Deutschland-Minden: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
2020/S 103-248954
Wettbewerbsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Kleiner Domhof 17
Ort: Minden
NUTS-Code: DEA46
Postleitzahl: 32423
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): 5.2 Stadtplanung und Umwelt
E-Mail: MjE1SFMeSFZkVmNhY2BeMV5aX1VWXx9VVg==
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.minden.de
Abschnitt II: Gegenstand
Minden Weserufer
Im Jahr 2009 wurde vom Rat der Stadt Minden für die historische Innenstadt die Umsetzung des Integrierten Handlungskonzeptes „Historische Innenstadt Minden" (ISEK) und die damit angestrebte Innenstadtentwicklung beschlossen. Das ISEK wurde im Jahr 2016 fortgeschrieben. Ein Themenbereich daraus befasst sich mit der Neu- und Umgestaltung der Weserpromenade.
Als "Stadt am Fluss" ist Minden nur eingeschränkt erlebbar. Bedingt durch die historische Lage der Stadt an der Weser wurden zwischen linkem Weserufer und Altstadt die Wehr- und Festungsanlagen errichtet. Der Fluss war damit kein Bestandteil der altstädtischen Siedlungsstruktur wie in Köln oder Bremen. Nur im Bereich der Schlagde fand urbanes Leben statt. Aufgrund der früheren Stadtbefestigung und dem daraus entstandenen Glacis hat sich Minden auch nicht zur Weser öffnen und zum Wasser hin entwickeln können.
Im Rahmen der Regionale 2022 konzentrieren sich zukünftige Entwicklungen auf die Neuordnung und verstärkte Einbeziehung des rechten Weserufers in die Innenstadt. Im Wettbewerb zur Neugestaltung der Weserpromenade soll darauf eingegangen werden. Neben der Gestaltung des linken Weserufers gehören die Bezüge und ein Rundweg zwischen beiden Uferseiten zum Gesamtkonzept. Minden wagt den „Sprung über die Weser" und öffnet sich seinem Fluss.
Das Wettbewerbsgebiet umfasst den nördlichen Abschnitt der Weserpromenade von der Fischerstadt bis zur Bastaumündung und ihre Einbindung in das Stadtgefüge. Neben den gestalterischen Vorschlägen für die Promenade sollen Ideen für eine verbesserte Verknüpfung mit der Innenstadt und dem rechten Weserufer im Hinblick auf die geplanten Entwicklungen des Kohlenufers formuliert werden.
Im Wettbewerb sollen Lösungen für eine zeitgemäße, urbane Gestaltung der Weserpromenade entwickelt werden. Das Naturerlebnis Weser soll intensiviert werden. Auch der Bezug zur besonderen Geschichte der Stadt Minden soll Berücksichtigung finden. Neben einem hohen Maß an Gestalt- und Aufenthaltsqualität unter Einbeziehung der vorhandenen Qualitäten von Grün und Wasser sollen zudem Lösungen zur Konfliktvermeidung zwischen den verschiedenen Nutzern, Fußgänger und Radfahrer, aufgezeigt werden, denn die Promenade ist Teil des viel befahrenen Weserradwegs. Erwartet wird eine Wertsteigerung des Erlebnisses Weserufer für alle Nutzer und Generationen. Die im Bereich des Weserufers regelmäßig stattfindenden Feste und Wassersportwettkämpfe sollen zukünftig mit verbesserten Rahmenbedingungen durchgeführt werden können. Es ist dafür zu sorgen, dass auch in der dunkleren Jahreszeit oder zu späten Stunden eine angenehme Nutzbarkeit der Weserpromenade für den Menschen gegeben ist. Aber auch der naturnahe Lebensraum für verschiedene Tier- und Pflanzenarten steht im Fokus.
Die Stadt Minden lobt für diese Maßnahme einen nichtoffenen freiraumplanerischen Realisierungswettbewerb nach den Richtlinien für Planungswettbewerbe (RPW 2013) mit vorgeschaltetem Bewerbungsverfahren nach der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung – VgV) zur Auswahl von maximal 15 Teilnehmern aus.
