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  • DE-20457 Hamburg
  • 09/2020
  • Ergebnis
  • (ID 2-376672)

Neubau der Fußgänger- und Radfahrerbrücke Entenwerder in Hamburg


 
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    Entscheidung 09.09.2020 Entscheidung
    Verfahren Nichtoffener Wettbewerb
    Teilnehmer Gewünschte Teilnehmerzahl: max. 10
    Bewerber: 10
    Tatsächliche Teilnehmer: 10 (= 100% der Bewerber)
    Gebäudetyp Verkehr
    Art der Leistung Objektplanung Gebäude / Objektplanung Ingenieurbauwerke / Tragwerksplanung
    Sprache Deutsch
    Preisgelder/Honorare 103.000 EUR zzgl. USt.
    Auslober/Bauherr HafenCity Hamburg GmbH, Hamburg (DE) Büroprofil
    Betreuer büro luchterhandt & partner Luchterhandt Senger Stadtplaner PartGmbB Stadtplaner PartG mbB, Hamburg (DE) Büroprofil
    Preisrichter Prof. Dr. Annette Bögle, Franz-Josef Höing, Prof. Anna Lundqvist, Prof. Henry Ripke, Wulf Schöning, Prof. Dr. Thomas Ummenhofer [Vorsitz] , Robin Hinz
    Aufgabe
    Die HafenCity Hamburg GmbH ist eine 100-prozentige Tochter der Freien und Hansestadt Hamburg. Sie entwickelt die HafenCity im Auftrag Hamburgs. Mit der HafenCity wächst in Hamburg ein neues Stück Stadt heran. Entlang der Elbe entsteht auf einer Fläche von 157 ha eine lebendige Stadt mit maritimem Flair, die Arbeiten und Wohnen, Kultur und Freizeit, Tourismus und Einzelhandel miteinander verbindet. 45 000 Arbeitsplätze und 6 500 bis 7 000 Wohnungen für 14 000 Menschen werden entstehen und erweitern die heutige Cityfläche um 40 Prozent. Das Gesamtgebiet der HafenCity Hamburg wird in 10 unterschiedliche Quartiere strukturiert. Jedes Quartier zeichnet sich durch ein ganz eigenes unverwechselbares Profil aus und ergänzt damit die Hamburger Kerninnenstadt um neue Qualitäten.

    Mit dem Quartier Elbbrücken entsteht ein hoch verdichteter Stadtraum, der das Gesamtensemble HafenCity abrundet und von Süden und Osten einen weithin sichtbaren Auftakt der HafenCity und Hamburgs bildet, aber auch neue Verbindungen nach Rothenburgsort schafft. Das Quartier soll ein starkes räumliches Gravitationszentrum für die östliche HafenCity als großstädtisches Dienstleistungs-, Geschäfts- und Wohnviertel bilden und neben dem Überseequartier das zweite urbane Zentrum der HafenCity werden.

    Über ihre Tochtergesellschaft Billebogen Entwicklungsgesellschaft mbH & Co. KG (BBEG) verantwortet die HafenCity Hamburg GmbH auch die Entwicklung des „Billebogens", einem ca. 79 Hektar umfassenden Areal, nordöstlich direkt an die östliche HafenCity angrenzend, zwischen Elbe und Bille. Die BBEG entwickelt auf der Grundlage der Bürgerschaftsdrucksache „Stromaufwärts an Elbe und Bille – Wohnen und urbane Produktion in Hamburg Ost" Gewerbe- und Industrieflächen, Misch- und Kerngebietsflächen sowie ergänzend Wohn- und Freiraumflächen im Bereich des Billebogens. Das Ziel besteht in der Schaffung von Stadträumen für neue, innovative Nutzungen in der Produktion in einem innenstadtnahen Kontext.

    Gegenstand des Wettbewerbs ist die Planung von einer Fußgänger- und Radfahrerbrücke im Osten der HafenCity: „Brücke Entenwerder".

