Deutschland-Gernsheim: Immobiliendienste für Eigenbesitz
2020/S 086-204759
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Stadthausplatz 1
Ort: Gernsheim
NUTS-Code: DE717
Postleitzahl: 64579
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Bau- und Liegenschaftsverwaltung, Herr Jürgen Petendra
E-Mail: MjEwYGtbaF1bZCRmW2pbZFpoVzZdW2hkaV5bX2MkWls=
Telefon: +49 6258108163
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gernsheim.de
Postanschrift: Alte Brauereihöfe, Leihgesterner Weg 37
Ort: Gießen
NUTS-Code: DE721
Postleitzahl: 35392
Land: Deutschland
E-Mail: MjEzWlhlYWZbWFxgIF5iYW1YY2dpWGVaVFVYM2NfVGEgWGYhVmJg
Telefon: +49 64187736340
Fax: +49 64187736349
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.plan-es.com
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabe öffentlicher Grundstücke nach Konzeptqualität „Wohnanlage Östlich der Ringstraße“ 2. Abschnitt
Auswahlverfahren für die Konzeptvergabe von Grundstücken für Reihenhäuser und Geschosswohnungsbau des Baugebiets „Wohnanlage östlich der Ringstraße – 2. Abschnitt“.
Die hier zugeschnittenen Grundstücke für Reihen- und Mehrfamilienhäuser (Geschosswohnungsbau) haben Flächen von 119 m2 bis 7 289 m2. Insgesamt stehen 25 148 m2 Nettobauland zur Verfügung.
Die Grundstücke sollen in einem offenen Auswahlverfahren an qualifizierte Investoren, Projektentwickler und Bauträger veräußert werden. Die Veräußerung der betreffenden Grundstücke erfolgt mithilfe einer Konzeptvergabe, bei der neben dem Kaufpreis auch qualitative Kriterien berücksichtigt werden.
Angebote können auch jeweils für die Einzelflächen 1, 2, 3, 4 und 6, 7, 8, und 9 unterbreitet werden; es sind auch Angebote auf mehrere Flächen möglich.
Passwort: GernsheimKonzept – für www.subreport.de/W95533499
Schöfferstadt Gernsheim
Die Grundstücke des Auswahlverfahrens liegen überwiegend im nördlichen Teil des Baugebiets.
Die Schöfferstadt Gernsheim ist Eigentümerin der Grundstücke. Der Verkaufsgegenstand setzt sich zusammen aus 4 Grundstücken, die mit rd. 25 Reihenhäusern und zugehörigen Parkplätzen zu bebauen sind sowie 4 Grundstücken mit einer Größe von insgesamt 16 594 m2, die für Mehrfamilienhäuser (Geschosswohnungsbau) vorgesehen sind.
Die Grundstücke können getrennt veräußert werden. Jeder Bieter kann sich für ein oder mehrere Teilgebiete (Bewerbungsgegenstand) bewerben; der Bewerbungsgegenstand ist zu bezeichnen. (Feld in der Aufgabenbeschreibung: Zahl der Teilgebiete mit m2-Gesamt).
Bietergemeinschaften mit anderen Investoren, Projektentwicklern und Bauträgern sind zulässig. Der Verkauf erfolgt indes immer als ganze Buchgrundstücke.
Die Bebaubarkeit der Grundstücke ist den textlichen Festsetzungen des Bebauungsplans „Wohnanlage östlich der Ringstraße – 2. Abschnitt“ (s. Anlage 5 bis 9) zu entnehmen. Für die Gestaltung der Gebäude und Freianlagen gelten grundsätzlich die gesetzlichen Regelungen (insb. das Baugesetzbuch (BauGB), die Hessische Bauordnung (HBO) und die Bebauungsplan-Satzung sowie die Stellplatzsatzung der Schöfferstadt Gernsheim).
Neben der Umsetzung kommunalpolitischer Vorgaben sind entsprechende bauliche, soziale und ökologische Qualitätsstandards zu berücksichtigen; sie sind in der Aufgabebeschreigung genau beschrieben. Durch die Gestaltung soll ein städtebaulich ansprechender und ökologisch verträglicher Übergang zu den angrenzenden Nutzungen geschaffen werden. Es wird eine bauliche Dichte zwischen 40 und 50 Wohneinheiten / ha Bruttowohnbauland angestrebt.
Die Höhe des Kaufpreisangebotes auf der einen Seite und die qualitätsvolle Umsetzung der Festsetzungen des Bebauungsplans sowie der gewünschten Architektur auf der anderen Seite sind Entscheidungskriterien für die Vergabe der Grundstücke. Die eingereichten Planunterlagen werden in Gestalt der letzten Verhandlung Vertragsbestandteil, um die angestrebte Qualität in der späteren Umsetzung sicherzustellen.
