Deutschland-Dortmund: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
2020/S 187-451793
Wettbewerbsbekanntmachung
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Viktoriastraße 15
Ort: Dortmund
NUTS-Code: DEA52 Dortmund, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44135
Land: Deutschland
E-Mail: MTdsZWheYV5rOWxtWl1tXWgnXV4=
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.dortmund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planungswettbewerb Neubau der Stadtbahnhaltestelle Stadtkrone-Ost
Die Stadt Dortmund plant den Neubau der Stadtbahnhaltestelle Stadtkrone-Ost unter der Berücksichtigung des Gestalthandbuches der A40/B1. Diese Haltestelle befindet sich in einem Bereich der B1, der zukünftig zur A44 ausgebaut werden soll. Die Stadtbahnhaltestelle soll einschließlich der Zugangsanlagen barrierefrei erneuert werden. Aufgrund des exponierten Standortes wird bei der Planung der neuen Haltestelle besonderer Wert auf die Gestaltung, aber auch auf die Berücksichtigung der Belastungssituation an diesem Standort gelegt. Gegenstand der Planung ist der gestalterische Ausbau der Haltestelle inklusive der erforderlichen Überdachung, der Infrastruktureinrichtungen und aller Möblierungselemente unter besonderer Berücksichtigung der umgebenden verkehrlichen Situation.
Die Stadt Dortmund geht von Bauwerkskosten in Höhe von 1 260 000 EUR netto aus.
Die Stadt Dortmund beabsichtigt, für diese Maßnahmen einen nichtoffenen einphasigen Realisierungswettbewerb mit maximal 15 Teilnehmenden auszuloben.
Der Wettbewerb ist anonym. Die Wettbewerbssprache ist Deutsch.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Die fristgerechte Vorlage (Abgabe mit Teilnahmeantrag) der geforderten Nachweise, Erklärungen und das ausgefüllte Bewerbungsformular (rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle, technische Leistungsfähigkeit). Erfolgt eine Bewerbung als Arbeits-/Bietergemeinschaft bzw. als Planungsbüro mit Nachunternehmer*in, hat jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft die geforderten Unterlagen zu erbringen.
2. Die Auswahl der Bewerber*innen erfolgt auf Grundlage der zum Nachweis der Eignung geforderten Angaben, Erklärungen und Unterlagen:
Nachweis der Eignung gemäß § 122 (2) Nr. 3 GWB i. V. m. § 46 (3) Nr. 1 VgV
Vorlage mindestens einer Planung und Realisierung eines anspruchsvollen öffentlichen Verkehrsbauwerks im Zusammenhang mit Personenbeförderung. Das Bauwerk soll eigenständig entwickelt worden sein (keine Fertigbauweise). Das Bauwerk muss in den letzten 10 Jahren realisiert worden sein, mindestens die Leistungsphasen 2 bis 5 der HOAI müssen im eigenen Büro erbracht worden sein.
Die Bewerber*innen bestätigt mit der Einreichung der Bewerbung, dass sie Verfasser*innen der angegebenen Referenz sind und die Konstruktion den genannten Anforderungen entspricht.
Nachweis der Eignung gemäß § 122 (2) Nr. 1 GWB i. V. m. § 44 VgV
Berechtigung der Führung der Berufsbezeichnung „Architekt*in“ (z. B. Kopie der gültigen Kammermitgliedsbescheinigung der jeweiligen Architektenkammer, bei ausländischen Bewerber*innen ein Befähigungsnachweis entsprechend EG-Richtlinie 2014/24/EU)
Nachweis der Eignung gemäß § 122 (2) Nr. 2 GWB i. V. m. § 45 (1) Nr. 3 VgV
Nachweis (Bescheinigung) einer Berufshaftpflichtversicherung mit entsprechender Mindestdeckungssumme: Deckungsschutz Personenschäden 2 000 000 EUR und Sach- und Vermögensschäden 600 000 EUR. Erfolgt eine Bewerbung als Arbeits-/Bietergemeinschaft oder als Planungsbüro mit Nachunternehmer*in, hat die bevollmächtigte Vertretung die Versicherung in der genannten Höhe nachzuweisen. Das weitere Mitglied der Arbeits-/Bietergemeinschaft oder der*die Nachunternehmer*in haben eine Versicherungsbescheinigung ohne Anforderung in der Höhe der Deckungssumme nachzuweisen.
In dem Fall, dass keine Versicherung in der geforderten Höhe vorliegt, ist eine Bestätigung einer Versicherung vorzulegen, die die Absicht bestätigt, im Auftragsfall eine Versicherung in der geforderten Höhe abzuschließen.
