Deutschland-Potsdam: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
2020/S 232-572668
Wettbewerbsbekanntmachung
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Allee nach Sanssouci 6
Ort: Potsdam
NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 14471
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Vergabestelle
E-Mail: MjEwbFtoXVdYW2lqW2JiWzZpZmldJFpb
Fax: +49 3319694-373
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.spsg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Schloss Charlottenburg – Neubau Besucherzentrum und Umbau Besucherempfang – Nichtoffener Wettbewerb gem. RPW 2013 für 20 Teilnehmer mit vorgeschaltetem Bewerberverfahren
Nichtoffener, anonymer, einphasiger Realisierungswettbewerb nach RPW 2013 mit vorgeschaltetem Bewerbungsverfahren (Teilnahmewettbewerb) für Architekten/innen.
Gegenstand des Wettbewerbes ist der Neubau eines Besucher- und Informationszentrums und der Umbau in Teilen des Erdgeschosses des östlichen Ehrenhofflügels (ehemaliger Küchenflügel) zum zentralen Besucherempfang für das Schloss Charlottenburg in Berlin am Spandauer Damm 10-22 in 14059 Berlin, Ortsteil Charlottenburg.
Das Schloss Charlottenburg, eine ehemalige Sommerresidenz der Hohenzollern, wurde von 1695 bis 1791 in mehreren Abschnitten errichtet und bildet mit dem Alten Schloss und dem Neuen Flügel die größte und bedeutendste Schlossanlage der einstigen brandenburgischen Kurfürsten, preußischen Könige und deutschen Kaiser in Berlin. Neben der Einführung in die Dynastie der Hohenzollern bietet das Schloss Charlottenburg originalgetreu eingerichtete Räume und Säle, beeindruckende Zimmerfluchten und hochkarätige Kunstsammlungen mit herausragenden Meisterwerken.
Mit der Errichtung des Besucherzentrums am Standort des Schlosses Charlottenburg soll der Besucherservice grundlegend verbessert und dem heutigen Standard angepasst werden. Der Neubau soll die gestiegenen Serviceerwartungen der Besucher erfüllen und elementare Servicefunktionen beinhalten. Zudem soll sich durch den Neubau die Sichtbarkeit des musealen Angebots für den Museumsstandort Berlin Charlottenburg wesentlich verbessern. Der Neubau muss sich harmonisch und in einer dialogischen Architektursprache in die Umgebung des Garten- und Denkmalensembles Schloss Charlottenburg einfügen.
Einhergehend mit dem Neubau des Besucherzentrums soll eine Umgestaltung der Eingangssituation des Schlosses durch substanzschonende Umbaumaßnahmen im Erdgeschossbereich des östlichen Ehrenhofflügels (ehemaliger Küchenflügel) erfolgen, welche die Vorgaben des denkmalpflegerischen Bindungsplans respektieren. Die derzeitige unbefriedigende Situation mit mehreren Zugängen, über die die unterschiedlichen Ausstellungbereiche des Schlosses erreicht werden können, soll durch die Einrichtung eines zentralen Besucherempfangs im östlichen Ehrenhofflügel (ehemaligen Küchenflügel) gelöst werden. Darüber hinaus sollen nach dem Umbau ergänzende, für einen reibungslosen Betriebsablauf unabdingbare Servicefunktionen im neuen zentralen Besucherempfang zur Verfügung stehen.
Der Neubau des Besucherzentrums und der Umbau des östlichen Ehrenhofflügels (ehemaliger Küchenflügel) zum zentralen Besucherempfang sind funktionell aufeinander abzustimmen, sodass eine optimale Besucherlenkung hergestellt wird.
Das Raumprogramm des Neubaus des Besucherzentrums umfasst neben dem Foyer/ Empfangsbereich und der Information einen Museumsshop, den Ticketerwerb, Schließfächer, ein Bistro sowie erforderliche Nebenräume mit einer Nutzungsfläche von ca. 700 qm. Das Raumprogramm des zentralen Besucherempfangs umfasst eine Nutzungsfläche von ca. 200 qm und beinhaltet neben einem weiteren Angebot des Museumsshops mit Ausgabe von Audioguides, Schließfächer, ein minimales Caféangebot sowie erforderliche Nebenräume.
