Deutschland-Bad Bramstedt: Architekturentwurf
2020/S 164-399238
Wettbewerbsbekanntmachung
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Bleeck 15-19
Ort: Bad Bramstedt
NUTS-Code: DEF SCHLESWIG-HOLSTEIN
Postleitzahl: 24576
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Bauamt Bad Bramstedt
E-Mail: MjEyVlVpVWFoNFZVWCFWZlVhZ2hZWGgiWFk=
Telefon: +49 4192-506-0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bad-bramstedt.de
Postanschrift: Esmarchstraße 64
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF0 Schleswig-Holstein
Postleitzahl: 241205
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Richter Architekten
E-Mail: MTdbWzlaa1xhYm1eZG1eZyZrYlxhbV5rJ11e
Telefon: +49 4315796000
Fax: +49 4315796001
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://architekten-richter.de
Postanschrift: Esmarchstraße 64
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Richter Architekten
Telefon: +49 4315796000
E-Mail: MThaWjhZaltgYWxdY2xdZiVqYVtgbF1qJlxd
NUTS-Code: DEF SCHLESWIG-HOLSTEIN
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://architekten-richter.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Neubau KITA „Moorstücken“ Bad Bramstedt
Die Stadt Bad Bramstedt beabsichtigt den Neubau einer weiteren Kindertagestätte in Bad Bramstedt.
Für den Standort „Moorstücken“ sind im Wettbewerb ein Gebäude sowie die erforderlichen Freianlagen für eine Kindertagesstätte mit 9 Gruppen zu entwerfen.
„Südlich der Wohnbebauung Moorstücken, westlich des Brunnenweges, nordwestlich der Umgehungsstraße B206" in unmittelbarer Nachbarschaft zu einem Neubaugebiet befindet sich das Flurstück 484, auf dem die Einrichtung errichtet werden soll.
Zu planen ist eine Kindertagesstätte mit einer Nutzfläche von ca. 1 100 m2, die langfristig ein Betreuungsangebot für 130 Kinder im Alter zwischen 1 und 6 Jahren (Schuleintritt) in neun inklusiven, alters gemischten Gruppen ermöglicht.
Das zu bebauende Grundstück umfasst ca. 4 000 m2, die genaue Verortung des Gebäudes auf dem Grundstück ist Teil der Entwurfsaufgabe. Für die Baumaßnahme steht ein Kostenrahmen nach DIN 276 von 3 500 000 EUR brutto zur Verfügung.
Ziel des Wettbewerbs ist die Entwicklung eines städtebaulichen und architektonisch qualitativ hochwertigen Entwurfs für die KITA sowie die bedarfsgerechte Ausgestaltung ausreichender multifunktional nutzbarer Freiflächen.
Von der Ausloberin werden von dem Wettbewerb zukunftsweisende Entwurfskonzepte erwartet, die mit einem möglichst geringen Einsatz von Energie und Ressourcen die höchstmögliche Gesamtwirtschaftlichkeit, Gebrauchstauglichkeit und Architekturqualität erzielen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Teilnahmeberechtigt sind Bewerbergemeinschaften aus:
— Architekt/in in zwingender Zusammenarbeit mit Landschaftsarchitekt/in Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die am Tage der Auslobung;
— zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt/in, bzw. Landschaftsarchitekt/in berechtigt und Mitglied einer Architektenkammer in Deutschland sind;
— die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt/in, bzw. Landschaftsarchitekt/in nach ArchIngKG SH (auswärtiger Architekt) und Geschäftssitz/Wohnsitz in dem vom EWR-Abkommen erfassten Gebiet haben;
— zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt/in, bzw. Landschaftsarchitekt/in nach dem Recht des jeweiligen Heimatstaates berechtigt und in einem der vorgenannten ausländischen Gebietsbereiche ansässig sind; ist die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht;
Geregelt, bestimmen sich die fachlichen Anforderungen nach der einschlägigen EURichtlinie.
Teilnahmeberechtigt sind juristische Personen, die am Tage der Auslobung folgende Zulassungsvoraussetzungen erfüllen:
— der Geschäftssitz befindet sich im Zulassungsbereich;
— zum satzungsgemäßen Geschäftszweck gehören der Wettbewerbsaufgabe entsprechende Planungsleistungen;
— der/die von der Gesellschaft zu benennende bevollmächtigte Vertreter/in und der/die darin tätige Verfasser/in erfüllen die fachlichen Anforderungen, die an natürliche Personen gestellt sind.die in der Gesellschaft tätige/n Verfasser/innen erfüllen die fachlichen Anforderungen, die an natürliche Personen gestellt sind.
Arbeitsgemeinschaften sind nicht ausgeschlossen. Wer am Tage der Auslobung bei einem/r Teilnehmer/in angestellt ist oder in anderer Form als Mitarbeiter/in an dessen Wettbewerbsarbeit teilnimmt, ist von der eigenen Teilnahme ausgeschlossen.
Bei Arbeitsgemeinschaften muss mindestens ein Mitglied teilnahmeberechtigt sein; Mitglieder von Arbeitsgemeinschaften sowie freie Mitarbeiter/innen, die an der Ausarbeitung einer Wettbewerbsarbeit beteiligt waren, dürfen nicht zusätzlich am Wettbewerb teilnehmen. Verstöße hiergegen haben den Ausschluss sämtlicher Arbeiten der Beteiligten zur Folge.
Wettbewerbsverfahren/Auswahl der Teilnehmer/innen
Der Wettbewerb wird als nicht offener Wettbewerb mit vorgeschaltetem Bewerbungs-/Losverfahren ausgelobt. Der Wettbewerb wird in deutscher Sprache durchgeführt.
