Die Kreisbaugesellschaft Tübingen mbH beabsichtigt die Weiterentwicklung des bestehenden Pflegeheims Martinshaus und eine städtebauliche Konzeption des östlich angrenzenden Gebiets Kirchäcker.
Neben der Weiterentwicklung der Pflegeeinrichtung mit Tagespflege und Kurzzeitpflege soll ein städtebauliches Konzept für betreutes Wohnen, Wohnungsbau für Mitarbeiter und Studenten sowie soziale Wohnformen entwickelt werden. Als weitere Nutzungen sind ein Ärztezentrum, eine Schulmediathek mit Bücherei und eine Kernzeitbetreuung vorgesehen.
Das bestehende Pflegeheim Martinshaus kann auf Grund der geänderten Landesheimbauverordnung ohne erhebliche bauliche Veränderungen langfristig nicht mehr so weiterbetrieben werden. Die Besonderheit der Aufgabe ist die Fragestellung, in welcher Form der Gebäudebestand in das Gesamtkonzept einbezogen, bzw. genutzt werden kann. Konkret ist damit die Frage verbunden, ob es sinnvoller ist den Gebäudebestand mit Pflegeplätzen zu erweitern oder ob die Pflegeplätze besser in einem Neubau unterzubringen sind. In diesen Fall wären die o. g. weiteren Nutzungen im Gebäudebestand unterzubringen. Auch das teilweise Zurückbauen des Gebäudebestandes ist denkbar. Zu betrachten sind in diesem Zusammenhang sowohl funktionale und wirtschaftliche Aspekte, als auch Fragen der nachhaltigen Standortentwicklung und der ganzheitlichen Betrachtung aller Nutzungsbereiche bis hin zur städtebaulichen Integration.
Das Gesamtprojekt wird von der Kreisbaugesellschaft Tübingen mbH in Abstimmung mit der Gemeinde Kirchentellinsfurt realisiert. Die Zieglerschen – Nord gGmbH ist bisherige und künftige Betreiberin der Pflegeeinrichtung.
Ziel dieses Realisierungswettbewerbs ist es, für diesen Standort eine qualitätsvolle, wirtschaftliche und nachhaltige Planung für die Hochbauten zu erhalten, die auf die jeweiligen städtebaulichen, funktionalen und wirtschaftlichen Anforderungen angemessen und in hoher Qualität antwortet. Dabei sind die in der Auslobung genannten Rahmenbedingungen zu berücksichtigen.
Die Vorinformation erfolgt, da sie Bewerbungsfrist nach Bekanntmachung am 21.10.2020 auf 14 Tage verkürzt wird.
Der Zulassungsbereich umfasst die Staaten des europäischen Wirtschaftsraums EWR sowie die Staaten der Vertragsparteien des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen GPA. Die Wettbewerbssprache ist deutsch. Dies gilt auch für die Weiterbearbeitung.
Fachpreisrichter/innen:
— Peter W. Schmidt, Freier Architekt BDA, Pforzheim;
— Sibylle Waechter, Freie Architektin BDA, Darmstadt;
— Prof. Jens Wittfoht, Freier Architekt BDA, Stuttgart;
— Prof. Dr.-Ing. Annette Rudolph-Cleff, Architektin, Mannheim/Darmstadt (angefragt);
— Prof. Peter Schlaier, Freier Architekt BDA, Stuttgart;
— Prof. Dr. Ulrike Fischer, Architektin, Karlsruhe;
— Volker Jescheck, Architekt, München.
Und weitere
Prämierung:
Die Ausloberin stellt für Preise und Anerkennungen einen Betrag von 50 000 EUR (inkl. MwSt.) zur Verfügung. Diese Wettbewerbssumme ist auf der Basis der aktuellen HOAI ermittelt.
Es werden folgende Preise ausgelobt:
1. Preis 20 000 EUR,
2. Preis 12 000 EUR,
3. Preis 8 000 EUR.
Anerkennungen 10 000 EUR.