Deutschland-Wangen im Allgäu: Dienstleistungen von Architekturbüros
2020/S 218-536021
Wettbewerbsbekanntmachung
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Am Engelberg 33 b
Ort: Wangen im Allgäu
NUTS-Code: DE148 Ravensburg
Postleitzahl: 88239
Land: Deutschland
E-Mail: MTFsYHFmaHMtcmhmZj9kaGZkbWFkc3FoZGEsaGpvLWNk
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.rv.de/
Postanschrift: Obere Waldplätze 13
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Postleitzahl: 70569
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Kristine Cosic
E-Mail: MjE1XGNaZGVaX1YfVGBkWlQxVWNWZGAfVGBe
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.dreso.com/
Abschnitt II: Gegenstand
Realisierungswettbewerb Neubau 1. Bauabschnitt Landkreisverwaltung Ravensburg/Zentralisierung Landkreisverwaltung — Objektplanung | Ideentwettbewerb Schul- und Verwaltungsquartier Ravensburg
Der Landkreis Ravensburg lobt einen Ideen- und Realisierungswettbewerb aus, um so bestmögliche Ergebnisse für Städtebau und Hochbau für die geplante Zentralisierung der Landkreisverwaltung und Schulentwicklung 2020 bis 2040 zu erzielen. Im Vordergrund steht dabei, die städtebaulichen Konzepte und Ideen für eine zukunftsfähige Weiterentwicklung des Gebietes zu entwickeln.
Der Wettbewerbsgegenstand im Ideenteil ist die städtebauliche Planung des Plangebiets der Zentralisierung der Landkreisverwaltung (Standort Kreishaus II, Gartenstraße 107, Ravensburg) und die Neustrukturierung des Schulquartiers der gewerblichen und beruflichen Schulen Ravensburg (St.-MartinusStraße 77 bzw. Gartenstraße 128 in Ravensburg), das in Summe ca. 17 ha beträgt [Ideenteil]. Der Wettbewerbsgegenstand im Realisierungsteil ist die detaillierter Ausarbeitung der Umsetzung des 1. Bauabschnitts des Neubaus der Landkreisverwaltung [Realisierungsteil].
Der Realisierungsteil beinhaltet eine Erweiterung der Verwaltungsflächen auf dem Areal des Kreishauses II, Gartenstraße 107, in unmittelbarer Nachbarschaft zum bestehenden Haupthaus um ca. 12 000 m2BGF. Ziel ist künftig die Funktionsbereiche in Hinblick auf Arbeitsabläufe und Synergien optimal räumlich zu gliedern und zusammenzuführen. Dabei sind die Bestandsbauten auf dem Gelände, die nicht Bestandteil des Realisierungsteils sind, sinnvoll zu integrieren, sodass ein gesamtheitliches Konzept entsteht.
Nach erster Grobschätzung geht der Bauherr für den im Realisierungsteil geplanten Neubau für den 1. Bauabschnitt für die KG 300+400 von ca. 30 Mio. EUR netto (Anrechenbare Herstellkosten Objektplanung ca. 29,9 Mio. EUR netto) aus.
Der Auslober wird, soweit und sobald die Aufgabe realisiert wird, unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichts, einem der Preisträger des Realisierungsteils die für die Umsetzung des Wettbewerbsentwurfs für den Realisierungsteil notwendigen weiteren Planungsleistungen (stufenweise, mindestens Leistungsphasen 2 bis 5) nach HOAI übertragen, wobei nach der Leistungsphase 3 ein Beschluss zur Realisierung des Projekts im Kreistag gefasst werden muss. Für den Ideenteil besteht kein Auftragsversprechen.
Es wird darauf hingewiesen, dass kein Anspruch auf Realisierung besteht. Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen des Teilnehmers bis zur Höhe der Preissumme nicht erneut vergütet, wenn der Entwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt werden kann. Darüber hinaus behält sich der Auftraggeber vor die Bauleitung regional einzufordern.
Die Objektplanungsleistungen werden im europaweiten, dreistufigen Verhandlungsverfahren nach VgV ausgeschrieben:
— Stufe 1: Präqualifikationsverfahren mit Auswahl von 20 Teilnehmer für die Teilnahme an Stufe 2 und davon 7 vom Auslober gesetzten Büros,
— Stufe 2: Architektenwettbewerb mit 20 Teilnehmern nach RPW mit Idee- und Realisierungsteil,
— Stufe 3: Verhandlungsverfahren Realisierungsteil (voraussichtlich 5 Teilnehmer/Preisträger).
