Deutschland-Hamburg: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
2020/S 077-182661
Wettbewerbsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Osakaallee 11
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600
Postleitzahl: 20457
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): büro luchterhandt
E-Mail: MjE3V1BVVF1SWGNoL1tkUldjVGFXUF1TYx1TVA==
Telefon: +49 4070708070
Fax: +49 40707080780
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.luchterhandt.de
Abschnitt II: Gegenstand
HCH_ WB_Brücke
Die HafenCity Hamburg GmbH ist eine 100-prozentige Tochter der Freien und Hansestadt Hamburg. Sie entwickelt die HafenCity im Auftrag Hamburgs. Mit der HafenCity wächst in Hamburg ein neues Stück Stadt heran. Entlang der Elbe entsteht auf einer Fläche von 157 ha eine lebendige Stadt mit maritimem Flair, die Arbeiten und Wohnen, Kultur und Freizeit, Tourismus und Einzelhandel miteinander verbindet. 45 000 Arbeitsplätze und 6 500 bis 7 000 Wohnungen für 14 000 Menschen werden entstehen und erweitern die heutige Cityfläche um 40 Prozent. Das Gesamtgebiet der HafenCity Hamburg wird in 10 unterschiedliche Quartiere strukturiert. Jedes Quartier zeichnet sich durch ein ganz eigenes unverwechselbares Profil aus und ergänzt damit die Hamburger Kerninnenstadt um neue Qualitäten.
Mit dem Quartier Elbbrücken entsteht ein hoch verdichteter Stadtraum, der das Gesamtensemble HafenCity abrundet und von Süden und Osten einen weithin sichtbaren Auftakt der HafenCity und Hamburgs bildet, aber auch neue Verbindungen nach Rothenburgsort schafft. Das Quartier soll ein starkes räumliches Gravitationszentrum für die östliche HafenCity als großstädtisches Dienstleistungs-, Geschäfts- und Wohnviertel bilden und neben dem Überseequartier das zweite urbane Zentrum der HafenCity werden.
Über ihre Tochtergesellschaft Billebogen Entwicklungsgesellschaft mbH & Co. KG (BBEG) verantwortet die HafenCity Hamburg GmbH auch die Entwicklung des „Billebogens", einem ca. 79 Hektar umfassenden Areal, nordöstlich direkt an die östliche HafenCity angrenzend, zwischen Elbe und Bille. Die BBEG entwickelt auf der Grundlage der Bürgerschaftsdrucksache „Stromaufwärts an Elbe und Bille – Wohnen und urbane Produktion in Hamburg Ost" Gewerbe- und Industrieflächen, Misch- und Kerngebietsflächen sowie ergänzend Wohn- und Freiraumflächen im Bereich des Billebogens. Das Ziel besteht in der Schaffung von Stadträumen für neue, innovative Nutzungen in der Produktion in einem innenstadtnahen Kontext.
Gegenstand des Wettbewerbs ist die Planung von einer Fußgänger- und Radfahrerbrücke im Osten der HafenCity: „Brücke Entenwerder".
Die Brücke Entenwerder mit einer Länge von etwa 100 m und einer lichten Breite von 5,50 m verbindet die HafenCity mit dem Elbpark Entenwerder, der östlich der Elbbrücken an der Elbe liegt. Auf dieser Erholungs- und Freizeitinsel befinden sich 13 ha Parkanlage mit Bewegungsangeboten. Atmosphärisch mit besonderem Wasserbezug eingebettet, sind im Umfeld mit Wassersportarten weitere Freizeitangebote zu finden. Als Teil des Elberadwegs zwischen Dresden und der Nordsee übernimmt die „Brücke Entenwerder" zudem eine wichtige übergeordnete Scharnierfunktion und bietet eine attraktive Nutzungsmöglichkeit für Fußgänger und Fahrradfahrer.
Die Brücke ermöglicht eine verstärkte Integrationswirkung zwischen östlicher HafenCity, dem Billebogen und Rothenburgsort mit weiteren Entwicklungspotentialen entlang der Bille sowie zum neuen Stadtentwicklungsvorhaben Grasbrook.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Alle Bewerber, die einen Teilnahmeantrag fristgerecht eingereicht haben und die formalen Kriterien sowie die Mindestkriterien/-anforderungen erfüllen, sind für die Wertung zugelassen. Der Auftraggeber wählt anhand der erteilten Auskünfte unter den Bewerbern, die nicht ausgeschlossen wurden und die die genannten Anforderungen erfüllen, diejenigen (max. 6 Teilnehmer) aus, die er zur Teilnahme am Wettbewerb auffordert. Die Auswahl erfolgt anhand der für den Leistungsbereich „Objektplanung Ingenieurbauwerke", „Tragwerksplanung" und „Objektplanung Gebäude" eingereichten Projekte aus der Leistungsübersicht (Bewerberbogen, Abschnitte D) in den Kriterien (Auswahlkriterien). Sämtliche formale Kriterien sowie die Mindestkriterien/-anforderungen und die Auswahlkriterien sind in der Anlage "Bewerbungsbogen" benannt. Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, behält sich die Vergabestelle vor, gem. § 75 (6) VgV unter den verbliebenen Bewerbern zu losen.
