Deutschland-Kassel: Dienstleistungen von Architekturbüros
2020/S 235-580857
Wettbewerbsbekanntmachung
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Ständeplatz 6-10
Ort: Kassel
NUTS-Code: DE731 Kassel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 34117
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Niemann + Steege Gesellschaft für Stadtentwicklung Stadtplanung Städtebau Städtebaurecht mbH
E-Mail: MTRpXWVoPGplYWldamopb3BhYWNhKmBh
Telefon: +49 2118632520
Fax: +49 21186325210
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.lwv-hessen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Schul- und Internatsneubau am Standort Johannes-Vatter-Schule in Friedberg (Hessen)
Da es sich bei dem Landeswohlfahrtsverband Hessen (LWV) um einen öffentlichen Auslober/Auftraggeber handelt und das zu erwartende Honorar für die erforderlichen Objektplanungsleistungen oberhalb des Schwellenwertes liegen wird, ist die Vergabe der Leistungen auf Basis der Bestimmungen der Vergabeverordnung (VgV) geboten und soll als Verhandlungsverfahren gemäß § 17 VgV erfolgen. Aufgrund der besonderen qualitätssichernden Anforderungen an das Vorhaben, erfolgt ein vorgeschalteter nicht offener, einphasiger hoch baulicher Realisierungswettbewerb gemäß § 3 Abs. 3 der Richtlinie für Planungswettbewerbe (RPW 2013) i.V.m. § 79 VgV mit EU-weitem Bewerbungsverfahren. Dieses Wettbewerbsverfahren dient der Auswahl der Bieterinnen/Bieter/Bietergemeinschaften für das Verhandlungsverfahren. Der Wettbewerb ist unter der Nummer 25/2020 RPW 2013 bei der AKH registriert.
Im Rahmen dieses Wettbewerbs soll die Bearbeitung der Aufgabenstellung weitestgehend entsprechend der Leistungsphase 2 (Vorplanung) des Leistungsbilds Gebäude und Innenräume gemäß § 34 der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) erarbeitet werden.
Der Zweck des Verfahrens ist der Neubau eines Schul- sowie eines Internatsgebäudes am Standort Johannes-Vatter-Schule (JVS) Friedberg, denen aufgrund des schulischen Förderschwerpunktes „Hören“ besondere Anforderungen hinsichtlich Barrierefreiheit und (Raum-) Akustik zugrunde zu legen sind. Das Vorhaben umfasst eine BGF von rund 3 500 m2. Davon sind ca. 1 000 m2 für das Internatsgebäude und ca. 2 500 m2 für das Schulgebäude vorzusehen. Insbesondere die technische Realisierbarkeit des zu planenden Musikraumes mit vibrationstransmittierendem Boden stellt eine besondere bauliche Planungsanforderung dar. Es sollen nachhaltige, zukunftsfähige Gebäude entstehen, die sämtlichen nutzungs- und funktionsspezifischen Rahmenbedingungen gerecht werden. Vom Auslober werden zukunftsweisende Entwurfskonzepte erwartet, die mit einem möglichst geringen Einsatz von Energie und Ressourcen die höchstmögliche Gesamtwirtschaftlichkeit, Behaglichkeit, Gebrauchstauglichkeit und Architekturqualität erzielen. Es wird das Niveau „EnEV minus 30 %" angestrebt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Zulassungsbereich umfasst die Mitgliedsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) sowie Staaten der Vertragsparteien des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen (GPA) und ergänzender Abkommen. Die Teilnahmebedingungen gemäß § 4 Abs. 1 RPW 2013 leiten sich aus der zu vergebenden Leistung und der Wettbewerbsaufgabe sowie der dafür erforderlichen fachlichen Qualifikation ab. Teilnahmeberechtigt für das Wettbewerbsverfahren sind natürliche und juristische Personen, die gemäß § 75 Abs. 1, 2 und 3 VgV die Berufsbezeichnung Architektin/Architekt und Ingenieurin/Ingenieur tragen dürfen oder nach dem für die öffentliche Auftragsvergabe geltenden Landesrecht berechtigt sind, in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden. Der Auftraggeber sieht die generalplanerische Leitung durch eine/einen Architektin/Architekten vor.
Juristische Personen sind als Auftragnehmer zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen gemäß § 43 Abs. 1 VgV benennen.
