Deutschland-Freising: Dienstleistungen von Architekturbüros
2020/S 158-386330
Wettbewerbsbekanntmachung
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Landshuter Straße 31
Ort: Freising
NUTS-Code: DE21B Freising
Postleitzahl: 85356
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): bgsm Architekten Stadtplaner
E-Mail: MTk9aVxgamBlXiROQEc3WV5qZCVbXA==
Telefon: +49 894477123
Fax: +49 8944771240
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bgsm.de/
Postanschrift: Weißenburger Platz 4
Ort: München
Postleitzahl: 81667
Land: Deutschland
E-Mail: MjIwMl5RVV9VWlMZQzU8LE5TX1kaUFE=
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bgsm.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Zweistufiger Planungswettbewerb Staatliches Berufliches Schulzentrum Freising Wippenhauser Straße
Der Landkreis Freising plant mit dem Neubau des Staatlichen Beruflichen Schulzentrums an der Wippenhauser Straße in Freising und den Erweiterungen der Fach- und Berufsoberschule sowie der Wirtschaftsschule, sein derzeit größtes Bauvorhaben.
Auf dem Grundstück des ehemaligen Sportplatzes soll neben dem Neubau des Schulzentrums mit einer Hauptnutzfläche (HNF) von ca. 11.000 qm und den Erweiterungen der bestehenden Schulnutzungen ca. 600 qm (HNF) weitere notwendige Ergänzungen für den gesamten Schulstandort, wie eine 3-fach-Sporthalle mit ca. 1 700 qm (HNF), Außensportflächen, Mensa und Rechenzentrum vorgesehen werden, die eine synergetische Nutzung ermöglichen. Es sollen attraktive und gut nutzbare Freianlagen entstehen. Die bestehende Berufsschule auf dem benachbarten Grundstück soll abgerissen werden. Auf den freigewordenen Flächen sollen dann in einem zweiten Schritt auch Erweiterungen für die Fachoberschule und die Wirtschaftsschule entstehen. Es soll ein Schulstandort mit hoher städtebaulicher und landschaftsplanerischer Qualität und eigener Identität im Sinne einer nachhaltigen Stadtentwicklung entstehen. Die Bürgerschaft und die Schulfamilie sollen über den gesamten Planungszeitraum Gelegenheit haben, sich aktiv an der Entwicklung des Schulzentrums zu beteiligen.
Der Wettbewerb wird als zweistufiges Planungsverfahren gem RPW 2013 mit zwei nicht offenen, aufeinander aufbauenden Wettbewerbsstufen mit unterschiedlichen Bearbeitungstiefen ausgelobt und ist im Einzelnen wie folgt aufgebaut:
1. Begrenzt offenes Bewerbungsverfahren zur Auswahl von max. 20 Teilnehmer*innen am Ideenwettbewerb. 5 weitere Teilnehmer*innen sind vorab ausgewählt.
2. Anonymer städtebaulicher und landschaftsplanerischer Ideenwettbewerb gemäß der Richtlinie für Planungswettbewerbe RPW 2013 (1.Wettbewerbsstufe) zur Findung des städtebaulichen Rahmens für die Umsetzung des Schulzentrum auf dem 21,3 ha großen Areal. In der abschließenden Preisgerichtssitzung werden bis zu 10 gleichrangige Preisträger*innen bestimmt, die den Teilnehmerkreis für die nachfolgende 2. Wettbewerbsstufe bilden.
3. Bürgerbeteiligung nach Abschluss der 1. Wettbewerbsstufe:
Die prämierten Büros sollen den Bürger*innen, politische Entscheidungsträger*innen und der interessierten Öffentlichkeit ihre Projekte vorstellen.
4. Anonymer Ideen- und Realisierungswettbewerb gemäß RPW 2013 (2. Wettbewerbsstufe) für den Neubau einer Berufsschule mit 3-fach-Sporthalle mit Ideenteil für die Erweiterungsflächen der Fach- und Berufsoberschule und Wirtschaftsschule.