Ist nach Überprüfung der Eignungskriterien die Anzahl der Bewerber*innen, die diese Kriterien erfüllen, größer als die benannte maximale Zahl der Teilnehmenden am Wettbewerbsverfahren, wird die Ausloberin gem. § 75 (6) VgV die Teilnehmenden per Losentscheid ermitteln.
Die Bewerbung zur Teilnahme am Wettbewerb ist bis zum in der Bekanntmachung genannten Termin (Eingang digitales Postfach) einzureichen. Später eingehende Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden. Die Bewerbung hat zwingend unter Verwendung des von der Vergabeplattform abrufbaren Bewerbungsformulars nebst den ergänzenden Erklärungen und Nachweisen zu erfolgen. Die Bewerbung muss aus den ausgefüllten Formblättern und den entsprechenden Nachweisen bestehen. Im Fall einer Bewerbergemeinschaft hat ungeachtet der rechtlichen Zusammensetzung jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft jeweils ein getrenntes Formblatt auszufüllen und mit den entsprechenden Nachweisen einzureichen.
Mit der Einreichung in Textform nach § 126b BGB gilt das Angebot und alle damit eingereichten Unterlagen als unterschrieben. Evtl. in den vorgegebenen Formularen enthaltene Eintragungsmöglichkeiten für Unterschrift und Firmenstempel müssen nicht ausgefüllt werden.
Die geforderten Nachweise sind der Bewerbung beizufügen. Nicht deutschsprachige Nachweise sind in einer beglaubigten Übersetzung beizufügen.
Die Bewerbung muss bestehen aus:
— dem Bewerbungsformular (im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist für jedes Mitglied der entsprechende Bewerbungsbogen einzureichen);
— dem Nachweis über die Führung der Berufsbezeichnung „Architekt*in“ (im Falle einer Bewerbergemeinschaft für jedes Mitglied);
— der Bescheinigung der Berufshaftpflichtversicherung (im Falle einer Bewerbergemeinschaft für jedes Mitglied).
Die Ausloberin behält sich das Recht vor, Nachweise oder Erklärungen nachzufordern. Diese sind binnen einer Frist von sechs Kalendertagen nach entsprechender Aufforderung einzureichen.
Zum Bewerbungsverfahren zugelassen werden grundsätzlich nur Bewerber*innen, gegen die keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB (Zwingende Ausschlussgründe) und § 124 GWB (Fakultative Ausschlussgründe) bestehen.
Es sind ausschließlich elektronische Bewerbungen über die Vergabeplattform zugelassen. Andere als elektronische Bewerbungen bzw. zu spät eingegangene Bewerbungen führen zum Ausschluss.
Falsche Angaben haben den Ausschluss zur Folge.
Die Auftraggeberin akzeptiert als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
Von Büros, Partnerschaften oder ständigen Arbeitsgemeinschaften wird nur eine Bewerbung akzeptiert. Erst nach der Bewerbung gebildete Bewerbergemeinschaften sind ausgeschlossen. Fachberatungen dürfen im Laufe des Verfahrens eingeholt werden und müssen bei der Bewerbung noch nicht aufgeführt werden.
Einlieferung der Bewerbungsunterlagen:
Die Bewerbungsunterlagen müssen bis zum in der Bekanntmachung genannten Termin im digitalen Postfach eingegangen sein. Als Dateiformat ist *.pdf* zu verwenden.
Die Bewerber*innen haben die Rechtzeitigkeit des Eingangs sicherzustellen. Bewerbungsunterlagen, die anders als elektronisch oder nach der Bewerbungsfrist eingehen, können beim weiteren Verfahren nicht berücksichtigt werden.
Alle Bewerber*innen werden umgehend über das Ergebnis des Bewerbungsverfahrens benachrichtigt, sobald die Prüfung des Bewerbungsverfahrens durch die zuständigen Verwaltungsstellen erfolgt ist.
Beruf angeben: Architekt*in
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten.
Verweis auf die einschlägigen Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
Teilnahmeberechtigt sind in den Staaten des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) und der Schweiz ansässige natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates am Tage der Bekanntmachung zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt*in“ berechtigt sind.
Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union und die Schweiz sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28.03.2014, S. 65) aufgeführt. (§ 44 (1) VgV).
Juristische Personen haben eine bevollmächtigte Vertretung zu benennen, der für die Wettbewerbsleistungen verantwortlich ist. Die bevollmächtigte Vertretung sowie die Verfasser*innen der Wettbewerbsarbeit müssen die Anforderungen erfüllen, die an natürliche Personen gestellt werden.
