Deutschland-Schorndorf: Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden
2020/S 113-274876
Wettbewerbsbekanntmachung
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Kirchplatz 1
Ort: Schorndorf
NUTS-Code: DE235 Cham
Postleitzahl: 93489
Land: Deutschland
E-Mail: MjE2WmVcWVEeY1NYVWVSVVNbMFdVXVVZXlRVHWNTWF9iXlRfYlYeVFU=
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gemeinde-schorndorf.de
Postanschrift: Am Schöllgraben 18
Ort: Hörmannsdorf
Postleitzahl: 84187
Land: Deutschland
E-Mail: MTNqXmZpPWxfYm9tb2ZpaWJvXm9gZWZxYmhxYmsrYWI=
NUTS-Code: DE22C Dingolfing-Landau
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.oberprillerarchitekten.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Offener einphasiger Realisierungswettbewerb mit Ideenteil „Schorndorf – Soziale Mitte/Gemeinschaftszentrum“
Die Gemeinde Schorndorf beabsichtigt mit dem Bau eines Gemeinschaftszentrums die begonnene Revitalisierung der Ortsmitte fortzusetzen.
Dafür soll einer der letzten Leerstände im Ortskern, das sogenannte Kramer-Anwesen, abgebrochen und das Grundstück mit einer Neubebauung zukunftsorientiert nachgenutzt werden.
Das Gemeinschaftszentrum soll eine ambulante Tagespflegeeinrichtung mit Gemeinschaftsbereichen für die Dorfgemeinschaft und barrierefreie Wohnungen beinhalten. Das Vorhaben soll helfen, den Bedarf an preisgünstigen Mietwohnungen unterschiedlicher Größe zu decken und als Ergänzung für die in den letzten Jahren entstandene Wohnresidenz St. Raphael und die barrierefreie Wohnanlage an der Chamer Straße dienen.
Diese Maßnahme hat zusammen mit der Neugestaltung der zugehörigen Freifläche als gesellschaftlichem Treffpunkt das Ziel, den Ortskern als
Soziale Mitte des Dorfes weiterzuentwickeln und zu stärken.
Die Auftraggeberin wird, wenn die Aufgabe realisiert wird, unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichts entsprechend der Einführungsbekanntmachung der Obersten Baubehörde v. 1.10.2013, Az. IIZ5-4634-001/13 zu der RPW einen der Preisträger mit den weiteren Planungsleistungen beauftragen. Sie wird hierzu ein Verhandlungsverfahren nach § 14 Abs. 4 Nr. 8 VgV durchführen.
Die Auftraggeberin behält sich vor, zunächst nur mit dem Gewinner des 1. Preises und im Falle des Scheiterns dieser Verhandlungen mit allen Preisträgern oder gleich mit allen Preisträgern zu verhandeln. Bei Verhandlungen mit allen Preisträgern wird das Ergebnis des Wettbewerbs mit mindestens 40 % gewichtet.
In Abhängigkeit von den haushaltsrechtlichen Rahmenbedingungen ist eine Beauftragung der Leistungsphasen 1 bis 4 und nach Genehmigung und Förderzusage die Leistungsphase 5 nach HOAI 2013 § 35 Gebäudeplanung und § 40 Freianlagen vorgesehen.
Die Ausloberin behält sich vor, in einer zweiten Stufe die jeweiligen Leistungsphasen 6 bis 9 zu beauftragen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zugelassen sind Bewerbergemeinschaften von Architekten und Landschaftsarchitekten oder Einzelbewerber mit den entsprechenden Qualifikationen. Die Projektverantwortlichen müssen die Berufsbezeichnung „Architekt/in“, „Landschaftsarchitekt/in“ tragen. Die Angaben zum Berufsstand sind in der Auslobung unter Punkt I.3. im Einzelnen beschrieben.
Abschnitt IV: Verfahren
Alle zur Beurteilung zugelassenen Arbeiten werden ganzheitlich gemäß nachfolgend aufgeführten Gesichtspunkten beurteilt. Die Beurteilung erfolgt durchgängig nach einheitlichen Maßstäben, vorbehaltlich Gewichtung durch das Preisgericht aus den Erkenntnissen der Wettbewerbsarbeiten.
