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  • DE-29664 Walsrode
  • 04/2021
  • Ergebnis
  • (ID 2-387758)

Krankenhausneubau Heidekreis-Klinikum in Bad Fallingbostel


 
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    Entscheidung 20.04.2021 Entscheidung
    Verfahren Nichtoffener Wettbewerb
    Teilnehmer Gewünschte Teilnehmerzahl: min. 16 - max. 16
    Tatsächliche Teilnehmer: 16
    Gebäudetyp Gesundheitswesen
    Art der Leistung Objektplanung Gebäude / Objektplanung Innenräume / Objektplanung Freianlagen
    Sprache Deutsch
    Preisgelder/Honorare 350.000 EUR zzgl. USt.
    Auslober/Bauherr Heidekreis-Klinikum GmbH, Walsrode (DE)
    Betreuer D&K drost consult GmbH, Hamburg (DE) Büroprofil
    Preisrichter Prof. Jörg Aldinger, Ursula Hochrein, Dr. Dietrich Kappler, Prof. Ulrike Lauber, Elisabeth Meyer-Pfeffermann, Jörg Michel, Jörg Schneider, Guido von den Benken , Marcus Fissan
    Aufgabe
    Die Heidekreis-Klinikum gGmbH beabsichtigt in Abstimmung mit dem Landkreis und dem Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung die beiden derzeitigen Standorte Soltau und Walsrode durch einen zentral gelegenen Krankenhausneubau bei Bad Fallingbostel zu ersetzen, in dem auch aktuelle Entwicklungen im Hinblick auf den Strukturwandel und die zunehmende „Ambulantisierung“ abgebildet werden können.
    Grundlage der Neuverortung im Rahmen der Standortzusammenlegung bildet das im Rahmen einer umfangreichen Standortuntersuchung identifizierte Planungsgebiet am Rande von Bad Fallingbostel. Diesen Standort mit seiner guten Anbindung an das Kreis- und Bundesstraßennetz sowie an die naheliegende Autobahn hat der Kreisrat am 26.6.2020 in einem deutlichen Votum bestätigt.
    Durch den Krankenhausplanungsausschuss wurde der Ersatzneubau mit einer Bettenzahl von insgesamt 376 Betten (345 Betten zzgl. 31 Betten für tagesklinische Psychiatrie) aufgenommen. Neben den üblichen Funktionsbereichen eines Grund- und Regelversorgers mit 4 OPs sind eine Psychiatrie und eine externe Dialyse in der Planung zu berücksichtigen.
    Durch die Zusammenfassung der Leistungen an einem zentralen Standort sollen insbesondere folgende Vorteile genutzt werden:
    — Bündelung aller Fachabteilungen unter einem Dach mit einer Verbesserung des interdisziplinären Austauschs und dem Verzicht auf pendelnde Mitarbeiter;
    — Neubau unter Berücksichtigung der neuesten Erkenntnisse zur Infektionseindämmung;
    — Errichtung einer zentralen Notaufnahme gemäß aktuellen Konzepten mit allen zugehörigen Funktionen zur Vermeidung von nachträglichen Patientenverlegungen zwischen den Standorten;
    — Sicherung und Ausbau der medizinischen Leistungsfähigkeit und des medizinischen Angebots sowie Nutzung des Strahlkraft eines Neubaus zur verbesserten Mitarbeitergewinnung;
    — Verbesserung der Erreichbarkeit aller Funktionen des Heidekreis-Klinikums;
    — Modernisierung des Bettenmixes und der Zimmerausstattung durch konsequente Umsetzung von Einbettzimmern und unter Berücksichtigung kurzer Wegebeziehungen für das Pflegepersonal;
    — Konsequente Trennung von elektiven und Notfallpatienten;
    — Verbindung der Geburtshilfe und des OP-Bereichs zur Erhöhung der Sicherheit der werdenden Mütter und deren Kinder.
    Bereits frühzeitig sind hierfür im Rahmen von umfangreichen Nutzerabstimmungen sowohl das BO-Konzept wie auch das Raum- und Funktionsprogramm abgestimmt worden. Ziel ist es, einen Krankenhausneubau zu konzipieren, der in optimaler Weise die individualisierten Anforderungen an die Patientenversorgung abbildet.
    Daneben liegt ein besonderes Augenmerk auf dem Thema eines pandemiesicheren Krankenhauses. Mit der bevorstehenden Restrukturierung des Gesundheitswesens soll vor allem die Adaptationsfähigkeit der Leistungserbringer an infektiologische Risiken verbessert werden. Die Einrichtung infektiologischer Vollversorgungszentren auf regionaler Ebene mit mischfunktioneller Nutzung im Nicht-Pandemiefall, bietet eine medizinisch sinnvolle und wirtschaftlich nachhaltige ressourcensparende Chance, den modernen Anforderungen einer globalisierten Infektiologie gerecht zu werden. Idealerweise trägt sie dem regionalen Versorgungsauftrag in ländlichen Gebieten außerhalb der universitären Zentren Rechnung.
    Zudem ist zur Berücksichtigung der baulichen und betrieblichen Nachhaltigkeit im Rahmen des Verfahrens ein ganzheitliches Nachhaltigkeitskonzept auf Grundlage eines vorgegebenen Energiekonzepts zu erarbeiten, um ein klimagerechtes und damit energieoptimiertes Krankenhaus mit maximal möglicher Tageslichtausbeute zu erstellen.
    Ausstellung Nach dem erfolgreichen Abschluss des europaweit ausgeschriebenen Architektenwettbewerbs zum Neubau eines Gesamtklinikums für den Heidekreis wird das Modell des Wettbewerbssiegers nun im Landkreis „on tour“ gehen. In acht Orten wird das Modell nebst umfangreichen Lageplänen und Objektbeschreibungen den Bürgerinnen und Bürgern präsentiert. Ausführungen zur Erschließungsstruktur, zum Städtebau und zur Architektur, zum Nachhaltigkeits- und Energiekonzept und zu Erweiterungsoptionen runden die Informationen ab.
    https://www.heidekreis.de/desktopdefault.aspx/tabid-248/378_read-8104/
    Adresse des Bauherren DE-29664 Walsrode
    TED Dokumenten-Nr. 355370-2020
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    • Deutschland-Walsrode: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen

      2020/S 144-355370

      Wettbewerbsbekanntmachung

      Rechtsgrundlage:
      Richtlinie 2014/24/EU

      Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

      I.1)Name und Adressen
      Offizielle Bezeichnung: Heidekreis-Klinikum gGmbH
      Postanschrift: Robert-Koch-Straße 4
      Ort: Walsrode
      NUTS-Code: DE938 Heidekreis
      Postleitzahl: 29664
      Land: Deutschland
      Kontaktstelle(n): Dr. med. Achim Rogge (Geschäftsführer HKK)
      E-Mail: MjEzOlhmVltUWFlnZlloWFtlaGFaM1tYXFdYXmVYXGYgXl9cYVxeaGAhV1g=

      Internet-Adresse(n):

      Hauptadresse: https://www.heidekreis-klinikum.de/

      I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
      I.3)Kommunikation
      Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9VDSCX/documents
      Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
      Offizielle Bezeichnung: D&K drost consult GmbH
      Ort: Hamburg
      NUTS-Code: DE600 Hamburg
      Land: Deutschland
      Kontaktstelle(n): D&K drost consult GmbH
      E-Mail: MjE5Y1JfVE5PUi1RX1xgYRpQXFtgYllhG1FS

      Internet-Adresse(n):

      Hauptadresse: www.drost-consult.de

      Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9VDSCX
      I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
      Andere: Krankenhaus mit öffentlichem Versorgungsauftrag
      I.5)Haupttätigkeit(en)
      Gesundheit

      Abschnitt II: Gegenstand

      II.1)Umfang der Beschaffung
      II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

      Heidekreis-Klinikum

      Referenznummer der Bekanntmachung: 5236.01 MV
      II.1.2)CPV-Code Hauptteil
      71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
      II.2)Beschreibung
      II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
      71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
      II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

      Die Heidekreis-Klinikum gGmbH beabsichtigt in Abstimmung mit dem Landkreis und dem Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung die beiden derzeitigen Standorte Soltau und Walsrode durch einen zentral gelegenen Krankenhausneubau bei Bad Fallingbostel zu ersetzen, in dem auch aktuelle Entwicklungen im Hinblick auf den Strukturwandel und die zunehmende „Ambulantisierung“ abgebildet werden können.