Geforderte Berufsqualifikation gem. § 75 Abs. 1 bis 3 VgV: Als Berufsqualifikation wird der Beruf Ingenieurin/Ingenieur für Leistungen gem. § 43, § 51 und § 55 HOAI 2013 und Architektin/Architekt für die Leistungen gem. § 34 HOAI 2013 gefordert. Arbeitsgemeinschaften zwischen Architektin/Architekt und Ingenieurin/Ingenieur sind erforderlich, wobei die/der Ingenieurin/Ingenieur das federführende Büro sein soll.
Abschnitt IV: Verfahren
Beurteilungskriterien (Auszug aus der Auslobung)
— die harmonische Einbindung der Brücke in den zukünftigen Stadt- und Freiraum mit den umgebenden Wasserflächen der Norderelbe und des Oberhafenkanals;
— Qualität des gestalterischen Konzepts (Prägung eines charakteristischen Ortes, identitätsstiftende Gestaltung, Maßstäblichkeit etc.);
— die Lösung der Anbindung und Übergänge, im Westen an den Uferweg in Richtung S-Bahnstation Elbbrücken, im Osten zum Elbpark mit Anbindung an den Elberadweg Richtung Osten und nach Rothenburgsort über Alexandrastieg;
— die gestalterische und räumliche Ausbildung des Tragwerks;
— die (potentielle) Nachhaltigkeit des Brückenbauwerks;
— Barrierefreiheit;
— Plausibilität der Kostenschätzung;
— Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit in Investition und Unterhaltung der Brücke;
Die Reihenfolge der Kriterien hat auf deren Wertigkeit keinen Einfluss.
Für den Wettbewerb steht eine Wettbewerbssumme in Höhe von insgesamt 190 000,00 EUR (netto) zur Verfügung. Es ist beabsichtigt, die Wettbewerbssumme für Preise und Anerkennungen wie folgt aufzuteilen:
1. Preis 28 000,00 EUR,
2. Preis 17 000,00 EUR,
3. Preis 11 000,00 EUR,
Anerkennungen 6 000,00 EUR.
Das Preisgericht kann einstimmig eine andere Aufteilung der Summe für Preise und Anerkennungen beschließen.
Alle Teilnehmer/-innen, die die geforderten Leistungen vollständig und fristgerecht eingereicht haben, erhalten eine Aufwandsentschädigung von 4 000 EUR (netto).
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Auf weitere bindende Vorgaben, die zum Ausschluss der Arbeit von der Beurteilung des Preisgerichts führen, wird verzichtet. Passagen dieser Wettbewerbsauslobung, die als zwingende Vorgaben verstanden werden könnten, hier aber nicht als solche aufgeführt sind, sind als wesentliche Zielvorgaben der Auslobung zu betrachten. Eine Missachtung dieser Vorgaben führt nicht zum sofortigen Ausschluss der betreffenden Arbeiten, sondern unterliegt der üblichen Bewertung des Preisgerichts. Gleiches gilt für klarstellende oder ergänzende Formulierungen in der Protokollierung der Rückfragen. Nur wenn diese explizit als zusätzliche zwingende Vorgaben gekennzeichnet werden, wird die Missachtung zum Ausschluss von der Preisgerichtsbeurteilung führen.
Die Nichtbeachtung der formalen Leistungsbestandteile – Beachtung der Einlieferungsfristen, Verletzung der Anonymität – führen zum Ausschluss aus dem Wettbewerbsverfahren.
Voraussichtliche Termine:
Veröffentlichung EU-Bekanntmachung 16.4.2020
Submission 19.5.2020
Versand der Auslobung KW 23 2020
Frist für Rückfragen KW 25 2020
Abgabe der Arbeiten KW 33 2020
Preisgerichtssitzung 9.9.2020
Verhandlungsverfahren Oktober 2020
Anschließende Ausstellung der Wettbewerbsarbeiten
Die Anlagen zum Wettbewerb sind zu finden unter: https://cloud.luchterhandt.de/index.php/s/bttDYXak8N4kLEk
Bekanntmachungs-ID: CXP4YNVDEC6
Postanschrift: Neuenfelder Straße 19
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
E-Mail: MTZwX2xhW1xfZVtnZ19sOlxtcShiW2dcb2xhKF5f
Fax: +49 4042731-0499
Es wird auf § 160 GWB verwiesen:
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift: Neuenfelder Straße 19
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
E-Mail: MTNzYm9kXl9iaF5qamJvPV9wdCtlXmpfcm9kK2Fi
Fax: +49 4042731-0499