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  • DE-71384 Weinstadt
  • 18.09.2020
  • Ausschreibung
  • (ID 2-390307)

Neubau Grundschule und Kita in Weinstadt-Beutelsbach, TGA ALG 4,5 und ALG 6 (Elektro) LPH 1-9


 
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    Bewerbungsschluss 18.09.2020, 14:00 Bewerbungsschluss
    Verfahren Verhandlungsverfahren
    Teilnehmer Gewünschte Teilnehmerzahl: min. 3 - max. 3
    Gebäudetyp Kindergärten, Vorschulen / Schulen
    Art der Leistung Technische Ausrüstung
    Sprache Deutsch
    Auslober/Bauherr Stadt Weinstadt, Weinstadt (DE)
    Betreuer kohler grohe architekten, Stuttgart (DE), Heilbronn (DE), Tübingen (DE) Büroprofil
    Aufgabe
    Die Stadt Weinstadt beabsichtigt den Neubau einer 3-zügigen Grundschule mit Mensa und einer 4-gruppigen Kindertagesstätte an der Kellereistraße in der Ortsmitte des Stadtteils Beutelsbach. Durch die Weiterentwicklung des Schulstandortes soll der Bedarf an Grundschulklassen und Kinderbetreuungsplätzen in Beutelsbach gedeckt werden.
    Das Raumprogramm umfasst ca. 3 200 m2 Hauptnutzfläche davon ca. 2 350 m2 für die Schule und ca. 800 m2 Hauptnutzfläche für die Kita.
    Zurzeit wird ein Architekten-Wettbewerb durchgeführt, der voraussichtlich 2020 abgeschlossen sein wird. Neben dem Neubau der Grundschule und der Kita umfasst der Wettbewerb auch einen städtebaulichen Ideenteil. Das angrenzende Stiftsbadareal/-grundstück steht momentan nicht zur Disposition soll aber im Rahmen des Wettbewerbs untersucht werden.
    Die Kosten sind derzeit mit ca. 6,3 Mio. EUR netto für die KG 300+400 veranschlagt, davon ca. 4,8 Mio. EUR für die Grundschule und 1,5 Mio. EUR für die Kita.
    Für die Leistungen der Fachplanung TGA gem. §§ 53, 55 HOAI ALG 4,5 und ALG 6 (Elektro) LPH 1-9, wird ein geeignetes Ingenieurbüro gesucht. Die Beauftragung soll stufenweise erfolgen.
    Leistungsumfang
    Die Stadt Weinstadt beabsichtigt den Neubau einer 3-zügigen Grundschule mit Mensa und einer 4-gruppigen Kindertagesstätte an der Kellereistraße in der Ortsmitte des Stadtteils Beutelsbach. Durch die Weiterentwicklung des Schulstandortes soll der Bedarf an Grundschulklassen und Kinderbetreuungsplätzen in Beutelsbach gedeckt werden. Die vorhandenen Bestandsgebäude der Schule stehen zur Disposition und können je nach geplanter Entwurfsüberlegung und Bauabschnittsbildung zurückgebaut werden. Kennzeichnend für das Wettbewerbsgrundstück ist die zum Teil verwinkelte Geometrie, die begrenzte Größe sowie die stark ausgeprägte Topografie. Das Gelände des Grundstückes fällt in Nordost-Südwest-Richtung um ca. 8 m. Der Betrieb der Schule ist während der Abbruch- und Neubauarbeiten weiterhin zu gewährleisten. Dies kann durch Interimslösungen erfolgen oder durch teilweisen Erhalt des Gebäudebestandes als Interimslösung. Der Neubau der Schule und Kita sollen ggfs. zeitlich getrennt realisiert werden. Die Stadt Weinstadt behält sich außerdem vor, den Neubau des Kinderhauses auf unbestimmte Zeit zurückzustellen.
    In Bezug auf die technischen Einrichtungen wird auf die Energierichtlinien verwiesen. Eine mechanische Lüftung wird von der Ausloberin nicht präferiert, außer der/die Planer können ein stichhaltiges, wirtschaftliches Konzept nachweisen/vorlegen. Es gilt der Grundsatz Low Tech vor High Tech in Bezug auf die Bedienbarkeit und der Unterhaltungskosten. Die Anlagentechnik ist so einfach wie möglich zu halten. Die Ausloberin kann sich ein durchdachtes Lüftungskonzept basierend auf einer natürlichen Belüftung vorstellen (z. B. CO₂ – gesteuert in Kombination mit Oberlichtsteuerung, Nachtkühlung, Bauteilaktivierung). In dieser