Davon werden 5 Teilnehmer von der Ausloberin eingeladen, am Wettbewerbsverfahren teilzunehmen (gesetzte Teilnehmer). Die verbleibenden 10 Plätze werden im Bewerbungsverfahren vergeben, ggf. per Losbescheid.
Der Wettbewerb richtet sich an Landschaftsarchitekten.
Der Wettbewerb ist anonym. Die Wettbewerbssprache ist deutsch.
(Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf eine geschlechterspezifische Differenzierung von Personen verzichtet. Entsprechende Begriffe gelten jedoch im Sinne der Gleichbehandlung für alle Geschlechter.).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Die fristgerechte Vorlage (Abgabe mit Teilnahmeantrag) der geforderten Nachweise, und das ausgefüllte Bewerbungsformular (rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle, technische Leistungsfähigkeit). Erfolgt eine Bewerbung als Arbeits-/Bietergemeinschaft bzw. als Planungsbüro mit Nachunternehmer, hat jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft die geforderten Unterlagen zu erbringen.
2. Die Auswahl der Bewerber erfolgt auf Grundlage der zum Nachweis der Eignung geforderten Angaben, Erklärungen und Unterlagen:
Nachweis der Eignung gemäß § 122 (2) Nr. 3 GWB i. V. m. § 46 (3) Nr. 1 VgV
Vorlage mindestens einer inhaltlich und mit der Aufgabenstellung vergleichbaren Planung eines öffentlichen Raums im Stadt- bzw. Ortsbereich, die in den letzten 5 Jahren bereits erbracht und abgeschlossen wurde. Mindestens die Leistungsphasen 2 bis 3 und 5 der HOAI müssen im eigenen Büro erbracht worden sein.
Der Bewerber bestätigt mit der Einreichung seiner Bewerbung, dass er Verfasser der angegebenen Referenz ist.
Nachweis der Eignung gemäß § 122 (2) Nr. 1 GWB i. V. m. § 44 VgV
Berechtigung der Führung der Berufsbezeichnung Landschaftsarchitekt (z. B. Kopie der gültigen Kammermitgliedsbescheinigung der jeweiligen Architektenkammer, bei ausländischen Bewerbern ein Befähigungsnachweis entsprechend EG-Richtlinie 2014/24/EU)
Nachweis der Eignung gemäß § 122 (2) Nr. 2 GWB i. V. m. § 45 (1) Nr. 3 VgV
Nachweis (Bescheinigung) einer Berufshaftpflichtversicherung mit entsprechender Mindestdeckungssumme: Deckungsschutz Personenschäden 2 000 000 EUR und Sach- und Vermögensschäden 600 000 EUR; Erfolgt eine Bewerbung als Arbeits-/Bietergemeinschaft oder als Planungsbüro mit Nachunternehmer, hat der bevollmächtigte Vertreter die Versicherung in der genannten Höhe nachzuweisen. Das weitere Mitglied der Arbeits-/Bietergemeinschaft oder der Nachunternehmer haben eine Versicherungsbescheinigung ohne Anforderung in der Höhe der Deckungssumme nachzuweisen.
In dem Fall, dass keine Versicherung in der geforderten Höhe vorliegt, ist eine Bestätigung einer Versicherung vorzulegen, die die Absicht bestätigt, im Auftragsfall eine Versicherung in der geforderten Höhe abzuschließen.
Ist nach Überprüfung der Eignungskriterien die Anzahl der Bewerber, die diese Kriterien erfüllen, größer als die benannte maximale Zahl der Teilnehmer am Wettbewerbsverfahren, wird die Ausloberin gem. § 75 (6) VgV die Teilnehmer per Losentscheid ermitteln.
