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  • DE-44135 Dortmund
  • 04/2021
  • Ergebnis
  • (ID 2-393640)

Neubau von 4 Stadtbahnhaltestellen an der B 1 in Dortmund


 
  • Projektdaten

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    Entscheidung 14.04.2021 Entscheidung
    Verfahren Nichtoffener Wettbewerb
    Teilnehmer Gewünschte Teilnehmerzahl: min. 15 - max. 15
    Gesetzte Teilnehmer: 2
    Tatsächliche Teilnehmer: 13
    Gebäudetyp Verkehr
    Art der Leistung Objektplanung Gebäude
    Sprache Deutsch
    Preisgelder/Honorare 75.000 EUR inkl. USt.
    Auslober/Bauherr Stadtverwaltung Dortmund - Vergabe- und Beschaffungszentrum, Dortmund (DE)
    Betreuer Pesch Partner Architektur Stadtplanung GmbH, Dortmund (DE), Stuttgart (DE) Büroprofil
    Preisrichter Martin Haas, Thorsten Kock [Vorsitz], Prof. Burkhard Pahl, Ingrid Reuter, Prof. Christian Schlüter-Vorwerg, Prof. Oskar Spital-Frenking, Ludger Wilde , Hendrik Berndsen, Hubert Jung, Birgit Niedergethmann, Arnulf Rybicki, Sylvia Uehlendahl
    Aufgabe
    Die Stadt Dortmund plant den Neubau von 4 aufeinander folgenden Stadtbahnhaltestellen an der B1 unter der Berücksichtigung des Gestalthandbuches der A40/B1. Die 4 Stadtbahnhaltestellen sollen einschließlich der Zugangsanlagen barrierefrei erneuert werden. Aufgrund des exponierten Standortes wird bei der Planung der neuen Haltestellen besonderer Wert auf die Gestaltung gelegt. Dabei sind die Aufzüge und Brückengeländer einzubeziehen. Gegenstand der Planung ist der gestalterische Ausbau der Haltestellen inklusive der erforderlichen Überdachungen, Infrastruktureinrichtungen und aller Möblierungselemente. Die Schaffung einer „Haltestellen-Familie“ soll in Erwägung gezogen werden.
    Die Stadt Dortmund geht von Bauwerkskosten in Höhe von 2 880 000 EUR netto aus.
    Die Stadt Dortmund beabsichtigt, für diese Maßnahmen einen nichtoffenen einphasigen Realisierungswettbewerb mit maximal 15 Teilnehmenden auszuloben.
    Der Wettbewerb ist anonym. Die Wettbewerbssprache ist Deutsch.
    Gesetzte Teilnehmer gmp International GmbH, Hamburg
    Ahlbrecht Baukunst, Essen
    Adresse des Bauherren DE-44135 Dortmund
    TED Dokumenten-Nr. 451792-2020
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  • Anzeigentext Ausschreibung

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    • Deutschland-Dortmund: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen

      2020/S 187-451792

      Wettbewerbsbekanntmachung

      Rechtsgrundlage:
      Richtlinie 2014/24/EU

      Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

      I.1)Name und Adressen
      Offizielle Bezeichnung: Vergabe und Beschaffungszentrum Dortmund
      Postanschrift: Viktoriastraße 15
      Ort: Dortmund
      NUTS-Code: DEA52 Dortmund, Kreisfreie Stadt
      Postleitzahl: 44135
      Land: Deutschland
      E-Mail: MTJxam1jZmNwPnFyX2JyYm0sYmM=

      Internet-Adresse(n):

      Hauptadresse: www.dortmund.de

      I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
      Der Wettbewerb wird von einer zentralen Beschaffungsstelle organisiert
      I.3)Kommunikation
      Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXPSYYFYW1L/documents
      Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
      Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXPSYYFYW1L
      I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
      Regional- oder Kommunalbehörde
      I.5)Haupttätigkeit(en)
      Allgemeine öffentliche Verwaltung

      Abschnitt II: Gegenstand

      II.1)Umfang der Beschaffung
      II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

      Planungswettbewerb Neubau von 4 Stadtbahnhaltestellen an der B 1

      Referenznummer der Bekanntmachung: F048/20
      II.1.2)CPV-Code Hauptteil
      71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
      II.2)Beschreibung
      II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
      71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
      II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

