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  • DE-94121 Salzweg
  • 07/2021
  • Ergebnis
  • (ID 2-388511)

Eine lebenswerte Mitte für Salzweg am Goldenen Steig


 
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    Entscheidung 30.07.2021 Entscheidung
    Verfahren Nichtoffener Wettbewerb
    Teilnehmer Gewünschte Teilnehmerzahl: max. 12
    Gesetzte Teilnehmer: 4
    Tatsächliche Teilnehmer: 9
    Gebäudetyp Landschaft und Freiraum
    Art der Leistung Objektplanung Freianlagen / Objektplanung Verkehrsanlagen / Stadt-/ Gebietsplanung
    Sprache Deutsch
    Preisgelder/Honorare 55.930 EUR inkl. USt.
    Auslober/Bauherr Gemeinde Salzweg, Salzweg (DE)
    Betreuer HUMMEL | KRAUS planen und beraten, München (DE) Büroprofil
    Preisrichter Jochen Baur, Rolf Peter Klar, Jochen Rümpelein, Erwin Wenzl, Peter Wich [Vorsitz]
    Aufgabe
    Salzweg ist eine Gemeinde rund sechs km nördlich von Passau und ein Straßendorf ohne erkennbare Ortsmitte. Um 1900 war Salzweg ein Dorf mit zehn Anwesen und ca. 200 Einwohnern. Heute leben ca. 6.900 in der Gemeinde Salzweg, davon ca. 4.440 im Ort selbst. Der Ort hat sich erheblich ausgeweitet. Der Charakter des Straßendorfes ist geblieben – Salzweg hat keine eigentliche Ortsmitte. Die Passauer Straße durchquert Salzweg in seiner ganzen Länge von Nord nach Süd und ist eine von Schwerlastverkehr stark belastete Straße. Trotz Umgehungsstraße (B 12) besteht unangenehm viel Verkehr im Ort.
    Fußgänger, Fahrradfahrer und Anwohner leiden unter der hohen Verkehrsfrequenz und den wenigen öffentlichen Flächen, auf denen man sich aufhalten kann. Der öffentliche Raum ist rein nach verkehrstechnischen Aspekten ausgebaut, ohne jegliche Aufenthaltsqualität.
    Mit diesem Wettbewerb erwartet sich die Ausloberin zeitgemäße Gestaltungsvorschläge zur Gestaltung einer Ortsmitte mit den vorhandenen Gegebenheiten.
    Ziel der Neugestaltung ist es den öffentlichen Raum trotz knapper Flächen attraktiver zu machen, die Aufenthaltsqualität zu verbessern, gezielt „Kommunikationsbereiche“ zu schaffen und trotzdem dem Verkehr den notwendigen Raum zu geben.

