Deutschland-Mannheim: Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen
2020/S 086-205172
Wettbewerbsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Robert-Funari-Straße 32
Ort: Mannheim
NUTS-Code: DE126
Postleitzahl: 68309
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Architekturbüro Thomas Thiele, Engesserstraße 4 a, 79108 Freiburg, https://architekturbuero-thiele.de/
E-Mail: MjE5ZFJhYU9SZFJfTy1OX1BVVmFSWGFiX09iUl9cGmFVVlJZUhtRUg==
Telefon: +49 761120210
Fax: +49 7611202120
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://wettbewerb.architekturbuero-thiele.de
Abschnitt II: Gegenstand
Realisierungswettbewerb „Quartiersplatz“ Spinelli Barracks
Über die Homepage des Wettbewerbsbetreuers (https://wettbewerb.architekturbuero-thiele.de) kann eine Kurzbeschreibung zum Wettbewerbsverfahren heruntergeladen werden.
Als städtische Tochter entwickelt die MWSP die Konversionsflächen in Mannheim. Zu den Flächen Franklin, Taylor und Turley kommen die Spinelli Barracks hinzu, die die zweitgrößte Entwicklungsfläche für den Wohnungsbau in Mannheim darstellen. In den Stadtteilen Käfertal und Feudenheim gelegen, stellt der Großteil der ca. 80 ha großen Fläche das Kerngebiet der Bundesgartenschau (BUGA) 2023 dar. Der nördliche Teil wird als arrondierende Wohnbauflächen entwickelt, welche über die Grenzen der Konversionsfläche hinaus an die bestehenden Strukturen des Stadtteils Käfertals anknüpfen.
Aufbauend auf den durch die Stadt Mannheim im Jahr 2014 ausgelobten städtebaulichen und freiräumlichen Wettbewerben wurde ab 2016 ein Leitbild für den Städtebau entwickelt. Dieses hat die wesentlichen planerisch-strategischen Prämissen für den im Oktober 2018 verabschiedeten Rahmenplan Spinelli vordefiniert.
Gemäß dem Motto „Stadt weiterbauen“ wird auf der Grundlage des Rahmenplans Spinelli in Käfertal ein Stück Stadt als Modellquartier entstehen, das zusammen mit dem baulichen Bestand Käfertal Süd und der in 2023 auf dem Areal stattfindenden Bundesgartenschau eine zukunftsfähige und gleichzeitig dem Ausstellungscharakter angemessene Siedlungseinheit darstellt.
Am Treffpunkt der 3 Hauptachsen ergibt sich auf selbstverständliche Weise ein zentraler Platz, der zum Zentrum des öffentlichen Lebens wird.
Die Wettbewerbsaufgabe bezieht sich auf das Planungsgebiet. Für die angrenzenden Flächen (Betrachtungsraum) liegt bereits eine Entwurfsplanung vor, die bei den Planungen für die Platzgestaltung zu berücksichtigen sind. Im Sinne eines schlüssigen Gesamtkonzeptes sollen (können) für den Betrachtungsraum durch den Bearbeiter konzeptionelle Ideen entwickelt werden. Eine komplette Überplanung ist nicht gewünscht und gefordert und auch im Hinblick auf den notwendigen Projektvorlauf (BuGa) aus zeitlichen Gründen nicht möglich.
Ziel bei der planerischen Auseinandersetzung ist die Entwicklung eines Gestaltungskonzepts, um den Platz in seiner Gesamtheit im neuen Quartier erlebbar zu machen. Dabei soll der Quartiersplatz zum Mittelpunkt von Käfertal Süd werden und den Bewohnern einen Ort der Begegnung im Stadtteil bieten. Gleichzeitig sollen die Methoden der Regenwasserbewirtschaftung mit den Aspekten Umweltschutz, Lebensqualität, Stadtklima und Überflutungsschutz verknüpft werden.
