Deutschland-Erlangen: Planungsleistungen im Bauwesen
2020/S 195-472993
Wettbewerbsbekanntmachung
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Nürnberger Straße 69
Ort: Erlangen
NUTS-Code: DE252 Erlangen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 91052
Land: Deutschland
E-Mail: MjE0ZWdUX1tlZVthYGVlZldeXlcyZWZTVmYgV2ReU2BZV2AgVlc=
Telefon: +49 9131862327
Fax: +49 9131862991
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.stadtumlandbahn.de
Postanschrift: Schuhstraße 40
Ort: Erlangen
NUTS-Code: DE252 Erlangen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 91052
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Stadt Erlangen – Submissionsstelle
E-Mail: MThrbVplYWtrYWdma2tsXWRkXThrbFlcbCZdamRZZl9dZiZcXQ==
Telefon: +49 9131862327
Fax: +49 9131862991
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.erlangen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Realisierungswettbewerb Querungsbauwerke Regnitzgrund in Erlangen
Der Wettbewerb ist ein nichtoffener interdisziplinären Realisierungswettbewerb für Objekt- und Tragwerksplanung mit freianlagenplanerischem Ideenteil. Der architektonische Gestaltungsteil ist als Besondere Leitung in die Objektplanung für Ingenieurbauwerke inkludiert.
In einem Auswahlverfahren nach § 62 Abs. 3 SektVO i. V. m. § 3 Abs. 3 RPW 2013 (Teilnahmewettbewerb) werden die Teilnehmer des Wettbewerbs ermittelt. Diese müssen die vorgegebenen Auswahlkriterien (sh. III.1.10)) erfüllen. Übersteigt die nach Auswahl verbleibende Bewerberanzahl die nach IV.1.2) zugelassene Höchstzahl der Teilnehmer, entscheidet gemäß § 3 Abs. 3 RPW das Los. Nur die im Auswahlverfahren ausgewählten Teilnehmer erhalten die Auslobungsunterlagen.
Im Anschluss an den Wettbewerb beabsichtigt der Ausrichter stufenweise Leistungen der Objektplanung für Ingenieurbauwerke nach § 43 HOAI 2013, Lph 2 bis Lph 7 einschl. Besonderer Leistungen zur architektonischen Gestaltung sowie der Tragwerksplanung nach § 51 HOAI 2013, Lph 2 bis Lph 6 an einen der Preisträger zu vergeben.
Beauftragt wird zunächst nur eine erste Leistungsstufe; diese umfasst die Leistungen der Objektplanung für Ingenieurbauwerke nach § 43 HOAI 2013, Lph 2 bis Lph 4 einschl. Besonderer Leistungen zur architektonischen Gestaltung sowie der Tragwerksplanung nach § 51 HOAI 2013, Lph 2 und Lph 3. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung weiterer Leistungsstufen über die erste Leistungsstufe hinaus besteht nicht.
Die Bearbeitung der Wettbewerbsaufgabe soll durch Berufsangehörige der einzelnen Disziplinen z. B. Bauingenieure/innen, Architekten/innen und Landschaftsarchitekten/innen (gegebenenfalls Bewerbergemeinschaft) erfolgen. Die Beteiligung von weiteren Fachplanern ist möglich.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Es können sich Bauingenieure bzw. Arbeitsgemeinschaften aus Bauingenieuren und Architekten bewerben. In Arbeitsgemeinschaften ist die Federführung des Bauingenieurs vorgeschrieben. Weitere Anforderungen und Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer sind in den Auswahlkriterien zum Teilnahmewettbewerb in der Datei 20200929_Ho_P35_Auswahlkriterien-TNW_V13.pdf aufgeführt.
Architekten und Bauingenieure
Abschnitt IV: Verfahren
Die Kriterien des Preisgerichts zur Beurteilung der im Wettbewerb eingereichten Entwürfe nach § 63 Abs. 2 SektVO werden wie nachfolgend gelistet festgelegt, wobei die Reihenfolge keine Rangfolge darstellt. Erläuterungen zu diesen Kriterien finden sich ggf. in den Auslobungsunterlagen.
— Gestaltung des Brückenkörpers;
— Funktionserfüllung und Umsetzung der Anforderungen;
— Statisch-konstruktive Konzeption;
— Gestaltung und Materialität;
— Technische Realisierbarkeit;
— Wirtschaftlichkeit hinsichtlich Herstellung, Erhaltung und Unterhalt.
1. Preis 75 000 EUR netto,
2. Preis 45 000 EUR netto,
3. Preis 30 000 EUR netto.
Das Preisgericht ist berechtigt, die Preissumme durch einstimmigen Beschluss anders zu verteilen und behält sich vor, einzelne Preisstufen gar nicht oder mehrfach zu vergeben.
Sofern der Teilnehmer in Deutschland für die Leistungen aus diesem Wettbewerb Umsatzsteuer abführt, wird diese zusätzlich zu den Preisen und Anerkennungen
Erstattet.
Im Auftragsfall erfolgt eine Verrechnung des Preisgeldes mit dem Honorar nach HOAI für die erbrachten Leistungen (§ 8 Abs. 2 RPW 2013).
Als Vergütung für die Wettbewerbsarbeiten ist eine pauschale Aufwandsentschädigung (Bearbeitungsgebühr) je Teilnehmer vorgesehen. Die Höhe der Aufwandsentschädigung beträgt bei 7 Teilnehmern 35 000 EUR netto je Teilnehmer.
Im Auftragsfall erfolgt eine Verrechnung des Preisgeldes mit dem Honorar nach HOAI für die erbrachten Leistungen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft im Wettbewerb sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren.
Der Teilnahmeantrag und alle weiteren Unterlagen für die Bewerbung können unter der unter I.3) genannten Internetadresse heruntergeladen werden. Die Erklärungen und – soweit gefordert – Nachweise zu den Auswahlkriterien sind unterschrieben zusammen mit den Bewerbungsunterlagen (Teilnahmeantrag) über die unter I.3) genannte Adresse https://my.vergabe.bayern.de einzureichen. Wird dabei die gesetzte Frist nicht gewahrt oder ist die Schriftform (Unterschrift) nicht eingehalten, wird der betroffene Teilnehmer im Verfahren nicht weiter berücksichtigt.
Fehlende Unterlagen werden nicht nachgefordert.
Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgegeben. Anspruch auf Kostenerstattung im Teilnahmewettbewerb besteht nicht.
Eignungskriterien im Sinne des § 61 Abs. 2 SektVO für den nachfolgenden Planungsauftrag:
Eignungskriterien für den nachfolgenden Planungsauftrag sh. Anlage „20200929_Ho_P35_Auswahlkriterien-TNW_V13.pdf“ zur Wettbewerbsbekanntmachung, abrufbar unter der unter I.3) genannten Internetadresse.
Die Zuschlagskriterien im Verhandlungsverfahren sind der Anlage „20200928_Ho_P35-Zuschlagkriterien_V02.pdf“ zur Wettbewerbsbekanntmachung zu entnehmen.
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen (§ 15 Abs.4 SektVO).
Postanschrift: Postfach 606
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift: Nürnberger Straße 69
Ort: Erlangen
Postleitzahl: 91052
Land: Deutschland