Deutschland-München: Architekturentwurf
2020/S 089-213040
Wettbewerbsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Emmy-Noether-Straße 2
Ort: München
NUTS-Code: DE212
Postleitzahl: 80992
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): bgsm Architekten Stadtplaner
E-Mail: MTNFVFA9X2RwaithYg==
Telefon: +49 894477123
Fax: +49 8944771240
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bgsm.de
Abschnitt II: Gegenstand
Realisierungswettbewerb Heinrich-Wieland-Straße in München
Die SWM – Stadtwerke München GmbH ist Eigentümerin der im Stadtteil 14. Berg am Laim gelegenen Grundstücke zwischen Heinrich-Wieland-Straße im Süden, der St.-Michael-Straße im Westen sowie der Kampenwandstraße im Osten.
Die Ausloberin plant auf ihrem ca. 11 700 qm großen Grundstück eine weitestgehend V-VI geschossige Bebauung mit insgesamt ca. 20 450 qm Geschossfläche (GF) zu realisieren, eine punktuelle Überhöhung im Eckbereich ist konzeptabhängig möglich. Im Erdgeschoss sind Einzelhandelsnutzungen und eine Kindertageseinrichtung vorgesehen, in den Obergeschossen sollen in erster Linie Wohnungen sowie Büroflächen für eine betriebsinterne Nutzung der SWM angeordnet werden.
Die erforderlichen Stellplätze sowie eine öffentlich nutzbare Park+Ride-Anlage sollen in einer Tiefgarage untergebracht werden. Die notwendigen privaten Freiflächen für die Wohnbebauung und die Kinderbetreuungseinrichtung sind im Planungsgebiet nachzuweisen.
Auf dem Planungsgebiet soll ein lebendiges und langfristig attraktives Wohnquartier mit der erforderlichen sozialen Infrastruktur und den dazugehörigen Nahversorgungsflächen entstehen.
Um für diese anspruchsvolle Planungsaufgabe eine in jeder Hinsicht optimale Lösung zu finden, wird in Abstimmung mit der Landeshauptstadt München ein Realisierungswettbewerb gemäß RPW 2013 ausgelobt.
Das Ergebnis des Wettbewerbs soll als Grundlage der Entwicklung und Realisierung des Planungsgebietes sowie der Aufstellung eines Bebauungsplanes mit Grünordnung in Abstimmung mit der Landeshauptstadt München dienen.
Die Stadtwerke München GmbH wird, sobald die dem Wettbewerb zugrunde liegende Aufgabe realisiert wird und sofern kein wichtiger Grund der Beauftragung entgegensteht, ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb gem. § 14 (4) Nr. 8 VgV mit allen Preisträgern durchführen und unter Würdigung der Empfehlung des Preisgerichts, eine/n Preisträger/-innen mit den Planungsleistungen nach § 34 HOAI 2013 (Objektplanung Gebäude) und § 39 HOAI 2013 (Freianlagen) beauftragen. Den Zuschlag erhält das beste Angebot nach den in den Vergabeunterlagen zum Verhandlungsverfahren genannten Zuschlagskriterien und deren Gewichtung. Der Auftrag kann nur an Preisträger vergeben werden, die die in der Bekanntmachung und den ergänzenden Unterlagen genannten Eignungskriterien in Form von Mindestanforderungen erfüllen und gegen die keine Ausschlussgründe nach § 42(1) und (2) VgV vorliegen.
Die Gewichtung der im Wettbewerb zuerkannten Rangfolge beträgt bei der Vergabe des Auftrags mindestens 40 %.
Die Ausloberin beabsichtigt, den Auftragnehmer mindestens mit den Leistungen der Leistungsphasen 2 bis 4 sowie mit den Leitdetails der LPH 5 zu beauftragen, sofern jeweils kein wichtiger Grund gegen eine Weiterbeauftragung spricht. Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Sie behält sich vor, den Auftragnehmer mit weiteren Leistungsphasen und – soweit erforderlich – mit Besonderen Leistungen zur beauftragen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Für den Wettbewerb werden Teilnehmer/-innen gesucht, die Fachkunde und Erfahrung mit Projekten mit vergleichbaren Planungsanforderungen entsprechend der Aufgabenstellung haben.
Kriterien für die Auswahl sind dabei:
a) Gestalterische Qualität der Referenzprojekte,
b) Erfahrung in der Bearbeitung von Projekten mit vergleichbaren Planungsanforderungen.
Die Erfüllung der Kriterien wird ausschließlich auf Basis der eingereichten Referenzprojekte bewertet. Die Referenzen sollen eine Beurteilung der fachlichen Eignung für das Erbringen der ausgeschriebenen Leistung ermöglichen. Es sollen maximal 4 Referenzen zur Beurteilung eingereicht werden.
Für die Bewertung der gestalterischen Qualität der Referenzprojekte wird die aus Sicht des Beratergremiums jeweils beste Referenz gewertet.
Für den Nachweis der Erfahrung mit Projekten mit vergleichbaren Planungsanforderungen sollen die eingereichten Referenzprojekte in Ihrer Gesamtschau die nachzuweisenden Anforderungen an die Erfahrung veranschaulichen. Dabei gilt ein Kriterium als erfüllt, sobald ein Referenzprojekt den Nachweis erbringen kann. Einzelne Referenzen müssen dabei nicht sämtliche Kriterien erfüllen. Die Referenzprojekte sind im Bewerbungsbogen entsprechend zu kennzeichnen, die nachzuweisenden Kriterien sind in der bildlichen Darstellung nachvollziehbar darzustellen.
Zu den auf Vordruck C des Bewerbungsbogens angegebenen Referenzprojekten sind bildlichen Darstellungen, gelayoutet auf insgesamt maximal 2 Seiten DIN A 3 Querformat (Format pdf, geeignet für Beamerpräsentation) einzureichen.