    Entwurfsaufgabe
    Gestaltung Ortsmitte
    Die Ausloberin wünscht sich die Gestaltung einer Ortsmitte, die Kirche, Rathausumfeld und Kirchenwiese miteinander verbindet und im Ort einen deutlichen Akzent setzt.
    Umfeld Rathaus
    Mit dem Umbau des Rathauses und einer angedachten öffentlichen Nutzung des ehemaligen Bauhofgebäudes soll auch das westliche Umfeld des Rathauses als „Rathausplatz“ mit in die Gesamtgestaltung einbezogen werden. Hier soll ein lebendiger Treffpunkt entwickelt werden, auf dem auch kleinere Veranstaltungen wie z. B. ein Wochenmarkt stattfinden können.
    Ausdrücklicher Wunsch der Ausloberin ist es, die Mauer vor dem Rathaus entlang der Passauer Straße zu beseitigen und die dem Rathaus zugehörigen Flächen in das Gesamtkonzept einzubinden.
    Umfeld Kirche und Pfarrzentrum
    Das nahe Umfeld um die Kirche wurde im Zusammenhang mit dem Baukörper gestaltet. Eine Änderung ist möglich, sollte aber die prägnante Form des Kirchenbaukörpers einbeziehen. Das Umfeld des Pfarrzentrums soll so gestaltet werden, dass die Zugänge zur Bibliothek und dem Jugendraum attraktiver werden und vor allem die Bibliothek dadurch mehr Akzeptanz erfährt.
    Kirchenwiese
    Die Kirchenwiese soll neu gestaltet und mit in das Konzept Ortsmitte einbezogen werden. Insbesondere ist die Beeinträchtigung durch die laute und stark befahrene Passauer Straße zu berücksichtigen und darauf entsprechend gestalterisch zu reagieren.
    Erwartet werden Vorschläge zu einer überwiegend begrünten Fläche, die zum Aufenthalt, als Bereicherung des Ortsbildes beiträgt und gemäß des Bürgerwunsches eine gewisse Gemütlichkeit ausstrahlt. Sie soll barrierefrei durchwegt sein. Es sollen Angebote zum Schauen, Sitzen, Spielen, Austauschen, Begegnen, Bewegen etc. gemacht werden.
    Die Ausloberin wünscht im Bereich der Bushaltestelle einen kleineren witterungsgeschützten Bereich mit Infotafel als Kommunikationsinsel. Außerdem soll es auf der Kirchenwiese eine Feuerstelle und einen Brunnen, an dem auch kleine Kinder spielen können, geben. Der bestehende Pavillon ist disponibel. Teile der Kirchenwiese können für den Nachweis der Stellplätze herangezogen werden, die Gestaltung sollte entsprechend sensibel sein.
    Gesetzte Teilnehmer Architektin und Stadtplaner im Plankreis, Dorner und Gronle Partnerschaft mbB
    die-grille selbständige Landschaftsarchitekten, Harry Dobrzanski Landschaftsarchitekt ByAK BDLA
    Dömges Architekten AG
    toponauten landschaftsarchitekturGesellschaft mbH
    Adresse des Bauherren DE-94121 Salzweg
    TED Dokumenten-Nr. 366084-2020
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  • Anzeigentext Ausschreibung

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    • Deutschland-Salzweg: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen

      2020/S 149-366084

      Wettbewerbsbekanntmachung

      Rechtsgrundlage:
      Richtlinie 2014/24/EU

      Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

      I.1)Name und Adressen
      Offizielle Bezeichnung: Gemeinde Salzweg
      Postanschrift: Passauer Str. 42
      Ort: Salzweg
      NUTS-Code: DE228 Passau, Landkreis
      Postleitzahl: 94121
      Land: Deutschland
      E-Mail: MTJfamN2X2xiY3AsZmNgY3BlY3A+cV9qeHVjZSxiYw==
      Telefon: +49 8519499815
      Fax: +49 8519499820

      Internet-Adresse(n):

      Hauptadresse: https://www.salzweg.de/

      I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
      I.3)Kommunikation
      Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekVuUrl?z_param=195306
      Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
      Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekVuUrl?z_param=195306
      I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
      Regional- oder Kommunalbehörde
      I.5)Haupttätigkeit(en)
      Allgemeine öffentliche Verwaltung

      Abschnitt II: Gegenstand

      II.1)Umfang der Beschaffung
      II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

      Salzweg – Eine lebenswerte Mitte für Salzweg am Goldenen Steig

      II.1.2)CPV-Code Hauptteil
      71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
      II.2)Beschreibung
      II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
      71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
      II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

      Salzweg ist eine Gemeinde rund sechs Kilometer nördlich von Passau und ein Straßendorf ohne erkennbare Ortsmitte. Die Passauer Straße durchquert Salzweg in seiner ganzen Länge von Nord nach Süd und ist eine von Schwerlastverkehr stark belastete Straße. Trotz Umgehungsstraße (B 12) besteht unangenehm viel Verkehr im Ort. Fußgänger, Fahrradfahrer und Anwohner leiden unter der hohen Verkehrsfrequenz und den wenigen öffentlichen Flächen, auf denen man sich aufhalten kann. Der öffentliche Raum ist rein nach verkehrstechnischen Aspekten ausgebaut, ohne jegliche Aufenthaltsqualität.

      Mit diesem Wettbewerb erwartet sich die Ausloberin zeitgemäße Gestaltungsvorschläge zur Gestaltung einer Ortsmitte mit den vorhandenen Gegebenheiten. Ziel der Neugestaltung ist es den öffentlichen Raum trotz knapper Flächen attraktiver zu machen, die Aufenthaltsqualität zu verbessern, gezielt „Kommunikationsbereiche“ zu schaffen und trotzdem dem Verkehr den notwendigen Raum zu geben.

