Deutschland-Ravensburg: Dienstleistungen von Architekturbüros
2020/S 217-532850
Wettbewerbsbekanntmachung
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Minneggstraße 1
Ort: Ravensburg
NUTS-Code: DE148 Ravensburg
Postleitzahl: 88213
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Vermögen und Bau Baden-Württemberg, Amt Ravensburg
E-Mail: MjEzY2JmZ2ZnWF9fWCFUYGdlaTNpVWkhVWpfIVdY
Telefon: +49 75118970-0
Fax: +49 75118970-260
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vba-ravensburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Offener zweiphasiger Realisierungswettbewerb Neubau Polizeipräsidium und Polizeirevier Ravensburg
Offener zweiphasiger Realisierungswettbewerb nach § 3 RPW 2013 für den Neubau des Polizeipräsidiums Ravensburg und des Polizeireviers Ravensburg. Ziel ist die Bearbeitung der Gebäudeplanung unter Berücksichtigung der städtebaulichen Gesamtsituation. Im Zusammenhang mit der Polizeistrukturreform wurde ein neues Polizeipräsidium Ravensburg geschaffen und soll auf einem landeseigenen Grundstück in neu zu erstellenden Gebäude untergebracht werden. Gegenstand des Wettbewerbs sind Architektenleistungen nach Teil 3, Abschnitt 1 HOAI.
Hierfür ist eine Kostenvorgabe in Höhe von ca. 33,5 Mio. EUR (brutto), Kostengruppe 300 + 400 nach DIN276-1:2018-12 inklusive Sonderkosten vorgesehen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates am Tage der Bekanntmachung zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt(-in) berechtigt sind. Weitere Anforderungen siehe Auslobung Teil A, Ziffer 1.6.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Beurteilungskriterien sind im Auslobungstext in Teil A, Ziffer 1.10 aufgeführt.
Die Wettbewerbssumme ist nach § 7 (2) RPW ermittelt und beträgt 200 000 EUR inklusive Umsatzsteuer.
Die Aufteilung der Preise ist wie folgt vorgesehen:
— 1. Preis: 50 000 EUR,
— 2. Preis: 40 000 EUR,
— 3. Preis: 30 000 EUR,
— 4. Preis: 24 000 EUR,
— 5. Preis: 16 000 EUR.
— 4 Anerkennungen insgesamt: 40 000 EUR.
Die Umsatzsteuer ist in den genannten Beträgen enthalten. Dem Preisgericht bleibt bei einstimmigem Beschluss eine andere Aufteilung der Wettbewerbssumme vorbehalten.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der offene Planungswettbewerb wird als zweiphasiges Verfahren nach § 3 (4) RPW durchgeführt. Die 1. Phase steht allen teilnahmeberechtigten Bewerbern offen. Die hierfür erforderlichen Wettbewerbsleistungen beschränken sich auf grundsätzliche Lösungsansätze. Die Teilnehmer der 2. Phase (ca. 20 Teilnehmer) werden nach Beurteilung der Lösungsansätze durch das Preisgericht ausgewählt. Die Wettbewerbsunterlagen können ab dem 13.8.2020 von der Internetseite des Amtes Ravensburg, www.vba-ravensburg.de unter der Rubrik „Wettbewerbe/Verhandlungsverfahren“ heruntergeladen werden. Die weiteren Termine sind in der Auslobung in Teil A Nr.11 benannt. Im Anschluss an den Wettbewerb findet unter den Preisträgern ein Verfahren nach § 14 Absatz 4 Nummer 8 VgV statt. Die Eignungskriterien des Verfahrens sind in der Auslobung in Teil A, unter Ziffer 14, aufgeführt.
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist entsprechend § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift: Minneggstraße 1
Ort: Ravensburg
Postleitzahl: 88213
Land: Deutschland
E-Mail: MjEwZmVpamlqW2JiWyRXY2pobDZsWGwkWG1iJFpb
Telefon: +49 75118970-0
Internet-Adresse: www.vba-ravensburg.de