Bewerbergemeinschaften natürlicher und juristischer Personen sind teilnahmeberechtigt, sofern jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft die fachlichen Anforderungen und die Bewerbergemeinschaft insgesamt die sonstigen Zulassungsvoraussetzungen erfüllen.
Im Rahmen des vorgeschalteten Teilnahmewettbewerbs sollen 6 Teilnehmer/Teilnehmerinnen/Teilnehmergemeinschaften ihrer Eignung gemäß zur Teilnahme am Wettbewerbsverfahren ausgewählt werden (vgl. § 42 VgV). Die Verwendung der Bewerbungsunterlagen ist hinsichtlich der Vergleichbarkeit der Bewerbungen zwingend erforderlich. Insbesondere ist das Bewerbungsformular vollständig auszufüllen, zu unterschreiben und die darin geforderten Anlagen zu übermitteln. Mehrfachbewerbungen jeglicher Art sind unzulässig. Es ist sicherzustellen, dass die Teilnahmeanträge bei der unter lit. I.1) genannten Kontaktstelle bis zum Abgabetermin eingegangen sind. Später eingehende Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden.
Die notwendigen Informationen zur Bewertung der Eignungskriterien gemäß den Bewerbungsunterlagen sind eindeutig und prüfbar einzureichen. Bei Nichtvollständigkeit der geforderten Unterlagen und Angaben behält sich der Auftraggeber vor, diese gemäß § 56 Abs. 2 VgV nicht nachzufordern. Nichteinreichen von angeforderten Unterlagen zur Eignungsprüfung kann zum Ausschluss vom Verfahren führen. Anhand der Bewerbungsunterlagen werden die Eignungskriterien geprüft und mögliche Ausschlusskriterien/Teilnahmehindernisse festgestellt. Alle fremdsprachigen Urkunden oder Nachweise sind in deutscher Sprache zu übersetzen. Eine eigenverantwortliche Übersetzung ist ausreichend, sofern sie im Sinne einer Eigenerklärung abgegeben und unterschrieben wurde.
Die maximale Gesamtbewertungspunktzahl für eine Bewerbung beträgt 240 Punkte. Detaillierte Angaben zur Auswahl sind den Bewerbungsunterlagen (Anlagen 1 - 12) zu entnehmen. Im Teilnahmewettbewerb werden 6 Bewerber/Bewerberinnen/Bewerbergemeinschaften mit den höchsten Gesamtbewertungspunktzahlen ausgewählt und aufgefordert am Wettbewerb teilzunehmen. Erfüllen mehr als 6 Bewerber/Bewerberinnen/Bewerbergemeinschaften gleichermaßen die Anforderungen entsprechend der zugrunde gelegten Kriterien, behält sich der Auftraggeber vor, gemäß § 75 Abs. 6 VgV unter den verbliebenen Bewerbern ein Losverfahren durchzuführen.
Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit:
— Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung gemäß § 45 Abs. 1 Ziffer 3 und Abs. 4 Ziffer 2 VgV (Anlage 7),
— Mindestjahresumsatz der letzten 3 Jahre gemäß § 45 Abs. 1 Ziffer 1 und Abs. 2 VgV (Anlage 9).
Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit:
— Mittel des Vollzeitäquivalents der Beschäftigten der letzten 3 Jahre gemäß § 46 Abs. 3 Ziffer 2 und Ziffer 8 VgV (Anlage 8),
— Zwei Referenzprojekte gemäß § 46 Abs. 3 Ziffer 1 VgV (Anlage 10 und 11).
Einzureichende Unterlagen für die Bewerbung siehe Bewerberformulare.
Architekt/Architektin (Nachweis, z. B. Kammermitgliedschaft).