      Prognostizierte Kosten:

      — anrechenbare Kosten Freianlagen: 1 558 000,00 EUR;

      — anrechenbare Kosten Verkehrsanlagen: 930 000,00 EUR.

      II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
      Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

      Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

      III.1)Teilnahmebedingungen
      III.1.10)Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer:

      Zur Teilnahme gelten folgende Mindestanforderungen:

      Es werden nur Bewerber oder Bewerbergemeinschaften berücksichtigt, welche erklären,

      1. dass sie die entsprechenden Berufsqualifikationen als „Architekt/-in“, „Landschaftsarchitekt/-in“ oder „Stadtplaner/-in“ besitzen,

      2. dass bei keinem Bewerber/Mitglied einer Bewerbergemeinschaft Ausschlussgründe nach §§123, 124 GWB vorliegen,

      3. dass der Bewerber sich nicht mehrfach bewirbt,

      5. dass mindestens ein Referenzprojekt über die Neugestaltung eines innerörtlichen öffentlichen Platzes im Leistungsbild Freianlagen, mindestens in den LPh. 2, 3 und 5 bis einschließlich 8 und Honorarzone IV oder höher, vorliegt sowie

      6. dass mindestens ein Referenzprojekt über die Neugestaltung eines innerörtlichen Straßenraumes im Leistungsbild Verkehrsanlagen, mindestens mit den LPh. 2 bis einschließlich 8 und Honorazone III oder höher, vorliegt.

      Es werden bei beiden Leistungsbildern nur Referenzprojekte berücksichtigt, die zwischen dem 1.1.2010 und dem Schlusstermin dieser Bewerbung abgeschlossen wurden und bei denen der eigene Leistungsanteil je Leistungsphase mind. 50 % betragen hat.

      Zu den Referenzprojekten (Freianlage und Verkehrsanlage) sind jeweils folgende Angaben zu machen:

      — Name des Referenzprojekts;

      — Name Auftraggeber mit Ansprechpartner und Anschrift;

      — Zeitpunkt Fertigstellung LPh 8 (Monat/Jahr);

      — Honorarzone;

      — Anrechenbare Kosten netto (KG 500);

      — Fläche in m2;

      — der eigene prozentuale Leistungsanteil.

      Unter denjenigen Bewerbern, die die Mindestanforderungen erfüllen, erfolgt die Auswahl von max. 10 Wettbewerbsteilnehmern zusätzlich zu den 5 vorausgewählten Wettbewerbsteilnehmern nach folgenden Kriterien:

      Freianlage, wird berücksichtigt:

      Die Vergleichbarkeit der Fläche:

      — 5 000 m2 oder mehr = 5,0 Punkte;

      — 4 000 m2 oder mehr= 4,0 Punkte;

      — 3 000 m2 oder mehr= 3,0 Punkte;

      — weniger als 3 000 m2 = 0 Punkte.

      Die Vergleichbarkeit der Anrechenbaren Kosten netto (KG 500)

      — 0,50 Mio. EUR oder mehr= 5,0 Punkte;

      — 0,35 Mio. EUR oder mehr= 4,0 Punkte;

      — 0,20 Mio. EUR oder mehr= 3,0 Punkte;

      — weniger als 0,20 Mio. EUR = 0 Punkte.

      Verkehrsanlagen, wird berücksichtigt:

      Die Vergleichbarkeit der Fläche:

      — 3 000 m2 oder mehr = 5,0 Punkte;

      — 2 000 m2 oder mehr= 4,0 Punkte;

      — 1 000 m2 oder mehr= 3,0 Punkte;

      — weniger als 1 000 m2 = 0 Punkte.

      Die Vergleichbarkeit der Anrechenbaren Kosten netto (KG 500):

      — 0,30 Mio. EUR oder mehr= 5,0 Punkte;

      — 0,20 Mio. EUR oder mehr= 4,0 Punkte;

      — 0,10 Mio. EUR oder mehr= 3,0 Punkte;

      — weniger als 0,10 Mio. EUR = 0 Punkte.