Die Auslobung wird den Teilnehmern der Stufe 2 des Verfahrens voraussichtlich im Februar 2021 zur Verfügung gestellt. Der Sieger des 3-stufigen Verfahrens wird am Ende der Stufe 3 festgestellt.
Der Bauherr beabsichtigt eine stufenweise Beauftragung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Kriterien Stufe 1 (Präqualifikation)
I Ausschlusskriterien:
— Fristgerechter Eingang des Teilnahmeantrages gem. § 57 Abs. 1 und 3 VgV,
— Vollständigkeit des Teilnahmeantrages,
— Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1, 2, 3 GWB vorliegen (Gründe im Zusammenhang mit einer strafrechtlichen Verurteilung), bzw. Nachweis der erfolgreichen Selbstreinigung nach § 125 GWB,
— Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 4 GWB (Gründe im Zusammenhang mit Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben), bzw. Nachweis nach § 123 Abs. 4 S. 2 GWB,
— Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 124 GWB (Gründe im Zusammenhang mit Insolvenz, Interessenskonflikten oder beruflichem Fehlverhalten), bzw. Nachweis der erfolgreichen Selbstreinigung nach §125 GWB,
— Eigenerklärung, dass keine für den Auftrag relevante Abhängigkeit von Ausführungs- und Lieferinteressen vorliegt gem. § 73 Abs. 3 VgV,
— Eigenerklärung, dass Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister vorhanden ist,
— Eigenerklärung, dass als Berufsqualifikation der Beruf des Architekten und Stadtplaners vorliegt gem. § 75 Abs. 1 VgV,
— Berufshaftpflichtversicherung, bzw. Bestätigung der Berufshaftpflichtversicherung für den Auftragsfall (Personenschäden mind. 2,0 Mio. EUR, sonstige Schäden 1,5 Mio. EUR) gem. § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV.
II Auswahlkriterien:
— Jährliches Mittel der Beschäftigten und Anzahl der Führungskräfte in den letzten 3 Geschäftsjahren gem. § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV (Mindestpunktzahl ab 6 Personen, Höchstpunktzahl ab 10 Personen); 20 %.
— Durchschnittlicher Gesamtjahresumsatz der letzten 3 Geschäftsjahren gem. § 45 Abs. 4 VgV (Mindestpunktzahl ab 300 000,00 EUR, Höchstpunktzahl ab 500 000,00 EUR); 20 %.
— Referenzliste Hochbau: Vorlage einer Referenzliste der geeignete Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungsaufträge gem. §§ 46 Abs. 3 Nr. 1, 75 Abs. 5 VgV; 40 %.
Die volle Punktzahl kann bei Einreichung von 2 Referenzen erreicht werden.
Eine Referenz ist geeignet/vergleichbar, wenn nachfolgend aufgeführte Mindestanforderungen erfüllt sind:
— Objektplanungsleistungen gem. § 34 HOAI, LPH 2 bis 8 vollständig erbracht;
— Mindesthonorarzone III oder höher;
— Projektfertigstellung/Inbetriebnahme innerhalb der letzten 10 Jahre (nach 1.1.2010).
Zusätzlich zu den Mindestanforderungen können zusätzliche Punkte erreicht werden für:
Angaben zur Höhe der anrechenbaren Herstellkosten gem. § 33 HOAI (Mindestpunktzahl ab einer Höhe der anrechenbaren Herstellkosten von 8 Mio. EUR netto, Höchstpunktzahl ab einer Höhe von 20 Mio. EUR netto);
Datum der Projektfertigstellung/Inbetriebnahme (Mindestpunktzahl bei einer Inbetriebnahme am oder nach 1.1.2011, Höchstpunktzahl bei einer Inbetriebnahme am oder nach 1.1.2017).
— Referenzliste Städtebau: Vorlage einer Referenzliste der geeignete Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungsaufträge gem. §§ 46 Abs. 3 Nr. 1, 75 Abs. 5 VgV; 20 %
Die volle Punktzahl kann bei Einreichung von 2 Referenzen erreicht werden.