Die Bewertungskriterien sind in der Aufgabenbeschreibung enthalten. Es gibt keine Begrenzung der Zahl der Bieter.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Bescheinigung über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung mit den geforderten Deckungssummen (Police oder vergleichbarer Nachweis),
2. Bescheinigung der Berufszulassung bzw. der beruflichen Befähigung (soweit nicht durch Berufszulassung bereits erbracht) des zuständigen Inhabers/Geschäftsführers des Bieters, Anmeldungs- bzw. Eintragungsbescheinigung zum Nachweis der ordnungsgemäßen Gewerbeanmeldung/-ummeldung bzw. Eintragung ins Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der der Rechtsvorschriften des Herkunftslandes; andernfalls vergleichbarer Nachweis der Existenz und dem Gegenstand des Unternehmens des Bieters-/jedes Mitglieds der Bietergemeinschaft. Der Auszug aus dem Handelsregister/vergleichbarer Nachweis darf zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge nicht älter als 6 Monate sein,
3. Nachweis der Bauvorlageberechtigung des Architekten (gegebenenfalls als Nachunternehmer),
4. Eigenerklärung Nichtvorliegen der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 GWB,
5. Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit rechtsverbindlich unterzeichnet,
6. Verpflichtungstreueerklärung zu Tariftreue- und Mindestlohnentgeld,
7. Verpflichtungserklärung zur Umsetzung des Projektes in einem Zeitraum von 3 Jahren nach Zuschlag bei Bietergemeinschaften ist der Bieterbogen (inkl. der geforderten Anlagen) von allen Mitgliedern vollständig auszufüllen und unterschrieben einzureichen.
Nachweis wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit:
— Gesamtumsatz des Bieters für die Jahre 2017 bis 2019;
— durchschnittlicher Umsatz in Höhe des Leistungssegments für den bewerbungsgegenständlichen Bauabschnitt in den Jahren 2017 bis 2019;
— Bonitätsnachweis;
— Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes;
— Kaufpreisangebot auf dem Formblatt/Anlage 16 der Ausschreibungsunterlagen.
Der Vorhabenträger verpflichtet sich im Falle des Zuschlags den ausgewählten Entwurf innerhalb von 3 Jahren nach Vertragsschluss bis zur Fertigstellung bzw. Bezugsfertigkeit umzusetzen.
Dazu wird eine entsprechende Vertragserfüllungsbürgschaft in Abhängigkeit des Bewerbungsgegenstands bei der Schöfferstadt Gernsheim in Höhe von 10 % des jeweiligen Projektvolumens (Grundstückspreis + Baukosten) nach Maßgabe des § 18 Abs. 4 VOL/B hinterlegt, die bei Umsetzung Zug um Zug zurückgegeben wird sowie eine Bankauskunft eines europäischen Finanzierungsinstituts vorgelegt, die die Kaufpreiszahlung für das Grundstück bis zum 31.12.2020 sichergestellt ist.(Finanzierungsbestätigung).
— Mindestens 2 realisierte Referenzprojekte des Projektleiters, die eine vergleichbare Komplexität haben, aus den Jahren 2015-2019. Nachweis sowohl für den Investor, als auch bei Bietergemeinschaften für den Architekten (siehe Bieterbogen).
Ein Projekt gilt als vergleichbar, wenn die Referenzen mit dem Bewerbungsgegenstand nach Fläche (qm), Anzahl der Wohneinheiten und zu schaffender BGF sowie dem Projektvolumen vergleichbar sind;
— Benennung des geplanten Projektteams nebst Einsatzorganigramm;
— Verpflichtungserklärung zur Umsetzung des Projektes in einem Zeitraum von 3 Jahren nach Zuschlag.
Verpflichtung zur zügigen Umsetzung des Projektes in einem Zeitraum von 3 Jahren nach Zuschlag.
Die weiteren Bedingungen für die Ausführung des Auftrags ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Teilnahmeunterlagen können unter folgendem Link abgerufen werden: www.subreport.de/E95533499
Subreport-Hotline: +49 22198578-0
Rückfragen können bis 15.5.2020 schriftlich unter www.subreport.de/E95533499 eingestellt werden.
Alle weiteren Details zur Leistungserbringung sowie zu den Beurteilungskriterien sind der Aufgabenbeschreibung zu entnehmen.
Passwort: GernsheimKonzept – für www.subreport.de/W95533499
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834