      Die Stadt Dortmund plant den Neubau von 4 aufeinander folgenden Stadtbahnhaltestellen an der B1 unter der Berücksichtigung des Gestalthandbuches der A40/B1. Die 4 Stadtbahnhaltestellen sollen einschließlich der Zugangsanlagen barrierefrei erneuert werden. Aufgrund des exponierten Standortes wird bei der Planung der neuen Haltestellen besonderer Wert auf die Gestaltung gelegt. Dabei sind die Aufzüge und Brückengeländer einzubeziehen. Gegenstand der Planung ist der gestalterische Ausbau der Haltestellen inklusive der erforderlichen Überdachungen, Infrastruktureinrichtungen und aller Möblierungselemente. Die Schaffung einer „Haltestellen-Familie“ soll in Erwägung gezogen werden.

      Die Stadt Dortmund geht von Bauwerkskosten in Höhe von 2 880 000 EUR netto aus.

      Die Stadt Dortmund beabsichtigt, für diese Maßnahmen einen nichtoffenen einphasigen Realisierungswettbewerb mit maximal 15 Teilnehmenden auszuloben.

      Der Wettbewerb ist anonym. Die Wettbewerbssprache ist Deutsch.

      II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
      Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

      Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

      III.1)Teilnahmebedingungen
      III.1.10)Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer:

      1. Die fristgerechte Vorlage (Abgabe mit Teilnahmeantrag) der geforderten Nachweise, Erklärungen und das ausgefüllte Bewerbungsformular (rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle, technische Leistungsfähigkeit). Erfolgt eine Bewerbung als Arbeits-/Bietergemeinschaft bzw. als Planungsbüro mit Nachunternehmer*in, hat jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft die geforderten Unterlagen zu erbringen.

      2. Die Auswahl der Bewerber*innen erfolgt auf Grundlage der zum Nachweis der Eignung geforderten Angaben, Erklärungen und Unterlagen:

      — Nachweis der Eignung gemäß § 122 (2) Nr. 3 GWB i. V. m. § 46 (3) Nr. 1 VgV;

      — Vorlage mindestens einer Planung und Realisierung eines anspruchsvollen öffentlichen Verkehrsbauwerks im Zusammenhang mit Personenbeförderung. Das Bauwerk soll eigenständig entwickelt worden sein (keine Fertigbauweise). Das Bauwerk muss in den letzten 10 Jahren realisiert worden sein, mindestens die Leistungsphasen 2 bis 5 der HOAI müssen im eigenen Büro erbracht worden sein.

      Die Bewerber*innen bestätigt mit der Einreichung der Bewerbung, dass sie Verfasser*innen der angegebenen Referenz sind und die Konstruktion den genannten Anforderungen entspricht.

      — Nachweis der Eignung gemäß § 122 (2) Nr. 1 GWB i. V. m. § 44 VgV;

      — Berechtigung der Führung der Berufsbezeichnung „Architekt*in“ (z. B. Kopie der gültigen Kammermitgliedsbescheinigung der jeweiligen Architektenkammer, bei ausländischen Bewerber*innen ein Befähigungsnachweis entsprechend EG-Richtlinie 2014/24/EU);

      — Nachweis der Eignung gemäß § 122 (2) Nr. 2 GWB i. V. m. § 45 (1) Nr. 3 VgV;

      — Nachweis (Bescheinigung) einer Berufshaftpflichtversicherung mit entsprechender Mindestdeckungssumme: Deckungsschutz Personenschäden 2 000 000 EUR und Sach- und Vermögensschäden 600 000 EUR. Erfolgt eine Bewerbung als Arbeits-/Bietergemeinschaft oder als Planungsbüro mit Nachunternehmer*in, hat die bevollmächtigte Vertretung die Versicherung in der genannten Höhe nachzuweisen. Das weitere Mitglied der Arbeits-/Bietergemeinschaft oder der*die Nachunternehmer*in haben eine Versicherungsbescheinigung ohne Anforderung in der Höhe der Deckungssumme nachzuweisen.

      In dem Fall, dass keine Versicherung in der geforderten Höhe vorliegt, ist eine Bestätigung einer Versicherung vorzulegen, die die Absicht bestätigt, im Auftragsfall eine Versicherung in der geforderten Höhe abzuschließen.