      Grundlage der Neuverortung im Rahmen der Standortzusammenlegung bildet das im Rahmen einer umfangreichen Standortuntersuchung identifizierte Planungsgebiet am Rande von Bad Fallingbostel. Diesen Standort mit seiner guten Anbindung an das Kreis- und Bundesstraßennetz sowie an die naheliegende Autobahn hat der Kreisrat am 26.6.2020 in einem deutlichen Votum bestätigt.

      Durch den Krankenhausplanungsausschuss wurde der Ersatzneubau mit einer Bettenzahl von insgesamt 376 Betten (345 Betten zzgl. 31 Betten für tagesklinische Psychiatrie) aufgenommen. Neben den üblichen Funktionsbereichen eines Grund- und Regelversorgers mit 4 OPs sind eine Psychiatrie und eine externe Dialyse in der Planung zu berücksichtigen.

      Durch die Zusammenfassung der Leistungen an einem zentralen Standort sollen insbesondere folgende Vorteile genutzt werden:

      — Bündelung aller Fachabteilungen unter einem Dach mit einer Verbesserung des interdisziplinären Austauschs und dem Verzicht auf pendelnde Mitarbeiter;

      — Neubau unter Berücksichtigung der neuesten Erkenntnisse zur Infektionseindämmung;

      — Errichtung einer zentralen Notaufnahme gemäß aktuellen Konzepten mit allen zugehörigen Funktionen zur Vermeidung von nachträglichen Patientenverlegungen zwischen den Standorten;

      — Sicherung und Ausbau der medizinischen Leistungsfähigkeit und des medizinischen Angebots sowie Nutzung des Strahlkraft eines Neubaus zur verbesserten Mitarbeitergewinnung;

      — Verbesserung der Erreichbarkeit aller Funktionen des Heidekreis-Klinikums;

      — Modernisierung des Bettenmixes und der Zimmerausstattung durch konsequente Umsetzung von Einbettzimmern und unter Berücksichtigung kurzer Wegebeziehungen für das Pflegepersonal;

      — Konsequente Trennung von elektiven und Notfallpatienten;

      — Verbindung der Geburtshilfe und des OP-Bereichs zur Erhöhung der Sicherheit der werdenden Mütter und deren Kinder.

      Bereits frühzeitig sind hierfür im Rahmen von umfangreichen Nutzerabstimmungen sowohl das BO-Konzept wie auch das Raum- und Funktionsprogramm abgestimmt worden. Ziel ist es, einen Krankenhausneubau zu konzipieren, der in optimaler Weise die individualisierten Anforderungen an die Patientenversorgung abbildet.

      Daneben liegt ein besonderes Augenmerk auf dem Thema eines pandemiesicheren Krankenhauses. Mit der bevorstehenden Restrukturierung des Gesundheitswesens soll vor allem die Adaptationsfähigkeit der Leistungserbringer an infektiologische Risiken verbessert werden. Die Einrichtung infektiologischer Vollversorgungszentren auf regionaler Ebene mit mischfunktioneller Nutzung im Nicht-Pandemiefall, bietet eine medizinisch sinnvolle und wirtschaftlich nachhaltige ressourcensparende Chance, den modernen Anforderungen einer globalisierten Infektiologie gerecht zu werden. Idealerweise trägt sie dem regionalen Versorgungsauftrag in ländlichen Gebieten außerhalb der universitären Zentren Rechnung.

      Zudem ist zur Berücksichtigung der baulichen und betrieblichen Nachhaltigkeit im Rahmen des Verfahrens ein ganzheitliches Nachhaltigkeitskonzept auf Grundlage eines vorgegebenen Energiekonzepts zu erarbeiten, um ein klimagerechtes und damit energieoptimiertes Krankenhaus mit maximal möglicher Tageslichtausbeute zu erstellen.

      II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
      Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

      Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

      III.1)Teilnahmebedingungen
      III.1.10)Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer:

      IIm Rahmen des Teilnahmewettbewerbs sollen 16 Bewerber ausgewählt werden. Die Bewerber müssen zwingend als Planungsteam, bestehend aus Architekten und Landschaftsarchitekten, auftreten.

      Für die Teilnahme am Teilnahmewettbewerb ist zwingend der vorgegebene Bewerbungsbogen zu verwenden. Dieser ist vollständig auszufüllen, in Textform zu unterschreiben und mit den geforderten Nachweisen fristgerecht über die bekanntgegebene Vergabeplattform einzureichen.