    Die Brücke Entenwerder mit einer Länge von etwa 100 m und einer lichten Breite von 5,50 m verbindet die HafenCity mit dem Elbpark Entenwerder, der östlich der Elbbrücken an der Elbe liegt. Auf dieser Erholungs- und Freizeitinsel befinden sich 13 ha Parkanlage mit Bewegungsangeboten. Atmosphärisch mit besonderem Wasserbezug eingebettet, sind im Umfeld mit Wassersportarten weitere Freizeitangebote zu finden. Als Teil des Elberadwegs zwischen Dresden und der Nordsee übernimmt die „Brücke Entenwerder" zudem eine wichtige übergeordnete Scharnierfunktion und bietet eine attraktive Nutzungsmöglichkeit für Fußgänger und Fahrradfahrer.

    Die Brücke ermöglicht eine verstärkte Integrationswirkung zwischen östlicher HafenCity, dem Billebogen und Rothenburgsort mit weiteren Entwicklungspotentialen entlang der Bille sowie zum neuen Stadtentwicklungsvorhaben Grasbrook.
    Adresse des Bauherren DE-20457 Hamburg
    TED Dokumenten-Nr. 182661-2020
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    • Deutschland-Hamburg: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen

      2020/S 148-363821

      Berichtigung

      Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben

      Dienstleistungen

      (Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2020/S 077-182661)

      Rechtsgrundlage:
      Richtlinie 2014/24/EU

      Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

      I.1)Name und Adressen
      Offizielle Bezeichnung: Das Sondervermögen „Stadt und Hafen“ der Freien und Hansestadt Hamburg, vertreten durch die HafenCity Hamburg GmbH
      Postanschrift: Osakaallee 11
      Ort: Hamburg
      NUTS-Code: DE600 Hamburg
      Postleitzahl: 20457
      Land: Deutschland
      Kontaktstelle(n): büro luchterhandt
      E-Mail: MjE1WVJXVl9UWmVqMV1mVFllVmNZUl9VZR9VVg==
      Telefon: +49 4070708070
      Fax: +49 40707080780

      Internet-Adresse(n):

      Hauptadresse: www.luchterhandt.de

      Abschnitt II: Gegenstand

      II.1)Umfang der Beschaffung
      II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

       

      HCH_ WB_Brücke

       

      Referenznummer der Bekanntmachung: HCH_Wettbewerb Brücke Entenwerder
      II.1.2)CPV-Code Hauptteil
      71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
      II.1.3)Art des Auftrags
      Dienstleistungen
      II.1.4)Kurze Beschreibung:

       

      Die HafenCity Hamburg GmbH ist eine 100-prozentige Tochter der Freien und Hansestadt Hamburg. Sie entwickelt die HafenCity im Auftrag Hamburgs. Mit der HafenCity wächst in Hamburg ein neues Stück Stadt heran. Entlang der Elbe entsteht auf einer Fläche von 157 ha eine lebendige Stadt mit maritimem Flair, die Arbeiten und Wohnen, Kultur und Freizeit, Tourismus und Einzelhandel miteinander verbindet. 45 000 Arbeitsplätze und 6 500 bis 7 000 Wohnungen für 14. 000 Menschen werden entstehen und erweitern die heutige Cityfläche um 40 Prozent. Das Gesamtgebiet der HafenCity Hamburg wird in zehn unterschiedliche Quartiere strukturiert. Jedes Quartier zeichnet sich durch ein ganz eigenes unverwechselbares Profil aus und ergänzt damit die Hamburger Kerninnenstadt um neue Qualitäten.

      Mit dem Quartier Elbbrücken entsteht ein hoch verdichteter Stadtraum, der das Gesamtensemble HafenCity abrundet und von Süden und Osten einen weithin sichtbaren Auftakt der HafenCity und Hamburgs bildet, aber auch neue Verbindungen nach Rothenburgsort schafft. Das Quartier soll ein starkes räumliches Gravitationszentrum für die östliche HafenCity als großstädtisches Dienstleistungs-, Geschäfts- und Wohnviertel bilden und neben dem Überseequartier das zweite urbane Zentrum der HafenCity werden.