      Ist nach Überprüfung der Eignungskriterien die Anzahl der Bewerber*innen, die diese Kriterien erfüllen, größer als die benannte maximale Zahl der Teilnehmenden am Wettbewerbsverfahren, wird die Ausloberin gem. § 75 (6) VgV die Teilnehmenden per Losentscheid ermitteln.

      Die Bewerbung zur Teilnahme am Wettbewerb ist bis zum in der Bekanntmachung genannten Termin (Eingang digitales Postfach) einzureichen. Später eingehende Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden. Die Bewerbung hat zwingend unter Verwendung des von der Vergabeplattform abrufbaren Bewerbungsformulars nebst den ergänzenden Erklärungen und Nachweisen zu erfolgen. Die Bewerbung muss aus den ausgefüllten Formblättern und den entsprechenden Nachweisen bestehen. Im Fall einer Bewerbergemeinschaft hat ungeachtet der rechtlichen Zusammensetzung jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft jeweils ein getrenntes Formblatt auszufüllen und mit den entsprechenden Nachweisen einzureichen.

      Mit der Einreichung in Textform nach § 126b BGB gilt das Angebot und alle damit eingereichten Unterlagen als unterschrieben. Evtl. in den vorgegebenen Formularen enthaltene Eintragungsmöglichkeiten für Unterschrift und Firmenstempel müssen nicht ausgefüllt werden.

      Die geforderten Nachweise sind der Bewerbung beizufügen. Nicht deutschsprachige Nachweise sind in einer beglaubigten Übersetzung beizufügen.

      Die Bewerbung muss bestehen aus:

      — dem Bewerbungsformular (im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist für jedes Mitglied der entsprechende Bewerbungsbogen einzureichen);

      — dem Nachweis über die Führung der Berufsbezeichnung „Architekt*in“ (im Falle einer Bewerbergemeinschaft für jedes Mitglied);

      — der Bescheinigung der Berufshaftpflichtversicherung (im Falle einer Bewerbergemeinschaft für jedes Mitglied).

      Die Ausloberin behält sich das Recht vor, Nachweise oder Erklärungen nachzufordern. Diese sind binnen einer Frist von sechs Kalendertagen nach entsprechender Aufforderung einzureichen.

      Zum Bewerbungsverfahren zugelassen werden grundsätzlich nur Bewerber*innen, gegen die keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB (Zwingende Ausschlussgründe) und § 124 GWB (Fakultative Ausschlussgründe) bestehen.

      Es sind ausschließlich elektronische Bewerbungen über die Vergabeplattform zugelassen. Andere als elektronische Bewerbungen bzw. zu spät eingegangene Bewerbungen führen zum Ausschluss.

      Falsche Angaben haben den Ausschluss zur Folge.

      Die Auftraggeberin akzeptiert als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).

      Von Büros, Partnerschaften oder ständigen Arbeitsgemeinschaften wird nur eine Bewerbung akzeptiert. Erst nach der Bewerbung gebildete Bewerbergemeinschaften sind ausgeschlossen. Fachberatungen dürfen im Laufe des Verfahrens eingeholt werden und müssen bei der Bewerbung noch nicht aufgeführt werden.

      Einlieferung der Bewerbungsunterlagen:

      Die Bewerbungsunterlagen müssen bis zum in der Bekanntmachung genannten Termin im digitalen Postfach eingegangen sein. Als Dateiformat ist *.pdf* zu verwenden.

      Die Bewerber*innen haben die Rechtzeitigkeit des Eingangs sicherzustellen. Bewerbungsunterlagen, die anders als elektronisch oder nach der Bewerbungsfrist eingehen, können beim weiteren Verfahren nicht berücksichtigt werden.

      Alle Bewerber*innen werden umgehend über das Ergebnis des Bewerbungsverfahrens benachrichtigt, sobald die Prüfung des Bewerbungsverfahrens durch die zuständigen Verwaltungsstellen erfolgt ist.

      III.2)Bedingungen für den Auftrag
      III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
      Die Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
      Beruf angeben:

      Beruf angeben: Architekt*in

      Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten.

      Verweis auf die einschlägigen Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:

      Teilnahmeberechtigt sind in den Staaten des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) und der Schweiz ansässige natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates am Tage der Bekanntmachung zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt*in“ berechtigt sind.

      Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union und die Schweiz sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28.03.2014, S. 65) aufgeführt. (§ 44 (1) VgV).