In der abschließenden Preisgerichtsitzung werden Preisträger*innen in einer Rangfolge ermittelt. Das Preisgericht spricht eine Beauftragungsempfehlung aus.
5. Verhandlungsverfahren mit den Preisträgern der 2. Wettbewerbsstufe:
Die Ausloberin wird, sobald die dem Wettbewerb zugrundeliegende Aufgabe realisiert wird und sofern kein wichtiger Grund der Beauftragung entgegensteht, ein Verhandlungsverfahren gem. § 17 VgV mit allen Preisträger*innen des Ideen- und Realisierungswettbewerbs (2. Wettbewerbsstufe) durchführen und, unter Würdigung der Empfehlung des Preisgerichts, einen oder mehrere Preisträger*innen mit den Planungsleistungen nach §34 HOAI 2013 (Objektplanung Gebäude) und §39 HOAI 2013 (Freianlagen) beauftragen.
Die Gewichtung der im Wettbewerb zuerkannten Rangfolge beträgt bei der Vergabe des Auftrags mind. 40 %. Die endgültigen Vergabeunterlagen mit den Zuschlagskriterien einschließlich des verbindlichen Vertragsentwurfs werden den Teilnehmer*innen am Verhandlungsverfahren zum Verfahren selbst übermittelt. Die Ausloberin behält sich vor, gem. §17 Abs. 11 VgV den Auftrag ohne Verhandlung auf Basis der Erstangebote zu vergeben.
Die Ausloberin beabsichtigt den Auftragnehmer mind. mit den Leistungen der Leistungsphasen 2 bis 5 zu beauftragen, sofern jeweils kein wichtiger Grund gegen eine Weiterbeauftragung spricht. Sie behält sich vor, weitere Leistungsphasen oder Besondere Leistungen zu beauftragen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Es werden Bewerbergemeinschaften (Architekt*innen mit Landschaftsarchitekt*innen) gesucht, die Fachkunde und Erfahrung mit Projekten haben, deren fachliche Anforderungen und Komplexität mit der Aufgabenstellung vergleichbar sind. Die Bildung von Bewerbergemeinschaften ist nicht notwendig, wenn ein*e Bewerber*in beide Fachrichtungen (Architektur und Landschaftsarchitektur) auf sich vereint.
Die Wertung erfolgt anhand folgender Auswahlkriterien:
a) Erfahrung in der Bearbeitung von Projekten mit vergleichbaren Planungsanforderungen (Gebäudeplanung),
b) Erfahrung in der Bearbeitung von Projekten mit vergleichbaren Planungsanforderungen (Freianlagen).
Das Kriterium a) wird 3-fach gewichtet, das Kriterium b) 1-fach.
Die Erfüllung der Kriterien wird ausschließlich auf Basis der eingereichten Referenzprojekte bewertet. Es sollen insgesamt maximal 4 Referenzen zur Beurteilung eingereicht werden. Die eingereichten Referenzprojekte sollen in Ihrer Gesamtschau die nachzuweisenden Anforderungen an die Erfahrung veranschaulichen. Dabei gilt eine Anforderung als erfüllt, sobald ein Referenzprojekt den Nachweis erbringen kann. Einzelne Referenzen müssen dabei nicht sämtliche Anforderungen erfüllen. Die Referenzprojekte sind im Bewerbungsbogen entsprechend zu kennzeichnen. Die nachzuweisenden Kriterien sind in der bildlichen Darstellung nachvollziehbar darzustellen. Alle Referenzen sollen fertig gestellt oder im Bau befindliche Projekte (Baubeginn in den Jahren 2010 bis heute) sein.
Bei Referenzobjekten, deren Urheberschaft bei Anderen liegt (z. B. Bearbeitung als Mitarbeiter in einem anderen Büro), sind der Urheber und der Anteil der eigenen Leistung des Bewerbers nachvollziehbar anzugeben. Die Darstellung soll mit Angabe des Auftraggebers, der beauftragten Leistungen, des eigenen Leistungsanteils, sowie mit allgemeinen Angaben zum Projekt textlich anhand der Referenzliste im Bewerbungsbogen erläutert werden (Vordruck C). Die gesetzten Teilnehmer müssen die an die Bewerber gestellten Anforderungen und Kriterien ebenfalls erfüllen.
