Deutschland-Bad Homburg vor der Höhe: Dienstleistungen von Architekturbüros
2020/S 103-248955
Wettbewerbsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: 20008
Postanschrift: Ludwig-Erhard-Anlage 1-5
Ort: Bad Homburg vor der Höhe
NUTS-Code: DE718
Postleitzahl: 61352
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Michael Jansen
E-Mail: MjEzYFxWW1RYXyFdVGFmWGEzW2JWW2dUaGFoZl5lWFxmIVdY
Telefon: +49 61729992029
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.hochtaunuskreis.de
Nationale Identifikationsnummer: 20008
Postanschrift: Uhlandstraße 11
Ort: Frankfurt
NUTS-Code: DE712
Postleitzahl: 60314
Land: Deutschland
E-Mail: MjEya1VbYllmNFZnYVoiWFk=
Telefon: +49 6940587347
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.hochtaunuskreis.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.bsmf.de
Abschnitt II: Gegenstand
Realisierungswettbewerb (RPW 2013) für den „Neubau der Grundschule Königstein“ in Königstein im Taunus.
Der Hochtaunuskreis beabsichtigt den Neubau der Grundschule Königstein. Die Aufgabe umfasst ein Gebäude mit Klassen- und Fachräumen, Nebenräumen und Funktionsflächen sowie Speiseraum, Aufwärmküche, Lager- und Nebenräumen (Mensa) sowie einen Betreuungsbereich. Das Gesamtraumprogramm der Schule umfasst ca. 4 050 m2 Nutzfläche (NUF). Darin enthalten ist die Nutzfläche des Mensa- und Speiseausgabebereichs mit ca. 500 m2. Die Sporthalle hat eine Sportflächendimension von 15 x 27 m und beinhaltet die zugehörigen Umkleide- und Nebenräume. Die Neubauten werden auf dem Grundstück der bestehenden Grundschule an der Wiesbadener Straße in Königstein (Taunus) errichtet.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
A. Formale Anforderungen
— Erklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB vorliegen
— Erklärung, dass er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bewerber Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren nicht:
—— gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
—— gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
—— gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz oder
—— gem. § 98c des Aufenthaltsgesetzes
Mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist
— Erklärung, dass kein Interessenkonflikt nach § 6 VgV besteht
— Erklärung, dass kein Ausschlussgrund nach § 79 Abs. 2 VgV/kein Teilnahmehindernis nach § 4 Abs. 2 RPW vorliegt.
B. Fachliche Anforderungen:
1. Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung durch beigefügte Kopie der Eintragungsurkunde in die Architektenkammer
2. Nachweis von zwei in Komplexität und Größe etwa vergleichbaren, realisierten Objekten innerhalb der letzten 10 Jahre (einschließlich 2010) für einen öffentlichen Auftraggeber, bei denen seitens des Bewerbers jeweils mindestens die Leistungsphasen 2-5 HOAI erbracht wurden und jeweils die Nettobausumme der KG 300 und 400 nach DIN 276 den Betrag von 3 Mio. EUR überschreitet. Mindestens ein Projekt muss dem Bereich „Bildung und Erziehung“ (z. B. Schulbauten, Kindertagesstätten oder Kinder-Betreuungseinrichtungen) zuzuordnen sein, wobei neben Neu- oder Erweiterungsbauten aus dem genannten Bereich auch grundhafte Gesamtsanierungen/Modernisierungen bestehender Schulgebäude zulässig sind.
Ein weiteres Referenzprojekt (RP) kann auch aus den Bereichen Neubau von „Kulturbauten oder Einrichtungen des Gemeinwesens“, „Sporthallenbauten“ oder „Büro-/Verwaltungsbauten“ nachgewiesen werden.
Zu den Referenzprojekten sind die in der Eingabemaske aufgeführten Angaben zu Projektbezeichnung, Auftraggeber, Zeitpunkt der Fertigstellung, bearbeitete Leistungsphasen gem. HOAI, etc. zu machen.
Sollten die Bewerber das geforderte Referenzprojekt verantwortlich in anderen Büros erbracht haben, ist hierfür eine Bestätigung des für das Referenzprojekt beauftragten Büros erforderlich. Aus der Bestätigung muss hervorgehen, ob eine verantwortliche Tätigkeit (z.B. Projektleiter des benannten RP erbracht worden ist.
Ausw. d. Bewerber:
Der Auftraggeber lädt aus den unter Berücksichtigung der Formerfordernisse und §4 VgV zugelassenen Bewerbern insgesamt 30 Teilnehmer (TN). sowie 3 Nachrücker ein, die sich aufgrund der geforderten Nachweise qualifiziert haben. Im Rahmen eines Losverfahrens werden 25 TN (bei 5 gesetzten TN) ausgewählt.
