Deutschland-Bad Harzburg: Baulanderschließung
2020/S 192-463188
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Forstwiese 5
Ort: Bad Harzburg
NUTS-Code: DE916 Goslar
Postleitzahl: 38667
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Bauverwaltung
E-Mail: MjE4XE9iT2FRVk8cVk9hYVMuYWJPUmIbUE9SG1ZPYGhQY2BVHFJT
Telefon: +49 532274-611
Fax: +49 532274-9611
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stadt-bad-harzburg.de
Postanschrift: Campestraße 29
Ort: Braunschweig
NUTS-Code: DE911 Braunschweig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 38102
Land: Deutschland
E-Mail: MjE1aFNoMVRSY2RlVl9eVlpWYx9UYF4=
Telefon: +49 5312273437
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.carstenmeier.com
Abschnitt II: Gegenstand
Baulandentwicklung in Bad Harzburg
Die Stadt Bad Harzburg schreibt die Erschließung, Vermarktung und Bebauung des ca. 2 ha umfassendenNeubaugebietes Westerode, Im Kirchenfelde Süd-Ost, mittels Abschluss dreier Verträge europaweit öffentlich aus.
Die 3 zu schließenden Verträge:
1. Notarieller Kaufvertrag,
2. Städtebaulicher Vertrag,
3. Erschließungsvertrag
Werden nur alle gemeinsam rechtswirksam.
Die wesentlichen Bedingungen bzw. Mindestbedingungen der Verträge werden in der Anlage Leistungsbeschreibung zur Bekanntmachung umrissen.
Der Beauftragte wird verpflichtet, die Flächen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung zu erschließen und als Bauland zu vermarkten.
Der Beauftragte stellt die Finanzierung der Gesamtmaßnahme durch eigene Mittel bzw.auf eigene Kreditlinie beschaffte Fremdmittel sicher.
Die Verträge werden mit dem Bieter mit dem wirtschaftlich besten Angebot abgeschlossen.
Stadt Bad Harzburg 38667 Bad Harzburg
Die Stadt Bad Harzburg schreibt die Erschließung, Vermarktung und Bebauung des ca. 2 ha umfassendenNeubaugebietes Westerode, Im Kirchenfelde Süd-Ost, mittels Abschluss dreier Verträge europaweit öffentlich aus.
Die 3 zu schließenden Verträge:
1. Notarieller Kaufvertrag,
2. Städtebaulicher Vertrag,
3. Erschließungsvertrag
Werden nur alle gemeinsam rechtswirksam.
Die wesentlichen Bedingungen bzw. Mindestbedingungen der Verträge werden in der Anlage Leistungsbeschreibung zur Bekanntmachung umrissen.
Der Beauftragte wird verpflichtet, die Flächen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung zu erschließen und als Bauland zu vermarkten.
Der Beauftragte stellt die Finanzierung der Gesamtmaßnahme durch eigene Mittel bzw.auf eigene Kreditlinie beschaffte Fremdmittel sicher.
Die Verträge werden mit dem Bieter mit dem wirtschaftlich besten Angebot abgeschlossen.
Die Auswahl der Bewerber erfolgt auf Grundlage der zum Nachweis der Eignung geforderten Angaben, Erklärungen und Unterlagen mit einem Schwerpunkt bei den Referenzprojekten (siehe III.1).
Soweit die Mindestanforderungen erfüllt sind, ist der Bewerber oder die Bewerbergemeinschaft für das Verfahren geeignet. Falls die Zahl der Bewerber, die die Mindestanforderungen erfüllen, die aufzufordernde Höchstzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber überschreitet, werden die Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen, durch Losverfahren unter den geeigneten Bewerbern ausgewählt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Teilnahme am Bewerbungsverfahren erfolgt zwingend über das vollständig auszufüllende Bewerbungsformular sowie den dort benannten Anlagen (= Teilnahmeantrag).Gemäß Bewerbungsformular und Anlagen sind folgende Erklärungen und Nachweise einzureichen:
1.
a) Angabe des Namens bzw. der Firma/Bezeichnung des Bewerbers bzw. des Mitglieds der Bietergemeinschaft bzw. des Dritten/Nachunternehmers mit Anschrift, eines für das Verfahren zuständigen Ansprechpartners mitTelefonnummer, Faxnummer und E-Mail Adresse.