Gesamtkonzeption sollten auch die möglichen Speichermassen der Bauteile zur Verbesserung des Raumklimas mit angedacht werden. Bei der Beheizung der Neubauflächen sollte, sofern es der vorgeschlagenen Konzeption nicht widerspricht, eine Fußbodenheizung geplant werden. In Bezug auf die künstliche Beleuchtung (LED-Technik) der Räumlichkeiten sind Konzepte mit kombinierter Präsenz- und Tageslichtsteuerung sinnvoll. Darüber hinaus wird besonderer Wert auf die zu erwartende Innenraumqualität gelegt. Dazu zählt insbesondere eine gute Raumluftqualität. Über sinnfällige passive Maßnahmen (Bauweise, Speicherfähigkeit der Bauteile / Bauteilaktivierung, Orientierung, abgestimmter Fensterflächenanteil) ist das Raumklima bereits in der Vorplanung weiter zu optimieren..
    Flächenversiegelung.
    Die Bebauung sowie die dazu benötigten Erschließungsbereiche sind mit einem möglichst geringen Flächenaufwand bzw. einer geringen Flächenversiegelung zu planen. Über eine Dachbegrünung können Ausgleichsflächen geschaffen werden. Eine jetzige bzw. zukünftige Errichtung von Solarkollektoren ist bei der Planung der Dachflächen bzw. obersten Geschossdecken zu berücksichtigen.
    Wasser.
    Bauliche Voraussetzungen für die Regen- und Grauwassernutzung in dem Gebäude und insbesondere zur Bewässerung der Freiflächen sind zu berücksichtigen.
    Energiebedarf.
    Die sparsame und rationelle Energieverwendung ist aufgrund knapper Ressourcen und zum Schutz der Umwelt eine vorrangige Aufgabe unserer Zeit. Durch Senkung des Energieverbrauchs sollen die Kohlendioxid-Emissionen reduziert werden.
    Ziel ist es, möglichst wenig Energie zu verbrauchen und langfristig den erforderlichen Energiebedarf aus erneuerbaren Quellen zu decken.
    Das Gebäude ist auf Grundlage der geltenden EnEV zu planen.
    Es wird insbesondere Wert auf folgende Ziele gelegt:
    — Das Verhältnis von wärmeübertragender Umfassungsfläche zum Bauwerksvolumen (A/V) soll möglichst klein sein (Kompaktheit);
    — Der sommerliche Wärme- und Blendschutz muss sichergestellt sein;
    — Räume gleicher Nutzungstemperatur sollen innerhalb eines Gebäudes möglichst zusammengelegt werden (Zonierung);
    — Die Nutzung der passiven Solarenergie bei gleichzeitiger Vermeidung von sommerlicher Überhitzung.
    BHKW-Anlage zur Fernwärmeversorgung.
    Im Untergeschoss der Neubebauung soll eine BHKW-Anlage zur Versorgung der Neubebauung eingeplant werden. Für die Anlage wird eine Fläche von ca. 70 m2 (B x L x H = ca. 10 x 7 x 3,5 m) sowie – vor dem Gebäude – ein Pufferspeicher mit ca. 50 m³ benötigt. Der Durchmesser des Puffers könnte ggf. bis 4,00 m vergrößert werden, um die Höhe zu reduzieren.
    Ferner ist für die BHKW-Anlage und den Spitzenlastkessel eine Schornsteinanlage erforderlich. Die Aufstellungspläne für die von den Stadtwerken vorgesehene Energiezentrale sowie den Pufferspeicher werden in der Anlage zur Verfügung gestellt.
    Mindestanforderungen an eine möglichst CO2-neutrale Energieversorgung stellt das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) dar.
    Nachhaltigkeit bei der Verwendung von Baustoffen.
    Unter Berücksichtigung maßgeblicher Umweltbelange und des Klimaschutzes soll z. B. über intelligente Energie- und Ressourcenkonzepte die Nachhaltigkeit auch bei der Materialität und der verwendeten Baustoffe erreicht werden. Holzbau bzw. Hybridbauweisen sind denkbar.
    Die Ausloberin ist offen gegenüber einem hohen Vorfertigungsgrad und erwartet sich dadurch ggf. eine kurze Bauzeit. Interimsmaßnahmen können dadurch ggf. reduziert werden.
    Adresse des Bauherren DE-71384 Weinstadt
    TED Dokumenten-Nr. 393494-2020

