Deutschland-Deggendorf: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
2020/S 075-178611
Wettbewerbsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Herrenstraße 18
Ort: Deggendorf
NUTS-Code: DE224
Postleitzahl: 94469
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): RAe Prof. Dr. Rauch & Partner mbB
E-Mail: MjE3ZVRhVlBRVC9fYV5VHGFQZFJXHFFQZGFUUldjHVNU
Telefon: +49 94129734-10
Fax: +49 94129734-11
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.landkreis-deggendorf.de/
Postanschrift: Hoppestraße 7
Ort: Regensburg
NUTS-Code: DE232
Postleitzahl: 93049
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Vergabeabteilung
E-Mail: MTVxYG1iXF1gO2ttamEobVxwXmMoXVxwbWBeY28pX2A=
Telefon: +49 94129734-10
Fax: +49 94129734-11
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.prof-rauch-baurecht.de
Abschnitt II: Gegenstand
Deggendorf - Neubau Realschule Osterhofen
Die Landgraf-Leuchtenberg-Realschule ist eine drei- bis vierzügige Realschule mit Einfachturnhalle in der Stadt Osterhofen (Landkreis Deggendorf, Niederbayern). Derzeit (Schuljahr 2019/20) besuchen 479 Schüler in 20 Klassen die Schule.
Der Bestandsbau der Landgraf-Leuchtenberg-Realschule ist aus dem Jahr 1968 und entspricht nicht mehr heutigen Anforderungen an Schulbauten und ist sanierungsbedürftig. Zudem reichen die Räumlichkeiten nicht mehr für die Schülerzahlen aus. Daher plant der Landkreis Deggendorf den Neubau der Realschule auf dem gleichen Grundstück als dreizügige Realschule mit insgesamt 18 Klassen und ca. 500 Schülern mit einer BGF von ca. 6 650 m2.
Die Realschule liegt an der Straße Seewiesen, ca. 5 Gehminuten südlich des Stadtplatzes in der Umgebung weiterer Schulen und sozialer Einrichtungen.
Entlang der Seewiesen hat sich mit den Jahren ein Schul- und Bildungszentrum entwickelt. In Zukunft soll dieses Zentrum als Campus entwickelt werden, der alle Einrichtungen miteinander verbindet und der durch einen zentralen Grünzug aufgewertet werden soll.
Der Wettbewerb beinhaltet die Planungen für den Neubau der Realschule inklusive der dazugehörigen Freianlagen sowie einer Bushaltestelle.
Mit diesem Wettbewerb erwartet sich der Auftraggeber Lösungen für eine zeitgemäße Realschule mit Freianlagen, die sich in das Umfeld einfügen und den dort entstehenden Campus bereichern. Besondere Beachtung gilt der Adressbildung der Realschule, die als öffentliches, einladendes Schulgebäude eindeutig wahrgenommen werden soll.
Prognostizierte Kosten:
— anrechenbare Kosten Gebäude und Innenräume: 12 545 000,00 EUR;
— anrechenbare Kosten Freianlagen: 660 200,00 EUR;
— anrechenbare Kosten Verkehrsanlagen: 224 000,00 EUR.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Es sind insgesamt max. 500 Punkte erreichbar. Je Gliederungspunkt sind max. 5 Punkte erreichbar. Diese Punkte werden mit der Wichtungszahl (WZ) multipliziert.
1. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Umsatz (brutto): Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre beim Leistungsbild Objektplanung Gebäude + Innenräume
— 5 Punkte: ab 360 000,00 EUR Umsatz/Jahr;
— 3 Punkte: ab 240. 000,00 EUR Umsatz/Jahr;
— 1 Punkt: ab 120 000,00 EUR Umsatz/Jahr.
(Zwischenpunkte werden nicht vergeben)
2. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
2.1. Bürokapazität/Personalstärke, im Mittel der letzten 3 Jahre:
— 5 Punkte: ab 3 Architekten/Ingenieuren;
— 3 Punkte: ab 2 Architekten/Ingenieuren;
— 1 Punkt: ab 1 Architekten/Ingenieuren.
(Zwischenpunkte werden nicht vergeben)
Mindestkriterium:
Der Bewerber muss über mindestens 1 Architekten verfügen.
2.2. Referenzportfolio Bewerber (Büro): Objektplanung Gebäude und Innenräume
Mindestkriterium:
— 2 Referenzen über Gebäude ab Honorarzone III;
— Nachweis über eine bestehende Berufshaftpflichtversicherung im Auftragsfall mit folgenden Deckungssummen (bei ARGE Zusatzvermerk über Mitversicherung von Tätigkeit in ARGE):
— Personenschäden: min. 1,5 Mio. EUR;
— Sonstige Schäden: min. 1,5 Mio. EUR.
Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr mindestens das Zweifache der Deckungssumme beträgt.
Referenzprojekte können eingereicht werden (und werden gewertet), sofern die Fertigstellung (Bezugsfertigkeit/Inbetriebnahme) im Zeitraum 1.1.2010 bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Bewerbungsfrist erfolgt ist.
Die Referenzen werden in einer Gesamtschau beurteilt und bewertet. Gesamtschau bedeutet, dass alle eingereichten Referenzen in einer wertenden Gesamtschau bewertet werden, d. h. es wird nicht jede Referenz mathematisch bewertet und dann wird das arithmetische Mittel errechnet, sondern es wird verglichen, inwieweit der Bewerber anhand aller seiner vorgelegten Referenzprojekte insgesamt erwarten lässt, die hier ausgeschriebene Aufgabe zu erfüllen. Dabei findet auch eine Wertung im Vergleich zu den von den Mitbewerbern eingereichten Referenzen statt. Vergeben werden die Punkte 1, 3 oder 5.