      Die Bekanntmachung des Verfahrens sowie die Bewerbungsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und gebührenfreien Zugang zum Download bereit. Es erfolgt kein Versand der Bewerbungsunterlagen per E-Mail oder Post.

      Fragen während der Bewerbungsphase sind schriftlich über die Kommunikationsfunktion der bekanntgegebenen Vergabeplattform einzureichen. Die während der Bewerbungsphase eingegangenen Fragen und deren Beantwortung werden in anonymisierter Form auf der bekanntgegebenen Vergabeplattform veröffentlicht. Ein Versand der Fragen und Antworten während der Bewerbungsphase per E-Mail oder Post erfolgt nicht. Die Bewerber sind verpflichtet, sich auf der bekanntgegebenen Vergabeplattform über eingegangene Bewerberfragen und deren Beantwortung zu informieren.

      Anforderungen an die Bewerber

      Die in den Dokumenten „Bewerbungsbogen“, „Auswahlbogen“ und „Verfahrenshinweise“ aufgeführten Formalen Kriterien sind zwingend zu erfüllen. Darüber hinaus sind folgende Mindestanforderungen zu erfüllen:

      Leistungsbereich Objektplanung gem. §§ 33 HOAI

      — Eigenerklärung über eine bestehende Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen von mind. 1,5 Mio. EUR für Personenschäden und mind. 0,5 Mio. EUR für sonstige Schäden (jeweils 2-fach maximiert) oder gleichwertig;

      — Eigenerklärung über einen Jahresumsatz von mind. 2,0 Mio. EUR (netto) für den Leistungsbereich Objektplanung im Durchschnitt der vergangenen 3 abgerechneten Geschäftsjahre;

      — Nachweis der Erlaubnis zur Berufsausübung der/des für die Erbringung der Leistung Verantwortlichen Architekten/-in gem. § 75 (1) VgV;

      — Eigenerklärung, dass im Durchschnitt der vergangenen 3 Geschäftsjahre mind. 20 festangestellte Architekten/Bauingenieure bzw. Absolventen der Fachrichtung Architektur/Bauingenieurwesen (mind. FH) inkl. Büroinhaber, Geschäftsführer etc. beschäftigt waren;

      — Eigenerklärung über die Erfahrung mit öffentlichen Auftraggebern oder öffentlich geförderte Maßnahmen.

      Leistungsbereich Freianlagen gem. §§ 38 HOAI

      — Eigenerklärung über eine bestehende Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen von mind. 1,5 Mio. EUR für Personenschäden und mind. 0,5 Mio. EUR für sonstige Schäden (jeweils 2-fach maximiert) oder gleichwertig;

      — Eigenerklärung über einen Jahresumsatz von mind. 0,5 Mio. EUR (netto) für den Leistungsbereich Freianlagen im Durchschnitt der vergangenen 3 abgerechneten Geschäftsjahre;

      — Nachweis der Erlaubnis zur Berufsausübung der/des für die Erbringung der Leistung Verantwortlichen Landschaftsarchitekten/-in gem. § 75 (1) VgV;

      — Eigenerklärung über einen Jahresumsatz von mind. 0,5 Mio. EUR (netto) für den Leistungsbereich Freianlagen im Durchschnitt der vergangenen 3 Geschäftsjahre;

      — Eigenerklärung, dass im Durchschnitt der vergangenen 3 Geschäftsjahre mind. 5 festangestellte Landschaftsarchitekten bzw. Absolventen der Fachrichtung Landschaftsarchitektur (mind. FH) inkl. Büroinhaber, Geschäftsführer etc. beschäftigt waren.

      Die Nichterfüllung der formalen Kriterien und/oder Mindestanforderungen führt zum Ausschluss aus dem Verfahren. Auf die Möglichkeit, Bietergemeinschaften zu bilden oder Unterauftragnehmer zu benennen, um die genannten Anforderungen zu erfüllen, wird explizit hingewiesen.

      Auswahl der Bewerber

      Die Auswahl erfolgt anhand der für die Leistungsbereiche Objektplanung und Freianlagen einzureichenden Referenzprojekte.

      Detaillierte Angaben zur Auswahl der Büros sind den Dokumenten „Verfahrenshinweise“ und „Auswahlbogen“ zu entnehmen und zwingend zu berücksichtigen.