Die Bewerbung zur Teilnahme am Wettbewerb ist bis zum in der Bekanntmachung genannten Termin (Eingang digitales Postfach) einzureichen. Später eingehende Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden. Die Bewerbung hat zwingend unter Verwendung des von der Vergabeplattform abrufbaren Bewerbungsformulars nebst den ergänzenden Erklärungen und Nachweise zu erfolgen. Die Bewerbung muss aus den ausgefüllten Formblättern und den entsprechenden Nachweisen bestehen. Im Fall einer Bewerbergemeinschaft hat ungeachtet der rechtlichen Zusammensetzung jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft jeweils ein getrenntes Formblatt auszufüllen und einzureichen.
Mit der Einreichung in Textform nach § 126b BGB gilt das Angebot und alle damit eingereichten Unterlagen als unterschrieben. Evtl. in den vorgegebenen Formularen enthaltene Eintragungsmöglichkeiten für Unterschrift und Firmenstempel müssen nicht ausgefüllt werden.
Die geforderten Nachweise sind der Bewerbung beizufügen. Nicht deutschsprachige Nachweise sind in einer beglaubigten Übersetzung beizufügen.
Die Bewerbung muss bestehen aus
— Vollständig ausgefülltes Bewerbungsformular (im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist das Formular für jedes Mitglied einzureichen)
Ausgefüllter Referenzbogen (Bestandteil des Bewerbungsformulars) und je ein Blatt DIN A 4 mit der Darstellung der benannten Referenz, bzw. der Referenzen über Abbildungen (s. Zulassungskriterien)
Die Referenzen sind jeweils auf einer DIN A 4 Seite darzustellen. Die Bewerber bestätigen mit ihrer Unterschrift, dass sie Verfasser der angegebenen Referenzen sind.
— Nachweis über die Führung der Berufsbezeichnung Landschaftsarchitekt (Kopie der Bescheinigung der Kammermitgliedschaft, bei ausländischen Bewerbern Nachweis nach dem Recht ihres jeweiligen Heimatstaates)
— Kopie der Bescheinigung der Berufshaftpflichtversicherung (im Falle einer Bewerbergemeinschaft für jedes Mitglied)
Die Ausloberin behält sich das Recht vor, Nachweise oder Erklärungen nachzufordern. Diese sind binnen einer Frist von sechs Kalendertagen nach entsprechender Aufforderung einzureichen.
Zum Bewerbungsverfahren zugelassen werden grundsätzlich nur Bewerber, gegen die keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB (Zwingende Ausschlussgründe) und § 124 GWB (Fakultative Ausschlussgründe) bestehen.
Es sind ausschließlich elektronische Bewerbungen über die Vergabeplattform zugelassen. Andere als elektronische Bewerbungen führen zum Ausschluss.
Falsche Angaben haben den Ausschluss zur Folge.
Der Auftraggeber akzeptiert als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
Von Büros, Partnerschaften oder ständigen Arbeitsgemeinschaften wird nur eine Bewerbung akzeptiert. Erst nach der Bewerbung gebildete Arbeitsgemeinschaften sind ausgeschlossen. Fachberatungen dürfen im Laufe des Verfahrens eingeholt werden und müssen bei der Bewerbung noch nicht aufgeführt werden.
Einlieferung der Bewerbungsunterlagen:
Die Bewerbungsunterlagen müssen bis zum in der Bekanntmachung genannten Termin im digitalen Postfach eingegangen sein. Als Dateiformat ist *.pdf* zu verwenden.
Die Bewerber haben die Rechtzeitigkeit des Eingangs sicherzustellen. Bewerbungsunterlagen, die anders als elektronisch oder nach der Bewerbungsfrist eingehen, können beim weiteren Verfahren nicht berücksichtigt werden.
Alle Bewerber werden umgehend über das Ergebnis des Bewerbungsverfahrens benachrichtigt.
Landschaftsarchitekt, Eintragung in die entsprechende Kammer.
Teilnahmeberechtigt sind in den Staaten des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) und der Schweiz ansässige natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates am Tage der Bekanntmachung zur Führung der Berufsbezeichnung Landschaftsarchitekt berechtigt sind.
Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union und der Schweiz sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28.3.2014, S. 65) aufgeführt. (§ 44 (1) VgV)
Juristische Personen haben einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen, der für die Wettbewerbsleistungen verantwortlich ist. Der bevollmächtigte Vertreter sowie der (die) Verfasser der Wettbewerbsarbeit müssen die Anforderungen erfüllen, die an natürliche Personen gestellt werden.
Wer am Tag der Bekanntmachung bei einem Teilnehmer angestellt ist oder in einer anderen Form als Mitarbeiter an dessen Wettbewerbsarbeit teilnimmt, ist von der eigenen Teilnahme ausgeschlossen. Jedes Bewerbungsmitglied darf sich nur einmal bewerben und muss entsprechend der geforderten Zulassungskriterien teilnahmeberechtigt sein, dies gilt auch für die Beteiligung von freien Mitarbeitern.
Abschnitt IV: Verfahren
Die zur Beurteilung zugelassenen Wettbewerbsarbeiten der ausgewählten Teilnehmer werden nach folgenden Kriterien beurteilt:
— Übergeordnete Grund-/Leitidee;
— Qualität der Einbindung in den städtebaulichen und freiraumplanerischen Kontext;
— Vernetzung der Teilbereiche und stadträumliche Qualität;
— Gestaltungs- und Freiraumqualität;
— Umgang mit den Themen Klimaschutz und -anpassung;
— Berücksichtigung Denkmalschutz und landschaftsgeschützte Bestandteile;
— Umgang mit den wasserrechtlichen Anforderungen;
— Funktionalität der Flächen für alle Verkehrsteilnehmer sowie bei Veranstaltungen;
— Realisierbarkeit sowie Wirtschaftlichkeit hinsichtlich Erstellung und Folgekosten;
— Kinder- und Seniorenfreundlichkeit, Barrierefreiheit;
— Sicherheit im öffentlichen Raum (Vandalismussicherheit, Unfallsicherheit, Sicherheit vor Straftaten).
Wettbewerbssumme 45 000 EUR (inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer)
Es ist beabsichtigt, 3 Preise und eine Anerkennung zu vergeben.
Folgende Aufteilung der Wettbewerbssumme ist angedacht:
1. Preis: 20 000 EUR (brutto),
2. Preis: 13 000 EUR (brutto),
3. Preis: 9 000 EUR (brutto),
Anerkennung 3 000 EUR (brutto).
Die Preise und die Anerkennung werden nach Entscheidung des Preisgerichts unter Ausschluss des Rechtsweges zugeteilt. Eine Änderung der Anzahl und Höhe der Preise sowie der Teilung der Gesamtsumme ist unter Ausschöpfung der gesamten Summe bei einstimmigem Beschluss des Preisgerichts möglich.
Mit dieser Zahlung erlöschen alle Rechtsansprüche bezüglich Honorarforderungen der teilnehmenden Büros gegenüber dem Bauherrn für die in dem Wettbewerb zu erbringenden Leistungen.
Die Stadt Minden beabsichtigt, unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichts und vorbehaltlich der Zustimmung der Gremien der Stadt, einem oder mehreren der Preisträger die weitere Bearbeitung der Aufgabe (gem. RPW § 8.2) zu übertragen,
— sofern kein wichtiger Grund einer Beauftragung entgegensteht und
— soweit und sobald die dem Wettbewerb zugrunde liegende Aufgabe realisiert werden soll.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Fragen bezüglich dieser Bekanntmachung können nur über die Vergabeplattform
Bis zum 19.6.2020
Gestellt werden. Die Beantwortung der Fragen erfolgt auch über diese Plattform.
Nach Abschluss des Wettbewerbsverfahrens erfolgt die Vergabe der Planungsleistungen im Rahmen des Verhandlungsverfahrens gem. § 119 (5) GWB i. V. m. §§ 74, 80 (1) und 17 VgV.
Teilnehmende am Verhandlungsverfahren sind die als Preisträger ausgewählten Wettbewerbsteilnehmer.
Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden die durch den Wettbewerb bereits erbrachten Leistungen bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird. Werden nur Teilbereiche bearbeitet, so erfolgt eine Anrechnung in einem angemessenen Verhältnis.
Soweit das Wettbewerbs- und das Verhandlungsergebnis hierzu Anlass gibt und dies unter Beachtung aller gesetzlichen Vorschriften möglich ist, kommt auch eine Beauftragung mehrerer Preisträger mit Teilleistungen bzw. der Beauftragung von Teilflächen in Betracht.
Die Zuschlagskriterien des Verhandlungsverfahrens einschließlich deren Gewichtung werden den Bietern vor dem Verhandlungsverfahren zur Verfügung gestellt.
Die Qualität der Wettbewerbsplanung wird in der Bewertungsmatrix zu den Zuschlagskriterien des Verhandlungsverfahrens mit 60 % gewichtet.
Für den Teilnahmeantrag ist zwingend der Bewerberbogen zu verwenden. Der Bewerberbogen wird nicht nachgefordert. Teilnahmeanträge ohne Bewerberbogen werden von der Wertung ausgeschlossen.
Ein auf der Download-Plattform eingestellter Nachtrag wird Teil der Vergabeunterlagen.
Zur Sicherstellung einer vollumfänglichen elektronischen Kommunikation (z. B. Benachrichtigungen, bei Änderung der Teilnahme-/Vergabeunterlagen, usw.) wird dem Bewerber/Bieter dringend empfohlen, sich unter Angabe seiner E-Mail-Adresse auf der Vergabeplattform für dieses Vergabeverfahren anzumelden.
Nicht angemeldete/freigeschaltete Bieter müssen daher regelmäßig die Vergabeplattform auf Änderungen überprüfen.
Bei der Öffnung der Teilnahmeanträge sind Bewerber gemäß § 55 (2) VgV nicht zugelassen.
Vorgesehener Zeitplan (Änderungen möglich)
Ende Bewerbungsfrist 26.6.2020
Auswahl der Teilnehmer 20.7.2020
Teilnahmebestätigung bis 22.7.2020
Freischaltung der Auslobungsunterlagen bis 23.7.2020
Kolloquium 13.8.2020
Abgabefrist Wettbewerbsunterlagen 9.10.2020 Abgabe der Wettbewerbsarbeiten (Tagesstempel)
Preisgericht 12.11.2020
Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden die durch den Wettbewerb bereits erbrachten Leistungen bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird. Werden nur Teilbereiche bearbeitet, so erfolgt eine Anrechnung in einem angemessenen Verhältnis.
Die Beauftragung der Planungsleistungen erfolgt ab Leistungsphase 2, da die für die Grundlagenermittlung (Leistungsphase 1) zu erbringenden Leistungen durch die Auslobungsunterlagen als abgegolten gelten. Ggf. erfolgt auch eine Beauftragung von Teilen der Leistungsphase 1, sofern dies für die Bearbeitung der Planungsaufgabe erforderlich ist.
Die Wettbewerbsteilnehmer verpflichten sich mit der Teilnahme am Wettbewerbsverfahren, im Falle der Beauftragung die zuvor genannten Leistungen unter den zuvor genannten Bedingungen zu erbringen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YUXDFM2
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: MTZwX2xhW1xfZVtnZ19sOlxfdGxfYShnb19obW5fbChobHEoXl8=
Telefon: +49 2514410
Fax: +49 254112525
Internet-Adresse: http://www.brms.nrw.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 GWB).
Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt.
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist der Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers über die beabsichtigte Vergabe (gem. § 134 Abs. 1 GWB) muss ein Nachprüfungsverfahren spätestens innerhalb von 15 Kalendertagen beantragt werden. Bei der Übermittlung der Mitteilung auf elektronischen Weg verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB).
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: MjEyallmW1VWWV9VYWFZZjRWWW5mWVsiYWlZYmdoWWYiYmZrIlhZ
Telefon: +49 2514410
Fax: +49 254112525
Internet-Adresse: http://www.brms.nrw.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen