Auslober:
Q12 Projektentwicklung eins GmbH, eine Tochtergesellschaft der ARE Austrian Real Estate Development GmbH, Trabrennstraße 2b, 1020 Wien, in Kooperation
mit dem Stadtplanungsamt Graz, Europaplatz 20, 8020 Graz.
Verfahrensbetreuung:
Architekturbüro fiedler tornquist arch+urb (Graz), Architektin Dipl.-Ing. Jördis Tornquist, Grillparzerstraße 4, 8010 Graz.
Aufgabenstellung:
Gegenstand des Wettbewerbes ist die Gestaltung eines Platzes mit einer Fläche von 10.416 qm im Rahmen einer gemischt genutzten Neubebauung und eines künftigen Bildungscampus im Stadtteil Reininghaus in Graz. Der Reininghausplatz besitzt eine übergeordnete Funktion im neuen Stadtteil und ist Anziehungspunkt für alle Bewohner und Bewohnerinnen von Graz-Reininghaus. Er ist als städtisches, multifunktionales Pendant zum Reininghauspark zu verstehen.
Der Platz wird im Zuge des Bauvorhabens "Quartier 12" errichtet und anschließend unentgeltlich an das öffentliche Gut abgetreten.
Verfahrensart:
Das Verfahren wird als einstufiger, offener, anonymer Realisierungswettbewerb mit anschließendem Verhandlungsverfahren durchgeführt.
Termine:
Registrierung: ab sofort bis 4.10.2020, 12.00 Uhr
Die Registrierung ist Voraussetzung für die Teilnahme und erfolgt über die Internetseite https://arch-urb.at/reininghausplatz.
Hearing/Grundstücksbegehung: Aufgrund der aktuellen COVID-Situation sollen Grundstücksbegehungen durch die TeilnehmerInnen selbständig erfolgen.
Schriftliche Fragen zur Auslobung und zur Aufgabenstellung werden bis zum 9.10.2020 entgegengenommen, Email an: MjE4XVRUV1FTLk9gUVYbY2BQHE9i.
Abgabe der Wettbewerbsbeiträge: bis 30.11.2020, 17.00 Uhr
Teilnahmeberechtigung:
- Österreichische ArchitektInnen, LandschaftsarchitektInnen und LandschaftsplanerInnen, die über eine entsprechende aufrechte Befugnis gemäß Ziviltechnikergesetz i.d.g.F. oder Gewerbeberechtigung zur Erbringung der verfahrensgegenständlichen Leistungen verfügen.
- Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der EU, des EWR oder der Schweiz, die in einem Mitgliedstaat der EU/des EWR oder der Schweiz niedergelassen sind und dort den Beruf eines/r freiberuflichen Architekten/in oder eines/r freiberuflichen Ingenieurkonsulenten/in auf einem Fachgebiet, das den Fachgebieten der o.a. BefugnisträgerInnen gleichzuhalten ist, befugt ausüben.
- Natürliche Personen, die eine Planungsberechtigung zur selbständigen Planung des Wettbewerbsgegenstandes im Sitzstaat des/der Teilnehmers/in besitzen.
- Juristische Personen im vorgenannten Sinne, sofern deren satzungsgemäßer Gesellschaftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist und der Wettbewerbsaufgabe entspricht und eine/r der vertretungsbefugten GeschäftsführerInnen die an natürliche Personen gestellten Anforderungen erfüllt.
Sollten Arbeitsgemeinschaften gebildet werden, muss jedes Mitglied einer Gemeinschaft über eine entsprechende Befugnis oder Gewerbeberechtigung zur Erbringung der Leistungen verfügen.
TeilnehmerInnen oder TeilnehmerInnengemeinschaften sind nur zur Einreichung einer einzigen Wettbewerbsarbeit berechtigt. Eine Mehrfachteilnahme zieht den Ausschluss sämtlicher Projekte nach sich, an denen die Verfasserin bzw. der Verfasser beteiligt ist. Varianten von Wettbewerbsarbeiten sind nicht zugelassen.