— 5 Punkte erhält der Bewerber, dessen Referenzprojekte in der wertenden Gesamtschau dem ausschreibungsgegenständlichen, zu planenden Projekt sehr nahe kommt.
— 3 Punkte erhält der Bewerber, dessen Referenzprojekte in der wertenden Gesamtschau dem ausschreibungsgegenständlichen, zu planenden Projekt nahe kommt.
— 1 Punkt erhält der Bewerber, dessen Referenzen das Mindestkriterium (2 Referenzen über Gebäude ab HZ III) erfüllen.
Der Auftraggeber behält sich vor, Referenzauskünfte einzuholen. Bei der Wertung der Referenzen finden positive oder negative Auskünfte Berücksichtigung. Bei negativen Auskünften führt dies zu einer geringeren Bewertung dieser Referenz.
Die Vergleichbarkeit der Referenzen wird anhand folgender Kriterien gewertet:
— Vergleichbarkeit im Hinblick auch die Gebäudeart (Ausbildung, Wissenschaft, Forschung ab HZ III);
— Vergleichbarkeit im Hinblick auf die BGF (das zu planende Objekt hat eine BGF von ca. 6 600 m2);
— Vergleichbarkeit im Hinblick auf die erbrachten Leistungen (Angabe in Prozentpunkten) in den Leistungsphasen 2-5 des Leistungsbildes Objektplanung Gebäude u. Innenräume.
Architekten; Bayerische Bauordnung (BayBO) und Bayerisches Baukammerngesetz (BayBauKaG).
Abschnitt IV: Verfahren
— städtebauliche Qualität;
— architektonische und gestalterische Qualität;
— Funktionalität;
— Wirtschaftlichkeit;
— Nachhaltigkeit;
— gestalterische Qualität und Funktionalität der Freiraumplanung.
Als Wettbewerbssumme stehen folgende Beträge zur Verfügung:
— 1. Preis 39 000 EUR;
— 2. Preis 24 000 EUR;
— 3. Preis 14 500 EUR;
— Anerkennungen: 19 500 EUR;
— WB Summe gesamt netto 97 000 EUR;
— WB Summe gesamt brutto 115 430 EUR.
Die Aufteilung der Wettbewerbssumme kann durch einstimmigen Beschluss des Preisgerichts verändert werden. Die Gesamtsumme kommt dabei in jedem Fall zur Auszahlung.
Keine.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Fragen zu den Bewerbungsunterlagen und/oder zum Verfahren sind über die Vergabeplattform (https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YHYD9CX/documents) zu stellen. Fragen zu den Bewerbungsunterlagen, die nicht 8 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist eingehen, werden nicht mehr beantwortet. Die Antworten auf Fragen von Bewerbern, ebenso etwaige Änderungen der Vergabeunterlagen, werden auf der Vergabeplattform eingestellt.
Zugelassen sind Bewerbergemeinschaften von Architekten und Landschaftsarchitekten. Ebenfalls zugelassen sind Einzelbewerber, die alle Objektplanungen abdecken können. Die Projektverantwortlichen für die jeweilige Disziplin müssen nach Art. 1 Abs. 1, Art. 2 BauKaG befugt sein, die Berufsbezeichnung „Architekt" und „Landschaftsarchitekt" zu tragen.Die Verfassergemeinschaft von Architekten und Landschaftsarchitekten ist verpflichtend einzugehen.
Zum Nachweis der Eignung der Auftragsdurchführung erforderliche Unterlagen (auf Verlangen nach Abschluss des Wettbewerbs einzureichen):
Nachweis über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung für das Leistungsbild Gebäude und Innenräume mit einer Deckungssumme von 1,5 Mio. EUR für Personenschäden und von 1,5 Mio. EUR für Sonstige Schäden und für die Leistungsbilder Freianlagen und Verkehrsanlagen mit einer Deckungssumme von je 1,5 Mio. EUR für Personenschäden und von je 1,5 Mio.EUR für Sonstige Schäden (bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied). Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr mindestens das Zweifache der Deckungssumme beträgt. Alternativ genügt eine Bestätigung eines Versicherers (nicht Versicherungsmaklers) über eine entsprechende Versicherbarkeit im Auftragsfall.
Im Anschluss an den Wettbewerb wird ein Verhandlungsverfahren nach § 14 Abs. 4 Nr. 8 VgV durchgeführt.
Das Ergebnis des Wettbewerbs wird als Zuschlagskriterium mit 40 % gewichtet.
Das Landratsamt Deggendorf schließt mit dem Sieger des Verhandlungsverfahrens einen Vertrag über die weiteren Planungsleistungen zur Umsetzung des Wettbewerbsentwurfs ab. Es wird eine stufenweise Beauftragung folgender Leistungsbilder vorgesehen:
— Gebäude und Innenräume § 34 HOAI 2013, Leistungsphasen 2- 9;
— Freianlagen § 39 HOAI 2013, Leistungsphasen 2-9;
— Verkehrsanlagen § 47 HOAI 2013, Leistungsphasen 2-9.
Ein Anspruch auf Beauftragung aller Leitungsphasen besteht nicht.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHYD9CX
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: MTRyYW5jXV5hZ11paWFuKm9xYWBeXXVhbmo8bmFja14qXl11YW5qKmBh
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/index.html
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammerden Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).