Deutschland-Aalen: Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen
2020/S 104-251084
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Marktplatz 30
Ort: Aalen
NUTS-Code: DE11D Ostalbkreis
Postleitzahl: 73430
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Herr Kluge
E-Mail: MTdrXmJnYVprXSdkZW5gXjlaWmVeZyddXg==
Telefon: +49 7361/521603
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.aalen.de
Ort: Ellwangen
NUTS-Code: DE11D Ostalbkreis
Land: Deutschland
E-Mail: MTltXGleWFlcamtcY2NcN1hpWl9ga1xiayRZaVxlZVxpJVtc
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.architekt-brenner.de
Abschnitt II: Gegenstand
Objektplanungsleistungen für Freianlagen „Drehscheibe Grüne Mitte und Gelände Stadtoval Aalen“ gem. §§ 39 ff. HOAI, LPH 5-9
Für die Planung und Neugestaltung der Freianlagen „Drehscheibe Grüne Mitte und angrenzende öffentliche Plätze im Gelände des Stadtovals“ sind folgende Leistungen zu vergeben:
Objektplanung Freianlagen, Leistungsphase 5-9 gemäß §§ 39 ff. HOAI Die Maßnahme ist in unterschiedliche Bauabschnitte aufgeteilt. Eine Beauftragung der jeweiligen Bauabschnitte erfolgt stufenweise nach Bereitstellung entsprechender Finanzmittel. Es wird von Herstellkosten für die Gesamtmaßnahme i. H. v. 3 299 088 EUR ausgegangen (gem. Kostenschätzung, Angaben für KGR 500, in brutto).
Ausführliche Beschreibung des Auftrags unter II.2.1).
Stadtoval Aalen
Düsseldorfer Straße
73430 Aalen
Mit der Konversion der ehemaligen Bahn- und Gewerbebrache Stadtoval entsteht in zentraler Lage der Stadt Aalen mit direkter Anbindung an den Hauptbahnhof ein ca. 6,5ha großes urbanes und innovatives Wohn-, Arbeits- und Dienstleistungsquartier mit rund 250 Wohneinheiten, Grünflächen, Kindertagesstätte, qualitätsvollen Kultureinrichtungen und guten Fuß und Radwegeverbindungen in die Innenstadt und angrenzende Quartiere.
Grundlage für die Entwicklung bildet der Rahmenplan des Büros Wick + Partner Architekten sowie Lohrberg Stadtlandschaftsarchitekten aus dem Jahr 2014. Ein entsprechender Bebauungsplan ist seit 2017 in Kraft.
Es ist vorgesehen, die kompletten Außen- und Freianlagen zur Herstellung der „Drehscheibe Grüne Mitte“ und den angrenzenden Bereichen und Plätzen des Stadtoval-Geländes neu zu gestalten. Hierbei handelt es sich um einen verbindenden öffentlichen Grünraum, welcher parkähnlich einen durch randseitige Hochbauten an 3 Seiten gut gefassten Stadtraum bildet.
Räumlich soll der Park insbesondere durch Baumpflanzungen, Sitzstufen, Sitzbänke, Parkmauern, Kinderspiel- und Erlebnisbereiche, Rasenflächen und Liegewiesen gestaltet werden.
Parkseitig geht die östlich gelegene Promenade in eine weitläufige Treppenanlage zu einer eingesenkten Fuge über. In dieser Fuge soll ein durch den Hirschbach konstant gespeister Wasserlauf angelegt werden.
Zudem ist die Entwicklung der angrenzenden öffentlichen Bereiche vorgesehen: Der Eingangsplatz Nord bildet den nördlichen Gebietsauftakt des Quartiers Stadtoval und leitet von dort zu den Bereichen am Kulturbahnhof und zur „Drehscheibe Grüne Mitte“ über.
Der Georg-Elser-Platz zwischen Kulturbahnhof und Grüner Mitte soll als multifunktional bespielbarer Platz entwickelt werden. Ein neu zu gestaltender Übergangsbereich zwischen Eisenbahn- und Düsseldorferstraße soll zudem einen östlichen Zugang ins neue Quartier markieren.
Mit der Straße F soll ein Verbindungskorridor zwischen Hugo-Theurer-Straße und Geschwister-Scholl-Platz geschaffen werden, welcher als südlicher Vorplatz einer neuen Wohnbebauung fungieren soll.
Das neue Quartier wird darüber hinaus durch Straßen, Wege, Unterführungen und einen neuen Steg über die Bahngleise fußläufig eng mit dem angrenzenden Stadtraum verflochten.