Anforderungen Quartiersplatz:
— Element Wasser auf dem Quartiersplatz: Wasser als gestalterisches Element und integrierter Teil der Siedlungsentwässerung;
— Konzept Quartiersplatz als Retentionsfläche;
— Gestaltung: Die räumliche Struktur des Platzes soll einladend auf Menschen wirken. Der Platz soll sich zu einem Ort der kulturellen Begegnung entwickeln;
— Vegetation: Der Quartiersplatz soll einen urbanen Charakter erhalten, ausreichend Bewegungsfläche bieten und zur Reduktion der sommerlichen Überhitzung beitragen;
— Verkehr: Der Platz ist als MIV-reduzierter Ort konzipiert. Der Platz wird künftig sowohl von der Stadtbahntrasse und einer Buslinie gequert;
— Gebäudeplanungen: Für einen Teil der den Platz begrenzenden Gebäude liegen bereits Entwurfsplanungen vor, die bei der Platzgestaltung berücksichtigt werden sollen;
— Möblierung, Ausstattung, Beleuchtungskonzept;
— Barrierefreiheit.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Grundsätze:
Zur Überprüfung der Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Erfahrung und Zuverlässigkeit der Bewerber/-innen, insbesondere ihrer Eignung und Kompetenz für die Wettbewerbsaufgabe, werden eindeutige und nichtdiskriminierende Kriterien festgelegt. Dabei wird differenziert zwischen formalen Kriterien für die Zulassung zum Auswahlverfahren und inhaltlichen Kriterien zur Beurteilung der Eignung im Auswahlverfahren. Zur Gewährleistung von Transparenz, Nachvollziehbarkeit und Nachprüfbarkeit wird das Auswahlverfahren dokumentiert.
Zum Bewerbungsverfahren wird nur zugelassen, wer die Bewerbererklärung fristgerecht bei der Wettbewerbsbetreuung eingereicht hat (online über die Homepage des Wettbewerbsbetreuers). Bewerbungsunterlagen, die über den geforderten Umfang hinausgehen, werden nicht berücksichtigt.
2. Zulassung:
Bewerber/-innen, die zur Auswahl zugelassen werden wollen, müssen den formalen Kriterien – Zulassungskriterien – ausnahmslos genügen. Sie belegen dies auf der von der Ausloberin vorgegebenen Bewerbererklärung und mit weiteren Nachweisen, die für die Zulassung zur Auswahl gefordert sind.
Zulassungskriterien:
— Fristgerechte Abgabe der Bewerbererklärung (online über Homepage des Wettbewerbsbetreuers https://wettbewerb.architekturbuero-thiele.de/);
— Nachweis der geforderten beruflichen Qualifikation (z. B. durch Kopie der Eintragungsurkunde als Landschaftsarchitekt/-in, Dokument ist hochzuladen);
— Nachweis der geforderten Referenzprojekte (Projektblätter sind hochzuladen);
— Bewerbererklärung mit Angaben zur Verknüpfung mit anderen Unternehmen und mit Bestätigung der Führung eines eigenen Landschaftsarchitekturbüros (Eigenerklärung online über Bewerbererklärung).
Bewerber/-innen qualifizieren sich durch die Erfüllung der formalen Kriterien – Zulassungskriterien – für die qualitative Auswahl.
3. Auswahl:
Den Nachweis der fachlichen Eignung und Kompetenz erbringen die Bewerber/-innen durch Nachweise, Erklärungen und Referenzen in Form von Projektblättern, auf denen die Bewerber/-innen darlegen, inwieweit sie den Auswahlkriterien genügen.
Zusätzlich zu den 2 vorab ausgewählten Büros werden 6 weitere Teilnehmer/-innen ausgewählt. Qulifizieren sich mehr als 6 Teilnehmer/-innen, entscheidet das Los.