      Juristische Personen haben eine bevollmächtigte Vertretung zu benennen, der für die Wettbewerbsleistungen verantwortlich ist. Die bevollmächtigte Vertretung sowie die Verfasser*innen der Wettbewerbsarbeit müssen die Anforderungen erfüllen, die an natürliche Personen gestellt werden.

      Wer am Tag der Bekanntmachung bei einem Teilnehmenden angestellt ist oder in einer anderen Form als Mitarbeiter*in an dessen Wettbewerbsarbeit teilnimmt, ist von der eigenen Teilnahme ausgeschlossen. Jedes Bewerbungsmitglied darf sich nur einmal bewerben und muss entsprechend der geforderten Zulassungskriterien teilnahmeberechtigt sein, dies gilt auch für die Beteiligung von freien Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen.

      Abschnitt IV: Verfahren

      IV.1)Beschreibung
      IV.1.2)Art des Wettbewerbs
      Nichtoffen
      Anzahl der in Erwägung gezogenen Teilnehmer: 15
      IV.1.7)Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer:
      gmp International GmbH, Hamburg
      Ahlbrecht Baukunst, Essen
      IV.1.9)Kriterien für die Bewertung der Projekte:

      Die zur Beurteilung zugelassenen Wettbewerbsarbeiten der ausgewählten Teilnehmer werden nach folgenden Kriterien beurteilt:

      — Entwurfsidee;

      — Gestaltqualität;

      — Berücksichtigung der verkehrlichen, funktionalen und technischen Anforderungen sowie der Baumstandorte;

      — Realisierbarkeit;

      — Barrierefreiheit;

      — Dauerhaftigkeit/Nachhaltigkeit;

      — Wirtschaftlichkeit hinsichtlich Erstellung und Folgekosten;

      — Sicherheit im öffentlichen Raum (Vandalismussicherheit, Unfallsicherheit, soziale Sicherheit).

      Rangfolge und Wichtung der Beurteilungskriterien wird vom Preisgericht festgelegt.

      IV.2)Verwaltungsangaben
      IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge
      Tag: 23/10/2020
      Ortszeit: 23:59
      IV.2.3)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
      Tag: 01/12/2020
      IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder Teilnahmeanträge verfasst werden können:
      Deutsch
      IV.3)Preise und Preisgericht
      IV.3.1)Angaben zu Preisen
      Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
      Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise:

      Wettbewerbssumme (Preissumme) 75 000 EUR (inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer)

      Es ist beabsichtigt, drei Preise und 2 Anerkennungen zu vergeben.

      Folgende Aufteilung der Wettbewerbssumme ist angedacht:

      — 1. Preis: 30 000 EUR (brutto);

      — 2. Preis: 19 000 EUR (brutto);

      — 3. Preis: 11 000 EUR (brutto);

      —Anerkennungen insgesamt 15 000 EUR (brutto).

      Die Preise und die Anerkennungen werden nach Entscheidung des Preisgerichts unter Ausschluss des Rechtsweges zugeteilt. Eine Änderung der Anzahl und Höhe der Preise sowie der Teilung der Gesamtsumme ist unter Ausschöpfung der gesamten Summe bei einstimmigem Beschluss des Preisgerichts möglich.

      Mit dieser Zahlung erlöschen alle Rechtsansprüche bezüglich Honorarforderungen gegenüber dem Bauherrn für die in dem Wettbewerb zu erbringenden Leistungen.

      Die Ausloberin beabsichtigt, unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichts und vorbehaltlich der Zustimmung der Gremien, einem der Preisträger*innen die weitere Bearbeitung der Aufgabe gem. § 8 (2) RPW 2013 mindestens bis Leistungsphase 5 (Ausführungsplanung) zu übertragen:

      — sofern kein wichtiger Grund einer Beauftragung entgegensteht;

      — soweit und sobald die dem Wettbewerb zugrunde liegende Aufgabe realisiert werden soll.