      Bei Punktgleichheit entscheidet das Los. Es werden nur Referenzen berücksichtigt für die die geforderten Angaben in den Formularen des Teilnahmeantrags gemacht wurden.

      III.2)Bedingungen für den Auftrag
      III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
      Die Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
      Beruf angeben:

      Architekten, Landschaftsarchitekten und Stadtplaner; Bayerische Bauordnung (BayBO) und Bayerisches Baukammerngesetz (BayBauKaG).

      Abschnitt IV: Verfahren

      IV.1)Beschreibung
      IV.1.2)Art des Wettbewerbs
      Nichtoffen
      Anzahl der in Erwägung gezogenen Teilnehmer: 15
      IV.1.7)Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer:
      Architektin und Stadtplaner im Plankreis, Dorner und Gronle Partnerschaft mbB
      die-grille selbständige Landschaftsarchitekten, Harry Dobrzanski Landschaftsarchitekt ByAK BDLA
      Dömges Architekten AG
      mk.landschaft
      toponauten landschaftsarchitekturGesellschaft mbH
      IV.1.9)Kriterien für die Bewertung der Projekte:

      — Schlüssigkeit des Gesamtkonzeptes/Konzeptidee;

      — funktionale Qualität;

      — gestalterische Qualität;

      — Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit in Herstellung und Unterhalt;

      — Programmerfüllung, Vollständigkeit der Leistung.

      IV.2)Verwaltungsangaben
      IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge
      Tag: 31/08/2020
      Ortszeit: 12:00
      IV.2.3)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
      IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder Teilnahmeanträge verfasst werden können:
      Deutsch
      IV.3)Preise und Preisgericht
      IV.3.1)Angaben zu Preisen
      Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
      Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise:

      Als Wettbewerbssumme stehen folgende Beträge zur Verfügung:

      — 1. Preis: 19 000 EUR;

      — 2. Preis: 14 000 EUR;

      — 3. Preis: 7 000 EUR;

      — Anerkennungen: 7 000 EUR;

      — Wettbewerbssumme gesamt netto: 47 000 EUR;

      — Wettbewerbssumme gesamt brutto: 55 930 EUR.

      Die Aufteilung der Wettbewerbssumme kann durch einstimmigen Beschluss des Preisgerichts verändert werden. Die Gesamtsumme kommt dabei in jedem Fall zur Auszahlung.

      IV.3.2)Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer:

      Keine.

      IV.3.3)Folgeaufträge
      Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den/die Gewinner des Wettbewerbs vergeben: nein
      IV.3.4)Entscheidung des Preisgerichts
      Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber/den Auftraggeber bindend: nein
      IV.3.5)Namen der ausgewählten Preisrichter:
      — Jochen Baur, Architekt/Stadtplaner;
      — Rolf-Peter Klar, Architekt/Stadtplaner;
      — Jochen Rümpelein, Landschaftsarchitekt/Stadtplaner;
      — Erwin Wenzl, Architekt;
      — Peter Wich, Landschaftsarchitekt/Stadtplaner;
      — Josef Putz, Erster Bürgermeister Gemeinde Salzweg;
      — Alexander Aulinger, Pfarrer d. Kath. Kirche St. Rupert;
      — Georg Breitenfellner, Gemeinderat Salzweg;
      — Wido Kilian, Gemeinderat Salzweg.

      Abschnitt VI: Weitere Angaben

      VI.3)Zusätzliche Angaben:

      Fragen zu den Bewerbungsunterlagen und/oder zum Verfahren sind über die Vergabeplattform zu stellen. Fragen zum Teilnahmewettbewerb, die nicht 10 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist eingehen, werden nicht mehr beantwortet. Die Antworten auf Fragen von Bewerbern werden ausschließlich auf der Vergabeplattform www.aumass.de eingestellt. Ebenso etwaige Änderungen der Vergabeunterlagen. Die Bewerber haben sich durch regelmäßige Kontrolle der Vergabeplattform selbst über Antworten auf Bewerberfragen oder Änderungen der Bewerbungsunterlagen zu informieren.