Wer am Tag der Bekanntmachung bei einem Teilnehmenden angestellt ist oder in einer anderen Form als Mitarbeiter*in an dessen Wettbewerbsarbeit teilnimmt, ist von der eigenen Teilnahme ausgeschlossen. Jedes Bewerbungsmitglied darf sich nur einmal bewerben und muss entsprechend der geforderten Zulassungskriterien teilnahmeberechtigt sein, dies gilt auch für die Beteiligung von freien Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen.
Abschnitt IV: Verfahren
Die zur Beurteilung zugelassenen Wettbewerbsarbeiten der ausgewählten Teilnehmer werden nach folgenden Kriterien beurteilt:
— Entwurfsidee;
— Gestaltqualität;
— Berücksichtigung der verkehrlichen, funktionalen und technischen Anforderungen sowie der Baumstandorte;
— Realisierbarkeit;
— Barrierefreiheit;
— Dauerhaftigkeit/Nachhaltigkeit;
— Wirtschaftlichkeit hinsichtlich Erstellung und Folgekosten;
— Sicherheit im öffentlichen Raum (Vandalismussicherheit, Unfallsicherheit, soziale Sicherheit).
Rangfolge und Wichtung der Beurteilungskriterien wird vom Preisgericht festgelegt.
Wettbewerbssumme (Preissumme) 35 000 EUR (inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer)
Es ist beabsichtigt, 3 Preise und 2 Anerkennungen zu vergeben.
Folgende Aufteilung der Wettbewerbssumme ist angedacht:
— 1. Preis: 14 000 EUR (brutto);
— 2. Preis: 9 000 EUR (brutto);
— 3. Preis: 6 000 EUR (brutto);
— Anerkennungen insgesamt 6 000 EUR (brutto).
Die Preise und die Anerkennungen werden nach Entscheidung des Preisgerichts unter Ausschluss des Rechtsweges zugeteilt. Eine Änderung der Anzahl und Höhe der Preise sowie der Teilung der Gesamtsumme ist unter Ausschöpfung der gesamten Summe bei einstimmigem Beschluss des Preisgerichts möglich.
Mit dieser Zahlung erlöschen alle Rechtsansprüche bezüglich Honorarforderungen gegenüber dem Bauherrn für die in dem Wettbewerb zu erbringenden Leistungen.
Die Ausloberin beabsichtigt, unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichts und vorbehaltlich der Zustimmung der Gremien, einem der Preisträger*innen die weitere Bearbeitung der Aufgabe gem. § 8 (2) RPW 2013 mindestens bis Leistungsphase 5 (Ausführungsplanung) zu übertragen:
— sofern kein wichtiger Grund einer Beauftragung entgegensteht;
— soweit und sobald die dem Wettbewerb zugrunde liegende Aufgabe realisiert werden soll.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Fragen bezüglich dieser Bekanntmachung können nur über die Vergabeplattform Metropole Ruhr
Bis zum 20.10.2020, 12.00 Uhr, gestellt werden. Die Beantwortung der Fragen erfolgt nur über diese Plattform an alle registrierten Bewerber*innen.
Nach Abschluss des Wettbewerbsverfahrens erfolgt die Vergabe der Planungsleistungen im Rahmen des Verhandlungsverfahrens gem. § 119 (5) GWB i.V.m. §§ 74, 80 (1) und 17 VgV.
Teilnehmende am Verhandlungsverfahren sind die Preisträger*innen, wie sie in den Bewerbungsunterlagen benannt wurden.
Die Zuschlagskriterien des Verhandlungsverfahrens einschließlich deren Gewichtung werden den Bietenden vor dem Verhandlungsverfahren zur Verfügung gestellt.
Die Qualität der Wettbewerbsplanung wird in der Bewertungsmatrix zu den Zuschlagskriterien des Verhandlungsverfahrens mit 50 % gewichtet. Der Preis wird mit 30 % gewichtet.
Für den Teilnahmeantrag ist zwingend der Bewerbungsbogen zu verwenden. Der Bewerbungsbogen wird nicht nachgefordert. Teilnahmeanträge ohne Bewerbungsbogen werden von der Wertung ausgeschlossen.
Ein auf der Download-Plattform Metropole Ruhr eingestellter Nachtrag wird Teil der Vergabeunterlagen.
Zur Sicherstellung einer vollumfänglichen elektronischen Kommunikation (z. B. Benachrichtigungen, bei Änderung der Teilnahme-/Vergabeunterlagen, usw.) wird den Bewerber*innen/Bietenden dringend empfohlen, sich unter Angabe seiner E-Mail-Adresse auf der Vergabeplattform Metropole Ruhr für dieses Vergabeverfahren anzumelden.
Nicht angemeldete/freigeschaltete Bietende müssen daher regelmäßig die Vergabeplattform auf Änderungen überprüfen.