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    • Deutschland-Weinstadt: Dienstleistungen von Ingenieurbüros

      2020/S 162-393494

      Auftragsbekanntmachung

      Dienstleistungen

      Rechtsgrundlage:
      Richtlinie 2014/24/EU

      Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

      I.1)Name und Adressen
      Offizielle Bezeichnung: Stadtverwaltung Weinstadt
      Postanschrift: Poststr. 17
      Ort: Weinstadt
      NUTS-Code: DE116 Rems-Murr-Kreis
      Postleitzahl: 71384
      Land: Deutschland
      Kontaktstelle(n): Marco Tucciarone, Stadt Weinstadt und kohler grohe architekten, Verfahrensbetreuer, Kontakt: Simone Bohsung
      E-Mail: MjE2Y1ldX15VHlJfWGNlXlcwW19YXFViV2JfWFUeVFU=
      Telefon: +49 711 / 7696393-2

      Internet-Adresse(n):

      Hauptadresse: http://www.weinstadt.de

      I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
      I.3)Kommunikation
      Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.subreport.de/E82224683
      Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
      Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.subreport.de/E82224683
      Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
      I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
      Regional- oder Kommunalbehörde
      I.5)Haupttätigkeit(en)
      Allgemeine öffentliche Verwaltung

      Abschnitt II: Gegenstand

      II.1)Umfang der Beschaffung
      II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

      VgV TGA gem. §§ 53, 55 HOAI ALG 4,5 und ALG 6 (Elektro) LPH 1-9 – Neubau Grundschule und Kita in Weinstadt-Beutelsbach -

      II.1.2)CPV-Code Hauptteil
      71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
      II.1.3)Art des Auftrags
      Dienstleistungen
      II.1.4)Kurze Beschreibung:

      Die Stadt Weinstadt beabsichtigt den Neubau einer 3-zügigen Grundschule mit Mensa und einer 4-gruppigen Kindertagesstätte an der Kellereistraße in der Ortsmitte des Stadtteils Beutelsbach. Durch die Weiterentwicklung des Schulstandortes soll der Bedarf an Grundschulklassen und Kinderbetreuungsplätzen in Beutelsbach gedeckt werden.

      Das Raumprogramm umfasst ca. 3 200 m2 Hauptnutzfläche davon ca. 2 350 m2 für die Schule und ca. 800 m2 Hauptnutzfläche für die Kita.

      Zurzeit wird ein Architekten-Wettbewerb durchgeführt, der voraussichtlich 2020 abgeschlossen sein wird. Neben dem Neubau der Grundschule und der Kita umfasst der Wettbewerb auch einen städtebaulichen Ideenteil. Das angrenzende Stiftsbadareal/-grundstück steht momentan nicht zur Disposition soll aber im Rahmen des Wettbewerbs untersucht werden.

      Die Kosten sind derzeit mit ca. 6,3 Mio. EUR netto für die KG 300+400 veranschlagt, davon ca. 4,8 Mio. EUR für die Grundschule und 1,5 Mio. EUR für die Kita.

      Für die Leistungen der Fachplanung TGA gem. §§ 53, 55 HOAI ALG 4,5 und ALG 6 (Elektro) LPH 1-9, wird ein geeignetes Ingenieurbüro gesucht. Die Beauftragung soll stufenweise erfolgen.

