Deutschland-Melbeck: Dienstleistungen von Architekturbüros
2020/S 154-377742
Wettbewerbsbekanntmachung
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Am Diemel 2
Ort: Melbeck
NUTS-Code: DE935 Lüneburg, Landkreis
Postleitzahl: 21406
Land: Deutschland
E-Mail: MTdiZ19oOWxaZm1gXmZeYmddXiZiZWZeZ1puJ11e
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.samtgemeinde-ilmenau.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.samtgemeinde-ilmenau.de/home/ihre-samtgemeinde/planen-und-bauen/ausschreibungen.aspx
Postanschrift: Marschnerstieg 7
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE935 Lüneburg, Landkreis
Postleitzahl: 22081
Land: Deutschland
E-Mail: MjE1WFZfWmZkHl1gVFoxaFZTH1VW
Telefon: +49 177-1745126
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.baubueroeins.de
Postanschrift: Am Diemel 2
Ort: Melbeck
Postleitzahl: 21406
Land: Deutschland
E-Mail: MjE0W2BYYTJlU19mWVdfV1tgVlcfW15fV2BTZyBWVw==
NUTS-Code: DE935 Lüneburg, Landkreis
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.samtgemeinde-ilmenau.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau der Ilmenau-Grundschule Deutsch Evern – Grundschule
Wettbewerbsanlass
Die Mitgliedsgemeinde Deutsch Evern verfügt über eine 2-zügige Grundschule, die wie in vielen Kommunen über Jahrzehnte umgebaut und erweitert wurde und die sich als Ergebnis dieser Entwicklung in ihrer baulichen Struktur als ein vielschichtiges Konglomerat präsentiert. Eine sinnvolle Ergänzung der baulichen Substanz für einen Ganztagesbetrieb auf dem sehr beengten Grundstück, das inzwischen nicht mehr über ausreichende schulische Freiflächen verfügt, ist nicht möglich. Hinzu kommt, dass die Schule zwar über einen baulichen Bestandsschutz verfügt, mit jeder Baumaßnahme aber die aktuellen Brandschutzanforderungen nicht mehr erfüllt werden können.
In Auswertung dieser Rahmenbedingungen haben der Gemeinderat Deutsch Evern und der Rat der Samtgemeinde Ilmenau beschlossen, einen Neubau für die „Ilmenau-Grundschule“ zu errichten. Um den zukünftigen Kapazitätsbedarfen gerecht zu werden, die in den Lüneburger Umlandgemeinden von einem lebendigen Wachstum geprägt sind, soll der Neubau 3-zügig errichtet werden. Für den Neubau stehen Teilflächen des großzügigen Sportareals im Südosten der Gemeinde zur Verfügung.
Im Vorlauf zum jetzt gestarteten Architektenwettbewerb wurde in Kooperation von Schule, Elternvertreter*innen, Schulträgerin, Verwaltung und kommunaler Politik ein Funktions- und Raumprogramm entwickelt, das den Anforderungen an eine zukunftsfähige Grundschule mit Ganztagesbetrieb gerecht wird. Der Wunsch der Gemeinde, mit dem Neubau auch einen Versammlungsraum für gemeindliche Veranstaltungen zu schaffen, wurde im Raumprogramm berücksichtigt.
Wettbewerbsziel
Ziel des Wettbewerbs ist die hochbauliche Vorentwurfsplanung (Leistungsphase 2 gemäß HOAI) für den Neubau einer 3-zügigen Grundschule mit Ganztagesbetrieb. Insgesamt ist ein Neubauvolumen von 2.115 qm NUF-5 zu erstellen. Das mit der Schule und dem Schulträger wie auch der kommunalen Politik abgestimmte Funktions- und Raumprogramm bildet die Grundlage für die Vorentwurfsplanung.
Für das hier ausgeschriebene Bauvorhaben ist im Rahmen der Wettbewerbsvorbereitung ein Kostenrahmen für den Hochbau und Technischen Ausbau in Höhe von 7,2 Mio. Euro (KG 300 + 400 gemäß DIN 276 – inkl. 19 % MWSt. = 67 % der Gesamtbaukosten) ermittelt worden. Dieser Kostenrahmen ist in der Vorentwurfsplanung des Wettbewerbs nicht nur sorgfältig zu beachten, sondern möglichst zu unterschreiten.
Die Ausloberin ist daran interessiert, im Wettbewerb auch Entwürfe in alternativer Bauweise (wie z. B. Modulbauweise statt klassischer Massivbauweise) angeboten zu bekommen.
