Deutschland-Senden: Stadtplanung
2020/S 235-580344
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Hauptstraße 34
Ort: Senden
NUTS-Code: DE279 Neu-Ulm
Postleitzahl: 89250
Land: Deutschland
E-Mail: MThlWWpwJmJnXWpmOGtsWVxsJWtdZlxdZiZcXQ==
Telefon: +49 73079451100
Fax: +49 7307945191100
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Postanschrift: Adolph-Kolping-Platz 1
Ort: Ulm
NUTS-Code: DE144 Ulm, Stadtkreis
Postleitzahl: 89073
Land: Deutschland
E-Mail: MjE1aFZlZVNWaFZjU1YxX2FkHmFeH1VW
Telefon: +49 7315099510
Fax: +49 7315099500
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.nps-pm.de
Abschnitt II: Gegenstand
BUS — Neugestaltung Bahnhofsumfeld Senden: Stadtplanung, Verkehrsplanung und Freianlagenplanung
Der Sendener Bahnhof nimmt eine Schüsselrolle und die Funktion eines zentralen Knotenpunktes ein. Durch Veränderungen auf der Bahnstrecke sowie den Buslinien verändern sich die Rahmenbedingungen und Anforderungen an den Bahnhof Senden. In Folge dieser beschriebenen Entwicklungen am Bahnhof Senden soll nun das Bahnhofsumfeld neu gestaltet werden. Die Stadt Senden strebt eine ganzheitliche Lösung für das Bahnhofsumfeld und die Stadt Senden an, in der neben der Entwicklung des Bahnhofs, der verkehrlichen Verbesserung des Bahnhofsbereiches auch die innerstädtische Entwicklung Sendens berücksichtigt wird. Es soll die Chance ergriffen werden, die Innenstadt Sendens weiter zu beleben und für den fußläufigen Verkehr besser erlebbar zu gestalten.
In den Vergabeunterlagen aufgeführt.
Der Bahnhof Senden liegt im Zentrum des Stadtgebietes. Die Bahngleise teilen das Stadtgebiet in Ost und West und bilden somit eine Zäsur innerhalb des Stadtzentrums. Der Bahnhof Senden liegt innerhalb der Verbindung Neu-Ulm/Kempten. Der Sendener Bahnhof nimmt eine Schüsselrolle und die Funktion eines zentralen Knotenpunktes ein. Im Dezember 2013 wurde der Personenzugverkehr auf der Strecke nach Weißenhorn wieder aufgenommen. Dadurch hat sich auch der Busverkehr innerhalb der Region grundlegend geändert. Südöstlich des Bahnhofs wurde daher der Busbahnhof mit insgesamt 6 Bussteigen zunächst als Provisorium neu geplant und gebaut. Die Deutsche Bahn plant derzeit die Modernisierung der Strecke sowie auch der Bahnsteige in Senden. Ein Steg erschließt zukünftig die Mittelbahnsteige barrierefrei und verbindet zugleich die beiden durch die Bahngleise getrennten Stadtteile für Fußgänger und Radfahrer. Der PKW-Bahnübergang in unmittelbarer Nähe des Bahnhofs wird derzeit umgebaut, mit neuer Technik ausgestattet. Hierbei wird auch die Vorfahrtsregelung geändert sowie ein separater Übergang für Fußgänger und Radfahrer ergänzt. In Folge dieser beschriebenen Entwicklungen am Bahnhof Senden soll nun das Bahnhofsumfeld neu gestaltet werden. Die Stadt Senden strebt eine ganzheitliche Lösung für das Bahnhofsumfeld und die Stadt Senden an, in der neben der Entwicklung des Bahnhofs, der verkehrlichen Verbesserung des Bahnhofsbereiches auch die innerstädtische Entwicklung Sendens berücksichtigt wird. Es soll die Chance ergriffen werden, die Innenstadt Sendens weiter zu beleben und für den fußläufigen Verkehr besser erlebbar zu gestalten. Die Verknüpfung von Busbahnhof und Bahnhof soll überprüft, wenn möglich optimiert werden, die verkehrlichen Entwicklungen berücksichtigt werden und das allgemeine Serviceniveau für Pendler, Fahrradfahrer und Andere gesteigert werden. Ziel des Verfahrens ist es, das Planungsteam aus Stadtplaner, Verkehrs- und Freianlagenplaner zu finden, das die bestmögliche Umsetzung der anspruchsvollen Anforderungen verspricht. Um die Komplexität der Aufgabe bei der Auswahl der Planer zu berücksichtigen sollen Lösungsvorschläge erarbeitet werden, die als Teil der Zuschlagskriterien mit in die Vergabeentscheidung einfließen. Bei der Bewertung der Lösungsvorschläge wird die Ausloberin Unterstützung durch Fachexperten der Fachgebiete Sädtebau, Verkehr und Freianlagen hinzuziehen. Die Aufgabe stellt hohe Anforderungen an die Aspekte Zusammenspiel verschiedener Nutzungen, deren Platzbedarf, die knappen räumlichen Bedingungen und die technischen und wirtschaftlichen Ziele. Außerdem sind effiziente Bauleitung sowie zeitoptimierte Durchführung der Maßnahmen im Rahmen der ermittelten Kosten wichtige Aspekte von Seiten des Auftraggebers zur erfolgreichen Durchführung der Baumaßnahme.
Erfüllen mehr als 4 Bewerber alle Mindestanforderungen, erfolgt die Auswahl der Teilnehmer am Verhandlungsverfahren anhand folgender Auswahlkriterien Referenzen:
Größe des Planungsgebietes: ab 10 000 m2 1 Punkt, ab 15 000 m2 3 Punkte, ab 20 000 m2 5 Punkte.
Anzahl der unterschiedlichen Verkehrsarten: ab 3 unterschiedliche Verkehrsarten 1 Punkt, ab 4 unterschiedliche Verkehrsarten 3 Punkte, ab 5 unterschiedliche Verkehrsarten 5 Punkte als Verkehrsarten werden gerechnet: Fußgänger, Radfahrer, Individualverkehr (PKW), Bus, Bahn es werden 3 Referenzen gewertet, aus jeder Planungsdisziplin 1 Referenz. Die zu wertenden Referenzen sind vom Bewerber eindeutig zu kennzeichnen. Deckt eine Referenz mehrere Planungsdisziplinen ab, kann diese Referenz entsprechend mehrfach in die Bewertung aufgenommen werden (2- bzw. 3-mal). Pro Referenz können maximal 10 Punkte erreicht werden. Insgesamt können somit max. 30 Punkte erreicht werden. Erfüllen mehr Bewerber/-innen gleichermaßen die Anforderungen gemäß den Eignungskriterien der öffentlichen Bekanntmachung und übersteigt die Bewerberzahl auch nach objektiver Auswahl entsprechend der benannten Auswahl-/Mindestkriterien die Höchstzahl von 4 Teilnehmern/Innen, erfolgt die Auswahl unter den verbleibenden gleich bewerteten Bewerbern/-innen durch einen Losentscheid.
Alle weiteren Informationen sind in der Verfahnresbeschreibung („201127 Verfahrensbeschreibung BUS Senden") aufgeführt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die die geforderten fachlichen Anforderungen erfüllen. Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie gemäß Rechtsvorschrift ihres Herkunftsstaates berechtigt sind, am Tage der Bekanntmachung die Berufsbezeichnung Stadtplaner, Landschaftsarchitekt oder Verkehrsplaner zu führen. Ist in dem Herkunftsstaat des Bewerbers die Berufsbezeichnung nicht gesetzlich geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung gemäß der Richtlinie 2015/33/EU–„Berufsanerkennungsrichtlinie“ –gewährleistet ist. Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Planungsaufgabe entsprechen, und wenn der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person und der Verfasser der Wettbewerbsarbeit die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden. Bewerbergemeinschaften natürlicher und juristischer Personen sind ebenfalls teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft teilnahmeberechtigt ist. Mehrfachbewerbungen natürlicher oder juristischer Personen oder von Mitgliedern von Bewerbergemeinschaften führen zum Ausschluss der Beteiligten. Im Rahmen von Bietergemeinschaften muss mindestens ein Mitglied den Nachweis der Befähigung erbringen.
Erklärung, aus der das jährliche Mittel der vom Bewerber in den letzten 3 Jahren Beschäftigten und die Anzahl der Führungskräfte in den letzten Jahren ersichtlich ist gemäß VgV §46 Abs. 3 Nr. 8. Nachweis einer Haftpflichtversicherung mit den folgenden Mindestdeckungssummen:
— Personenschäden: 3 000 000 EUR,
— Sachschäden/Vermögensschäden: 3 000 000 EUR.
Im Falle einer geringeren Deckungssumme der Berufshaftpflichtversicherung sind Erklärungen des Versicherungsgebers vorzulegen, welche bestätigen, dass im Auftragsfalle die Deckungssummen nach den Anforderungen erhöht werden können. Bei Bewerbergemeinschaften ist ein Versicherungsnachweis je Mitglied vorzulegen.
Bedingung für die Teilnahme ist die Mindestzahl von 3 vollbeschäftigten Ingenieuren. Die Mindestzahl gilt für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft Haftversicherung: Mindestdeckungssummen:
— Personenschäden: 3 000 000 EUR,
— Sachschäden/Vermögensschäden: 3 000 000 EUR.
Für die Eignungsprüfung ist vom Bieter ein Nachweis über erbrachte Planungsleistungen bei einem vergleichbaren Bauvorhaben in den Bereichen Stadtplanung, Freianlagenplanung und Verkehrsplanung vorzulegen.
Der Nachweis der Referenzen muss folgende Mindestanforderungen erfüllen:
— Öffentlicher/städtischer Platz/Bereich,
— bearbeitetes Planungsgebiet: min. 10 000 m2,
— Mind. Honorarzone III,
— Leistungsumfang: min. Lph 2-8 nach HOAI,
— Fertigstellung innerhalb der letzten 7 Jahre (nicht vor 1.8.2013).
Der Nachweis ist für jede Planungsdisziplin zu erbringen. Dies muss jedoch nicht im selben Referenzprojekt sein.
Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die die geforderten fachlichen Anforderungen erfüllen. Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie gemäß Rechtsvorschrift ihres Herkunftsstaates berechtigt sind, am Tage der Bekanntmachung die Berufsbezeichnung Stadtplaner, Landschaftsarchitekt oder Verkehrsplaner zu führen. Ist in dem Herkunftsstaat des Bewerbers die Berufsbezeichnung nicht gesetzlich geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung gemäß der Richtlinie 2015/33/EU–„Berufsanerkennungsrichtlinie“ – gewährleistet ist. Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Planungsaufgabe entsprechen, und wenn der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person und der Verfasser der Wettbewerbsarbeit die fachlichen Anforde.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: MjE1Z1ZjWFJTVlxSXl5WYx9kZlZVU1JqVmNfMWNWWB5gUx9TUmpWY18fVVY=
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8955971480
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen,
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.