      IV.3.2)Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer:
      IV.3.3)Folgeaufträge
      Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den/die Gewinner des Wettbewerbs vergeben: nein
      IV.3.4)Entscheidung des Preisgerichts
      Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber/den Auftraggeber bindend: nein
      IV.3.5)Namen der ausgewählten Preisrichter:
      Prof. Ing. Mirko Baum, Architekt, Roetgen
      Martin Haas, haas cook zemmrich Studio2025, Stuttgart
      Prof. Heike Hanada, TU Dortmund, Lehrstuhl Gebäudetypologie
      Herbert Jung, DSW21
      Thorsten Kock, Bez + Kock Architekten Generalplaner GmbH, Stuttgart
      Birgit Niedergethmann, Stadtplanungsamt Stadt Dortmund
      Prof. Burkhard Pahl, Architekt, Darmstadt
      Arnulf Rybicki, Baudezernent der Stadt Dortmund
      Prof. Christian Schlüter, Vorsitzender Gestaltungsbeirat
      Prof. Elizabeth Sikiaridi, Architektin, Berlin
      Prof. Oskar Spital-Frenking, Gestaltungsbeirat Dortmund
      Sylvia Uehlendahl, Amtsleiterin Tiefbauamt Stadt Dortmund
      Ludger Wilde, Planungsdezernent der Stadt Dortmund
      Ratsmitglied N. N.
      Ratsmitglied N. N.

      Abschnitt VI: Weitere Angaben

      VI.3)Zusätzliche Angaben:

      Fragen bezüglich dieser Bekanntmachung können nur über die Vergabeplattform Metropole Ruhr

      Bis zum 20.10.2020, 12.00 Uhr, gestellt werden. Die Beantwortung der Fragen erfolgt nur über diese Plattform an alle registrierten Bewerber*innen.

      Nach Abschluss des Wettbewerbsverfahrens erfolgt die Vergabe der Planungsleistungen im Rahmen des Verhandlungsverfahrens gem. § 119 (5) GWB i. V. m. §§ 74, 80 (1) und 17 VgV.

      Teilnehmende am Verhandlungsverfahren sind die Preisträger*innen, wie sie in den Bewerbungsunterlagen benannt wurden.

      Die Zuschlagskriterien des Verhandlungsverfahrens einschließlich deren Gewichtung werden den Bietenden vor dem Verhandlungsverfahren zur Verfügung gestellt.

      Die Qualität der Wettbewerbsplanung wird in der Bewertungsmatrix zu den Zuschlagskriterien des Verhandlungsverfahrens mit 50 % gewichtet. Der Preis wird mit 30 % gewichtet.

      Für den Teilnahmeantrag ist zwingend der Bewerbungsbogen zu verwenden. Der Bewerbungsbogen wird nicht nachgefordert. Teilnahmeanträge ohne Bewerbungsbogen werden von der Wertung ausgeschlossen.

      Ein auf der Download-Plattform Metropole Ruhr eingestellter Nachtrag wird Teil der Vergabeunterlagen.

      Zur Sicherstellung einer vollumfänglichen elektronischen Kommunikation (z. B. Benachrichtigungen, bei Änderung der Teilnahme-/Vergabeunterlagen, usw.) wird den Bewerber*innen/Bietenden dringend empfohlen, sich unter Angabe seiner E-Mail-Adresse auf der Vergabeplattform Metropole Ruhr für dieses Vergabeverfahren anzumelden.

      Nicht angemeldete/freigeschaltete Bietende müssen daher regelmäßig die Vergabeplattform auf Änderungen überprüfen.

      Bei der Öffnung der Teilnahmeanträge sind Bewerber*innen gemäß § 55 (2) VgV nicht zugelassen.

      Vorgesehener Zeitplan (Änderungen möglich):

      — Ende Bewerbungsfrist: 23.10.2020, 23.59 Uhr (Eingang elektronisches Postfach);

      — Eröffnungstermin: 26.10.2020;

      — Auswahl der Teilnehmer: KW 46/2020;

      — Teilnahmebestätigung: 1.12.2020;

      — Freischaltung der Auslobungsunterlagen: 9.12.2020;

      — Kolloquium: 16.12.2020;

      — Abgabefrist Wettbewerbsunterlagen: 25.2.2021, 14.00 Uhr.

      (Schlusstermin Eingang!) beim verfahrensbetreuenden Büro

      — Preisgericht: 14.4.2021.

      Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden die durch den Wettbewerb bereits erbrachten Leistungen bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird. Werden nur Teilbereiche bearbeitet, so erfolgt eine Anrechnung in einem angemessenen Verhältnis.