Es ist beabsichtigt, die Siegerin / den Sieger des Architektenwettbewerbs mit den Planungsleistungen zur Realisierung des Schulneubaus bis zur Leistungsphase 5 (Ausführungsplanung) zu beauftragen. Für die weitere Ausführung ist eine erneute politische Beschlussfassung erforderlich. Geplant ist weiterhin eine Ausschreibung für die Auswahl eines Generalunternehmers, um dadurch eine weitgehende Kosten- und Terminsicherheit für die Umsetzung des Neubauentwurfs zu erlangen (daher wird die HOAI-Leistungsphase 5 ggfs. in Kooperation mit dem ausgewählten GU erfolgen).
Wettbewerbsgrundlagen
Der Durchführung des Wettbewerbs liegen die Regelungen der „Richtlinie für Planungswettbewerbe – RPW 2013" (Fassung v. 31.1. 2013) ohne die Anlagen I – VII zur RPW zugrunde, sofern nicht ausdrücklich Abweichungen formuliert sind.
Der Wettbewerb ist gemäß VgV Abschnitt 6 und RPW 2013, § 3 als nicht offener, einphasiger, hochbaulicher Realisierungswettbewerb mit vorgeschaltetem Bewerbungsverfahren für maximal 16 Teilnehmerteams ausgeschrieben.
Das Verfahren ist gem. RPW §1(4) anonym. Wettbewerbssprache ist deutsch.
Die Architektenkammer Niedersachsen hat Kenntnis vom Inhalt der Auslobung erhalten und beratend mitgewirkt. Der Wettbewerb erhielt mit Datum vom xx.2020 den Übereinstimmungsvermerk (Reg.-Nr. 215-32-20/19).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Zulassungsbereich umfasst die Mitgliedsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) sowie Staaten der Vertragsparteien des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen (GPA). Der jeweils aktuelle Stand der Mitgliedsstaaten ist einsehbar unter:
Https://www. wto.org/english/tratop_e/gproc_3/memobs_e.htm
Erklärungen/Angaben zum Zwecke der Auswahl
Vom Bewerber/Mitglieder der Bewerbergemeinschaft sind im Teilnahmeantrag folgende Angaben zu machen und Eigenerklärungen abzugeben:
1. Ausschlussgründe/Interessenkonflikte:
— Erklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§123 und 124 GWB vorliegen;
— Erklärung, dass er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bewerber Vertretungsberechtigter in den letzten 2 Jahren nicht;
— gem. § 21 Abs.1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
— gem. § 21 Abs.1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
— gem. §19 Abs.1 Mindestlohngesetz oder
— gem. §98 des Aufenthaltsgesetzes
Mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2 500 EUR belegt worden ist,—
— Erklärung, dass kein Interessenkonflikt nach § 6 VgV besteht;
— Erklärung, dass kein Ausschlussgrund nach § 79 Abs. 2 VgV/kein Teilnahmehindernis nach § 4 Abs. 2 RPW vorliegt.
2. Angaben zu einem besonderen Berufsstand:
— Erklärung der Berechtigung zur Führung der in III.2.1) geforderten Berufsbezeichnung.
3. Fachliche Anforderungen: Referenzprojekte.
Erklärung mit Angabe von 1 Referenzprojekt,
— Gesamtbaukosten (KGR 300 + 400) mind.3,5 Mio. EUR brutto;
— Projekt oder Planung im Zeitraum 2010 bis 2020;
— mind. LP 2-4 sowie 5 mindestens in Teilen gem. HOAI, Leistungsbild Gebäude.
4. Es ist eine Berufshaftpflichtversicherung für Personen- und für sonstige Schäden bei einem, in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens nachzuweisen. Der Versicherungsumfang ist bei einer Beauftragung entsprechend den Anforderungen der Ausloberin ggf. anzupassen.
Alle Bewerber, die diese Auswahlkriterien erfüllen, werden zur Auswahl zugelassen. Bei mehr als 11 Bewerbern wird die Auswahl per Los getroffen.