Der Gemeinderat der Stadt Aalen hat in seiner Sitzung vom 25.7.2019 die Entwurfsplanung gebilligt und den Baubeschluss gefasst. Die weiteren Planungen müssen auf dieser beschlossenen Entwurfsplanung aufbauen.
Die Maßnahme ist in unterschiedliche Bauabschnitte aufgeteilt. Eine Beauftragung der jeweiligen Bauabschnitte erfolgt stufenweise nach Bereitstellung entsprechender Finanzmittel.
Es wird von folgenden Herstellkosten für die jeweiligen Abschnitte ausgegangen (gem. Kostenschätzung, Angaben für KGR 500, in brutto)
— Vorplatz Kulturbahnhof Ost: 427 462 EUR (359 212 EUR netto);
— Eingangsplatz Baufeld 1.1: 114 614 EUR (96 314 EUR netto);
— Übergangsbereich Eisenbahnstraße: 341 821 EUR (287 245 EUR netto);
— Grüne Mitte: 1 925 583 EUR (1 618 136 EUR netto);
— Straße F: 489 528 EUR (411 368 EUR netto);
— Gesamt: 3 299 008 EUR (2 772 275 EUR netto).
Der Planungsbeginn erfolgt unmittelbar nach Beauftragung. Der Baubeginn ist für Frühjahr 2021 vorgesehen. Für die Fertigstellung der Maßnahme wird mit einer Bauzeit von ca. 15-18 Monaten gerechnet.
Die bestehenden Planunterlagen und Entwürfe, ein Lageplan, die Sitzungsvorlage zum Baubeschluss sowie der bestehende Rahmenplan sind den Ausschreibungsunterlagen als Anlage beigefügt.
Für die Planung und Neugestaltung der Freianlagen „Drehscheibe Grüne Mitte und angrenzende öffentliche Plätze im Gelände des Stadtovals“ sind folgende Leistungen zu vergeben:
Objektplanung Freianlagen, Leistungsphase 5-9 gemäß §§ 39 ff. HOAI. Die Leistungen werden stufenweise beauftragt. Zunächst werden in der 1. Beauftragungsstufe die Leistungsphasen 5-6 gemäß §§ 39 HOAI beauftragt.
— Beauftragungsstufe 2: Leistungsphasen 7-9 gemäß §§ 39 HOAI.
Der Auftraggeber behält sich weiterhin die Beauftragung Besonderer Leistungen gem. Anlage 11 HOAI vor.
Ein Rechtsanspruch auf eine Gesamtbeauftragung besteht nicht.
Sollte es zu einer Beauftragung weitere Bauabschnitte kommen, kann die Laufzeit des Vertrages verlängert werden.
Die Auswahl der Teilnehmer erfolgt bei Vollständigkeit der vorzulegenden Erklärungen und Nachweise und bei nicht vorliegen von vergaberechtliche Ausschlussgründen gemäß Ziffer III 1.1) bis III.1.3) anhand objektiver Kriterien.
Bewerber, welche die geforderten Mindeststandards nicht erfüllen, scheiden aus.
Die detaillierte Bewertungsmatrix mit Angabe über die Verteilung der Punkte und Gewichtung der einzelnen Eignungskriterien ist den Bewerbungsunterlagen (Anlage Kriterienkatalog Teilnahmewettbewerb) beigefügt.
Stufenweiser Abruf einzelner Leistungsphasen und Bauabschnitte gem. Beschreibung unter II.2.4) Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung weiterer Leistungsphasen bzw. Beauftragungsstufen hinsichtlich der Erweiterung (vgl. II.2.11) besteht nicht.
Die Verfahrenskommunikation erfolgt vorrangig über die unter I.3) genannte Vergabeplattform. Bewerbungen sind ausschließlich unter Verwendung des Bewerbungsbogens möglich. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Bewerbungsbogen von jedem Mitglied bzw. auch für solche Unternehmen (Nachunternehmer) auszufüllen, deren sich der Bewerber bei der Erfüllung des Auftrages zu bedienen beabsichtigt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Nachweis über die Berechtigung des vorgesehenen Auftragnehmers und Projektleiters, die Berufsbezeichnung Landschaftsarchitekt bzw. Architekt und/oder Ingenieur zu tragen oder in Deutschland unter dieser Bezeichnung tätig zu werden (§ 75 Abs. 2 VgV).