4. Auswahlkriterien:
Kategorie A: Freianlagenprojekte:
— A1-Referenzprojekt 1: „Innerörtliche Platzanlage“/öffentlicher Auftraggeber (= „vergleichbares Projekt“) (1 Projekt: 3 Punkte, 2 Projekte: 6 Punkte, max. 6 Punkte);
— A2-Referenzprojekt 2: „Freianlage allgemein“/öffentlicher Auftraggeber (1 Projekt: 2 Punkte, 2 Projekte: 4 Punkte, max. 4 Punkte);
— A3-Referenzprojekt 3: „Freianlage oder Platzanlage allgemein“ (1 Projekt: 1 Punkt, 2 Projekte: 2 Punkte, max. 2 Punkte).
Die Freianlagenprojekte nach Kategorie A müssen jeweils folgende Einzelkriterien erfüllen:
— Selbst erbrachte Leistungsphasen nach § 39 HOAI 1 bis 8, mindestens 4 aufeinanderfolgende Leistungsphasen;
— Einordnung mindestens Honorarzone III n. HOAI;
— Baukosten: mindestens 400 000 EUR netto;
— Angabe Fläche (mindestens 750 m2);
— Übergabe an den Nutzer nach 1.1.2010 bis zum 30.4.2020;
— Benennung Bauherr/Auftraggeber (Anschrift, Ansprechpartner).
Kategorie B: Wettbewerbserfolg/Auszeichnung
B1-Referenzprojekt „Wettbewerbserfolg Platz- und/oder Freianlage“:
— Wettbewerbsergebnis: Preise und Anerkennungen;
— Zeitraum: nach 1.1.2010 bis zum 30.4.2020.
(1 Projekt: 1 Punkt, 2 Projekte: 2 Punkte, max. 2 Punkte)
B2-Referenzprojekt „ausgezeichnetes, realisiertes Projekt“ Platz und/oder Freianlage:
— Benennung der Art der Auszeichnung (Nachweis durch Eigenerklärung, Urkunde oder Internetveröffentlichung);
— Zeitraum: nach 1.1.2010 bis zum 30.4.2020.
(1 Projekt: 2 Punkte, 2 Projekte: 4 Punkte, max. 4 Punkte)
Qualifiziert sind die Bewerber, die durch die nachgewiesenen Referenzprojekte mindestens 6 Punkte erreicht haben. Die Mindestpunktzahl ist aus einer Kombination aus einer Referenz in der Kategorie A und einer Referenz in der Kategorie B nachzuweisen.
Fortführung unter VI.3.1. Weitere Angaben.
Landschaftsarchitekt/Landschaftsarchitektin Fortführung unter VI.3.2. Weitere Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Das Preisgericht wird bei der Bewertung und Beurteilung der Wettbewerbsarbeiten die folgenden Kriterien anwenden (die Reihenfolge stellt keine Rangfolge oder Gewichtung dar):
— städtebauliche und gestalterische Qualität und Angemessenheit des Frei- und Grünanlagenkonzeptes;
— Angemessenheit des Gestaltungs- und Materialkonzeptes;
— Qualität und Funktionalität der Platz- und Erschließungsflächen, Bezug zur umliegenden Bebauung;
— Barrierefreiheit;
— Umsetzung der für das Modellquartier relevanten Themen: Umgang/Erlebbarkeit Regenwasser (wassersensible Platzgestaltung), klimaresilient/Stoffkreisläufe, usw.
— Wirtschaftlichkeit/Nachhaltigkeit.
Die Ausloberin stellt für Preise einen Betrag von 26 500 EUR (netto) zur Verfügung. Folgende Aufteilung der Wettbewerbssumme ist vorgesehen:
Preise:
— 1. Preis 12 000 EUR;
— 2. Preis 8 500 EUR;
— 3. Preis 6 000 EUR.
Das Preisgericht kann, wenn es dies einstimmig beschließt, die Aufteilung der Preise und Anerkennungen ändern.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3.1. Fortführung von Punkt III.1.10. Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer:
Zur Anerkennung als Referenzprojekt muss das Projekt alle geforderten Kriterien erfüllen. Wird ein Kriterium nicht erfüllt, kann das Projekt nicht als Referenzprojekt anerkannt werden.