Für die Baumaßnahmen sind Bauwerkskosten in den Kostengruppen 300-400 von ca. 5,85 Mio. Euro (brutto) vorgesehen. Die Eröffnung des zentralen Besucherempfangs und des Neubaus des Besucherzentrums ist für 2027 geplant.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zugelassen sind Architekt/innen.
Mehrfachbewerbungen sind unzulässig. Eine Mehrfachbewerbung ist auch eine Bewerbung unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros.
1. Eignungskriterien formal (Eigenerklärungen/Auflagen):
Vollständig vom bevollmächtigten Vertreter ausgefüllter Teilnahmeantrag mit:
— Eigenerklärungen zur Unabhängigkeit bzw. Verknüpfungen zu anderen Unternehmen / zur Beruflichen Befähigung (s. Bekanntmachung Ziff. III.2.1) / über den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung gem. VgV,
— sofern zutreffend: Vorlage eines Auszugs aus dem Handelsregister oder einem vergleichbaren Register des Heimatlandes des Bewerbers (Kopie) sowie Eigenerklärung (Teilnahmeantrag Punkt 6) des Bewerbers, dass der Auszug den aktuellen Eintragungsstand wiedergibt,
— Eigenerklärung (Formular 4.1 EU) des Bewerbers/der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft (BG), dass keine Ausschlussgründe gemäß Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 123 und § 124 vorliegen,
— im Fall einer BG zusätzlich: Vorlage einer von allen Mitgliedern unterzeichneten Bewerbergemeinschaftserklärung (Formular 4.2 EU),
— Nachweis Kammereintragung,
— Beruft sich der Bewerber/ die BG zur Begründung seiner/ihrer Eignung auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (Nachunternehmer), sind die betreffenden Nachunternehmer zu benennen (Teilnahmeantrag Punkt 1), die „Erklärung Unteraufträge/Eignungsanleihe“ (Formular 4.3 EU) und die Verpflichtungserklärungen der betreffenden Nachunternehmer nach § 47 (1) VgV (Formular 4.4 EU) sowie Erklärungen gemäß §§ 123 und 124 GWB über das Nichtzutreffen möglicher Ausschlussgründe (Formular 4.1 EU) für die betreffenden Nachunternehmer vorzulegen. Anderenfalls sind die unter dieser Ziffer geforderten Erklärungen und Nachweise für Nachunternehmer erst auf Verlangen des Auftraggebers vorzulegen.
2.1 Mindestkriterien an den Bewerber / die Bewerbergemeinschaft:
Nettojahresumsatz Objektplanung i. S. HOAI § 34 im Durchschnitt der letzten 3 Jahre (2017/2018/2019): größer/gleich 0,25 Mio. EUR netto pro Jahr *
Vollzeitäquivalent der Beschäftigten (Architekten bzw. Ingenieure) im Durchschnitt der letzten 3 Jahre (2017/2018/2019) im Leistungsbild Objektplanung i. S. HOAI § 34: größer/gleich 4 pro Jahr *
* Im Falle einer BG sind Umsatz- bzw. Mitarbeitendenzahlen der Mitglieder der BG zu addieren.
2.2 Mindestkriterien an Referenzprojekte:
a. Genau 2 Referenzprojekte mit Zuordnung Neubau/Erweiterungsbau i. S. HOAI § 2, bei denen mind. LPH 2-5 i. S. HOAI § 34 durch den Bewerber durchgehend erbracht wurden und der Abschluss LPH 5 i. S. HOAI § 34 innerhalb der letzten 7 Jahre (11/2013-10/2020) erfolgte, mit Bauwerkskosten (KG 300-400 nach DIN 276) größer/gleich 1,0 Mio. EUR netto.
Mit den vorgenannten Referenzprojekten sind folgende weitere Mindestanforderungen zu erfüllen:
— mind. 1 Referenzprojekt, dass im Zeitraum 11/2013-10/2020 realisiert wurde (Abschluss LPH 8 i. S. HOAI § 34 [mind. Übergabe an Nutzer/Betreiber]),
— mind. 1 Referenzprojekt unter dem Aspekt Bauen in sensibler Umgebung (Denkmalschutzbelange),
— mind. 1 Referenzprojekt mit Honorarzone größer/gleich III i. S. HOAI § 35,
— mind. 1 Referenzprojekt als öffentlicher Auftrag i. S. GWB § 103 **
b. Genau 1 Referenzprojekt mit Status Baudenkmal mit Fertigstellung LPH 8 i. S. HOAI § 34 (mind. Übergabe an Nutzer/Betreiber) im Zeitraum 11/2013-10/2020, bei dem LPH 2-8 i. S. HOAI § 34 durch den Bewerber durchgehend erbracht wurden, mit Bauwerkskosten (KG 300-400 nach DIN 276) größer/gleich 0,5 Mio. EUR netto.