Soweit der Bewerber eintragungspflichtig ist: Auszug aus dem Handelsregister oder dem vergleichbaren Register des Heimatlandes des Bewerbers (ggf. in Kopie) sowie Eigenerklärung (s. Bewerbungsformular) des Bewerbers, dass der Auszug den aktuellen Eintragungsstand wiedergibt.
b) Juristische Personen müssen den/die Namen und die berufliche Qualifikation der Person/en angeben, die fürdie Ausführung der betreffenden Dienstleistung verantwortlich sein soll/en.
2.
a) Eigenerklärung darüber, ob, mit wem und auf welche Weise der Bewerber bzw. das Mitglied derBietergemeinschaft bzw. der Dritte/Nachunternehmer mit Unternehmen wirtschaftlich verknüpft ist. Eine entsprechende Erklärung wird durch die Unterschrift im Bewerbungsbogen geleistet. Wirtschaftlich verknüpfte Unternehmen dürfen sich nicht parallel bewerben. Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bietergemeinschaft sind unzulässig und können zum Verfahrensausschluss aller betroffenen Bietergemeinschaften führen. Bei wirtschaftlichen Verknüpfungen des Bewerbers/der Bewerber ist eine spätere Beteiligung dieser Büros/Firmen/Bauunternehmen an der Vergabe von Planungs-/Liefer- oder Bauleistungenausgeschlossen. Eine entsprechende Erklärung wird durch die Unterschrift im Bewerbungsbogen geleistet.
b) Eigenerklärung darüber, ob, mit wem und auf welche Art der Bewerber bzw. das Mitglied der Bietergemeinschaft bzw. der Dritte/Nachunternehmer auf den Auftrag bezogen in relevanter Weise mit Anderen zusammenarbeitet. Eine entsprechende Erklärung wird durch die Unterschrift im Bewerbungsbogen geleistet.
c) Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 48 VgV vorliegen. Eine entsprechende Erklärung wird durch die Unterschrift im Bewerbungsbogen geleistet. Sofern einer oder mehrereder vorgenannten Ausschlussgründe vorliegen, sind dazu nähere Angaben zu machen, um dem Auftraggeber die Prüfung der Ausnahmetatbestände bzw. eine Entscheidung über die fakultativen Ausschlussgründe zu ermöglichen. Der Auftraggeber behält sich die weitereAufklärung und das Verlangen weiterer Unterlagen vor.
d) Im Auftragsfall ist eine Versicherung gem. III.1.1) bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens nachzuweisen. Die Deckung für das Objekt muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Auf die Möglichkeit des Abschlusses einer objektbezogenen Versicherung oder einer exzedenten Versicherung wird hingewiesen.
Die Angaben zu 1. und 2. werden als Eigenerklärung auf dem Bewerbungsformblatt gemacht.
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Der Bieter muss anhand des Bewerbungsformblattes seine Befähigung in den Bereichen
— Baulandentwicklung
Anhand eines Referenzprojektes nachweisen.
Mindestens ein Referenzprojekt mit den Anforderungen:
01 Referenz Baulandentwicklung
Nachweis einer Baulandentwicklung von mind. 2 ha Umfang innerhalb der letzten 10 Jahre. Es gilt der Nachweis von mindestens 50 % verkauftem Bauland innerhalb des genannten Zeiraumes (10.2010 bis 10.2020).
Nachweis über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen über 1 500 000 EUR je Schadensfall für Personen-, Sach- und Vermögensschäden bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen.
Die Deckung für das Objekt muss über die gesamte Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben, bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (ohne Unterscheidung nach Sach-, Vermögens- und Personenschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass alle Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind.
Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung eines solchen Versicherungsunternehmens erfüllt werden, mit der dieses den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Vergabeverfahren wird elektronisch in der webbasierten E-Vergabeplattform dtvp.de durchgeführt und ist unter folgender URL im Internet erreichbar:
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YZHDJU5/documents
Die elektronische Teilnahme an Vergabeverfahren sowie die mögliche Registrierung für die E-Vergabeplattform sind für Bieter vollständig kostenfrei.
Die von der Vergabestelle übermittelten Informationen werden entweder direkt in der bzw. über die Oberfläche der E-Vergabeplattform bzw. dem virtuellen Projektraum zum Vergabeverfahren (z. B. Bekanntmachungen, Kommunikationsnachrichten) oder innerhalb der Plattform bzw. virtuellen Projekträume als Datei-Downloads bereitgestellt (Vergabeunterlagen oder Anhänge zu Kommunikationsnachrichten).
Zur Nutzung der E-Vergabeplattform bis zur Abgabe elektronischer Teilnahmeanträge und Angebote sind lediglich ein aktueller Internet-Browser sowie ein Internetzugang erforderlich.
Für die Abgabe elektronischer Angebote, Teilnahmeanträge, Interessenbekundungen und Interessenbestätigungen wird innerhalb der E-Vergabeplattform ein kostenfreies Bietertool bereitgestellt. Das Bietertool ist eine Desktop-Anwendung, welche auf Ihrem Computer installiert werden muss. Die Dateien zur Installation des Bietertools werden im entsprechenden Projektraum des Vergabeverfahrens für das entsprechende Betriebssystem zum Download angeboten.
Bitte beachten Sie hierzu auch die entsprechende Datei zu weitergehenden Informationen zur Vergabeplattform.
Bewerbungsverfahren:
Die Auswahl der Bewerber erfolgt auf Grundlage der zum Nachweis der Eignung geforderten Angaben, Erklärungen und Unterlagen mit einem Schwerpunkt bei den Referenzprojekten (siehe II.2.9).
Soweit die Mindestanforderungen erfüllt sind, ist die Bewerbergemeinschaft für das Verfahren geeignet. Falls die Zahl der Bewerber, die die Mindestanforderungen erfüllen die aufzufordernde Höchstzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber überschreitet, werden die Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen, durch Losverfahren unter den geeigneten Bewerbern ausgewählt.
Eine Bewerbung mittels postalischer Papierform, E-Mail oder Fax ist nicht zulässig!
Die Bewerbungsunterlagen verbleiben beim Auftraggeber. Ein Anspruch auf Kostenerstattung besteht nicht. Weitere Auskünfte sind nur auf Anfrage über die Vergabeplattform erhältlich. Die Anfragen sind so zu formulieren, dass eine klare Antwort möglich ist. Die Bewerber haben sich durch regelmäßige Kontrolle der Internetseite selbst über Antworten auf Bewerberfragen oder Änderungen der Bewerbungsunterlagen zu informieren.
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat er unverzüglich und vor Abgabe des Teilnahmeantrags darauf hinzuweisen.
Es werden nur Anfragen zugelassen und beantwortet, die so rechtzeitig eingehen, dass der Auftraggeber 7 Tage vor Ablauf der Bewerbungsfrist die zusätzlichen Auskünfte erteilen kann.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YZHDJU5
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: MTNzYm9kXl9iaF5qamJvPWp0K2tmYmFib3BeYGVwYmsrYWI=
Telefon: +49 4131151334
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB).
Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ebenfalls unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Der Vergabenachprüfungsantrag ist ferner nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB schließlich dann unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Für die weiteren Voraussetzungen der Zulässigkeit wird auf §§ 160 und 161 GWB verwiesen.