Abschnitt IV: Verfahren
Gestalterische und räumliche Qualitäten sowie Nutzungsqualitäten des Konzeptes, insbesondere:
— Entwicklung eines richtungsweisenden Raum- und Nutzungskonzeptes, gestaltbestimmende Grundidee,
— Imageentwicklung und Identifikationspotenzial, insbesondere die Konzeption einer gestalterisch hohen Qualität sowie hohen Funktionalität der Fassade, unter besonderer Berücksichtigung der Materialwahl,
— Maßstäblichkeit,
— Verknüpfung mit dem umgebenden Außenraum, insbesondere der Übergänge zwischen Innen und Außen Funktionale Aspekte, insbesondere,
— Erfüllung des erforderlichen Raumprogramms und Entwicklung flexibler Grundrisse im Sinne eines zeitgemäßen Bildungs- sowie Internatsgebäudes,
— Erfüllung der funktionalen Anforderung gemäß Auslobung sowie Einhaltung planungs- und bauordnungsrechtlicher Vorgaben,
— Realisierbarkeit, Zweckmäßigkeit und Angemessenheit, insbesondere die Berücksichtigung einer zukunftsfähigen technischen Ausstattung,
— Herstellung der Barrierefreiheit Bautechnische Aspekte, insbesondere,
— Qualität der technischen Ausrüstung, insbesondere hinsichtlich der zukünftigen Nutzung als Bildungs- sowie Internatsgebäude,
— Flexibilität der Gesamtorganisation und des Nutzungskonzepts,
— Bautechnische Realisierbarkeit und Nachhaltigkeit,
— Energetische Qualität (Baustandard, zentrale Energieversorgung, Einsatz regenerativer Energien).
Die Reihenfolge der Kriterien ist nicht abschließend und stellt keine Gewichtung dar, diese wird durch das Preisgericht definiert.
Für die Wettbewerbssumme stellt der Auslober 58 000 EUR (netto) zur Verfügung.
Die Summe von insgesamt 12 000 EUR (netto) wird in Form von Aufwandentschädigungen ausgeschüttet und zu gleichen Teilen auf die Teilnehmerinnen/Teilnehmer/Teilnehmergemeinschaften bei Erfüllung der geforderten Wettbewerbsleistungen verteilt. Für Preisgelder stehen somit 46 000 EUR (netto) zur Verfügung.
Die Aufteilung der Gesamtsumme von 58 000 EUR (netto) ist wie folgt vorgesehen:
1. Preis (50 %) 23 000 EUR (netto)
2. Preis (30 %) 13 800 EUR (netto)
3. Preis (20 %) 9 200 EUR (netto).
Aufwandentschädigungen
(6 teilnehmende Büro á 2 000 EUR netto) 12 000 EUR (netto)
Über die Erfüllung der Leistungen bzw. die Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen entscheidet das Preisgericht. Die Aufteilung der Preise kann abweichend von den vorgenannten Beträgen einstimmig durch das Preisgericht geändert werden. Die Preise sind Gegenleistungen für die vom Preisgericht ausgezeichneten Entwürfe und sind als Nettobeträge aufgeführt.
Die Preisgelder und Aufwandsentschädigungen werden den Teilnehmerinnen/Teilnehmern/Teilnehmergemeinschaften gegen eine entsprechende Rechnung nach Bekanntgabe der Entscheidung des Preisgerichts gezahlt. Über die Ausschüttung von Preisen und die Aufwandsentschädigungen hinaus, werden den Teilnehmerinnen/Teilnehmern/Teilnehmergemeinschaften keine Kosten erstattet.
Kosten für die Bewerbung und Bearbeitung werden nicht erstattet.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Im Anschluss an das Wettbewerbsverfahren erfolgt ein Verhandlungsverfahren gemäß § 17 VgV mit den Preisträgerinnen/Preisträgern/Preisträgergemeinschaften. Gemäß § 17 Abs. 11 VgV behält sich der Auftraggeber vor, die zu vergebenden Leistungen auf Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten. Die/der zu findende Planerin/Planer wird gemäß den vorab bekanntgemachten, nachfolgend benannten Zuschlagskriterien im Verhandlungsverfahren ermittelt.
Zuschlagskriterien:
1. Wettbewerbserfolg (Wichtung 50) = max. erreichbare Bewertungspunktzahl 3 000 Wettbewerbsplatzierung:
1. Preis – 60 Punkte,
2. Preis – 30 Punkte,
3. Preis – 10 Punkte.
2. Beauftragung (Wichtung 10) = max. erreichbare Bewertungspunktzahl 300
Das günstigste Angebot, welches sich aus der Summe des Angebots für das Schulgebäude und des Angebots für das Internatsgebäude zusammensetzt, erhält 30 Punkte. Die angegebenen Stundensätze der Projektbeteiligten werden mit 10 Stunden multipliziert und anschließend addiert. Die Gesamtsumme der Stundensätze wird für die Bewertung auf das Gesamthonorarangebot (netto in Euro) zzgl. Nebenkosten angerechnet. Die übrigen Angebote erhalten entsprechend ihrer prozentualen Abweichung vom günstigsten Angebot weniger Punkte. Die erreichten Punktzahlen werden nach der Multiplikation mit der Wichtungszahl auf ganze Zahlen ohne Dezimalstelle gerundet.