      Im Anschluss an den Wettbewerb wird ein Verhandlungsverfahren nach § 14 Abs. 4 Nr. 8 VgV mit den Preisträgern durchgeführt. Das Ergebnis des Wettbewerbs wird als Zuschlagskriterium mit 40 % gewichtet. Die Ausloberin behält sich vor, ggf. nur mit dem 1. Preisträger zu verhandeln.

      Die Gemeinde Salzweg schließt mit dem Sieger des Verhandlungsverfahrens einen Vertrag über die weiteren Planungsleistungen zur Umsetzung des Wettbewerbsentwurfs ab.

      Es wird eine stufenweise Beauftragung folgender Leistungsphasen vorgesehen:

      — § 39 HOAI 2013 „Freianlagen“ mit den Leistungsphasen (LPh) 1-9;

      — § 47 HOAI 2013 „Verkehrsanlagen“ mit den Leistungsphasen (LPh) 1-9.

      Im Falle einer Realisierung werden, zur Sicherstellung der Qualität bei der Umsetzung des Wettbewerbsentwurfs, mindestens die Leistungsphasen 2 bis einschließlich 5 (§ 39 HOAI 2013 „Freianlagen“ und § 47 HOAI „Verkehrsanlagen“) beauftragt, außer es stehen dem wichtige Gründe entgegen. Ein Anspruch auf Beauftragung aller Leistungsphasen besteht nicht.

      Die Beteiligung von Wettbewerbsgemeinschaften am Verhandlungsverfahren setzt voraus, dass der Bestand der Mitglieder aus der Bewerbergemeinschaft gewahrt bleibt. Im Falle einer Beauftragung wird die Gemeinde Salzweg mit dem Sieger des Verhandlungsverfahrens einen Vertrag für die Leistungsbilder Freianlagen und Verkehrsanlagen abschließen.

      Soweit die Leistungen von mehreren Mitgliedern der Bietergemeinschaft arbeitsteilig erbracht werden, wird der Vertrag über die Planung mit diesen als Arbeitsgemeinschaft abgeschlossen.

      Nach dem Wettbewerbsverfahren haben die Preisträger für das Verhandlungsverfahren die nachfolgenden Nachweise in Bezug auf die Mindestanforderungen, – Ausschlussgründe und Eignung vorzulegen:

      — Nachweis des Preisträgers (natürliche Personen, juristische Personen, Bewerbergemeinschaften) zur beruflichen Befähigung für die jeweiligen Projektverantwortlichen. Preisträger mit Sitz in Deutschland: Vorlage eines Nachweises über die Eintragung in ein entsprechendes Berufsregister als Architekt, Landschaftsarchitekt oder Stadtplaner; Preisträger mit Sitz im Ausland müssen die Erlaubnis der Berufsausübung im Staat ihrer Niederlassung nachweisen, soweit hierfür eine im Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU aufgeführte Registereintragung einschlägig ist; bei Bewerbergemeinschaften gilt dies für jedes Mitglied,

      — Nachweis der Planung und Bearbeitung der bereits für die Bewerberauswahl zu benennenden Referenzen.

      Nachweis einer angemessenen Berufshaftpflichtversicherung mit folgenden Mindestdeckungssummen (bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied.):

      Für Freianlagen, Verkehrsanlagen, verkehrsberuhigte Bereiche 1,5 Mio. EUR für Personenschäden und 1,0 Mio. EUR für sonstige Schäden.

      VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
      VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
      Offizielle Bezeichnung: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
      Postanschrift: Maximilianstraße 39
      Ort: München
      Postleitzahl: 80534
      Land: Deutschland
      E-Mail: MTJ0Y3BlX2BjaV9ra2NwLHFzY2JgX3djcGw+cGNlbWAsYF93Y3BsLGJj
      Telefon: +49 8921762411
      Fax: +49 8921762847

      Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/index.html

      VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
      VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
      Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

      Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammerden

      Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).

      VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
      VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
      30/07/2020
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  • Gewährleistung

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INFO-BOX

Ausschreibung veröffentlicht 04.08.2020
Ergebnis veröffentlicht 11.08.2021
Zuletzt aktualisiert 03.01.2022
Wettbewerbs-ID 2-388511 Status Kostenpflichtig
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