      III.2)Bedingungen für den Auftrag
      III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
      Die Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
      Beruf angeben:

      Als Berufsqualifikation werden gem. § 75 (1) VgV der Beruf Architekt/-in für die Leistungen gem. §§ 33 HOAI und der Beruf Landschaftsarchitekt/-in für die Leistungen gem. §§ 38 HOAI gefordert. Als Nachweis ist je für den Bereich der Objektplanung und den Bereich der Freianlagenplanung ein Kammereintrag als Architekt/-in gem. § 75 (1) VgV bzw. als Landschaftsarchitekt gem. § 75 (1) VgV einzureichen. Juristische Personen sind zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe verantwortliche Berufsangehörige gemäß vorangegangenem Satz benennen.

      Abschnitt IV: Verfahren

      IV.1)Beschreibung
      IV.1.2)Art des Wettbewerbs
      Nichtoffen
      Anzahl der in Erwägung gezogenen Teilnehmer: 16
      IV.1.7)Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer:
      IV.1.9)Kriterien für die Bewertung der Projekte:

      Die Beurteilung erfolgt nach den Kriterien

      — Städtebaulich-Freiraumplanerisches Konzept;

      — Hochbauliches Konzept;

      — Funktionales Konzept.

      Eine detaillierte Aufstellung der Unterkriterien wird im Verfahrensteil der Auslobung bekannt gegeben. Die dargestellte Reihenfolge der Aspekte ist nicht als Wertung oder Gewichtung zu betrachten.

      IV.2)Verwaltungsangaben
      IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge
      Tag: 24/08/2020
      Ortszeit: 14:00
      IV.2.3)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
      Tag: 02/10/2020
      IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder Teilnahmeanträge verfasst werden können:
      Deutsch
      IV.3)Preise und Preisgericht
      IV.3.1)Angaben zu Preisen
      Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
      Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise:

      Die Ausloberin stellt eine Wettbewerbssumme von insgesamt 350 000 EUR (netto) bereit. Von der Gesamtsumme sollen 200 000 EUR (netto) für 3 Preise zur Verfügung gestellt werden:

      1. Preis: 100 000 EUR (netto),

      2. Preis: 60 000 EUR (netto),

      3. Preis: 40 000 EUR (netto).

      Das Preisgericht ist berechtigt, durch einstimmigen Beschluss eine andere Aufteilung der Wettbewerbssumme vorzunehmen.

      Es ist beabsichtigt, einen Teil der Gesamtwettbewerbssumme (150 000 EUR) in Form von Aufwandsentschädigungen auszuschütten und zu gleichen Teilen an die Teilnehmenden des Wettbewerbs für die Erfüllung der in der Auslobung definierten Leistungen zu verteilen.

      Die Ausloberin behält sich vor, bei einer einstimmigen Empfehlung des Preisgerichts zunächst nur mit dem 1. Preisträger zu verhandeln. Sollte diese Verhandlung nicht zu einer Beauftragung führen, wird der Bieterkreis um die anderen Preisträger des Wettbewerbs erweitert.

      In diesem Fall erfolgt der Zuschlag auf das nach folgenden Kriterien bestplatzierte Angebot:

      1. Wettbewerbsergebnis: 50 %,

      2. Optimierungspotentiale Entwurf (ggf. Überarbeitung): 20 %,

      3. Gesamteindruck der Bieterpräsentation (inkl. Projektleiter/Projektteam): 20 %,

      4. Honorarangebot: 10 %.

      Die Ausloberin behält sich vor, den Zuschlag auf Grundlage der Erstangebote zu vergeben (vgl. § 17 (11) VgV).

      Informationen zum Verhandlungsverfahren sind den weiteren Vergabeunterlagen zu entnehmen.

      IV.3.2)Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer:

      Die Wettbewerbssumme von 350 000 EUR (netto) wird anteilig als Aufwandsentschädigung (150 000 EUR) zu gleichen Teilen an die teilnehmenden Planungsteams für die Erbringung der in der Auslobung definierten Leistungen einschließlich Modell ausgezahlt (bei fristgerechter Einreichung einer prüfungsfähigen Wettbewerbsarbeit und vollständiger Erbringung der geforderten Wettbewerbsleistungen).