3. Projektteam (Wichtung 20) = max. erreichbare Bewertungspunktzahl 400 Berufserfahrung des Planers/der Planerin der Objektplanung:
— < 2 vergleichbare Projekte – 4 Punkte,
— 2 vergleichbare Projekte – 8 Punkte,
— 3 vergleichbare Projekte – 12 Punkte,
— 4 vergleichbare Projekte – 16 Punkte,
— > 4 vergleichbare Projekte – 20 Punkte.
Hinweis: Die Punktzahl des Zuschlagskriteriums 3 wird mit der Wichtungszahl multipliziert und ergibt die gewichteten Bewertungspunkte.
Als vergleichbare Projekte gelten Projekte, die die Minimalanforderungen der im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs einzureichenden Referenzprojekte (Anlagen 10-11 des Bewerbungsformulars) erfüllen.
4. Projektskizze (Wichtung 20) = max. erreichbare Bewertungspunktzahl 600:
4.1. Zeitmanagement:
— Sehr geringe Qualität – 2 Punkte,
— Geringe Qualität – 4 Punkte,
— Durchschnittliche Qualität – 6 Punkte,
— Hohe Qualität – 8,
— Sehr hohe Qualität – 10 Punkte.
4.2. Kosten- und Nachtragsmanagement:
— Sehr geringe Qualität – 2 Punkte,
— Geringe Qualität – 4 Punkte,
— Durchschnittliche Qualität – 6 Punkte,
— Hohe Qualität – 8 Punkte,
— Sehr hohe Qualität – 10 Punkte.
4.3. Projektorganisation/-struktur:
— Sehr geringe Qualität – 2 Punkte,
— Geringe Qualität – 4 Punkte,
— Durchschnittliche Qualität – 6 Punkte,
— Hohe Qualität – 8 Punkte,
— Sehr hohe Qualität – 10 Punkte.
Hinweis: Die Punktzahlen der Zuschlagskriterien 4.1 bis 4.3 werden addiert und bilden in der Summe die Punktzahl des Zuschlagskriteriums 4, die mit der Wichtungszahl multipliziert wird.
Eine Bewertung mit 10 Punkten erfolgt, wenn die dargelegten Angaben zur Projektskizze erwarten lassen, die beschriebenen Anforderungen besonders effektiv zu erbringen. Die eingereichten Angaben zeichnen sich durch besondere Qualität und Effektivität aus.
Eine Bewertung mit 8 Punkten erfolgt, wenn die dargelegten Angaben zur Projektskizze nicht nur dem allgemeinen Standard entsprechen, sondern sich durch Qualität und Effektivität auszeichnen.
Eine Bewertung mit 6 Punkten erfolgt, wenn die dargelegten Angaben zur Projektskizze dem allgemeinen Standard entsprechen.
Eine Bewertung mit 4 Punkten erfolgt, wenn die dargelegten Angaben zur Projektskizze geringe Mängel in Hinblick auf die Qualität und Effektivität der eingereichten Angaben aufweisen.
Eine Bewertung mit 2 Punkten erfolgt, wenn die dargelegten Angaben zur Projektskizze erhebliche Mängel in Hinblick auf die Qualität und Effektivität der eingereichten Angaben aufweisen.
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1-3
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail: MTNTYm9kXl9iaF5qamJvPW9tYV4rZWJwcGJrK2Fi
Telefon: +49 6151126603
Fax: +49 6151125816
Internet-Adresse: https://rp-darmstadt.hessen.de/planung/%C3%B6ffentliches-auftragswesen/vergabekammer
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1-3
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail: MThOXWpfWVpdY1llZV1qOGpoXFkmYF1ra11mJlxd
Telefon: +49 6151126603
Fax: +49 6151125816
Internet-Adresse: https://rp-darmstadt.hessen.de/planung/%C3%B6ffentliches-auftragswesen/vergabekammer
— vgl. § 134 Abs. 2 GWB — vgl. § 160 Abs. 3 GWB.
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1-3
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail: MTdPXmtgWlteZFpmZl5rOWtpXVonYV5sbF5nJ11e
Telefon: +49 6151126603
Fax: +49 6151125816
Internet-Adresse: https://rp-darmstadt.hessen.de/planung/%C3%B6ffentliches-auftragswesen/vergabekammer