      II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
      II.1.6)Angaben zu den Losen
      Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
      II.2)Beschreibung
      II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
      II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
      II.2.3)Erfüllungsort
      NUTS-Code: DE116 Rems-Murr-Kreis
      Hauptort der Ausführung:

      Weinstadt-Beutelsbach

      II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

      Die Stadt Weinstadt beabsichtigt den Neubau einer 3-zügigen Grundschule mit Mensa und einer 4-gruppigen Kindertagesstätte an der Kellereistraße in der Ortsmitte des Stadtteils Beutelsbach. Durch die Weiterentwicklung des Schulstandortes soll der Bedarf an Grundschulklassen und Kinderbetreuungsplätzen in Beutelsbach gedeckt werden. Die vorhandenen Bestandsgebäude der Schule stehen zur Disposition und können je nach geplanter Entwurfsüberlegung und Bauabschnittsbildung zurückgebaut werden. Kennzeichnend für das Wettbewerbsgrundstück ist die zum Teil verwinkelte Geometrie, die begrenzte Größe sowie die stark ausgeprägte Topografie. Das Gelände des Grundstückes fällt in Nordost-Südwest-Richtung um ca. 8 m. Der Betrieb der Schule ist während der Abbruch- und Neubauarbeiten weiterhin zu gewährleisten. Dies kann durch Interimslösungen erfolgen oder durch teilweisen Erhalt des Gebäudebestandes als Interimslösung. Der Neubau der Schule und Kita sollen ggfs. zeitlich getrennt realisiert werden. Die Stadt Weinstadt behält sich außerdem vor, den Neubau des Kinderhauses auf unbestimmte Zeit zurückzustellen.

      In Bezug auf die technischen Einrichtungen wird auf die Energierichtlinien verwiesen. Eine mechanische Lüftung wird von der Ausloberin nicht präferiert, außer der/die Planer können ein stichhaltiges, wirtschaftliches Konzept nachweisen/vorlegen. Es gilt der Grundsatz Low Tech vor High Tech in Bezug auf die Bedienbarkeit und der Unterhaltungskosten. Die Anlagentechnik ist so einfach wie möglich zu halten. Die Ausloberin kann sich ein durchdachtes Lüftungskonzept basierend auf einer natürlichen Belüftung vorstellen (z. B. CO₂ – gesteuert in Kombination mit Oberlichtsteuerung, Nachtkühlung, Bauteilaktivierung). In dieser Gesamtkonzeption sollten auch die möglichen Speichermassen der Bauteile zur Verbesserung des Raumklimas mit angedacht werden. Bei der Beheizung der Neubauflächen sollte, sofern es der vorgeschlagenen Konzeption nicht widerspricht, eine Fußbodenheizung geplant werden. In Bezug auf die künstliche Beleuchtung (LED-Technik) der Räumlichkeiten sind Konzepte mit kombinierter Präsenz- und Tageslichtsteuerung sinnvoll. Darüber hinaus wird besonderer Wert auf die zu erwartende Innenraumqualität gelegt. Dazu zählt insbesondere eine gute Raumluftqualität. Über sinnfällige passive Maßnahmen (Bauweise, Speicherfähigkeit der Bauteile / Bauteilaktivierung, Orientierung, abgestimmter Fensterflächenanteil) ist das Raumklima bereits in der Vorplanung weiter zu optimieren..

      Flächenversiegelung.

      Die Bebauung sowie die dazu benötigten Erschließungsbereiche sind mit einem möglichst geringen Flächenaufwand bzw. einer geringen Flächenversiegelung zu planen. Über eine Dachbegrünung können Ausgleichsflächen geschaffen werden. Eine jetzige bzw. zukünftige Errichtung von Solarkollektoren ist bei der Planung der Dachflächen bzw. obersten Geschossdecken zu berücksichtigen.

      Wasser.

      Bauliche Voraussetzungen für die Regen- und Grauwassernutzung in dem Gebäude und insbesondere zur Bewässerung der Freiflächen sind zu berücksichtigen.

      Energiebedarf.

      Die sparsame und rationelle Energieverwendung ist aufgrund knapper Ressourcen und zum Schutz der Umwelt eine vorrangige Aufgabe unserer Zeit. Durch Senkung des Energieverbrauchs sollen die Kohlendioxid-Emissionen reduziert werden.

      Ziel ist es, möglichst wenig Energie zu verbrauchen und langfristig den erforderlichen Energiebedarf aus erneuerbaren Quellen zu decken.

      Das Gebäude ist auf Grundlage der geltenden EnEV zu planen.