Eine Referenz ist geeignet/vergleichbar, wenn nachfolgend aufgeführte Mindestanforderungen erfüllt sind:
Vergleichbares Referenzprojekt zur ausgeschriebenen städtebaulichen Planungsleistung;
Vollständige Erbringung der Leistung innerhalb der letzten 10 Jahre (nach 1.1.2010);
Realisierung oder Wettbewerbserfolg (Preis oder Anerkennung/Ankauf).
Zusätzlich zu den Mindestanforderungen können zusätzliche Punkte erreicht werden für:
Berücksichtigung von offiziellen Nachhaltigkeitskriterien (z. B. UN-SDGs, LEED, BREEAM oder regionale Stndards).
Teilnahmeberechtigt sind alle natürlichen Personen, die gemäß Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates als Berufsqualifikation den Beruf des Architekten und Stadtplaners führen dürfen. Landschaftsarchitekten sind gemeinsam mit Architekten und Stadtplanern teilnahmeberechtigt.
Ferner ist in Hinblick auf die Bedeutung der Freiraumplanung zwingend ein Landschaftsarchitekt beim Wettbewerbsverfahren einzubeziehen. Die Landschaftsarchitekten sind nach Nominierung der Teilnehmer nach Stufe 1 (Präqualifikationsverfahren) von diesen zu benennen.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Bewertungskriterien für die Stufe 2 (Architektenwettbewerb) und Stufe 3 (Verhandlungsverfahrens) werden bereits mit der Stufe 1 mitgeteilt.
Diese werden neben des Teilnahmeantrages für die Stufe 1 auf der Bieterplattform Tender24 zur Verfügung gestellt.
Die Wettbewerbssumme von in Summe 271 000,00 EUR netto inklusive Nebenkosten, zuzüglich der jeweils gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer setzt sich wie folgt zusammen:
I Ideenteil/Städtebaulicher Entwurf:
— 1. Preis: 40 800 EUR netto,
— 2. Preis: 25 500 EUR netto,
— 3. Preis: 15 300 EUR netto,
— Anerkennungen in Summe: 20 400 EUR netto.
II Realisierungsteil/Hochbau:
— 1. Preis: 42 250 EUR netto,
— 2. Preis: 33 800 EUR netto,
— 3. Preis: 25 350 EUR netto,
— 4. Preis: 20 280 EUR netto,
— 5. Preis: 13 420 EUR netto,
— Anerkennungen in Summe: 33 900 EUR netto.
Siehe IV.3.1).
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bietergemeinschaften/Eignungsleihe/Unterauftragsvergabe:
— Bietergemeinschaften geben eine gemeinsame Bewerbung ab. Geforderte Eigenerklärungen und/oder Nachweise sind für jedes Bietergemeinschaftsmitglied gesondert zu erklären und vorzulegen. Dazu sind die entsprechenden Seiten zu kopieren und kenntlich zu machen, von welchem Bietergemeinschaftsmitglied die/der Erklärung/Nachweis stammt. Ferner ist eine Bietergemeinschaftserklärung (Anlage 1 der Bewerbungsunterlagen) abzugeben, in der auch der Vertreter der Bietergemeinschaft mit postalischer und elektronischer Adresse zu benennen ist.
— Im Fall der Eignungsleihe oder beabsichtigter Unterauftragsvergabe sind geforderte Eigenerklärungen und/oder Nachweise von dem Eignungsverleiher/Unterauftragnehmer vorzulegen. Der AG behält sich vor, einen Nachweis der Verfügbarkeit im Auftragsfall vor Auftragserteilung zu fordern. Auf §§ 43, 47 VgV wird verwiesen.
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: MjEwbFtoXVdYW2FXY2NbaDZoZmEjWG1iJFpb
Telefon: +49 7219260
Fax: +49 7219263985
Internet-Adresse: http://www.rp.baden-wuerttemberg.de
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer, die unter VI.4.1 angegeben ist, gestellt werden, solange die Vergabestelle noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem die Vergabestelle die unterlegenen Bieter über die beabsichtige Zuschlagserteilung mit den nach § 134 GWB erforderlichen Angaben informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind (§§ 134, 135 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller die geltend gemachten Verstöße gegen Vergabevorschriften Bereits vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat bzw. wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gerügt hat. Ferner ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 GWB).