Die Referenzprojekte der eingegangenen Bewerbungen werden unter Hinzuziehung eines Beratungsgremiums, bestehend aus unabhängigen Fachleuten und Vertreterinnen und Vertretern der Ausloberin sowie der Landeshauptstadt München, mittels 2 parallel laufender Beamerpräsentationen (je eine Seite DIN A3 Querformat; s. o.) beurteilt. Die Bewertung erfolgt unter Anwendung eines Punktesystems. (siehe „ergänzende Teilnehmerunterlagen“)
Die Gesamtbewertung errechnet sich aus der Multiplikation der erreichten Punkte mit der genannten Gewichtung und anschließender Addition. Soweit nach den benannten Kriterien keine nachvollziehbare Auswahlgetroffen werden kann, wird unter den in gleicher Weise geeigneten Bewerbern/-innen eine Auswahldurch Los getroffen. In gleicher Weise werden Nachrücker in angemessener Zahl bestimmt.
Ausführliche Informationen zum Datenschutz, zur Teilnahmeberechtigung sowie zum Wertungssystem und zur Bewertung der Referenzprojekte können den mit der Bekanntmachung zur Verfügung gestellten „ergänzenden Teilnahmeunterlagen“ entnommen werden.
Architekt(-in); Landschaftsarchitekt(-in) (nicht eigenständig teilnahmeberechtigt)
Abschnitt IV: Verfahren
Die Beurteilungskriterien des Wettbewerbs werden den ausgewählten Teilnehmern/-innen in der Wettbewerbsauslobung mitgeteilt. Die Reihenfolge der dann benannten Kriterien stellt keine Gewichtung dar. Das Preisgericht behält sich vor, die angegebenen Kriterien zu differenzieren und eine Gewichtung vorzunehmen.
Die Umsatzsteuer wird zusätzlich vergütet. Die Gesamtsumme der Preise und Aufwandsentschädigungen beträgt mindestens 210 000 EUR.
Das Preisgericht ist berechtigt, die Preissumme durch einstimmigen Beschluss umzuverteilen oder Preisgruppen zu bilden.
Ein Teil der Wettbewerbssumme wird als Aufwandsentschädigung an die Teilnehmer vergeben.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Bewerbung muss folgende Angaben/Unterlagen beinhalten:
a) Vollständig ausgefüllter und unterschriebener Teilnahmeantrag; es ist der zur Verfügung gestellte Vordruck zu verwenden: Bei Bewerbergemeinschaften ist für jedes Mitglied ein Teilnahmeantrag einzureichen,
b) Eigenerklärung zur Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung (siehe auch III.2) der Bekanntmachung),
c) Eigenerklärung zur technischen Leistungsfähigkeit (siehe Bewerbungsformular),
d) Eigenerklärung zur Berufshaftpflichtversicherung (siehe Bewerbungsformular),
e) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 123 und § 124 GWB (siehe Bewerbungsformular Vordruck B),
f) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 4(2) RPW (siehe Bewerbungsformular),
g) Referenzangaben (siehe Bewerbungsformular) mit Erläuterung gemäß Vordruck C,
h) Bilddarstellungen zu den aufgeführten Referenzprojekten, gelayoutet auf insgesamt maximal 2 Seiten DIN A 3 (Querformat),
Darüber hinausgehende Bewerbungsunterlagen werden in der Wertung nicht berücksichtigt.
Die Bewerber/-innen sind selbst für die Vollständigkeit verantwortlich. Unvollständige Bewerbungen können zum Ausschluss der Bewerbung führen. Unterschrieben Bewerbungsunterlagen sind einzuscannen. Die Bewerbungsunterlagen sind digital fristgerecht am unter IV.2.2) der EU-Bekanntmachung genannten Termin unter MjE5NURALU9UYFobUVI= (max. 15 mb) einzureichen.
Je Bewerber/-in ist nur eine Bewerbung zulässig. Mehrfachbewerbungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und führen zum Ausschluss sämtlicher Betroffener Bewerbergemeinschaften vom Verfahren. Als Mehrfachbewerbungen gelten auch mehrere Bewerbungen von Einzelpersonen innerhalb verschiedener Bewerbergemeinschaften.
Die Ausloberin behält sich vor, die Angaben der ausgewählten bzw. ausgelosten Bewerber/-innen zu überprüfen. Bei fehlenden oder falschen Angaben bleibt ein Ausschluss von der Wettbewerbsteilnahme vorbehalten. In diesem Fall werden Nachrücker zur Teilnahme zugelassen.
Fragen zu den Bewerbungsunterlagen und/oder zum Verfahren sind per Mail an die unter I.3) der Bekanntmachung genannte Kontaktstelle zu senden MjExPUxINVdcaGIjWVo= (max. 15 mb) einzureichen.
Es werden Fragen beantwortet, die mindestens 7 Tage vor Ablauf der Bewerbungsfrist eingehen. Die Antworten auf Fragen von Bewerbern werden ausschließlich auf der unter I.3) der Bekanntmachung genannten Internetseite veröffentlicht (http://bgsm.de/aktuelles.html), ebenso etwaige Änderungen der Bewerbungsunterlagen. Die Bewerber haben sich durch regelmäßige Kontrolle der Internetseite selbst über Antworten auf Bewerberfragen oder Änderungen der Bewerbungsunterlagen zu informieren.
Weitere Informationen zum Nachweis der Eignung und den voraussichtlichen Terminen des Verfahrens können den mit der Bekanntmachung zur Verfügung gestellten „ergänzenden Teilnahmeunterlagen“ entnommen werden.
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB).
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).