Innerhalb der Kategorie A Freianlagenprojekte ist keine Mehrfachnennung von Referenzprojekten möglich.
Die Darstellung des Referenzprojekts hat auf einem Projektblatt im DIN A4-Format (Querformat) zu erfolgen.
Auf dem Projektblatt sind die vollständigen Angaben zu allen o. g. Kriterien sowie zu Bauherrn/Auftraggeber
Zu vermerken. Mit der Einreichung des Referenzprojekts durch Hochladen des Projektblatts wird die Einhaltung der o. g. Voraussetzungen bestätigt.
Zum optimalen Nachweis der Leistungsfähigkeit wird empfohlen, gegebenenfalls eine Bewerbergemeinschaft zu bilden. Auf die Möglichkeit der Eignungsleihe wird ausdrücklich hingewiesen. Der Referenzgeber ist zu benennen.
Es können auch Referenzprojekte, die als verantwortlicher Projektleiter für ein anderes Büro bearbeitet wurden, eingereicht werden. In diesem Fall ist zusätzlich eine formlose Bestätigung des Büroinhabers über die verantwortliche Projektleitung einzureichen.
VI.3.2. Fortführung von Punkt III.2.1. Angaben zu einem besonderen Berufsstand:
Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die die geforderten fachlichen Anforderungen erfüllen.
Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie gemäß Rechtsvorschrift ihres Herkunftsstaates berechtigt sind, am Tage der Bekanntmachung die Berufsbezeichnung Landschaftsarchitekt/Landschaftsarchitektin zu führen. Bewerbergemeinschaften aus Landschaftsarchitekten mit Architekten/Architektinnen oder Stadtplanern/Stadtplanerinnen oder auch mit Ingenieuren der Fachrichtung Verkehrsanlagen bzw. beratenden Ingenieuren sind ebenfalls teilnahmeberechtigt. Die Federführung liegt jedoch bei den Landschaftsarchitekten, die für die Umsetzung des Projektes mit weiteren Planungsleistungen beauftragt werden. Das Hinzuziehen von Verkehrs- und Entwässerungsplaner wird empfohlen.
Ist in dem Herkunftsstaat des Bewerbers/der Bewerberin die Berufsbezeichnung nicht gesetzlich geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung gemäß der Richtlinie 2005/36/EG und 2013/55 EU– „Berufsanerkennungsrichtlinie“ – gewährleistet ist.
Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Planungsaufgabe entsprechen, und wenn der bevollmächtigte Vertreter/die bevollmächtigte Vertreterin der juristischen Person und der Verfasser/die Verfasserin der Wettbewerbsarbeit die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden.
Bewerbergemeinschaften natürlicher und juristischer Personen sind ebenfalls teilnahmeberechtigt. Bei der Teilnahme von Architekten/Architektinnen, Stadtplanern/Stadtplanerinnen oder Ingenieuren der Fachrichtung Verkehrsanlagen bzw. beratenden Ingenieuren ist eine Bewerbergemeinschaft mit Landschaftsarchitekten/Landschaftsarchitektinnen gefordert.
Mehrfachbewerbungen natürlicher oder juristischer Personen oder von Mitgliedern von Bewerbergemeinschaften können zum Ausschluss der Beteiligten führen.
Für Teilnahmehindernisse gilt § 4 (2) RPW entsprechend.
Sachverständige, Fachplaner/-innen oder andere Berater/-innen müssen nicht teilnahmeberechtigt sein, wenn sie keine Planungsleistungen erbringen, die der Wettbewerbsaufgabe entsprechen und wenn sie überwiegend und ständig auf ihrem Fachgebiet tätig sind.
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: MjExa1pnXFZXWmBWYmJaZzVnZWAjV2xhI1la
Telefon: +49 7219268730
Fax: +49 7219263985
Internet-Adresse: http://www.rp-karlsruhe.de/