** s. Hinweis unter Ziff. VI.3), Pkt. (1)
Hinweis zu Referenzen: Mehrfachnennungen von Referenzen in den Kategorien 4.1, 4.2 und 4.3 sind zulässig, müssen aber in jeder Kategorie, in der sie berücksichtigt werden sollen, vom Bewerber gesondert eingetragen werden. Es werden ausschließlich Referenzen berücksichtigt, die in der jeweiligen Kategorie vom Bieter angegeben sind.
Mitarbeiterreferenzen sind nur zugelassen, wenn für die Bearbeitung der/des Referenzprojekte/s maßgebliche, in verantwortlicher Position zuständige Personen nunmehr Mitarbeiter/Inhaber des sich bewerbenden Unternehmens sind. Darüber hinaus ist im Auftragsfall sicherzustellen, dass diese Person/en den Auftrag auch maßgeblich bearbeiten.
Alle Nachweise erfolgen durch Ausfüllen des Bewerbungsbogens mit geforderten Angaben.
Im Falle einer Bewerbung als BG müssen die Referenzprojekte nicht von jedem Mitglied sondern von der BG insgesamt vorgewiesen werden.
Sind die formalen Anforderungen, die Vollständigkeit, die Eignungs- und Mindestkriterien erfüllt, werden die im Teilnahmeantrag unter 4.1 oder 4.2 (Neubau) und 4.3 (Denkmal) genannten Referenzen in Bezug auf die Qualität anhand der nachfolgenden Kategorien gewertet:
— architektonische / innenräumliche Qualität des Gestaltungskonzepts (einfache Wertung),
— funktionsangemessene Konstruktion und Materialen (einfache Wertung).
Vergeben werden pro Kriterium:
— 0 Punkte: Keine Referenzdarstellung eingereicht,
— 1 Punkt: Kriterium nur teilweise entsprochen,
— 2 Punkte: Kriterium überwiegend entsprochen,
— 3 Punkte: Kriterium in weiten Teilen entsprochen,
— 4 Punkte: Kriterium voll entsprochen.
Die Auswahl erfolgt durch ein vom Auslober berufenes Beratungsgremium bestehend aus 3 Vertretern des Auslobers bzw. der Verwaltung und 2 freischaffenden Architekten/innen. Die Punktzahlen der beiden Kategorien werden addiert und ergeben die Gesamtpunktzahl. Die max. erreichbare Punktzahl einer Bewerbung beträgt 40 Punkte.
Nur bildlich dargestellte Inhalte werden bewertet, textliche Erläuterungen werden nicht berücksichtigt.
Ausgewählt werden 20 Bewerbungen mit den höchsten Punktzahlen. Der Auftraggeber behält sich vor, bei gleicher Punktzahl zu losen.
Die Bewerber/innen werden über das Ergebnis der Auswahl über die Vergabeplattform (Vergabemarktplatz Brandenburg) benachrichtigt. Die ausgewählten Teilnehmer/innen haben ihre Teilnahme innerhalb einer Woche schriftlich zu bestätigen.
Teilnahmeberechtigt sind Architekten/innen und bauvorlageberechtigte Ingenieure/innen gemäß VgV § 75 (1+3) in Verbindung mit VgV § 44.
Eine Eigenerklärung zur beruflichen Befähigung ist erforderlich, siehe Teilnahmeantrag.
Abschnitt IV: Verfahren
Städtebau
— Stadträumliche und Freiräumliche Einbindung,
— Positionierung des neuen Baukörpers,
— Erschließung / Eingänge,
— Umgang mit dem Denkmalensemble (garten- und baudenkmalpflegerische Belange).