      Es wird insbesondere Wert auf folgende Ziele gelegt:

      — Das Verhältnis von wärmeübertragender Umfassungsfläche zum Bauwerksvolumen (A/V) soll möglichst klein sein (Kompaktheit);

      — Der sommerliche Wärme- und Blendschutz muss sichergestellt sein;

      — Räume gleicher Nutzungstemperatur sollen innerhalb eines Gebäudes möglichst zusammengelegt werden (Zonierung);

      — Die Nutzung der passiven Solarenergie bei gleichzeitiger Vermeidung von sommerlicher Überhitzung.

      BHKW-Anlage zur Fernwärmeversorgung.

      Im Untergeschoss der Neubebauung soll eine BHKW-Anlage zur Versorgung der Neubebauung eingeplant werden. Für die Anlage wird eine Fläche von ca. 70 m2 (B x L x H = ca. 10 x 7 x 3,5 m) sowie – vor dem Gebäude – ein Pufferspeicher mit ca. 50 m³ benötigt. Der Durchmesser des Puffers könnte ggf. bis 4,00 m vergrößert werden, um die Höhe zu reduzieren.

      Ferner ist für die BHKW-Anlage und den Spitzenlastkessel eine Schornsteinanlage erforderlich. Die Aufstellungspläne für die von den Stadtwerken vorgesehene Energiezentrale sowie den Pufferspeicher werden in der Anlage zur Verfügung gestellt.

      Mindestanforderungen an eine möglichst CO2-neutrale Energieversorgung stellt das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) dar.

      Nachhaltigkeit bei der Verwendung von Baustoffen.

      Unter Berücksichtigung maßgeblicher Umweltbelange und des Klimaschutzes soll z. B. über intelligente Energie- und Ressourcenkonzepte die Nachhaltigkeit auch bei der Materialität und der verwendeten Baustoffe erreicht werden. Holzbau bzw. Hybridbauweisen sind denkbar.

      Die Ausloberin ist offen gegenüber einem hohen Vorfertigungsgrad und erwartet sich dadurch ggf. eine kurze Bauzeit. Interimsmaßnahmen können dadurch ggf. reduziert werden.

      II.2.5)Zuschlagskriterien
      Die nachstehenden Kriterien
      Qualitätskriterium - Name: Projektorganisation / Gewichtung: 20
      Qualitätskriterium - Name: Projekteinschätzung und Vorgehensweise durch den Projektleiter / Gewichtung: 30
      Qualitätskriterium - Name: Projektmanagement / Gewichtung: 30
      Kostenkriterium - Name: Honorarangebot / Gewichtung: 20
      II.2.6)Geschätzter Wert
      II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
      Laufzeit in Monaten: 60
      Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
      II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
      Geplante Anzahl der Bewerber: 3
      Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:

      Zum Verhandlungsverfahren zugelassen werden maximal 3 Bewerber/ Bewerbergemeinschaften. Gibt es nur 3 oder weniger Bewerber/ Bewerbergemeinschaften ohne Ausschlussgründe und mit einem formal ordnungsgemäßen und den Mindestbedingungen (siehe unter III.1.) entsprechenden Teilnahmeantrag (die Nachforderung steht nach Maßgabe von § 56 VgV im Ermessen der Vergabestelle) werden nur diese zugelassen. Sollten die Voraussetzungen bei mehr als 3 vorliegen, werden die 3 zugelassen, die bei folgenden Kriterien die höchsten Punktzahl erzielen:

      a)finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit (insgesamt 20 %) (Umsätze in den letzten 3 Jahren, Personalstruktur) 100 Punkte.

      Es soll eine Erklärung über den Gesamtjahresumsatz (netto) des Bewerbers/ der Bewerbergemeinschaft für entsprechende Dienstleistungen in den letzten 3 Geschäftsjahren und eine Erklärung zur durchschnittlichen Anzahl der Mitarbeiter in den letzten 3 Jahren abgegeben werden.

      b) technische Leistungsfähigkeit Die qualitative Bewertung der technischen Leistungsfähigkeit erfolgt auf Grundlage der vorgelegten Referenzblätter und den Angaben in den Formblättern.

      Es sollen 2 Referenzen eingereicht werden, die beide zwingend erforderlich sind.