      Über ihre Tochtergesellschaft Billebogen Entwicklungsgesellschaft mbH & Co. KG (BBEG) verantwortet die HafenCity Hamburg GmbH auch die Entwicklung des „Billebogens“, einem ca. 79 Hektar umfassenden Areal, nordöstlich direkt an die östliche HafenCity angrenzend, zwischen Elbe und Bille. Die BBEG entwickelt auf der Grundlage der Bürgerschaftsdrucksache „Stromaufwärts an Elbe und Bille – Wohnen und urbane Produktion in Hamburg Ost“ Gewerbe- und Industrieflächen, Misch- und Kerngebietsflächen sowie ergänzend Wohn- und Freiraumflächen im Bereich des Billebogens. Das Ziel besteht in der Schaffung von Stadträumen für neue, innovative Nutzungen in der Produktion in einem innenstadtnahen Kontext.

      Gegenstand des Wettbewerbs ist die Planung von einer Fußgänger- und Radfahrerbrücke im Osten der HafenCity: „Brücke Entenwerder“.

      Die Brücke Entwerder mit einer Länge von etwa 100 m und einer lichten Breite von 5,50 m verbindet die HafenCity mit dem Elbpark Entenwerder, der östlich der Elbbrücken an der Elbe liegt. Auf dieser Erholungs-und Freizeitinsel befinden sich 13 ha Parkanlage mit Bewegungsangeboten. Atmosphärisch mit besonderem Wasserbezug eingebettet, sind im Umfeld mit Wassersportarten weitere Freizeitangebote zu finden. Als Teil des Elberadwegs zwischen Dresden und der Nordsee übernimmt die „Brücke Entenwerder“ zudem eine wichtige übergeordnete Scharnierfunktion und bietet eine attraktive Nutzungsmöglichkeit für Fußgänger und Fahrradfahrer.

      Die Brücke ermöglicht eine verstärkte Integrationswirkung zwischen östlicher HafenCity, dem Billebogen und Rothenburgsort mit weiteren Entwicklungspotentialen entlang der Bille sowie zum neuen Stadtentwicklungsvorhaben Grasbrook.

       

      Abschnitt VI: Weitere Angaben

      VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
      29/07/2020
      VI.6)Referenz der ursprünglichen Bekanntmachung
      Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2020/S 077-182661

      Abschnitt VII: Änderungen

      VII.1)Zu ändernde oder zusätzliche Angaben
      VII.1.2)In der ursprünglichen Bekanntmachung zu berichtigender Text
      Abschnitt Nummer: IV.1.2)
      Stelle des zu berichtigenden Textes: Art des Wettbewerbs
      Anstatt:

       

      Nichtoffen

      Anzahl der in Erwägung gezogenen Teilnehmer: 6

       

      muss es heißen:

       

      Nichtoffen

      Anzahl der in Erwägung gezogenen Teilnehmer: 10

       

      Abschnitt Nummer: IV.3.1)
      Stelle des zu berichtigenden Textes: Angaben zu Preisen
      Anstatt:

       

      Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja

      Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise: Für den Wettbewerb steht eine Wettbewerbssumme in Höhe von insgesamt 190 000,00 EUR (netto) zur Verfügung. Es ist beabsichtigt, die Wettbewerbssumme für Preise und Anerkennungen wie folgt aufzuteilen:

      1. Preis 28 000,00 EUR,

      2. Preis 17 000,00 EUR,

      3. Preis 11 000,00 EUR,

      Anerkennungen 6 000,00 EUR.

      Das Preisgericht kann einstimmig eine andere Aufteilung der Summe für Preise und Anerkennungen beschließen.

       

      muss es heißen:

       

      Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja

      Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise: Für den Wettbewerb steht eine Wettbewerbssumme in Höhe von insgesamt 103 000,00 EUR (netto) zur Verfügung. Es ist beabsichtigt, die Wettbewerbssumme für Preise und Anerkennungen wie folgt aufzuteilen:

      1. Preis 28 000,00 EUR,

      2. Preis 18 000,00 EUR,

      3. Preis 11 000,00 EUR,

      Anerkennungen 6 000,00 EUR.

