte eine/n geeignete/n Auftragnehmer/in (Architekt/in, Innenarchitekt/in, Landschaftsarchitekt/in) für die weiteren Planungsleistungen zu finden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Teilnahmeberechtigt sind Bewerbergemeinschaften aus:
Architekt/in in zwingender Zusammenarbeit mit Landschaftsarchitekt/in oder
Architekt/in in möglicher Zusammenarbeit mit Innenarchitekt/in bzw. Innenarchitekt/in in möglicher Zusammenarbeit mit Architekt/in und jeweils zwingender Zusammenarbeit mit Landschaftsarchitekt/in oder
Innenarchitekt/in mit uneingeschränkter Bauvorlageberechtigung (gem. § 67 BauO NRW 2018) in zwingender Zusammenarbeit mit Landschaftsarchitekt/in.
Die Fachrichtung der Landschaftsarchitektur muss erst mit der Teilnahmebestätigung nach der Losziehung benannt werden.
Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die am Tage der Auslobung:
Zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt/in, Innenarchitekt/in bzw. Landschaftsarchitekt/in berechtigt und Mitglied einer Architektenkammer in Deutschland sind;
Die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt/in, Innenarchitekt/in bzw. Landschaftsarchitekt/in nach § 2 BauKaG NW (auswärtiger Architekt) und Geschäftssitz / Wohnsitz in dem vom EWR-Abkommen erfassten Gebiet haben;
Zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt/in, Innenarchitekt/in bzw. Landschaftsarchitekt/in nach dem Recht des jeweiligen Heimatstaates berechtigt und in einem der vorgenannten ausländischen Gebietsbereiche ansässig sind; ist die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, bestimmen sich die fachlichen Anforderungen nach der einschlägigen EU-Richtlinie.
Teilnahmeberechtigt sind juristische Personen, die am Tage der Auslobung folgende Zulassungsvoraussetzungen erfüllen:
Der Geschäftssitz befindet sich im Zulassungsbereich, zum satzungsgemäßen Geschäftszweck gehören der Wettbewerbsaufgabe entsprechende Planungsleistungen, der/die von der Gesellschaft zu benennende bevollmächtigte Vertreter/in und der/die darin tätige Verfasser/in erfüllen die fachlichen Anforderungen, die an natürliche Personen gestellt sind.
Arbeitsgemeinschaften sind nicht ausgeschlossen.
Wer am Tage der Auslobung bei einem/r Teilnehmer/in angestellt ist oder in anderer Form als Mitarbeiter/in an dessen/deren Wettbewerbsarbeit teilnimmt, ist von der eigenen Teilnahme ausgeschlossen.
Bei Arbeitsgemeinschaften muss mindestens ein Mitglied teilnahmeberechtigt sein. Mitglieder von Arbeitsgemeinschaften sowie freie Mitarbeiter/innen, die an der Ausarbeitung einer Wettbewerbsarbeit beteiligt waren, dürfen nicht zusätzlich am Wettbewerb teilnehmen. Verstöße hiergegen haben den Ausschluss sämtlicher Arbeiten der Beteiligten zur Folge.
Der Wettbewerb wird als nichtoffener Wettbewerb mit vorgeschaltetem Bewerbungsverfahren ausgelobt.
Er wird in deutscher Sprache durchgeführt.
Es wird eine Teilnehmerzahl von 25 angestrebt (9 gesetzt + 16 gelost)
Die Bekanntmachung des Wettbewerbes wird am 9.4.2020 auf elektronischem Wege an das Amt für öffentliche Bekanntmachung der EU versandt. Die Bewerbung um Teilnahme ist bis zum 14.5.2020 ausschließlich über die Homepage des Betreuungsbüros – Drees & Huesmann Stadtplaner PartGmbB (DHP) – möglich: www.dhp-sennestadt.de „Bewerbung zur Teilnahme“
Zum Nachweis der Teilnahmeberechtigung sind zu nennen:
Name des/der Bewerber/in (bei Büropartner/innen reicht ein Name für die Bewerbung) sowie Büroname, bei Arbeitsgemeinschaften den Namen jedes Mitgliedes;
Die nachträgliche Bildung von Arbeitsgemeinschaften mit am Bewerbungsverfahren Beteiligten ist ausgeschlossen,
Name des/der Landschaftsarchitekt/in sowie Büroname,
Eintragung in die jeweilige Architektenliste mit Nummer und Datum der Eintragung sowie ggf. Nachweis der uneingeschränkten Bauvorlageberechtigung,
Angaben der Büroadresse inkl. Telefon / E-Mail.
Mit der Bewerbung versichert der/die Bewerber/in, dass sich kein weiteres Mitglied der Bürogemeinschaft (Partner/in / Angestellte/r) oder ein anderes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft bewirbt, und dass der/die Bewerber/in akzeptiert, dass Verstöße hiergegen zum nachträglichen Ausschluss des/der Bewerbers/in bzw. der Arbeitsgemeinschaft und ggf. ihrer Arbeit führen.
Architekt / Architektin, Innenarchitekt / Innenarchitektin, s. unter III.1.10)
Abschnitt IV: Verfahren
Das Preisgericht wird sein Urteil aus der Qualität der Wettbewerbsarbeiten bilden und hierbei folgenden Bewertungsrahmen zugrunde legen:
a) Städtebau / Architektur
— Gestaltqualität / Architekturqualität;
— Einfügung in das Umfeld.
b) Funktionalität
— Erfüllung des Raumprogramms;
— Erfüllung der funktionalen Anforderungen;
— Einhaltung planungs- und bauordnungsrechtlicher Vorschriften.
c) Nachhaltigkeit
— Wirtschaftlichkeit hinsichtlich der Erstellung und Folgekosten;
— Energieeffizienz.