      Für Referenz A und B kann jeweils nur 1 Projekt gewertet werden.

      Die technische Leistungsfähigkeit wird insgesamt mit 80 % gewertet, davon die qualitative Bewertung der Referenzprojekte: insgesamt mit 70 %, d.h. max. jeweils 175 Punkte je Referenz (35 %) Die Qualitätssicherung durch Referenzschreiben von Bauherren bzw. Zertifizierungen durch Bauherren wird insgesamt mit 10 % gewertet, d.h. 50 Punkte.

      Die Nichterfüllung einer Mindestanforderung führt zum Ausschluss des Bewerbers aus dem Verfahren. Jedes Auswahlkriterium wird abhängig von den durch den Bewerber gemachten Angaben z. B. mit 0-5 Punkte bewertet. Die vom Bewerber bei einem Kriterium erreichte Punktzahl ergibt sich durch Multiplikation der jeweiligen Bewertungsziffer mit der Wichtung des Kriteriums. Die Gesamtpunktzahl des Bewerbers ergibt sich durch Addition aller erreichten Punktzahlen der Einzelkriterien in der Auswahlphase. Es werden die 3 Bewerber mit der höchsten Punktzahl ausgewählt. Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, kann die Auswahl unter den verbliebenen Bewerbern durch Los getroffen werden.

      Referenz A Nachweis eines vergleichbaren und realisierten Projekts (Schule, Kita oder vergleichbar) (Vergleichbarkeit: Neubau einer Schule und Kita, ca. 3 200 m2 Hauptnutzfläche).

      Referenz B Nachweis eines vergleichbaren und realisierten Projekts, Schule, Kita oder vergleichbar:

      (Vergleichbarkeit: Neubau einer Schule und Kita, ca. 3 200 m2 Hauptnutzfläche) Darstellung auf einem Projektblatt DIN A4: Aussagekräftige grafische und textliche Erläuterungen zum Projekt und zu projektspezifischen Besonderheiten. Abbildung min. 1 Foto (keine Renderings) des Gebäudes zum Nachweis der Realisierung.

      Die Bewertung erfolgt durch ein Auswahlgremium.

      II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
      Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
      II.2.11)Angaben zu Optionen
      Optionen: nein
      II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
      II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
      Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
      II.2.14)Zusätzliche Angaben

      Für die Abgabe des Teilnahmeantrags sollten die vorgegebenen Bewerbungsbögen verwendet und elektronisch in Textform auf der Vergabeplattform eingereicht werden. Nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Rügen sind ausschließlich an die unter Ziffer I.1) genanntenStellen zu senden.

      Voraussichtliche weitere Termine:

      Verhandlungsgespräche am 30.11.2020

      Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

      III.1)Teilnahmebedingungen
      III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
      Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

      Die nachfolgenden Eigenerklärungen sind vom Bewerber, bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft, anzugeben:

      Eigenerklärung, dass im Fall einer Beauftragung eine Berufshaftpflichtversicherung mit angemessenen Deckungssummen für Personenschäden und für Sach- und Vermögensschäden abgeschlossen wird. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben.

      Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe i.S.v. § 123 Abs. 1 bis 3 GWB vorliegen.

      Eigenerklärung, dass das Unternehmen seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit es der Pflicht zur Beitragszahlung unterfällt, ordnungsgemäß erfüllt hat (§ 123 Abs. 4 GWB). Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation (§ 124 Abs. 1Nr. 2 GWB).

      Eigenerklärung, dass bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen wurde (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB).

      Eigenerklärung, dass im Rahmender beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen wurde, durch die die Integrität des Unternehmens in Frage gestellt wird (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB).

      Eigenerklärung, dass mit anderen Unternehmen keine Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt wurden, die eine Verhinderung, eine Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken(§124 Abs. 1 Nr. 4 GWB).

      Eigenerklärung, dass für das Unternehmen kein Ausschlussgrund i.S.v. § 21 Abs.1 des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG), §98c des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG), § 19 Abs. 1 des Mindestlohngesetzes (MiLoG) oder § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (Schwarz-ArbG) vorliegt.