Von der Ausloberin wird eine Teilnehmer/innen zahl von 15 angestrebt, davon wurden 4 Büros gesetzt, 11 Teilnehmer/innen werden durch ein anonymes Losverfahren ausgewählt.
Die Bewerbung um Teilnahme ist bis zum 2.10.2020 12.00 Uhr ausschließlich per E-Mail an folgende E-Mail-Adresse des Betreuungsbüros – Richter Architekten+Stadtplaner PartGmbB – mit der Betreffzeile: „Bewerbung zur Teilnahme” — WBW KITA Bad Bramstedt und unter Beifügung des Bewerbungsformblattes als PDF-Dokument möglich: MTReXjxdbl9kZXBhZ3BhailuZV9kcGFuKmBh
Zum Nachweis der Teilnahmeberechtigung ist ausschließlich das Bewerbungsformblatt zu verwenden.
11 Teilnehmer/innen werden im anschließenden öffentlichen Losverfahren im Beisein eines/r Rechtsvertreters/in der Architekten- und Ingenieurkammer Schleswig-Holstein aus den Bewerbungen ausgelost und kurzfristig benachrichtigt, um die Teilnahme zu bestätigen. Die gelosten Teilnehmerbüros werden auf der Homepage des Wettbewerbsbetreuers (www.architekten-richter.de) bekannt gegeben. Die übrigen Bewerber/innen erhalten eine Absage per E-Mail.
Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich Teams bestehend aus Architekten und Landschaftsarchitekten. JederTeilnehmer hat seine Teilnahmeberechtigung eigenverantwortlich zu prüfen. Er gibt eine Verfassererklärunggemäß § 5 Absatz 3 RPW ab. Die Arbeitsgemeinschaften gelten jeweils als ein Wettbewerbsteilnehmer.
Abschnitt IV: Verfahren
Das Preisgericht wird sein Urteil anhand der Qualität der eingereichten Planungsleistungen bilden. Folgende Kriterien werden bei der Beurteilung der Wettbewerbsarbeiten angewendet:
Formalleistungen:
— Termingerechte Abgabe;
— Leistungs- und Programmerfüllung;
— Einhaltung der Grundstücksgrenzen.
Städtebauliches Gesamtkonzept:
— Strukturelle Leitidee;
— Einbindung in das städtebauliche Umfeld, Anordnung und Maßstäblichkeit der Baumassen;
— Qualität des Nutzungs- und Freiraumkonzeptes;
— Vernetzung mit der Umgebung.
Gestaltungsqualität und Funktionen:
— Qualität des architektonisch und räumlichen Konzeptes;
— Erfüllung Raumprogramm, funktionale Anforderungen;
— Funktionalität (Erschließung, Barrierefreiheit, Kommunikation);
— Komfort und Gesundheit (Tageslicht, Raumklima);
— Wirtschaftlichkeit (Flächeneffizienz, Nutzungsflexibilität, Investitionskostenrahmen, Nachhaltigkeit);
— Ressourcen und Energie (Flächenversiegelung, Baustoffe, Energie).
Die dargestellte Reihenfolge der Aspekte ist nicht als Wertung zu betrachten.
Für Preise und Anerkennungen stellt die Ausloberin als Wettbewerbssumme einen Gesamtbetrag in Höhe von 30 000 EUR zur Verfügung.
Davon werden 50 % als Preisgeld entspricht 15.000 EUR Aufteilung gemäß. RPW 2013 ausgeschüttet:
1. Preis 50 % = 7 500 EUR,
2. Preis 30 % = 4 500 EUR,
3. Preis 20 % = 3 000 EUR.
Die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) ist in den genannten Beträgen nicht enthalten und wird zusätzlich Erstattet.
Dem Preisgericht bleibt bei einstimmigem Beschluss (RPW § 7 Absatz 2) eine andere Verteilung der Wettbewerbssumme vorbehalten.
50 % der Wettbewerbssumme (15 000 EUR) werden als Aufwandsentschädigung verteilt auf die Teilnehmer, die einen fristgerecht und zur Beurteilung im Preisgericht zugelassenen Wettbewerbsbeitrag, eingereicht haben.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Im Sinne des § 70 Abs. 2 VgV i. V. m. § 122 GWB sind folgende Eignungsnachweise fur den nach Abschluss.
Des Wettbewerbs folgenden Planungsauftrag der Ausloberin vorzulegen:
— Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung;
— wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sowie
— technische und berufliche Leistungsfähigkeit.
Geplante Termine:
— 20.8.2020 Elektronischer Versand EU-Bekanntmachung;
— 2.10.2020 Bewerbungsfrist;
— 7.10.2020 Losziehung;
— 12.10.2020 Bereitstellung der Unterlagen;
— 29.10.2020 Rückfragenfrist;
— 3.11.2020 Kolloquium;
— 5.01.2021 Abgabe Planunterlagen;
— 9.2.2021 Preisgericht;
— 10.2.2021 Ausstellungseröffnung.
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: MjE1Z1ZjWFJTVlxSXl5WYzFoWl5aH11SX1VkWR9VVg==
Telefon: +49 4319884640
Fax: +49 4319884702
Ort: Kiel
Land: Deutschland
Die Zulässigkeit von Nachprüfungsanträgen richtet sich nach § 160 Abs. 3 GWB. Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten Vergabe verstoß erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und Nr. 3 GWB). Teilt der Auftraggeber mit, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, kann ein Nachprüfungsantrag bei der oben genannten Vergabekammer nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung schriftlich gestellt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB), wobei für die Fristwahrung der Eingang des Nachprüfungsantrages bei der Vergabekammer maßgeblich ist.