Deutschland-Reutlingen: Dienstleistungen von Architekturbüros
2020/S 222-544698
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Marktplatz 22
Ort: Reutlingen
NUTS-Code: DE141 Reutlingen
Postleitzahl: 72770
Land: Deutschland
E-Mail: MjE1aFZlZVNWaFZjU1YfZGVmZWVYUmNlMV9hZB5hXh9VVg==
Telefon: +49 7315099510
Fax: +49 7315099500
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Postanschrift: Hospitalstraße 12
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70174
Land: Deutschland
E-Mail: MjE2Z1VkZFJVZ1ViUlUeY2RlZGRXUWJkMF5gYx1gXR5UVQ==
Telefon: +49 1754353891
Fax: +49 7315099500
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Isolde-Kurz-Gymnasium – Neubau einer Mensa mit Kindertageseinrichtung
Anlass ist die Erweiterung des Isolde-Kurz-Gymnasium, welches nahe des Zentrums der Reutlinger Innenstadt liegt. Die Erweiterung umfasst den Neubau einer Mensa mit Integration eines 2-gruppigen Kinderhauses mit Ganztagesbetreuung.
In den Vergabeunterlagen aufgeführt
Anlass dieser Planungsaufgabe ist die Erweiterung des Isolde-Kurz-Gymnasium, welches nahe des Zentrums der Reutlinger Innenstadt liegt. Die Erweiterung umfasst den Neubau einer Mensa mit Integration eines 2-gruppigen Kinderhauses mit Ganztagesbetreuung. Da das bestehende Schulgebäude aus baulichen Gründen weder aufgestockt noch ergänzt werden kann, muss an anderer Stelle auf dem Gelände ein Ergänzungsbau / Neubau geschaffen werden. Im Jahr 2019 wurden im Rahmen einer Studie (siehe Anlage 02) diese Anforderungen auf ihre Machbarkeit hin überprüft. Diese Machbarkeitsstudie stellte die Basis für den Gemeinderatsbeschluss Anfang 2020. In der Studie von 2019 wurden verschiedene Varianten überprüft und ausgearbeitet. Der Gemeinderat hat sich für die Umsetzung der in der Machbarkeitsstudie benannten Variante 2 entschieden. Diese Variante stellt die Basis der Planungsaufgabe dar. Aus der Machbarkeitsstudie geht somit hervor, dass der Neubau der Mensa auf dem angrenzenden Grundstück zu den benachbarten Kindertagesstätten Planie 30+32 als auch des Horts in der Charlottenstraße 52 errichtet werden soll und die bestehenden Gebäudesubstanz entsprechend zu ersetzen. Die bestehenden Gebäude der Kindertageseinrichtung am Standort Charlottenstraße, stellte sich bei Prüfung als sanierungsbedürftig dar, da dieses Gebäude auch ursprünglich (1967) als Interimsgebäude errichtet wurde. Da es sich bei den umliegenden Gebäuden um historische Gebäude mit teilweise auch Denkmalschutz handelt, sollen diese Besonderheiten auch bei der zukünftigen Planungsaufgabe berücksichtigt werden. Das Leitbild Oststadt (siehe Anlage xx) ist hier entsprechend zu beachten. Der Neubau ist aktuell in seiner Nutzung in 3 Bereiche aufgegliedert. – 2-geschossige Mensa – 1-geschossige Verbindung – 3-geschossige KiTa-Gebäude Die Mensa soll ausschließlich der schulischen Nutzung zur Verfügung gestellt werden soll.
Referenzprojekt im Bereich eines vergleichbaren, öffentlichen Gebäudetyps mit hohem Besucherverkehr, wie z. B. Mensa, Kantine, Schulen, Erziehungseinrichtungen, Kindergärten, Rathäuser, Krankenhäuser, etc.: Baukosten: Baukosten (KG 300+400) >/=2 Mio. EUR brutto 3 Punkte Baukosten (KG 300+400) > 3 Mio. EUR brutto 5 Punkte Baukosten (KG 300+400) > 4 Mio. EUR brutto 10 Punkte Gebäudetyp: Mensa 15 Punkte Kindergarten / Kindertageseinrichtung 15 Punkte Schule 10 Punkte Erziehungseinrichtung Allgemein 5 Punkte Sonstiges 1 Punkt Maximal erreichbare Punktzahl pro Referenz: 25 Punkte Erfahrung mit öffentlichen Bauherren wäre wünschenswert Erfüllen mehr Bewerber/-innen gleichermaßen die Anforderungen gemäß den Eignungskriterien der öffentlichen Bekanntmachung und übersteigt die Bewerberzahl auch nach objektiver Auswahl entsprechend der benannten Auswahl- / Mindestkriterien die Höchstzahl von 5 Bewerbern/-innen, erfolgt die Auswahl unter den verbleibenden gleich geeigneten Bewerbern/-innen durch einen Losentscheid. Gewertet werden maximal 3 Referenzen. Darüber hinaus durch den Bieter eingereichte Referenzen werden nicht gewertet. Diese sind vom Bieter eindeutig zu benennen. Es werden nur Referenzen gewertet, welche die o. g. Mindestbedingungen erfüllen. In der Bewertung der Auswahlkriterien können maximal 75 Punkte erreicht werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Teilnahmeberechtigt sind Bieter und juristische Personen, welche berechtigt sind die Berufsbezeichnung „Architekt“ oder „Ingenieur“ zu führen oder über vergleichbare Befähigungen verfügen. Im Rahmen einer Bietergemeinschaft muss mindestens ein Mitglied den Nachweis der Befähigung erbringen.
Zugelassen ist, wer berechtigt ist, die Berufsbezeichnung „Architekt“ zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden. (vgl. §75 Abs. 1, 2 VgV). Juristische Personen sind teilnahmeberechtigt, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe eigenverantwortlichen Berufsangehörigen mit den vorgenannten Berufsqualifikationen bennen (vgl. §75 Abs. 3 VgV). Arbeitsgemeinschaftenjuristischer und natürlicher Personen sind teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Arbeitsgemeinschaftteilnahmeberechtigt ist.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: MTlnZmpramtcY2NcN2lnYiVZbmMlW1w=
Telefon: +49 7219268730
Fax: +49 7219263985
1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.