      Die öffentliche Auftraggeberin behält sich vor, zu prüfen, ob weitere fakultative Ausschlussgründe im Sinne von §§ 124 bis 126 GWB vorliegen, zu denen keine Eigenerklärung gefordert wird, und gegebenenfalls Bewerber/Bewerbergemeinschaften, bei denen fakultative Ausschlussgründe vorliegen, auszuschließen. Die Vergabestelle behält sich ferner vor, für Bewerber/Mitglieder von Bewerbergemeinschaften/ Nachunternehmer selbst beim Gewerbezentralregister einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister nach § 150 a Abs. 1 Nr.4 GewO anzufordern.

      Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber auffordern, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise,nachzureichen.

      Alle Nachweise und Erklärungen sind in deutscher Sprache abzufassen (bei fremdsprachigen Dokumenten in deutscher Übersetzung).

      Bei Bietergemeinschaften sind die Nachweise und Erklärungen von allen Mitgliedern zu erbringen. Erklärungen, Versicherungen und Nachweise, soweit diese auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen sind, führen bei Nichtvorlage zum Ausschluss. Die Vergabestelle behält sich vor, die nachträgliche Vorlage von Originalen oder beglaubigten Abschriften zu verlangen.

      Für die Teilnahmeanträge wird keine Kostenerstattung gewährt. Es sind ausschließlich elektronische Teilnahmeanträge zugelassen, die über die Vergabeplattform eingereicht werden.

      III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
      Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

      Jeder Bewerber und jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und jeder Nachunternehmer im Falle der Eignungsleihe müssen mit dem Teilnahmeantrag folgende Eigenerklärung abgeben:

      Eigenerklärung über den Gesamtumsatz(netto) im Bereich der der zu vergebenden Leistungen in den Jahren 2017, 2018 und 2019 und über die durchschnittliche Zahl der Mitarbeiter in den Jahren 2017, 2018 und 2019.

      III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
      Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

      Jeder Bewerber, jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und jeder Nachunternehmer im Falle der Eignungsleihe müssen mit dem Teilnahmeantrag Eigenerklärungen zu Referenzen abgeben.

      Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

      Es sollen 2 Referenzen eingereicht werden, die beide zwingend erforderlich sind.

      Für Referenz A und B kann jeweils nur 1 Projekt gewertet werden.

      Für Referenz A gilt folgende Mindestanforderung:

      — Nachweis eines realisierten und vergleichbaren Projekts, Thema Schule, Kita oder vergleichbar

      (Kriterien: Neubau einer Schule und Kita, ca. 3 200 m2 Hauptnutzfläche).

      — anrechenbare Kosten (KG 300-400) mind. 3,0 Mio. EUR;

      — Leistungszeitraum 2010-2020, fertiggestellt;

      — Durchführung der wesentlichen Leistungsphasen (mind. 2-8) im Unternehmen des Bewerbers.

      Für Referenz B gilt folgende Mindestanforderung:

      — Nachweis eines vergleichbaren und realisierten Projekts, Thema Umbau, Sanierung einer Schule, einer Kita oder vergleichbar;

      — anrechenbare Kosten (KG 300-400) mind. 1,0 Mio. EUR;

      — Leistungszeitraum 2010-2020, fertiggestellt;

      — Durchführung der wesentlichen Leistungsphasen (mind. 2-8) im Unternehmen des Bewerbers.

      III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
      III.2)Bedingungen für den Auftrag
      III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
      Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
      Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:

      Teilnahmeberechtigt sind natürliche, bzw. juristische Personen, die gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates zum Tage der Bekanntmachung zur Führung der Berufsbezeichnung Beratender Ingenieur der Fachrichtung Fachplanung TGA (Elektro) berechtigt sind.

      Ist in dem jeweiligen Heimatstaat die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Beratender Ingenieur der Fachrichtung Fachplanung TGA (Elektro), wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG (EU Berufsqualifikationsrichtlinie) gewährleistet ist, bzw. bei Beratenden Ingenieuren der Fachrichtung Fachplanung TGA (Elektro), wenn die Anerkennung einer deutschen Ingenieurkammer nachgewiesen werden kann.

      Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Planungsaufgabe entsprechen, und wenn der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person und der Verfasser der Wettbewerbsarbeit die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden. Arbeitsgemeinschaften natürlicher und juristischer Personen sind ebenfalls teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft teilnahmeberechtigt ist. Mehrfachbewerbungen natürlicher oder juristischer Personen oder von Mitgliedern von Arbeitsgemeinschaften führen zum Ausschluss der Beteiligten.