Die nachfolgende Reihenfolge der Kriterien stellt keine Hierarchie in der Gewichtung dar:
— Ortsräumliche Gesamtqualität;
— Erschließung;
— Architektonische und räumliche Gestaltung;
— Atmosphärische Gestaltung des Versammlungsraums;
— Wirtschaftlichkeit;
— Energie, Ökologie, Nachhaltigkeit, Versickerung bzw. Verwertung von Niederschlagswasser;
— Gestaltung der Freianlagen.
Die Wettbewerbssumme beträgt 36 000 EUR netto, als Preise folgendermaßen aufgeteilt:
— 1. Preis 18 000 EUR;
— 2. Preis 10 800 EUR;
— 3. Preis 7 200 EUR.
Sofern mit Preisen und Anerkennungen ausgezeichnete Wettbewerbsteilnehmer Mehrwertsteuer abführen, wird ihnen diese anteilig zusätzlich vergütet.
Das Preisgericht ist berechtigt, die Gesamtsumme durch einstimmigen Beschluss anders zu verteilen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Liegen in der Person des Teilnehmers Gründe vor, die in § 4 Abs. 2 RPW aufgeführt sind, ist eine Teilnahme am Wettbewerb ausgeschlossen.
Zusätzliche Ausschlussgründe sind nicht vorhanden.
Für die Teilnahme der Preisträger am anschließenden Verhandlungsverfahren nach §14 Abs. 4 Nr. 8 VgV gelten folgende Bedingungen (diese müssen erst zum Verhandlungsverfahren nachgewiesen werden!):
— Ausschlussgründe: Voraussetzung für die Teilnahme am Verhandlungsverfahren ist eine Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen. Diese Erklärung ist erst im Verhandlungsverfahren vorzulegen;
— Berufshaftpflichtversicherung: Nachzuweisen ist eine Berufshaftpflichtversicherung mit den Deckungssummen von mindestens 3 000 000 EUR für Personenschäden und über 500 000 EUR für sonstige Schäden bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunter-nehmen. Für die Freianlagen in Höhe von 1 500 000 EUR für Personenschäden und 500 000 EUR für sonstige Schäden. Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (also ohne Unterscheidung nach Schadensarten) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind. Die Ersatzleistung des Versicherers muss mindestens das 2-fache der Deckungssumme pro Jahr betragen. Die Deckung für das Objekt muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Alternativ genügt die Vorlage einer Bestätigung eines entsprechenden Versicherungs-unternehmens über eine entsprechende Versicherbarkeit im Auftragsfall;
— Die Teilnehmer am Verhandlungsverfahren müssen für die Bereiche Gebäude- und Freianlagen-planung mindestens 1 Referenzprojekt mit vergleichbaren Planungsanforderungen (mind. Honorarzone III), bei denen die Leistungen der Leistungsphasen 2 – 8 beauftragt waren und die Abnahme nach 2010 erfolgt ist, nachweisen können. Kann der Preisträger diese Referenzen nicht selbst nachweisen, kann er diese Anforderung auch über ein anderes Unternehmen/Büro erfüllen, wenn er dieses verbindlich als Nachunternehmer einbezieht;
— Die Teilnehmer am Verhandlungsverfahren müssen für den Bereich Gebäudeplanung über mindestens 2 Mitarbeiter (einschl. Inhaber) mit technischem Hochschulabschluss (Dipl. Ing. oder vergleichbar) verfügen und 2 Fachkräfte für die Freianlagenplanung. Kann ein Preisträger diese Anforderung nicht selbst nachweisen, kann er diese Anforderung auch über ein anderes Unternehmen/Büro erfüllen, wenn er dieses verbindlich als Nachunternehmer einbezieht;
— Für Nachunternehmer sind im Verhandlungsverfahren die o. g. Erklärungen und – bezogen auf den jeweiligen Leistungsanteil – die o. g. Eignungsnachweise, sowie eine Verpflichtungserklärung vorzulegen.
Postanschrift: Postfach 606
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: MjExa1pnXFZXWmBWYmJaZyNjZGdZV1ZuWmdjNWdaXCJiW2cjV1ZuWmdjI1la
Telefon: +49 981531277
Fax: +49 981531837
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen die Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift: Am Schöllgraben 18
Ort: Hörmannsdorf
Postleitzahl: 84187
Land: Deutschland
E-Mail: MjE2XVFZXDBfUlViYGJZXFxVYlFiU1hZZFVbZFVeHlRV
Telefon: +49 870291480
Fax: +49 870291339
Internet-Adresse: www.oberprillerarchitekten.de