Für Preise und Anerkennungen stellt die Ausloberin als Wettbewerbssumme für den Realisierungs- und Ideenwettbewerb einen Gesamtbetrag in Höhe von 195 000 EUR zur Verfügung. Die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer 19 %) ist in den genannten Beträgen enthalten. Die Aufteilung ist wie folgt vorgesehen:
Realisierungswettbewerb
Neubau Bürgerhaus (Rathaus mit Museum)
1. Preis 54 000 EUR;
2. Preis 42 000 EUR;
3. Preis 37 000 EUR;
4. Preis 26 000 EUR.
Anerkennungen 26 000 EUR (z. B. 2 x 13 000 EUR)
Ideenwettbewerb
Vernetzung Bürgerhaus – Bigge – Innenstadt
1. Preis 2 750 EUR;
2. Preis 2 250 EUR;
3. Preis 2 000 EUR;
4. Preis 1 500 EUR.
Anerkennungen 1 500 EUR (z. B. 2 x 750 EUR)
Dem Preisgericht bleibt bei einstimmigem Beschluss eine andere Verteilung der Wettbewerbssumme vorbehalten.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
a) Terminplan:
26.5.2020 Losziehung
4.6.2020 Versand der Unterlagen
18.6.2020 Rückfragenfrist
25.6.2020 Kolloquium
10.8.2020 Abgabe Planunterlagen
17.8.2020 Abgabe Modell
30.9.2020 Preisgericht
Okt. 2020 Ausstellung
b) Weitere Bearbeitung der Aufgabe
Die Ausloberin erklärt, dass sie dem/der Gewinner/in oder einem der Preisträger des Realisierungswettbewerbs die weitere Bearbeitung der Aufgabe, zumindest bis einschließlich Leistungsphase 5 nach §§ 34 (3) HOAI 2013 übertragen wird, insbesondere
— soweit und sobald die dem Wettbewerb zugrunde liegende Aufgabe realisiert werden soll,
— soweit mindestens einer der teilnahmeberechtigten Wettbewerbsteilnehmer/innen, deren/dessen Wettbewerbsarbeit mit einem Preis ausgezeichnet wurde, eine einwandfreie Ausführung der zu übertragenden Leistung gewährleistet.
Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen des/der Preisträger/in bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird.
Es ist beabsichtigt, zunächst mit dem/der Gewinner/in Vertragsverhandlungen aufzunehmen. Falls diese nicht zu einem Ergebnis führen, werden alle Preisträger/innen zu Verhandlungsgesprächen eingeladen.
Im Sinne des § 70 Abs. 2 VgV i. V. m. § 122 GWB sind folgende Eignungsnachweise für den nach Abschluss des Wettbewerbs folgenden Planungsauftrag der Ausloberin vorzulegen:
— Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung,
— wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sowie
— technische und berufliche Leistungsfähigkeit.
Das Wettbewerbsergebnis fließt im Falle von Verhandlungsgesprächen mit den Preisträgern als ein Zuschlagskriterium mit 50 % in die Bewertung ein.
Die Wettbewerbsaufgabe wird nach HOAI 2013, Anlage 10.2 - Büro-, Verwaltungsgebäude in die Zone IV Mindestsatz eingestuft.
Die Nutzung der Wettbewerbsarbeit und das Recht der Veröffentlichung sind durch RPW § 8 (3) (Nutzung) geregelt.
c) Datenschutzhinweis
Gemäß Art. 13 DSGVO teilen wir Ihnen mit, dass die von uns im Rahmen der Durchführung des Wettbewerbes erhobenen personenbezogenen Daten (Namen, Funktion, Ort) für folgende Zwecke verwendet werden:
— Weitergabe an den/die Auftraggeber/in (u. a. Veröffentlichung auf dessen Homepage);
— Weitergabe an die jeweilige Architektenkammer zur Registrierung des Verfahrens;
— Veröffentlichung im Rahmen von EU-Bekanntmachungen;
— Veröffentlichungen (Wettbewerbsankündigungen und Ergebnisse) in Fachmedien;
— Veröffentlichungen (Wettbewerbsankündigungen und Ergebnisse) auf der Homepage von Drees & Huesmann Stadtplaner PartGmbB.
Weitere Daten werden ausschließlich zur internen Prüfung der Teilnahmevoraussetzungen bzw. zur Kommunikation im Verfahren verwendet.
d) Die vollständige Auslobung Teil A steht auf der Homepage des Betreuungsbüros Drees & Huesmann Stadtplaner PartGmbB zur Verfügung:
https://www.dhp-sennestadt.de/wettbewerbs-und-vergabewesen/news-service/bewerbung-zur-teilnahme/
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Fax: +49 251411-2165
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
Die Wettbewerbsteilnehmer/innen können Verstöße gegen das in der Auslobung festgelegte Verfahren oder das Preisgerichtsverfahren gegenüber der Ausloberin unverzüglich rügen. Einsprüche gegen die vom Preisgericht beschlossene Rangfolge sind nicht möglich.
Eine Rüge gegen das Preisgerichtsprotokoll muss innerhalb von 10 Tagen nach Zugang des Protokolls bei der Ausloberin eingehen. Beginnt die Ausstellung der Wettbewerbsarbeiten erst nach dem Zugang des Protokolls, so beginnt die Frist mit dem Tag der Ausstellungseröffnung.
Im Übrigen wird auf die Fristen nach § 160 GWB verwiesen.
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Fax: +49 251411-2165
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html