Weitere Angaben zur Wettbewerbsbekanntmachung
Die Unterlagen für den Teilnahmeantrag und weitere Informationen können abgerufen werden unter:
https://www.samtgemeinde-ilmenau.de/home/ihre-samtgemeinde/
Planen-und-bauen/ausschreibungen.aspx
Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die am Tage der Bekanntmachung zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt/-in berechtigt sind Ferner juristische Personen, die die fachlichen Anforderungen, die an natürliche Personen gestellt sind, erfüllen. nähere Angaben s. VI.3) zusätzliche Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Die allgemeinen Kriterien beinhalten folgende Aspekte:
— städtebauliche Konfiguration;
— architektonische Gestaltung;
— Gewährleistung zukunftsfähiger energetisch-ökologischer Standards;
— Erfüllung des Funktions- und Raumprogramms;
— Flächeneffiziente Grundrisslösung;
— grundsätzliche Einhaltung des Baurechts;
— Baulicher Aufwand für Baukonstruktion und betriebstechnische Einrichtungen;
— Wirtschaftlichkeit
(Die Reihenfolge der Kriterien gibt keinen Rückschluss auf deren Gewichtung).
47 000,00 EUR (netto)
Die Aufteilung der Preise wird mit den Auslobungsunterlagen bekannt gegeben.Die Umsatzsteuer wird zusätzlich zu den Preisen und Anerkennungen erstattet.
Ein Teil der Preissumme wird als Aufwandsentschädigung an alle 16 Teilnehmer ausgezahlt.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Hinweis zu III.2.1)
Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die am Tage der Bekanntmachung
Zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt/-in berechtigt sind und Mitglied einer Architektenkammer in Deutschland sind oder
Die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt nach §2 NArchG (auswärtiger Architekt) und Geschäftssitz/Wohnsitz im Zulassungsbereich haben oder
Zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt nach dem Recht des jeweiligen Heimatstaates berechtigt und im Zulassungsbereich ansässig sind; ist die Berufsbezeichnung dort gesetzlich nicht geregelt, bestimmen sich die fachlichen Anforderungen nach der einschlägigen EU-Richtlinie
Ferner juristische Personen, die am Tage der Bekanntmachung
Ihren Geschäftssitz im Zulassungsbereich haben und
Einen satzungsgemäßen Geschäftszweck haben, zu dem der Wettbewerbsaufgabe entsprechende Planungsleistungen gehören und
Einen bevollmächtigten Vertreter der Gesellschaft und einen Verfasser der Wettbewerbsarbeit haben, die die fachlichen Anforderungen, die an natürliche Personen gestellt sind, erfüllen.
Bei Bewerbergemeinschaften muss jedes Mitglied teilnahmeberechtigt sein. Mehrfachbewerbungen bzw. Mehrfachteilnahme auch einzelner Mitglieder einer Bürogemeinschaft (Partner, Freie Mitarbeiter oder Angestellte) haben das Ausscheiden der gesamten Bürogemeinschaft zur Folge. Eine Mehrfachbewerbung ist auch eine Bewerbung unterschiedlicher Niederlassungen eines Bewerbers.
Die Voraussetzungen für die Teilnahmeberechtigung müssen am Tag der Einreichungsfrist erfüllt sein.
Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgegeben. Fehlende Unterlagen werden nachgefordert.
Hinweis zu IV.5.3) und IV.5.4)
Das Preisgericht gibt eine schriftliche Empfehlung zur weiteren Entwicklung und Bearbeitung der Wettbewerbsaufgabe gemäß RPW 2013 § 8 (2).
Die Ausloberin wird unter Würdigung der Empfehlung des Preisgerichts und entsprechend der RPW 2013 § 8 (2) einen der Preisträger*innen – in der Regel den/die Gewinner*in – mit den weiteren Planungsleistungen beauftragen, sofern kein wichtiger Grund einer Beauftragung entgegensteht, insbesondere soweit und sobald die dem Wettbewerb zugrunde liegende Aufgabe realisiert wird. Beauftragt werden Planungsleistungen bis zur abgeschlossenen Ausführungsplanung gemäß HOAI § 33, Leistungsphasen 2 bis 5, wobei LP5 ggfs. in Kooperation mit dem ausgewählten GU erfolgt (s. Wettbewerbsziel)
Die Ausloberin beabsichtigt die Preisgerichtsentscheidung umzusetzen, behält sich aber vor ggf. im Anschluss an die Preisgerichtsentscheidung ein Verhandlungsverfahren unter den Preisträgern durchzuführen. (VgV §78).
Hinweis zur Laufzeit des Wettbewerbsverfahrens:
Es ist beabsichtigt die Auslobung in der 39. KW 2020 zu versenden und ein Kolloquium in der 41.KW 2020 durchzuführen. Die Abgabe der Entwürfe ist für die 47. KW 2020 geplant. Unter den jeweils aktuellen Bedingungen der Corona-Pandemie muss auf ein Kolloquium ggf. verzichtet und können Rückfragen lediglich schriftlich gestellt werden.
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Telefon: +49 4131-15-3308
Der Nachprüfantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.