      Die Beauftragung der Planungsleistungen erfolgt ab Leistungsphase 2, da die für die Grundlagenermittlung (Leistungsphase 1) zu erbringenden Leistungen durch die Auslobungsunterlagen als abgegolten gelten. Ggf. erfolgt auch eine Beauftragung von Teilen der Leistungsphase 1, sofern dies für die Bearbeitung der Planungsaufgabe erforderlich ist.

      Die Wettbewerbsteilnehmenden verpflichten sich mit der Teilnahme am Wettbewerbsverfahren, im Falle der Beauftragung die zuvor genannten Leistungen unter den zuvor genannten Bedingungen zu erbringen.

      Kurze Beschreibung der Planungsaufgabe:

      Für den Neubau von vier Stadtbahnhaltestellen der Linie U47 lobt die Stadt Dortmund einen nichtoffenen einphasigen Realisierungswettbewerb nach den Richtlinien für Planungswettbewerbe (RPW 2013) mit vorgeschaltetem Bewerbungsverfahren nach der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung – VgV) zur Auswahl von maximal 15 Teilnehmenden aus.

      Davon werden 2 Büros von der Ausloberin eingeladen, am Wettbewerbsverfahren teilzunehmen (gesetzte Teilnehmende). Die verbleibenden 13 Plätze werden im Bewerbungsverfahren vergeben, ggf. per Losbescheid.

      Für die Haltestellen Kohlgartenstraße, Voßkuhle, Lu?bkestraße und Max-Eyth-Straße sollen bauliche Lösungen für eine barrierefreie Neugestaltung gefunden werden. Alle Haltestellen sollen den neuen Fahrzeugen entsprechend ausgebaut und mit Witterungsschutz, Informationseinrichtungen, Sitzgelegenheiten etc. entsprechend ÖSPV Haltestellenausstattung VRR versehen werden.

      Der Wettbewerb richtet sich an Bewerbende bzw. Bewerbergemeinschaften, die die Fachdisziplin Architektur abdecken und die unter III.1.10) der Bekanntmachung geforderte Referenz nachweisen können.

      Im Anschluss an das Wettbewerbsverfahren erfolgt die Vergabe der Planungsleistungen in einem Verhandlungsverfahren gem. VgV. Teilnehmer am Verhandlungsverfahren sind die Preisträger*innen, wie sie in den Bewerbungsunterlagen benannt wurden.

      Die Stadt Dortmund geht von Bauwerkskosten in Höhe von 2 880 000 EUR netto für die vier Haltestellen insgesamt aus.

      Es ist vorgesehen, dass 1/3 der Bahnsteigfläche überdacht werden soll. Dabei wird ein Kostenansatz von 1 200 EUR/m2 netto zugrunde gelegt. Von beiden Vorgaben kann in begründeten Fällen abgewichen werden.

      Bekanntmachungs-ID: CXPSYYFYW1L

      VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
      VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
      Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
      Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
      Ort: Münster
      Postleitzahl: 48147
      Land: Deutschland
      E-Mail: MjE1Z1ZjWFJTVlxSXl5WYzFTVmtjVlgfXmZWX2RlVmMfX2NoH1VW
      Telefon: +49 251411-691
      Fax: +49 251411-2165

      Internet-Adresse: http://www.brms.nrw.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen

      VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
      VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
      Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

      Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 GWB).

      Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:

      1) Antragsteller*innen den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt haben; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt.

      2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,

      3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist der Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,

      4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

      Nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin über die beabsichtigte Vergabe (gem. § 134 Abs. 1 GWB) muss ein Nachprüfungsverfahren spätestens innerhalb von 15 Kalendertagen beantragt werden. Bei der Übermittlung der Mitteilung auf elektronischen Weg verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB).

      VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
      Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
      Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
      Ort: Münster
      Postleitzahl: 48147
      Land: Deutschland
      E-Mail: MjE4ZFNgVU9QU1lPW1tTYC5QU2hgU1UcW2NTXGFiU2AcXGBlHFJT
      Telefon: +49 251411-691
      Fax: +49 251411-2165

      Internet-Adresse: http://www.brms.nrw.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen

      VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
      21/09/2020
    © European Union, http://ted.europa.eu
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INFO-BOX

Ausschreibung veröffentlicht 25.09.2020
Ergebnis veröffentlicht 26.04.2021
Zuletzt aktualisiert 03.02.2022
Wettbewerbs-ID 2-393640 Status Kostenpflichtig
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