Zu den auf Vordruck C des Bewerbungsbogens (Anlage 01) angegebenen Referenzprojekten sind bildliche Darstellungen, gelayoutet auf maximal 2 Seiten DIN A 3 Querformat (Format pdf) je Projekt einzureichen.
Die Bewertung erfolgt unter Anwendung eines Punktesystems für beide Kriterien anhand folgender nachzuweisender Anforderungen mit jeweils 1 - 3 Punkten, dabei gilt eine Anforderung als erfüllt, sobald ein Referenzprojekt den Nachweis erbringen kann, einzelne Referenzen müssen dabei nicht sämtliche Anforderungen erfüllen:
Gebäudeplanung:
A1) vergleichbarer Bearbeitungsumfang Gebäudeplanung (mind. LPH 2-4 plus Leitdetails),
A2) vergleichbare Planungsanforderungen Gebäudeplanung (mind. HZ III; Herstellungskosten (KG 300 + 400, DIN 276) mind. 7 000 000 EUR),
A3) vergleichbare Größe Gebäudeplanung (mind. 3.000 qm Bruttogrundfläche).
Freianlagenplanung:
B1) vergleichbarer Bearbeitungsumfang Freianlagen (mind. LPH 2-4),
B2) vergleichbare Planungsanforderungen (mind. HZ III; Herstellungskosten (KG 500, DIN 276) mind. 300 000 EUR),
B3) vergleichbare Größe (mind. 5 000 qm beplante Freifläche).
Dabei gilt jeweils:
— 3 Punkte: 3 Anforderungen nachgewiesen;
— 2 Punkte: 2 Anforderungen nachgewiesen;
— 1 Punkt: eine Anforderung nachgewiesen;
— 0 Punkte: keine Anforderung nachgewiesen.
Die Gesamtbewertung errechnet sich aus der Multiplikation der erreichten Punkte mit der genannten Gewichtung und anschließender Addition. Soweit nach den benannten Kriterien keine nachvollziehbare Auswahl getroffen werden kann, wird unter den in gleicher Weiser geeigneten Bewerber*innen eine Auswahl durch Los getroffen. In gleicher Weise werden Nachrücker in angemessener Zahl bestimmt.
Ausführliche Informationen zum Datenschutz sowie zur Teilnahmeberechtigung können den zur Verfügung gestellten „ergänzenden Teilnahmeunterlagen" (Anlage 02) entnommen werden.
Architekt*in Landschaftsarchitekt*in (nicht eigenständig teilnahmeberechtigt)
Abschnitt IV: Verfahren
Voraussichtliche Beurteilungskriterien im Wettbewerb:
— Städtebauliche und freiraumplanerische Leitidee;
— Stadträumliche Qualität;
— Qualität des öffentlichen Raums;
— Qualität des Erschließungs- und Mobilitätskonzeptes;
— Nachhaltigkeit;
— Anpassungsfähigkeit und Entwicklungsfähigkeit.
Die finalen Beurteilungskriterien des Wettbewerbs werden den ausgewählten Teilnehmern*innen in der Wettbewerbsauslobung mitgeteilt. Die Reihenfolge der dann benannten Kriterien stellt keine Gewichtung dar. Das Preisgericht behält sich vor, die angegebenen Kriterien zu differenzieren und eine Gewichtung vorzunehmen.
1. Wettbewerbsstufe:
Summe 1. Wettbewerbsstufe 110 000 EUR
Die Preissumme wird aufgeteilt auf bis zu 10 gleichrangige Preise.
2. Wettbewerbsstufe:
Summe 2. Wettbewerbsstufe 265 000 EUR
Die Wettbewerbssumme für die 2. Stufe wird aufgeteilt in ein Bearbeitungshonorar und auf eine Preissumme, die voraussichtlich auf 3 Preise (50 %, 30 %, 20 %) aufgeteilt wird.
