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  • AT-6020 Innsbruck
  • 01/2021
  • Ergebnis
  • (ID 2-387487)

Neugestaltung Bozner Platz in Innsbruck (AT)


 
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    Entscheidung 29.01.2021 Entscheidung
    Verfahren Offener Wettbewerb
    Teilnehmer Bewerber: 58
    Tatsächliche Teilnehmer: 52 (= 90% der Bewerber)
    Gebäudetyp Landschaft und Freiraum
    Art der Leistung Objektplanung Freianlagen
    Sprache Deutsch
    Preisgelder/Honorare 70.000 EUR zzgl. USt.
    Auslober/Bauherr Stadt Innsbruck, Innsbruck (AT)
    Betreuer undarchitektur di thomas klima, Innsbruck (AT) Büroprofil
    Preisrichter Dr. Wolfgang Andexlinger, Prof. Maria Auböck, Thomas Pilz , Univ. Prof. DI Karolin E. Schmidbaur-Volk, DI Dr. Walter Zimmeter, Thomas Hudovernik, MBA, MAS, Stadträtin Mag.a Ursula Schwarzl, VBGM Mag. Johannes Anzengruber
    Aufgabe
    Erlangung von Entwürfen für die Neugestaltung des Bozner Platzes in Innsbruck; Es wird ein gestalteter Straßenraum erwartet, bei dem das Miteinander der Gruppen gefördert wird und bei dem Fußgänger den Straßen- und Platzraum über die gesamte Fläche ohne speziell ausgewiesene Querungsstellen queren
    können. Varianten zur Wettbewerbsarbeit werden generell ausgeschlossen. Gestalterisch oder funktional notwendige Adaptierungen anschließender Straßenabschnitte sind davon ausgenommen.
    Der Auslober beabsichtigt nach Abschluss des Wettbewerbes, unter Berücksichtigung der Empfehlungen des Preisgerichts, mit dem erstgereihten Teilnehmer (dem Gewinner) Verhandlungen gemäß BVergG 2018 i.d.g.F. über die Planerleistungen der Freianlagen für den Bozner Platz auf Basis des Leistungs- Vergütungsmodells LM/VM Freianlagen [FA] Stand 10.04.2014 zu führen. Der/die Wettbewerbsteilnehmer/in hat keinen Anspruch auf Beauftragung von Leistungen der Sonderfachleute (z.B. Straßenplanung, Beleuchtungsplanung, Statik etc.) oder auf die Beauftragung mit der „Örtlichen Bauaufsicht“.

    Ebenso hält sich der Auftraggeber offen, falls die Verhandlungen mit dem Erstgereihten begründet scheitern, weitere Verhandlungen allein mit dem Zweitgereihten und, falls auch diese scheitern, allein mit dem Drittgereihten zu führen. Von dem Auslober aus sachlichen, funktionalen oder wirtschaftlichen Gründen verlangte Änderungen des im Wettbewerb eingereichten Projektes, sowie die Empfehlungen des Preisgerichtes, sind in der weiteren Planung zu berücksichtigen. Eine Nichtbeachtung dieser Festlegung führt zum Verlust der Beauftragung. Sollte aufgrund einer Beeinspruchung des Verfahrens das Siegerprojekt nicht zur Ausführung gelangen, können vom Auftragnehmer nur die tatsächlich erbrachten Leistungen in Rechnung gestellt werden. Der Auftragnehmer hat in diesem Fall keinen Rechtsanspruch auf entgangene Gewinne (Vergütungsanspruch).

    Die Übertragung folgender Teilleistungen laut LM.VM. Freianlagen [FA] ist vorgesehen:
    TL (1) Vorentwurf (10%)
    TL (2) Entwurfsplanung (12 %)
    TL (4) Ausführungsplanung (20 %)
    TL (5) Ausschreibung und Mitwirkung an der Vergabe soweit nicht tiefbautechnische Leistungen (Straßenplanung) betroffen sind. (7 + 3 = 10%)
    TL (6) Begleitung der Bauausführung (7%)
    Die technische und geschäftliche Oberleitung übernimmt der Auftraggeber. Die TL (3) Einreichplanung ist durch einen, für Ingenieurleistungen im Tiefbau befugten Ingenieurkonsulenten (Straßenplaner) gemäß Tiroler Straßengesetz auszuarbeiten und vorzulegen. Die Beauftragung erfolgt durch den Auslober gesondert. Die gesamten zu erbringenden Teilleistungen haben somit einen Wert von 59%. Die zu planenden Freianlagen werden mit 16 Bewertungspunkten der Klasse 4 gemäß Tabelle „Prozentsatz Freianlagen (LPH 1-8) nach Bewertungspunkten“ der Anlage des LM.VM [FA] festgelegt. Vorbehaltlich des Verhandlungsverfahrens ist eine Pauschalierung auf Basis der geschätzten Bemessungsgrundlage vorgesehen. Zur Bestellung eines Straßenplaners für die Einreichplanung sowie die tiefbautechnische Fachplanung) kann der Auftragnehmer einen Vorschlag einbringen, die Beauftragung er-folgt gesondert durch die Stadt Innsbruck. Mit dem Straßenplaner ist aktiv und einvernehmlich zusammenzuarbeiten. Die Planung ist gemäß Tiroler Straßengesetz zum Bau einzureichen, dies muss federführend durch den Straßenplaner erfolgen. Im Bauverfahren ist gesetzlich ein straßenbautechnischer Sachverständiger zu bestellen. Der Auslober ist bestrebt, Aspekte des straßenbautechnischen Sachverständigen bereits in die Umsetzungsplanung des Wettbewerbsprojektes einfließen zu lassen. Sachverständige oder behördliche Auflagen sind vom Auftragnehmer ohne Mehrkosten einzuarbeiten.
    Adresse des Bauherren AT-6020 Innsbruck
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INFO-BOX

Ausschreibung veröffentlicht 24.07.2020
Ergebnis veröffentlicht 10.03.2021
Zuletzt aktualisiert 12.03.2021
Wettbewerbs-ID 2-387487 Status Kostenpflichtig
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