Bei der Öffnung der Teilnahmeanträge sind Bewerber*innen gemäß § 55 (2) VgV nicht zugelassen.
Vorgesehener Zeitplan (Änderungen möglich):
— Ende Bewerbungsfrist: 23.10.2020, 23:59 Uhr (Eingang elektronisches Postfach);
— Eröffnungstermin: 26.10.2020;
— Auswahl der Teilnehmer: KW 46/2020;
— Teilnahmebestätigung: 1.12.2020;
— Freischaltung der Auslobungsunterlagen: 9.12.2020;
— Kolloquium: 16.12.2020;
— Abgabefrist Wettbewerbsunterlagen: 25.2.2021, 14.00 Uhr (Schlusstermin Eingang!) beim verfahrensbetreuenden Büro;
— Preisgericht: 15.4.2021.
Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden die durch den Wettbewerb bereits erbrachten Leistungen bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird. Werden nur Teilbereiche bearbeitet, so erfolgt eine Anrechnung in einem angemessenen Verhältnis.
Die Beauftragung der Planungsleistungen erfolgt ab Leistungsphase 2, da die für die Grundlagenermittlung (Leistungsphase 1) zu erbringenden Leistungen durch die Auslobungsunterlagen als abgegolten gelten. Ggf. erfolgt auch eine Beauftragung von Teilen der Leistungsphase 1, sofern dies für die Bearbeitung der Planungsaufgabe erforderlich ist.
Die Wettbewerbsteilnehmenden verpflichten sich mit der Teilnahme am Wettbewerbsverfahren, im Falle der Beauftragung die zuvor genannten Leistungen unter den zuvor genannten Bedingungen zu erbringen.
Kurze Beschreibung der Planungsaufgabe:
Für den Neubau der Stadtbahnhaltestelle Stadtkrone-Ost der Linie U47 lobt die Stadt Dortmund einen nichtoffenen einphasigen Realisierungswettbewerb nach den Richtlinien für Planungswettbewerbe (RPW 2013) mit vorgeschaltetem Bewerbungsverfahren nach der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung – VgV) zur Auswahl von maximal 15 Teilnehmenden aus.
Davon werden 2 Büros von der Ausloberin eingeladen, am Wettbewerbsverfahren teilzunehmen (gesetzte Teilnehmende). Die verbleibenden 13 Plätze werden im Bewerbungsverfahren vergeben, ggf. per Losbescheid.
Für die Haltestelle Stadtkrone-Ost soll eine bauliche Lösung für eine barrierefreie Neugestaltung gefunden werden. Die Haltestelle soll den neuen Fahrzeugen entsprechend ausgebaut und mit Witterungsschutz, Informationseinrichtungen, Sitzgelegenheiten etc. entsprechend ÖSPV Haltestellenausstattung VRR versehen werden.
Der Wettbewerb richtet sich an Bewerbende bzw. Bewerbergemeinschaften, die die Fachdisziplin Architektur abdecken und die unter III.1.10) der Bekanntmachung geforderte Referenz nachweisen können.
Im Anschluss an das Wettbewerbsverfahren erfolgt die Vergabe der Planungsleistungen in einem Verhandlungsverfahren gem. VgV. Teilnehmer am Verhandlungsverfahren sind die Preisträger*innen, wie sie in den Bewerbungsunterlagen benannt wurden.
Die Stadt Dortmund geht von Bauwerkskosten in Höhe von 1 260 000 EUR netto aus.
Es ist vorgesehen, dass 1/3 der Bahnsteigfläche überdacht werden soll. Dabei wird ein Kostenansatz von 1 200 EUR/m2 netto zugrunde gelegt. Von beiden Vorgaben kann in begründeten Fällen abgewichen werden.
Bekanntmachungs-ID: CXPSYYFYW1S
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: MTF1ZHFmYGFkamBsbGRxP2FkeXFkZi1sdGRtcnNkcS1tcXYtY2Q=
Telefon: +49 251411-691
Fax: +49 251411-2165
Internet-Adresse: http://www.brms.nrw.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 GWB).
Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) Antragsteller*innen den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt haben; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist der Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin über die beabsichtigte Vergabe (gem. § 134 Abs. 1 GWB) muss ein Nachprüfungsverfahren spätestens innerhalb von 15 Kalendertagen beantragt werden. Bei der Übermittlung der Mitteilung auf elektronischen Weg verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB).
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: MjEzaVhlWlRVWF5UYGBYZTNVWG1lWFohYGhYYWZnWGUhYWVqIVdY
Telefon: +49 251411-691
Fax: +49 251411-2165
Internet-Adresse: http://www.brms.nrw.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen