Deutschland-Rostock: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
2020/S 227-559348
Wettbewerbsbekanntmachung
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Warnowufer 65
Ort: Rostock
NUTS-Code: DE80K Landkreis Rostock
Postleitzahl: 18057
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Büro des Oberbürgermeisters Fachbereich BUGA
E-Mail: MjEzZWJVWGVnIWZnZVRoZmYzZWJmZ2JWXiFXWA==
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.rostock.de/
Postanschrift: Kajen 10
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20459
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Bereich Vergabe
E-Mail: MjE5Y1JfVE5PUi1RX1xgYRpQXFtgYllhG1FS
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.drost-consult.de
Abschnitt II: Gegenstand
Realisierungswettbewerb „Zentraler Bereich Stadthafen Rostock"
Im Sommer 2018 erhielt die Hanse- und Universitätsstadt Rostock den Zuschlag für die Durchführung der Bundesgartenschau 2025. Planerische Grundlage für diese Entscheidung waren die in einem Masterplan dargestellten komplexen Stadtentwicklungsmöglichkeiten für die erweiterte Innenstadt rund um die Unterwarnow.
Die grundlegende Idee des Masterplanes ist ein über 5 Kilometer langer Rundweg entlang des altstadtnahen Ufers der Unterwarnow. Entlang dieses Rundwegs sollen sich folgende Stadtbausteine und Freiräume positionieren:
— der neu gestaltete Stadthafen mit einer Plaza, einem Landesmuseum für Archäologie und einer Multifunktionshalle,
— eine Geh- und Radwegbrücke über die Warnow,
— Uferpromenaden auf der gegenüberliegenden Seite der Innenstadt,
— eine naturbelassene Niederung,
— ein neuer Stadtpark,
— ein urbanes Stadtquartier zum Wohnen und für experimentelle Nutzungen,
— eine weitere Geh- und Radwegbrücke zwischen Osthafen und Holzhalbinsel und
— der Lückenschluss wieder zum Stadthafen im Bereich Silohalbinsel, Kempowski-Ufer.
Gegenstand des hier ausgelobten Planungswettbewerbs ist die inhaltliche Qualifizierung und Neugestaltung des historischen Rostocker Stadthafens, der sich zwischen der Haedgehalbinsel mit dem Haedgehafen im Westen und der Silohalbinsel im Osten auf einer Länge von etwa 1,4 km erstreckt.
Während der zentrale und der östliche Bereich des Stadthafens (Teilbereich 1 — Zentraler Bereich, Christinenhafen, Schnickmannkai — ca. 5,8 ha; Teilbereich 2 — Promenade, Kempowski-Ufer, Warnow-Rundweg — ca. 2,9 ha) den freiraumplanerischen Realisierung steil des Wettbewerbs darstellen, bildet der westliche Bereich (Teilbereich 3 — Haedgehalbinsel, historischer Hafen — ca. 5,6 ha) den freiraumplanerischen Ideenteil.
Neben der freiraumplanerischen Qualifizierung der Teilbereiche 1 und 2 ist die Objektplanung der neuen Halle 625 als Multifunktionshalle Gegenstand des Realisierungswettbewerbs.
Realisierungswettbewerb „Zentraler Bereich Stadthafen Rostock".
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs werden maximal 12 Planungsteams, bestehend aus Landschaftsarchitekten/-innen und Architekten/-innen, als Teilnehmende für den Wettbewerb ausgewählt.
Für die Teilnahme am Teilnahmewettbewerb ist zwingend der vorgegebene Bewerbungsbogen zu verwenden. Dieser ist vollständig auszufüllen, in Textform zu unterschreiben und mit den geforderten Nachweisen fristgerecht über die bekanntgegebene Vergabeplattform einzureichen.
Fragen während der Bewerbungsphase sind schriftlich über die Kommunikationsfunktion der bekanntgegebenen Vergabeplattform einzureichen. Die während der Bewerbungsphase eingegangenen Fragen und deren Beantwortung werden in anonymisierter Form auf der bekanntgegebenen Vergabeplattform veröffentlicht. Ein Versand der Fragen und Antworten während der Bewerbungsphase per E-Mail oder Post erfolgt nicht. Die Bewerber sind verpflichtet, sich auf der bekanntgegebenen Vergabeplattform über eingegangene Bewerberfragen und deren Beantwortung zu informieren.