Die Umsatzsteuer wird zusätzlich vergütet. Das Preisgericht behält sich vor, die ausgelobten Preise mit einstimmigem Beschluss anders zu verteilen. Der Betrag der ausgelobten Summen für Bearbeitungshonorare und Preise kommt in jedem Fall zur Verteilung.
Für die 1. Wettbewerbsstufe ist kein Bearbeitungshonorar vorgesehen.
Ein Teil der Wettbewerbssumme der 2. Wettbewerbsstufe wird als Bearbeitungshonorar an die Teilnehmenden vergeben.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Bewerbung muss folgende Angaben/Unterlagen beinhalten:
a) Vollständig ausgefüllter und unterschriebener Teilnahmeantrag; es ist der zur Verfügung gestellte Vordruck zu verwenden: Bei Bewerbergemeinschaften ist für jedes Mitglied ein eigener Teilnahmeantrag auszufüllen,
b) Eigenerklärung zur Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung (siehe auch III.2) der Bekanntmachung),
c) Eigenerklärung zur technischen Leistungsfähigkeit (siehe Bewerbungsformular),
d) Eigenerklärung zur Berufshaftpflichtversicherung (siehe Bewerbungsformular),
e) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §123 und §124 GWB (siehe Bewerbungsformular Vordruck B),
f) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §4(2) RPW (siehe Bewerbungsformular),
g) Referenzangaben (siehe Bewerbungsformular) mit Erläuterung gemäß Vordruck C,
h) Bilddarstellungen zu den aufgeführten Referenzprojekten, gelayoutet auf maximal 2 Seiten DIN A 3 (Querformat) je Projekt.
Darüber hinausgehende Bewerbungsunterlagen werden in der Wertung nicht berücksichtigt. Die Bewerbergemeinschaft ist selbst für die Vollständigkeit verantwortlich. Unvollständige Bewerbungen können zum Ausschluss der Bewerbung führen. Unterschrieben Bewerbungsunterlagen sind einzuscannen. Die Bewerbungsunterlagen sind digital fristgerecht am unter IV.2.2. der EU-Bekanntmachung genannten Termin unter MjExO2daXmheY1wiTD5FNVdcaGIjWVo= (max. 15 mb) einzureichen.
Je Bewerbergemeinschaft ist nur eine Bewerbung zulässig. Mehrfachbewerbungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und führen zum Ausschluss sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften vom Verfahren. Als Mehrfachbewerbungen gelten auch mehrere Bewerbungen von Einzelpersonen innerhalb verschiedener Bewerbergemeinschaften.
Die Ausloberin behält sich vor, die Angaben der ausgewählten bzw. ausgelosten Bewerbergemeinschaft zu überprüfen. Bei fehlenden oder falschen Angaben bleibt ein Ausschluss von der Wettbewerbsteilnahme vorbehalten. In diesem Fall werden Nachrücker zur Teilnahme zugelassen.
Fragen zu den Bewerbungsunterlagen und/oder zum Verfahren sind per Mail an die unter I.3. der Bekanntmachung genannte Kontaktstelle zu senden MTRCbmFlb2VqYylTRUw8XmNvaSpgYQ== (max. 15 mb) einzureichen.
Es werden Fragen beantwortet, die mindestens sieben Tage vor Ablauf der Bewerbungsfrist eingehen. Die Antworten auf Fragen von Bewerbern werden ausschließlich auf der unter I.3) der Bekanntmachung genannten Internetseite veröffentlicht (http://bgsm.de/aktuelles.html), ebenso etwaige Änderungen der Bewerbungsunterlagen. Die Bewerber haben sich durch regelmäßige Kontrolle der Internetseite selbst über Antworten auf Bewerberfragen oder Änderungen der Bewerbungsunterlagen zu informieren.
Weitere Informationen zum Nachweis der Eignung und den voraussichtlichen Terminen des Verfahrens können den mit der Bekanntmachung zur Verfügung gestellten „ergänzenden Teilnahmeunterlagen“ entnommen werden.
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB).
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).