Architektonische Gestaltung
— Baukörpergestaltung, Ablesbarkeit,
— Fassadengestaltung,
— Architektonische Qualität der Innenräume,
— Konstruktion/Material,
— Aufenthaltsqualitäten,
— Umgang mit der vorhandenen Bausubstanz (baudenkmalpflegerische Belange).
Funktionen
— Erschließung (außen und innen),
— Funktionale Zuordnung / Orientierung,
— Raumzuschnitte, Belichtung, Belüftung,
— Orientierung zu den Außenräumen,
— Nutzungsflexibilität,
— Barrierefreiheit.
Realisierbarkeit
— Programmerfüllung,
— Nachhaltigkeit und Energieeffizienz,
— Wirtschaftlichkeit von Bau und Betrieb,
— Einhaltung des Kostenrahmens,
— Genehmigungsfähigkeit (Planungsrecht, Denkmalrecht).
Die Reihenfolge der Kriterien stellt keine Rangfolge und Gewichtung dar. Das Preisgericht behält sich vor, die Kriterien zu ändern.
Die Wettbewerbssumme (RPW 2013 § 7 (2)) ist auf der Basis des § 35 ermittelt worden. Für Preise und Anerkennungen stehen insgesamt 56 000,00 EUR zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer zur Verfügung. Es ist beabsichtigt, Preise und Anerkennungen wie folgt zu vergeben:
1. Preis: 22 400 EUR;
2. Preis: 14 000 EUR;
3. Preis: 8 400 EUR;
4. 2 Anerkennungen à 5 600 EUR.
Die Preise und Anerkennungen werden nach Entscheidung des Preisgerichts zugeteilt. Eine Änderung von Anzahl und Höhe der Preise und Anerkennungen unter Ausschöpfung der gesamten Summe ist bei einstimmigem Beschluss des Preisgerichtes gem. RPW 2013 § 7 (2) möglich.
Für die Bewerber besteht kein Anspruch auf Rücksendung ihrer Bewerbungsunterlagen und auch kein Anspruch auf Kostenerstattung und Aufwandsentschädigung jeglicher Art.
Die Preissummen werden im Anschluss an die Entscheidung des Preisgerichts unter Ausschluss des Rechtsweges gegen Ausstellung einer Rechnung zugeteilt. Die mit Preisen ausgezeichneten Arbeiten gehen in das Eigentum des Auslobers über. Das Recht der Veröffentlichung der Entwürfe verbleibt bei den Verfassern. Der Auslober hat jedoch das Recht der Erstveröffentlichung und ist darüber hinaus berechtigt, die eingereichten Wettbewerbsarbeiten ohne weitere Vergütung zu dokumentieren, auszustellen und (auch über Dritte) zu veröffentlichen.
Für Beschädigungen oder Verlust der eingegangenen Arbeiten haftet der Auslober nur im Falle eines nachweisbar grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verhaltens.
Ein Bearbeitungshonorar ist im Rahmen des Wettbewerbes nicht vorgesehen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Hinweise zu Ziff. III.1.10)
** Verpflichtung zur Anwendung spezifischer Regelungen und Verfahren der öffentlichen Hand [Verfahrensabläufe gem. RLBau/RBBau/ABau u.ä. o.vgl.], Verpflichtung zur Anwendung öffentlicher Vergabevorschriften;
2. Vorgaben und technische Hinweise für den Upload der Bilddateien
Zur Beurteilung der Gestaltqualität sind für die Referenzen 4.1 oder 4.2 und 4.3 jeweils ein Referenzblatt im JPG-Format hochzuladen (Querformat, max. Auflösung 2560 x 1600 Pixel 1024 Pixel breit, 768 Pixel hoch, Auflösung 72 DPI, Dateigröße max. 2 MB). Auf den Referenzblättern muss jeweils der Büroname oben rechts im Bild gut lesbar zu finden sein. Die Bilddatei ist der jeweiligen Referenz eindeutig zuzuordnen und mit dem entsprechenden Projekttiteln und einer dazugehörigen Nummer (z. B. 4.1) zu beschriften. Die Referenzblätter werden dem Auswahlgremium als Bildschirmpräsentation vorgeführt. Es ist darauf zu achten, dass im Dateinamen die Dateinamenserweiterung „JPG“ enthalten ist, da ansonsten die Dateien nicht angenommen werden.