Anforderungen an die Bewerber
Die in den Dokumenten „Bewerbungsbogen", „Auswahlbogen" und "Verfahrenshinweise" aufgeführten Formalen Kriterien sind zwingend zu erfüllen. Darüber hinaus sind folgende Mindestanforderungen zu erfüllen:
Leistungsbereich Freianlagen gem. §§ 38 HOAI,
— Eigenerklärung zum Abschluss einer gemeinsamen Haftpflichtversicherung bei einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherer für die Planungsleistungen der Freianlagen und der Objektplanung liegt vor.
— Eigenerklärung über einen Jahresumsatz von mind. 1,0 Mio. EUR (netto) im Durchschnitt der letzten 3 zusammenhängenden abgeschlossenen Geschäftsjahre.
— Eigenerklärung, dass im Durchschnitt der letzten 3 Geschäftsjahre mind. 10 fest angestellte Landschaftsarchitekten bzw. Absolventen der Fachrichtung Landschaftsarchitektur (mind. FH, Vollzeitkräfte) beschäftigt gewesen sind.
— Nachweis der Erlaubnis zur Berufsausübung der/des für die Erbringung der Leistung Verantwortlichen Landschaftsarchitekten/-in gem. § 75 (1) VgV (Kammereintrag).
— Eigenerklärung über die Erfahrung mit öffentlichen Auftraggebern oder öffentlich geförderte Maßnahmen.
Leistungsbereich Objektplanung gem. §§ 33 HOAI
— Eigenerklärung zum Abschluss einer gemeinsamen Haftpflichtversicherung bei einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherer für die Planungsleistungen der Freianlagen und der Objektplanung liegt vor.
— Eigenerklärung über einen Jahresumsatz von mind. 600 000 EUR (netto) im Durchschnitt der letzten 3 zusammenhängenden abgeschlossenen Geschäftsjahre.
— Eigenerklärung, dass im Durchschnitt der letzten 3 Geschäftsjahre mind. 6 fest angestellte Architekten bzw. Absolventen der Fachrichtung Architektur (mind. FH, Vollzeitkräfte) beschäftigt gewesen sind.
— Nachweis der Erlaubnis zur Berufsausübung der/des für die Erbringung der Leistung Verantwortlichen Architekten/-in gem. § 75 (1) VgV (Kammereintrag).
— Eigenerklärung über die Erfahrung mit öffentlichen Auftraggebern oder öffentlich geförderte Maßnahmen.
Die Nichterfüllung der formalen Kriterien und/oder Mindestanforderungen führt zum Ausschluss aus dem Verfahren. Auf die Möglichkeit, Bietergemeinschaften zu bilden oder Unterauftragnehmer zu benennen, um die genannten Anforderungen zu erfüllen, wird explizit hingewiesen.
Auswahl der Bewerber
Die Auswahl erfolgt anhand der für die Leistungsbereiche Freianlagen und Objektplanung einzureichenden Referenzprojekte.
Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zugrunde gelegten Kriterien zu hoch, wird die Ausloberin gem. § 75 (6) VgV ein Losverfahren unter den gleichwertigen Bewerbern durchführen.
Detaillierte Angaben zur Auswahl der Büros sind den Dokumenten „Verfahrenshinweise" und „Auswahlbogen" zu entnehmen und zwingend zu berücksichtigen.
Als Berufsqualifikation werden gem. § 75 (1) VgV der Beruf Architekt/-in für die Leistungen gem. §§ 33 HOAI und der Beruf Landschaftsarchitekt/-in für die Leistungen gem. §§ 38 HOAI gefordert. Als Nachweis ist jeweils ein Kammereintrag als Architekt/-in gem. § 75 (1) VgV bzw. als Landschaftsarchitekt gem. § 75 (1) VgV einzureichen. Juristische Personen sind zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe verantwortliche Berufsangehörige gemäß vorangegangenem Satz benennen.
Den teilnehmenden Planungsteams wird empfohlen, sich bei der Bearbeitung der Wettbewerbsaufgabe von einer Stadtplanerin/einem Stadtplaner und einer Verkehrsplanerin/einem Verkehrsplaner beraten zu lassen.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Beurteilung erfolgt nach den Kriterien
Funktionales und gestalterisches Gesamtkonzept;
Freiraumplanerisches Konzept;
Hochbauliches Konzept Halle 625
Eine detaillierte Aufstellung der Unterkriterien wird im Verfahrensteil der Auslobung bekannt gegeben. Die dargestellte Reihenfolge der Aspekte ist nicht als Wertung oder Gewichtung zu betrachten.
Die Ausloberin stellt eine Wettbewerbssumme von insgesamt 360 000 EUR (netto) bereit. Von der Gesamtsumme sollen 180 000 EUR (netto) für 3 Preise zur Verfügung gestellt werden:
1. Preis: 90 000 EUR (netto),
2. Preis: 54 000 EUR (netto),
3. Preis: 36 000 EUR (netto).
Es ist beabsichtigt, einen Teil der Gesamtwettbewerbssumme (180 000 EUR) in Form von Aufwandsentschädigungen auszuschütten und zu gleichen Teilen an die Teilnehmenden des Wettbewerbs für die Erfüllung der in der Auslobung definierten Leistungen zu verteilen.
Das Preisgericht ist berechtigt, durch einstimmigen Beschluss eine andere Aufteilung der Wettbewerbssumme vorzunehmen.
Die Ausloberin strebt ausdrücklich an, den Gesamtentwurf eines Planungsteams umzusetzen (bestehend aus Freiraumplanung und Objektplanung der Halle 625).
Sollte das Preisgericht jedoch zu dem Schluss kommen, dass keiner der eingereichten Gesamtentwürfe in der ihm zugrundeliegenden Kombination der einzelnen Planungsbestandteile (Freianlagen/Hochbau) zur Ausführung zu empfehlen ist, so kann es auch eine Kombination von Planungsbestandteilen unterschiedlicher Entwürfe zur weiteren Bearbeitung bzw. Ausführung empfehlen. In diesem Fall sollen jeweils 3 Preise für die Leistungsbereiche Freianlagen und Objektplanung sowie für den freiraumplanerischen Ideenteil vergeben werden:
Weitere Angaben siehe Verfahrenshinweise.
Die Wettbewerbssumme von 360 000 EUR (netto) wird anteilig als Aufwandsentschädigung (180 000 EUR) zu gleichen Teilen an die teilnehmenden Planungsteams für die Erbringung der in der Auslobung definierten Leistungen ausgezahlt (bei fristgerechter Einreichung einer prüfungsfähigen Wettbewerbsarbeit und vollständiger Erbringung der geforderten Wettbewerbsleistungen).
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Wettbewerbsausschuss der Architektenkammer Mecklenburg-Vorpommern hat Kenntnis vom Inhalt der Auslobung erhalten und beratend mitgewirkt. Die Auslobung wurde dort unter der Nummer 02/2020 registriert.
Gemäß § 70 (3) VgV gibt die Ausloberin das Ergebnis des Wettbewerbs innerhalb von 30 Tagen nach Abschluss des Wettbewerbs im EU-Amtsblatt bekannt.
Das Preisgericht gibt eine schriftliche Empfehlung zur weiteren Entwicklung und Bearbeitung der Aufgabe gemäß § 6 (2) RPW 2013.
Das Preisgericht wird vorzugsweise empfehlen, den Gesamtentwurf eines Planungsteams weiter zu bearbeiten bzw. zu realisieren (Variante 1).
Sollte das Preisgericht zu dem Schluss kommen, dass keiner der eingereichten Gesamtentwürfe zur weiteren Bearbeitung bzw. Ausführung zu empfehlen ist, so kann es auch eine Kombination von Planungsbestandteilen (Freiraumplanung/Objektplanung) unterschiedlicher Entwürfe zur weiteren Bearbeitung bzw. Ausführung empfehlen (Variante 2).
Entsprechend der Empfehlung des Preisgerichts wird das Verhandlungsverfahren wie folgt durchgeführt:
Variante 1:
Das Preisgericht empfiehlt einen Gesamtentwurfs für die weitere Bearbeitung. In diesem Fall führt die Ausloberin zunächst nur Verhandlungen mit dem Wettbewerbssieger (1. Preis). Verhandlungen mit den weiteren Preisträgern finden nur statt, falls die Verhandlungen mit dem Wettbewerbssieger zu keinem Ergebnis geführt haben. In diesem Fall erfolgt der Zuschlag auf das nach den folgenden Kriterien bestplatzierte Angebot:
1. Wettbewerbsergebnis 50 %,
2. Fachlicher Wert 15 %,
3. Qualität 20 %,
4. Honorarangebot 15 %.
Variante 2:
Das Preisgericht empfiehlt eine konkrete Kombination von Planungsbestandteilen verschiedener Entwürfe für die weitere Bearbeitung. In diesem Fall werden Verhandlungen mit den konkret von der Empfehlung betroffenen Büros über ihren jeweiligen Leistungsanteil geführt. Die Verhandlungen sind zunächst auf genau die vom Preisgericht empfohlene Kombination beschränkt. Verhandlungsziel ist der Abschluss von jeweils getrennten Verträgen mit jeweils getrennten Auftraggebern und Auftragnehmern. Kommt in den Verhandlungen keine Gesamteinigung zustande, so führt die Ausloberin für beide Leistungsbereiche ein reguläres Verhandlungsverfahren mit allen Preisträgern nach den Regelungen der VgV durch. In diesem Fall erfolgt der Zuschlag auf das nach den folgenden Kriterien bestplatzierte Angebot:
1. Wettbewerbsergebnis 50 %,
2. Fachlicher Wert 15 %,
3. Qualität 20 %,
4. Honorarangebot 15 %.
Nähere Informationen zum Verhandlungsverfahren und zu den Zuschlagskriterien sind den Dokumenten „Zuschlagsmatrix" und „Verfahrenshinweise" zu entnehmen und zwingend zu berücksichtigen.
Die Ausloberin sagt entsprechend § 8 (2) RPW 2013 zu, dass ein Planungsauftrag erteilt wird — entweder für den Gesamtentwurf eines Preisträgers/Planungsteams oder für die vom Preisgericht ausdrücklich empfohlene Kombination von Planungsbestandteilen unterschiedlicher Entwürfe. Diese Zusage erstreckt sich auf die Leistungsbereiche Freianlagen gem. §§ 38 HOAI und Objektplanung gem. §§ 33 HOAI und umfasst jeweils mindestens die Leistungsphasen 2 bis 4 sowie Teile der Leistungsphase 5 (voraussichtlich Leitdetails). Die Beauftragung weiterer Leistungsphasen bleibt vorbehalten.
Die Beauftragung erfolgt, sofern das Projekt umgesetzt wird und soweit kein wichtiger Grund einer Beauftragung entgegensteht. Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Sollte eine Fremdvergabe der darüberhinausgehenden Leistungsphasen erfolgen, ist beabsichtigt, die künstlerische Oberleitung bei den jeweiligen Entwurfsverfassern zu belassen.
Abgabe der Wettbewerbsarbeiten:
Da zu erwarten ist, dass die einzelnen Wettbewerbsarbeiten in Ihrer Datenmenge extrem groß sein werden, ist eine digitale Abgabe der Wettbewerbsarbeiten über das Vergabeportal aus technischen Gründen nicht möglich.
Unter Berufung auf den § 53 Abs.2 VgV weicht der Auftraggeber aus den vorgenannten Gründen von einer elektronischen Einreichung der Wettbewerbspläne ab.
Die Wettbewerbspläne sind jeweils bis zu dem in der Auslobung benannten Einreichtermin bei der D&K drost consult GmbH einzureichen. Der Poststempel der Einreichung zählt nicht als Einreichtermin. Die Wettbewerbsarbeiten müssen bis zu dem genannten Termin bei D&K drost consult GmbH vorliegen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9VDG84
Postanschrift: Johannes-Stelling-Straße 14
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: MjE0aFdkWVNUV11TX19XZDJpXyBfaB9kV1lbV2RnYFkgVlc=
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 - 4 GWB unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.