      Das Preisgericht kann einstimmig eine andere Aufteilung der Summe für Preise und Anerkennungen beschließen.

       

      Abschnitt Nummer: IV.3.5)
      Stelle des zu berichtigenden Textes: Preisgericht
      Anstatt:

       

      Franz-Josef Höing, Oberbaudirektor, Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen

      Bodo Hafke, Baudezernent, Bezirksamt Hamburg-Mitte

      N.N., Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer

      Prof. Dr.-Ing. Thomas Ummenhofer, Beratender Ingenieur, Karlsruhe

      N.N., Beratende/r Ingenieur/in

      Prof. Anna Lundqvist, Landschaftsarchitektin, Berlin/Cottbus

      Henry Ripke, Freier Architekt, Berlin

      N.N., Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation

      Prof. Jürgen Bruns-Berentelg, Vorsitzender der Geschäftsführung, HafenCity Hamburg GmbH

      N.N., MDHB, SPD

      N.N., MDHB, CDU

      Klaus Hoppe, Behörde für Umwelt und Energie

      N.N., Bezirk Mitte

       

      muss es heißen:

       

      Franz-Josef Höing, Oberbaudirektor, Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen

      Robbin Hinz, Leiter Fachamt MR, Bezirksamt Hamburg-Mitte

      Wulf Schöning, Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer

      Prof. Dr.-Ing. Thomas Ummenhofer, Beratender Ingenieur, Karlsruhe

      Dr. Ulrich Meyer, Beratender Ingenieur, Hamburg

      Henry Ripke, Freier Architekt, Berlin

      Prof. Anna Lundqvist, Freie Landschaftsarchitektin, Berlin/Cottbus

      Martin Bill, Staatsrat, Behörde für Verkehr und Mobilitätswende

      Prof. Jürgen Bruns-Berentelg, Vorsitzender der Geschäftsführung, HafenCity Hamburg GmbH

      N.N., MDHB, SPD

      N.N., MDHB, CDU

      Klaus Hoppe, Behörde für Umwelt und Energie

      N.N., Bezirk Mitte

       

      VII.2)Weitere zusätzliche Informationen:
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    • Deutschland-Hamburg: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen

      2020/S 077-182661

      Wettbewerbsbekanntmachung

      Rechtsgrundlage:

      Richtlinie 2014/24/EU

      Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

      I.1)Name und Adressen
      Offizielle Bezeichnung: Das Sondervermögen „Stadt und Hafen" der Freien und Hansestadt Hamburg, vertreten durch die HafenCity Hamburg GmbH
      Postanschrift: Osakaallee 11
      Ort: Hamburg
      NUTS-Code: DE600
      Postleitzahl: 20457
      Land: Deutschland
      Kontaktstelle(n): büro luchterhandt
      E-Mail: MjE3V1BVVF1SWGNoL1tkUldjVGFXUF1TYx1TVA==
      Telefon: +49 4070708070
      Fax: +49 40707080780

      Internet-Adresse(n):

      Hauptadresse: www.luchterhandt.de

      I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
      I.3)Kommunikation
      Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YNVDEC6/documents
      Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
      Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YNVDEC6
      I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
      Andere: städtische GmbH auf regionaler/lokaler Ebene und Regional- oder Lokalbehörde
      I.5)Haupttätigkeit(en)
      Andere Tätigkeit: Stadtentwicklung/Städtischer Entwicklungsträger

      Abschnitt II: Gegenstand

      II.1)Umfang der Beschaffung
      II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

      HCH_ WB_Brücke

      Referenznummer der Bekanntmachung: HCH_Wettbewerb Brücke Entenwerder
      II.1.2)CPV-Code Hauptteil
      71000000
      II.2)Beschreibung
      II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
      71300000
      71200000
      II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