(Arbeitsgemeinschaften sind ebenfalls teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft teilnahmeberechtigt ist. Im Falle der beabsichtigen Vergabe von Unteraufträgen durch den Auftragnehmer muss der Unterauftragnehmer ebenfalls teilnahmeberechtigt sein.) Der Bewerber hat einen Nachweis zur Bauvorlageberechtigung im Rahmen des Teilnahmeantrags zu führen,
2. Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB,
3. Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB,
4. Bewerbergemeinschaftserklärung (sofern beabsichtigt), aus der sich die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft und ein von dieser bevollmächtigter Vertreter ergeben.
5. Eigenerklärung zur Eignunsgleihe gemäß §47 VgV (ggf. einheitliche europäische Eigenerklärung gemäß §50 VgV),
6. Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz, § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz und § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz,
7. Erklärung zur Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen,
8. Erklärung zu wirtschaftlichen Verknüpfungen mit anderen Unternehmen,
9. Erklärung über eine eventuelle Weitergabe von Auftragsteilen an andere Unternehmen (§ 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV). Will sich der Bewerber bei der Erfüllung des Auftrages der Leistungen anderer Unternehmen bedienen, so hat er diese zu benennen und für sie und ggf. für noch weiter nachgeordnete Unternehmen mit der Bewerbung einen eigenen Bewerbungsbogen abzugeben. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen ist auf Anforderung nachzureichen.
1. Erklärung über den Gesamtumsatz netto des Bewerbers in den letzten 3 Geschäftsjahren von 2017 bis 2019 (§ 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV). Die maximale Punktzahl wird bei einem durchschnittlichen Umsatz ≥ 250 000 EUR/a erzielt – (Wichtung 20 %),
2. Angabe der Beschäftigten der letzten 3 Geschäftsjahre von 2017 bis 2019 für das gesamte Büro des Bewerbers, aufgeteilt in Berufsgruppen (Führungskräfte, Ingenieure, sonstige Mitarbeiter) (§ 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV). Die maximale Punktzahl wird bei einer durchschnittlichen Gesamtmitarbeiterzahl (als Landschaftsarchitekten/Freiraumplaner oder vgl.) ≥ 3 Personen erzielt – (Wichtung 20 %),
3. Eigenerklärung zu einer Berufshaftpflichtversicherungsdeckung in Höhe von 1,0 Mio. EUR für Personenschäden und 500 000 EUR für sonstige Schäden im Fall der Zuschlagserteilung.
(Bei Bewerbergemeinschaften die Erklärung des Versicherungsunternehmens jedes einzelnen Bewerbers, dass im Auftragsfall die Haftpflicht aus der Teilnahme an der Bewerbergemeinschaft mitversichert ist. Dies hat auch zu gelten, wenn sich der Schadensersatzanspruch gegen die Bewerbergemeinschaft selbst richtet.)
1. Eignungsprüfung gemäß § 46 Abs. 3 Satz 1 VgV.
In einem ersten Wertungsschritt wird anhand einer Liste der wesentlichen in den letzten 3 Jahren (2017-2019) erbrachten Leistungen die prinzipielle Eignung des Bewerbers geprüft. Bei dieser Liste ist je erbrachter Leistung die Angabe des Rechnungswertes, der Leistungszeit sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber der Dienstleistungen zu machen. Als prinzipiell geeignet werden Bewerber eingestuft, wenn Sie anhand der selbst zu erstellenden Liste nachweisen können, dass aktuelle Erfahrungswerte bei der Erbringung vergleichbar komplexer Maßnahmen vorliegen.
2. Für die Auswahl der Bewerber, die zum Verhandlungsverfahren ausgewählt werden, wird wie folgt vorgegangen:
Darstellung von maximal 3 Referenzprojekten aus den letzten 10 Jahren von 2010 bis zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge gemäß IV.2.2 dieser Bekanntmachung, aus der die Erfahrung des Bewerbers bei Projekten mit vergleichbaren Anforderungen hervorgeht (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV) – (Wichtung 60 %).
Referenzprojekte, die vor 2010 in Betrieb genommen wurden, werden bei der Wertung nicht berücksichtigt.
Für die maximale Bewertung sollten durch die Referenzprojekte folgende Anforderungen erfüllt sein:
Referenzprojekt 1:
— das Referenzprojekt wurde unter Berücksichtigung öffentlicher Vergabevorschriften abgewickelt;
— bei den Referenzprojekten handelt es sich um eine Neugestaltung von Freianlagen;
— bei den Referenzprojekten handelt es sich um Spielanlagen gem. Objektliste Anlage 11.2 HOAI;
— der technische Anspruch des Referenzprojektes ist mit der ausschreibungsgegenständlichen Maßnahme vergleichbar oder höherwertig, entspricht also mindestens Honorarzone IV gemäß § 40 HOAI;
— das Referenzprojekt umfasst Gesamtkosten i. H. v. KGR. 500 ≥ 200 000 EUR brutto;
— durch den Bewerber wurden mindestens die Leistungsphasen 5-9 (gem. § 39 HOAI) erbracht;
— Derzeitiger Projektstand des Referenzprojektes ist mindestens die Leistungsphase 8 oder das Projekt ist abgeschlossen.