      III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

      Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft ist dem Teilnahmeantrag eine Erklärung beizulegen, dass die Mitglieder der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haften. Es muss ein allein vertretungsberechtigter bevollmächtigter Vertreter benannt werden, der durch eine unterschriebene Erklärung aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft legitimiert ist. Es wird darauf hingewiesen, dass Bietergemeinschaften, deren Mitglieder sich mehrfach – sei es als einzelnes Unternehmen, Bietergemeinschaft oder Nachunternehmer – an diesem Vergabeverfahren beteiligten, wegen Verstoßes gegen das Wettbewerbsprinzip ausgeschlossen werden bzw. aus diesem Grund bereits bei der Aufforderung zur Angebotsabgabe unberücksichtigt bleiben können.

      Für jeden Bewerber/jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und für jeden Nachunternehmer muss die Verpflichtungserklärung Mindestentgelt nach dem Landestariftreue- und Mindestlohngesetz Baden-Württemberg entweder mit dem Teilnahmeantrag oder spätestens mit dem Erstangebot abgegeben werden.

      III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
      Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

      Abschnitt IV: Verfahren

      IV.1)Beschreibung
      IV.1.1)Verfahrensart
      Verhandlungsverfahren
      IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
      IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
      Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote
      IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
      Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen
      IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
      IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
      Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
      IV.2)Verwaltungsangaben
      IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
      IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
      Tag: 18/09/2020
      Ortszeit: 14:00
      IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
      IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
      Deutsch
      IV.2.6)Bindefrist des Angebots
      Laufzeit in Monaten: 6 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)
      IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote

      Abschnitt VI: Weitere Angaben

      VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
      Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
      VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
      VI.3)Zusätzliche Angaben:

      Die für die Abgabe eines Teilnahmeantrags erforderlichen Unterlagen können mit und ohne Registrierung unter dem unter I.3 angegebenen Link kostenlos angesehen und heruntergeladen werden.

      Teilnahmeanträge sind ausschließlich elektronisch über die unter I.3 angegebene Vergabeplattform in Textform i.S.v. § 53 Abs 1 VgV einzureichen. Es ist unzulässig, Teilnahmeanträge unmittelbar an die unter I.1 angegebene Kontaktstelle zu senden. Rückfragen müssen ebenfalls über die unter I.3 angegebene Vergabeplattform gestellt werden. Die – anonymisierten – Rückfragen und Antworten und etwaige Änderungen und Ergänzungen der Unterlagen für das Vergabeverfahren werden nur auf der Vergabeplattform unter dem unter I.3 angegebenen Link zur Verfügung gestellt. Alle Interessenten müssen sich daher regelmäßig selbst unter dem angegebenen Link informieren, ob Rückfragen und Antworten, Änderungen oder Ergänzungen zur Verfügung eingestellt wurden, die dann bei der Erstellung der Teilnahmeanträge zu beachten sind.

      VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
      VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
      Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden- Württemberg
      Postanschrift: Durlacher Allee 100
      Ort: Karlsruhe
      Postleitzahl: 76137
      Land: Deutschland
      E-Mail: MThuXWpfWVpdY1llZV1qOGpoYyZab2QmXF0=
      Telefon: +49 7219268730
      Fax: +49 7219263985

      Internet-Adresse: http://www.rp-karlsruhe.de/

      VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
      VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
      Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

      Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer Baden-Württemberg gestellt werden, solange die Vergabestelle noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem die Vergabestelle die unterlegenen Bieter über die beabsichtigte Zuschlagserteilung mit den nach 3 134 GWB erforderlichen Angaben informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Informationen per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind (§§134,135 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller die geltend gemachten Verstöße gegen Vergabevorschriften bereits vor Einreichend des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat bzw. wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt hat. Ferner ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§160 Abs. 3 GWB)

      VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
      VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
      17/08/2020
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INFO-BOX

Ausschreibung veröffentlicht 21.08.2020
Zuletzt aktualisiert 28.06.2021
Wettbewerbs-ID 2-390307 Status Kostenpflichtig
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