Teilnahmeberechtigt sind nur die ausgewählten Büros.
Bewerber, die ausgewählt bzw. gelost worden sind, erhalten bis zum 6.7.20 eine schriftl. Einladung zur Teilnahme.
Architekt/innen. Die Zusammenarbeit mit Landschaftsarchitekten wird empfohlen. Landschaftsarchitekten sind in Bewerbergemeinschaften mit Architekten teilnahmeberechtigt.
Abschnitt IV: Verfahren
— Städtebauliche Konzeption und Einbindung in die Umgebung
— Erfüllung des Raumprogramms und der funktionalen Anforderungen
— Gestalterische und räumliche Qualität
— Wirtschaftlichkeit
— Barrierefreiheit
1. Preis: 21 000,00 EUR,
2. Preis: 15 000,00 EUR,
3. Preis: 10 000,00 EUR,
4. Preis: 5 000,00 EUR,
3 Anerkennungen: 3 000,00 EUR.
Wettbewerbssumme insgesamt 60 000,00 EUR
Das Preisgericht ist berechtigt, die Gesamtsumme durch einstimmigen Beschluss anders zu verteilen.
Die gesetzliche Mehrwertsteuer von 19 % ist in den genannten Beträgen nicht enthalten. Bei der Auszahlung an ausländische Preisträger wird die Mehrwertsteuer von dem Auslober in Deutschland abgeführt, bei in Deutschland ansässigen Preisträgern zusätzlich ausgezahlt.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Auslober wird gemäß § 8 Abs. 2 RPW 2013 unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichts einen der Preisträger mit der Bearbeitung weiterer Planungsleistungen gem. § 35 LPH 2-5 HOAI beauftragen, sofern kein wichtiger Grund der Beauftragung entgegensteht. Hierzu wird im Anschluss an die Preisgerichtssitzung gem. § 9 Abs. 1 RPW 2013/§ 14 (4) Nr. 8 VgV ein Verhandlungsverfahren mit den Preisträgern durchgeführt. In diesem Zusammenhang wird klargestellt, dass die vorstehenden Angaben zur Honorarzone lediglich der Orientierung bzw. der Beschreibung der Leistung dienen. Im späteren Verhandlungsverfahren kann das Honorar frei angeboten werden; Preisvorgaben werden insoweit nicht gemacht. Die Wettbewerbsteilnehmer verpflichten sich im Falle einer Beauftragung durch den Auslober, die weitere Bearbeitung zu übernehmen und durchzuführen.
1. Im Verhandlungsverfahren müssen folgende Nachweise der Eignung erbracht werden:
— Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung (Deckungssumme von mindestens 3 000 000 EUR für Personenschäden und 5 000 000 EUR für sonstige Schäden);
— Erklärung der Beschäftigung von mindestens 2 technischen Mitarbeitern (ggf. mit Eignungsleihe gem. § 47 VgV);
— Nachweis über die erfolgreiche Abwicklung eines Projektes in der Honorarzone III HOAI (ggf. mit Eignungsleihe gem. § 47 VgV).
2. Die Vergabeunterlagen einschließlich der Zuschlagskriterien werden den Preisträgern mit Einladung zum Verhandlungsverfahren bekannt gegeben.
3. Der Auslober behält sich den Zuschlag auf das Erstangebot gem. § 17 Abs. 11 VgV vor.
4. Vorgesehene weitere Termine:
Versand der Wettbewerbsunterlagen 14.7.2020
Rückfragenkolloquium 27.7.2020
Abgabe Wettbewerbsarbeit 30.9.2020
Abgabe Modell 7.10.2020
Preisgerichtssitzung 26.11.2020.
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834
1) Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem AG gerügt werden,
2) Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aus diesem Bekanntmachungstext erkennbar sind, innerhalb der in der Bekanntmachung benannten Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gegenüber dem AG gerügt werden,
3) Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aus erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, innerhalb der Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gegenüber dem AG gerügt werden,
4) Hilft der AG der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer des Landes Hessen unter der o.g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des AG, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen des § 160 Abs. 3 GWB vorliegen,
5) Der AG weist zugleich auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hin. Insbesondere sind die Fristenregelungen in § 135 Abs. 2 GWB zur Geltendmachung der in § 134 Abs. 1 GWB genannten Verstöße zu beachten.
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Ort: Darmstadt
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Land: Deutschland
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834