Referenzprojekt 2:
— das Referenzprojekt wurde unter Berücksichtigung öffentlicher Vergabevorschriften abgewickelt;
— bei den Referenzprojekten handelt es sich um eine Neugestaltung von Freianlagen;
— bei den Referenzprojekten handelt es sich um öffentliche Grünanlagen gem. Objektliste Anlage 11.2 HOAI;
— der technische Anspruch des Referenzprojektes ist mit der ausschreibungsgegenständlichen Maßnahme vergleichbar oder höherwertig, entspricht also mindestens Honorarzone III gemäß § 40 HOAI;
— das Referenzprojekt umfasst Gesamtkosten i. H. v. KGR. 500 ≥ 1 Mio. EUR brutto;
— durch den Bewerber wurden mindestens die Leistungsphasen 5-9 (gem. § 39 HOAI) erbracht;
— Derzeitiger Projektstand des Referenzprojektes ist mindestens die Leistungsphase 8 oder das Projekt ist abgeschlossen.
Referenzprojekt 3:
— das Referenzprojekt wurde unter Berücksichtigung öffentlicher Vergabevorschriften abgewickelt;
— bei den Referenzprojekten handelt es sich um eine Neugestaltung von Freianlagen;
— bei den Referenzprojekten handelt es sich um Spiel- und Sportanlagen und/oder Stadt- und Ortsanlagen gem. Objektliste Anlage 11.2 HOAI — Der technische Anspruch des Referenzprojektes ist mit der ausschreibungsgegenständlichen Maßnahme vergleichbar oder höherwertig, entspricht also mindestens Honorarzone III gemäß § 40 HOAI;
— das Referenzprojekt ist hinsichtlich der Größenordnung vergleichbar (Gesamtkosten KGR. 500 ≥ 2,0 Mio. EUR brutto);
— durch den Bewerber wurden mindestens die Leistungsphasen 5–9 (gem. § 39 HOAI) erbracht;
— Derzeitiger Projektstand des Referenzprojektes ist mindestens die Leistungsphase 8 oder das Projekt ist abgeschlossen.
Folgende Angaben sind bei den Referenzen zu jedem Projekt aufzuführen:
— Projektgegenstand (= kurze, jedoch aussagekräftige Projektdarstellung);
— Auftraggeber (Name, Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer);
— Leistungszeit;
— Gesamtprojektkosten (Kgr. 500, DIN 276) brutto;
— erbrachte Leistungsphasen.
Die bestmögliche Bewertung zu Ziff. III.1.3) wird nur erreicht, wenn 3 Referenzen die o. g. Kriterien vollumfänglich erfüllen. Die teilweise Erfüllung der o. g. Kriterien führt nicht zum Ausschluss, sondern zu einer entsprechend geringeren Bewertung.
3. Eigenerklärung über Name, Alter, Berufserfahrung, Qualifikation der Projektleiter / der Projektleiterin, des Stellvertreters / der Stellvertreterin sowie des Bauleiters / der Bauleiterin und des Stellvertretenden Bauleiters / Bauleiterin.
4. Der Auftraggeber behält sich die Vorlage von Bescheinigungen öffentlicher oder privater Auftraggeber über die Ausführung der angegebenen Referenzprojekte vor.
Die Leistungen sind folgendem Berufsstand im Bereich des europäischen Wirtschaftsraumes vorbehalten:
Natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung „Landschaftsarchitekt“ berechtigt sind. Ist in den jeweiligen Heimatstaaten die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die Anforderungen als Landschaftsarchitekt, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG gewährleistet ist.
Juristische Personen, wenn deren satzungsmäßiger Geschäftszweck auf Planungsleistungen für Freiraumplanungen ausgerichtet ist und der Planungsaufgabe entspricht und wenn der verantwortliche Verfasser der Planung oder der gesetzliche Vertreter der juristischen Person die an die natürlichen Personen gestellten Anforderungen erfüllen. Arbeitsgemeinschaften, bei denen jedes Mitglied die Anforderungen erfüllt, die an die natürlichen oder juristischen Personen gestellt werden.