3. Bei den Formblättern handelt es sich um interaktive PDF-Dateien zum maschinellen Ausfüllen, die im Internet (s. Ziff. I.3) heruntergeladen werden können. Die Formblätter sind – in deutscher Sprache gut lesbar – vollständig auszufüllen. Eine Unterschrift auf den einzureichenden Unterlagen ist bei elektronischer Bewerbung nicht erforderlich, der Name des Erklärenden/der bevollmächtigten Person ist jedoch zwingend anzugeben. Die Bewerbungsunterlagen sind elektronisch unter Nutzung des sog. Bietertools auf der Vergabeplattform (s. Ziff. I.3) bis zu der in Ziff. IV.2.2 genannten Frist einzureichen, ansonsten wird der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zwingend ausgeschlossen.
Soweit die Bewerbung die geforderten Erklärungen und Anlagen nicht enthält, sind nur diese auf Anforderung innerhalb einer hierfür benannten Frist nachzureichen. Werden die nachgeforderten Unterlagen nicht innerhalb dieser Frist vorgelegt, führt dies zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren.
4. Sofern der Bewerber eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung einreichen möchte, muss er sicherstellen, dass die EEE sämtliche zuvor genannten Angaben/Erklärungen/Nachweise enthält. Die EEE muss nicht verwendet werden, wenn der Teilnahmeantrag inkl. Anlagen vollständig ausgefüllt eingereicht wird.
5. Rückfragen im Zusammenhang mit dem Bewerberverfahren können nur über folgenden Link gestellt werden: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/public/company/project/CXP9YRXR62L
Rückfragen müssen bis spätestens Freitag, den 18. Dezember 2020, 10.00 Uhr gestellt werden.
Zur Gewährung des gleichen Informationsstandes aller Bewerber/innen werden die anonymisierten Rückfragen, sobald sie beantwortet sind, laufend veröffentlicht unter: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/public/company/project/CXP9YRXR62L
6. Termine Wettbewerb:
— Ausgabe der Auslobungsunterlagen: 1.2.2021,
— Rückfragenkolloquium: 19.2.2021,
— Abgabe Pläne: 4.5.2021,
— Abgabe Modell: 11.5.2021,
— Preisgericht: 15.6.2021.
Der Wettbewerbsausschuss der Berliner Architektenkammer ist bei der Vorbereitung und Durchführung des Wettbewerbs beratend tätig. Der Wettbewerb wird bei der Architektenkammer Berlin unter der Registrier-Nr. AKB-2020-22 geführt.
7. Weitere Beauftragung im Anschluss an den Wettbewerb:
Das Preisgericht gibt eine schriftliche Empfehlung für die weitere Bearbeitung der Wettbewerbsaufgabe ab.
Bei der Realisierung der Baumaßnahme ist beabsichtigt, unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichts einen der Preisträger, in der Regel den Gewinner, mindestens die Leistungsphasen 2 (Vervollständigung) bis 4 nach HOAI 2013 § 34 zu übertragen, sofern kein wichtiger Grund einer Beauftragung entgegensteht, insbesondere soweit und sobald die dem Wettbewerb zugrundeliegende Aufgabe realisiert werden soll (RPW 2013 § 8 Absatz 2). Voraussetzung ist, dass die Ausführung der ausgewählten Arbeit im Kostenrahmen möglich ist.
Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen des Wettbewerbsteilnehmers bis zur Höhe des zuerkannten Preises einschließlich des Bearbeitungshonorars nicht erneut vergütet, wenn der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird (RPW 2013 § 8 Absatz 2).
Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Die Beauftragung der jeweils nächsten Stufe kann nur beim Vorliegen der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen erfolgen. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung der Leistungsphasen 5-9 besteht nicht.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YRXR62L
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: +49 331866-1719
Fax: +49 331866-1652
Internet-Adresse: http://www.mwe.brandenburg.de
Gemäß § 160 (3) GWB ist ein Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Gemäß § 135 (2) GWB kann eine Unwirksamkeit eines Vertrages nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift: Allee nach Sanssouci 6
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14471
Land: Deutschland
E-Mail: MTltXGleWFlcamtcY2NcN2pnal4lW1w=
Fax: +49 3319694-373
Internet-Adresse: www.spsg.de