      Die HafenCity Hamburg GmbH ist eine 100-prozentige Tochter der Freien und Hansestadt Hamburg. Sie entwickelt die HafenCity im Auftrag Hamburgs. Mit der HafenCity wächst in Hamburg ein neues Stück Stadt heran. Entlang der Elbe entsteht auf einer Fläche von 157 ha eine lebendige Stadt mit maritimem Flair, die Arbeiten und Wohnen, Kultur und Freizeit, Tourismus und Einzelhandel miteinander verbindet. 45 000 Arbeitsplätze und 6 500 bis 7 000 Wohnungen für 14 000 Menschen werden entstehen und erweitern die heutige Cityfläche um 40 Prozent. Das Gesamtgebiet der HafenCity Hamburg wird in 10 unterschiedliche Quartiere strukturiert. Jedes Quartier zeichnet sich durch ein ganz eigenes unverwechselbares Profil aus und ergänzt damit die Hamburger Kerninnenstadt um neue Qualitäten.

      Mit dem Quartier Elbbrücken entsteht ein hoch verdichteter Stadtraum, der das Gesamtensemble HafenCity abrundet und von Süden und Osten einen weithin sichtbaren Auftakt der HafenCity und Hamburgs bildet, aber auch neue Verbindungen nach Rothenburgsort schafft. Das Quartier soll ein starkes räumliches Gravitationszentrum für die östliche HafenCity als großstädtisches Dienstleistungs-, Geschäfts- und Wohnviertel bilden und neben dem Überseequartier das zweite urbane Zentrum der HafenCity werden.

      Über ihre Tochtergesellschaft Billebogen Entwicklungsgesellschaft mbH & Co. KG (BBEG) verantwortet die HafenCity Hamburg GmbH auch die Entwicklung des „Billebogens", einem ca. 79 Hektar umfassenden Areal, nordöstlich direkt an die östliche HafenCity angrenzend, zwischen Elbe und Bille. Die BBEG entwickelt auf der Grundlage der Bürgerschaftsdrucksache „Stromaufwärts an Elbe und Bille – Wohnen und urbane Produktion in Hamburg Ost" Gewerbe- und Industrieflächen, Misch- und Kerngebietsflächen sowie ergänzend Wohn- und Freiraumflächen im Bereich des Billebogens. Das Ziel besteht in der Schaffung von Stadträumen für neue, innovative Nutzungen in der Produktion in einem innenstadtnahen Kontext.

      Gegenstand des Wettbewerbs ist die Planung von einer Fußgänger- und Radfahrerbrücke im Osten der HafenCity: „Brücke Entenwerder".

      Die Brücke Entenwerder mit einer Länge von etwa 100 m und einer lichten Breite von 5,50 m verbindet die HafenCity mit dem Elbpark Entenwerder, der östlich der Elbbrücken an der Elbe liegt. Auf dieser Erholungs- und Freizeitinsel befinden sich 13 ha Parkanlage mit Bewegungsangeboten. Atmosphärisch mit besonderem Wasserbezug eingebettet, sind im Umfeld mit Wassersportarten weitere Freizeitangebote zu finden. Als Teil des Elberadwegs zwischen Dresden und der Nordsee übernimmt die „Brücke Entenwerder" zudem eine wichtige übergeordnete Scharnierfunktion und bietet eine attraktive Nutzungsmöglichkeit für Fußgänger und Fahrradfahrer.

      Die Brücke ermöglicht eine verstärkte Integrationswirkung zwischen östlicher HafenCity, dem Billebogen und Rothenburgsort mit weiteren Entwicklungspotentialen entlang der Bille sowie zum neuen Stadtentwicklungsvorhaben Grasbrook.