Der Bewerber hat einen Nachweis der Unterschriftsberechtigung bei juristischen Personen zu führen. Bei Kapitalgesellschaften ist dieser durch den Auszug aus dem Handelsregister bzw. vergleichbare Register und bei Bietergemeinschaften durch Vorlage einer Vollmachtserklärung des bevollmächtigten Vertreters zu erbringen.
Einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: § 75 Abs. 2 VgV.
Der Projektleiter/-in, Stellvertreter/-in sowie Bauleiter/-in müssen Lanschaftsarchitekten/-innen sein, Projekt- und Bauleiter müssen über mindestens 5 Jahre Berufserfahrung verfügen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die unter II.2.7 benannten Termine für die Laufzeit des Vertrags beziehen sich auf den geplanten Beauftragungszeitpunkt (Beginn) und die geplante Nutzungsaufnahme der Hauptmaßnahme (Ende).
Die Leistungszeit der Mängelbeseitigung, Restabwicklung und Abrechnung der Maßnahme, Erstellung/Übergabe einer vollständigen Dokumentation der erbrachten Planungsleistungen (inkl. Abnahme der Planungsleistungen) sowie die Leistungszeit der kompletten Lph. 9 können zum derzeitigen Zeitpunkt noch nicht exakt angegeben werden, sind daher im genannten Zeitraum nicht enthalten und müssen hinsichtlich der tatsächlichen Laufzeit des Vertrages noch dazugerechnet werden.
Je Bewerber ist nur ein Teilnahmeantrag, je Bieter nur ein Angebot zulässig. Mehrfachbewerbungen bzw. -
Angebote führen zum Ausschluss vom Verfahren. Als Mehrfachbewerbungen/-angebote gelten auch mehrere Bewerbungen/Angebote von Einzelpersonen innerhalb verschiedener Bietergemeinschaften. Bewerber bzw. Bieter übermitteln ihre Teilnahmeanträge bzw. Angebote in Textform nach § 126b des Bürgerlichen Gesetzbuchs ausschließlich mithilfe elektronischer Mittel gemäß § 10 VgV über die genannte Vergabeplattform.
Der Bewerber/Bieter trägt das Risiko der fristgerechten Übermittlung seines Teilnahmeantrags/Angebots.
Das Risiko für den rechtzeitigen Eingang des Teilnahmeantrags/Angebotes liegt beim Bewerber/Bieter.
Zusätzliche bzw. ergänzende Angebotsunterlagen werden nicht berücksichtigt.
Die Vergabeunterlagen stehen auf der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform zum Download zur Verfügung.
Fragen und Anmerkungen zu den Vergabeunterlagen sind über die Kommunikationsebene der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform bis spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist zu richten. Verbindliche Stellungnahmen werden als Erläuterungen, Konkretisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen auf der Vergabeplattform bis 3 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist veröffentlicht.
Die Bewerber sind verpflichtet, sich bis 3 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfristauf der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform/Homepage zu informieren, ob sich Erläuterungen, Konkretisierungen oder Änderungen in den Vergabeunterlagen ergeben haben. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich die Notwendigkeit ergeben kann, die Angebotsfrist auch noch innerhalb dieser 3 Kalendertage zu verschieben. In einem solchen Fall wird unverzüglich ebenfalls auf der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform informiert.
Es besteht die Möglichkeit der freiwilligen Registrierung auf der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform. Die Bewerber/Bieter, die sich freiwillig registrieren, werden über die verbindlichen Stellungnahmen auf die eingereichten Fragen und Anmerkungen per E-Mail informiert.
Bei Bietergemeinschaften sind neben der Eigenerklärung gemäß Ziffer III.1.1) auch die weiteren gem. Ziffer III.1.1) bis III.1.3) geforderten Erklärungen und Nachweise von jedem Mitglied gesondert zu erbringen.
Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gemäß § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern.
Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberanzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zugrunde gelegten Kriterien zu hoch, behält sich der Auftraggeber vor, die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern gemäß § 75 Abs. 6 VgV durch Los zu treffen.
Es wird auf die Rügeobliegenheit des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft bzw. des Bieters / der Bietergemeinschaft gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB hingewiesen.
Postanschrift: Karl-Friedrich-Straße 17
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland
E-Mail: MjE5Y1JfVE5PUlhOWlpSXy1fXVgbT2RZG1FS
Telefon: +49 7219264049
Fax: +49 7219263985
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB).
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB).
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Postanschrift: Karl-Friedrich-Straße 17
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland
E-Mail: MTNzYm9kXl9iaF5qamJvPW9taCtfdGkrYWI=
Telefon: +49 7219264049
Fax: +49 7219263985
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15