      IV.3.3)Folgeaufträge
      Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den/die Gewinner des Wettbewerbs vergeben: ja
      IV.3.4)Entscheidung des Preisgerichts
      Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber/den Auftraggeber bindend: ja
      IV.3.5)Namen der ausgewählten Preisrichter:
      Die Besetzung des Preisgerichts wird mit der Anfrage zur Teilnahme am Wettbewerbsverfahren versandt.

      Abschnitt VI: Weitere Angaben

      VI.3)Zusätzliche Angaben:

      Das Verfahren erfolgt als hochbaulicher Realisierungswettbewerb mit freiraumplanerischem Anteil, mit Teilnahmewettbewerb und nachgeschaltetem Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb gem. § 14 Abs. 4 Nr. 8 VgV.

      Der Wettbewerbsausschuss der Niedersächsischen Architektenkammer hat für den Wettbewerb die Registrierungsnummer 215-32-20/18 vergeben.

      Das Preisgericht gibt eine schriftliche Empfehlung zur weiteren Entwicklung und Bearbeitung der Aufgabe gemäß § 6 (2) RPW 2013.

      Gemäß § 70 (3) VgV gibt die Ausloberin das Ergebnis des Wettbewerbs innerhalb von 30 Tagen nach Abschluss des Wettbewerbs im EU-Amtsblatt bekannt.

      Die Ausloberin erklärt, dass sie unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichtes und entsprechend § 8 (2) RPW 2013 einen der Preisträger mit der weiteren Bearbeitung der Planungsleistungen gemäß §§ 33 HOAI und §§ 38 HOAI – mindestens der Leistungsphasen 1 bis 4 und Teile von 5 (zum Beispiel Leitdetails) – beauftragen wird. Die Beauftragung erfolgt, sofern das Projekt umgesetzt wird und soweit kein wichtiger Grund der Beauftragung entgegensteht (vgl. § 63 VgV). Die Beauftragung erfolgt stufenweise.

      Die Beauftragung der Leistungsphasen 5-9 gemäß § 34 HOAI und § 39 HOAI erfolgt optional in vom Auftraggeber noch festzulegenden Stufen.

      Es ist beabsichtigt, mit den Entwurfsplänen ein indikatives Angebot abzufordern.

      Sofern der Zuschlag nicht auf das Erstangebot erfolgt, erfolgt eine Einladung zum Verhandlungsgespräch. Die Beauftragung steht unter dem Vorbehalt der Gremienzustimmung.

      Sofern eine weitere Beauftragung der kompletten Ausführungsplanung nicht erfolgt, z. B. im Falle einer Generalunternehmervergabe der Bauleistungen, so wird die Ausloberin durch angemessene weitere Beauftragung des Preisträgers sicherstellen, dass die Qualität des Wettbewerbsentwurfs realisiert wird. Dies erfolgt durch Regeldetails, Planfreigabe, Leistungsbeschreibung, Angebotsbewertung und Qualitätskontrolle.

      Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch das Verfahren bereits erbrachte Leistungen der Entwurfsverfasser bis zur Höhe der zuerkannten Preissumme nicht erneut vergütet, wenn der Entwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird.

      Löst sich ein Planungsteam nach der Preisverleihung auf, so ist die Ausloberin berechtigt, unbeschadet der urheberrechtlichen Auseinandersetzung innerhalb des Planungsteams ein Mitglied oder mehrere Mitglieder des Planungsteams mit der dem Verfahren zugrundeliegenden Planungsaufgabe zu beauftragen.

      Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9VDSCX

      VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
      VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
      Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
      Postanschrift: Auf der Hude 2
      Ort: Lüneburg
      Postleitzahl: 21339
      Land: Deutschland
      E-Mail: MjEzaVhlWlRVWF5UYGBYZTNgaiFhXFhXWGVmVFZbZlhhIVdY
      Fax: +49 4131152943
      VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
      VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
      Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

      Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB unzulässig, soweit:

      1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,

      2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

      3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

      4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

      VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
      VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
      24/07/2020
    © European Union, http://ted.europa.eu
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INFO-BOX

Ausschreibung veröffentlicht 28.07.2020
Ergebnis veröffentlicht 29.06.2021
Zuletzt aktualisiert 30.06.2021
Wettbewerbs-ID 2-387758 Status Kostenpflichtig
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