      II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
      Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

      Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

      III.1)Teilnahmebedingungen
      III.1.10)Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer:

      Alle Bewerber, die einen Teilnahmeantrag fristgerecht eingereicht haben und die formalen Kriterien sowie die Mindestkriterien/-anforderungen erfüllen, sind für die Wertung zugelassen. Der Auftraggeber wählt anhand der erteilten Auskünfte unter den Bewerbern, die nicht ausgeschlossen wurden und die die genannten Anforderungen erfüllen, diejenigen (max. 6 Teilnehmer) aus, die er zur Teilnahme am Wettbewerb auffordert. Die Auswahl erfolgt anhand der für den Leistungsbereich „Objektplanung Ingenieurbauwerke", „Tragwerksplanung" und „Objektplanung Gebäude" eingereichten Projekte aus der Leistungsübersicht (Bewerberbogen, Abschnitte D) in den Kriterien (Auswahlkriterien). Sämtliche formale Kriterien sowie die Mindestkriterien/-anforderungen und die Auswahlkriterien sind in der Anlage "Bewerbungsbogen" benannt. Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, behält sich die Vergabestelle vor, gem. § 75 (6) VgV unter den verbliebenen Bewerbern zu losen.

      III.2)Bedingungen für den Auftrag
      III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
      Die Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
      Beruf angeben:

      Geforderte Berufsqualifikation gem. § 75 Abs. 1 bis 3 VgV: Als Berufsqualifikation wird der Beruf Ingenieurin/Ingenieur für Leistungen gem. § 43, § 51 und § 55 HOAI 2013 und Architektin/Architekt für die Leistungen gem. § 34 HOAI 2013 gefordert. Arbeitsgemeinschaften zwischen Architektin/Architekt und Ingenieurin/Ingenieur sind erforderlich, wobei die/der Ingenieurin/Ingenieur das federführende Büro sein soll.

      Abschnitt IV: Verfahren

      IV.1)Beschreibung
      IV.1.2)Art des Wettbewerbs
      Nichtoffen
      Anzahl der in Erwägung gezogenen Teilnehmer: 6
      IV.1.7)Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer:
      IV.1.9)Kriterien für die Bewertung der Projekte:

      Beurteilungskriterien (Auszug aus der Auslobung)

      — die harmonische Einbindung der Brücke in den zukünftigen Stadt- und Freiraum mit den umgebenden Wasserflächen der Norderelbe und des Oberhafenkanals;

      — Qualität des gestalterischen Konzepts (Prägung eines charakteristischen Ortes, identitätsstiftende Gestaltung, Maßstäblichkeit etc.);

      — die Lösung der Anbindung und Übergänge, im Westen an den Uferweg in Richtung S-Bahnstation Elbbrücken, im Osten zum Elbpark mit Anbindung an den Elberadweg Richtung Osten und nach Rothenburgsort über Alexandrastieg;

      — die gestalterische und räumliche Ausbildung des Tragwerks;

      — die (potentielle) Nachhaltigkeit des Brückenbauwerks;

      — Barrierefreiheit;

      — Plausibilität der Kostenschätzung;

      — Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit in Investition und Unterhaltung der Brücke;

      Die Reihenfolge der Kriterien hat auf deren Wertigkeit keinen Einfluss.

      IV.2)Verwaltungsangaben
      IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge
      Tag: 19/05/2020
      Ortszeit: 14:00
      IV.2.3)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
      IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder Teilnahmeanträge verfasst werden können:
      Deutsch
      IV.3)Preise und Preisgericht
      IV.3.1)Angaben zu Preisen
      Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
      Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise:

      Für den Wettbewerb steht eine Wettbewerbssumme in Höhe von insgesamt 190 000,00 EUR (netto) zur Verfügung. Es ist beabsichtigt, die Wettbewerbssumme für Preise und Anerkennungen wie folgt aufzuteilen:

      1. Preis 28 000,00 EUR,

      2. Preis 17 000,00 EUR,

      3. Preis 11 000,00 EUR,

      Anerkennungen 6 000,00 EUR.

      Das Preisgericht kann einstimmig eine andere Aufteilung der Summe für Preise und Anerkennungen beschließen.

      IV.3.2)Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer:

      Alle Teilnehmer/-innen, die die geforderten Leistungen vollständig und fristgerecht eingereicht haben, erhalten eine Aufwandsentschädigung von 4 000 EUR (netto).

      IV.3.3)Folgeaufträge
      Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den/die Gewinner des Wettbewerbs vergeben: ja
      IV.3.4)Entscheidung des Preisgerichts
      Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber/den Auftraggeber bindend: ja
      IV.3.5)Namen der ausgewählten Preisrichter:
      Franz-Josef Höing, OberbaudirektorIn, Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
      Bodo Hafke, Baudezernent, Bezirksamt Hamburg-Mitte
      N.N., Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer
      Prof. Dr.-Ing. Thomas Ummenhofer, Beratender Ingenieur, Karlsruhe
      N.N., Beratende/r Ingenieur/in
      Prof. Anna Lundqvist, Landschaftsarchitektin, Berlin/Cottbus
      Henry Ripke, Freier Architekt, Berlin
      N.N., Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation
      Prof. Jürgen Bruns-Berentelg, Vorsitzender der Geschäftsführung, HafenCity Hamburg GmbH
      N.N., MDHB, SPD
      N.N., MDHB, CDU
      Klaus Hoppe, Behörde für Umwelt und Energie
      N.N., Bezirk Mitte

      Abschnitt VI: Weitere Angaben

      VI.3)Zusätzliche Angaben:

      Auf weitere bindende Vorgaben, die zum Ausschluss der Arbeit von der Beurteilung des Preisgerichts führen, wird verzichtet. Passagen dieser Wettbewerbsauslobung, die als zwingende Vorgaben verstanden werden könnten, hier aber nicht als solche aufgeführt sind, sind als wesentliche Zielvorgaben der Auslobung zu betrachten. Eine Missachtung dieser Vorgaben führt nicht zum sofortigen Ausschluss der betreffenden Arbeiten, sondern unterliegt der üblichen Bewertung des Preisgerichts. Gleiches gilt für klarstellende oder ergänzende Formulierungen in der Protokollierung der Rückfragen. Nur wenn diese explizit als zusätzliche zwingende Vorgaben gekennzeichnet werden, wird die Missachtung zum Ausschluss von der Preisgerichtsbeurteilung führen.

      Die Nichtbeachtung der formalen Leistungsbestandteile – Beachtung der Einlieferungsfristen, Verletzung der Anonymität – führen zum Ausschluss aus dem Wettbewerbsverfahren.

      Voraussichtliche Termine:

      Veröffentlichung EU-Bekanntmachung 16.4.2020

      Submission 19.5.2020

      Versand der Auslobung KW 23 2020

      Frist für Rückfragen KW 25 2020

      Abgabe der Arbeiten KW 33 2020

      Preisgerichtssitzung 9.9.2020

      Verhandlungsverfahren Oktober 2020

      Anschließende Ausstellung der Wettbewerbsarbeiten

      Die Anlagen zum Wettbewerb sind zu finden unter: https://cloud.luchterhandt.de/index.php/s/bttDYXak8N4kLEk

      Bekanntmachungs-ID: CXP4YNVDEC6

      VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
      VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
      Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer bei der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
      Postanschrift: Neuenfelder Straße 19
      Ort: Hamburg
      Postleitzahl: 21109
      Land: Deutschland
      E-Mail: MTZwX2xhW1xfZVtnZ19sOlxtcShiW2dcb2xhKF5f
      Fax: +49 4042731-0499
      VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
      VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
      Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

      Es wird auf § 160 GWB verwiesen:

      Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB unzulässig, soweit

      1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,

      2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

      3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

      4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

      VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
      Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer bei der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
      Postanschrift: Neuenfelder Straße 19
      Ort: Hamburg
      Postleitzahl: 21109
      Land: Deutschland
      E-Mail: MTNzYm9kXl9iaF5qamJvPV9wdCtlXmpfcm9kK2Fi
      Fax: +49 4042731-0499
      VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
      16/04/2020
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INFO-BOX

Ausschreibung veröffentlicht 20.04.2020
Ergebnis veröffentlicht 16.10.2020
Zuletzt aktualisiert 15.06.2021
Wettbewerbs-ID 2-376672 Status Kostenpflichtig
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