Deutschland-Wetzlar: Bauarbeiten
2020/S 242-595429
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Ernst-Leitz-Straße 30
Ort: Wetzlar
NUTS-Code: DE722 Lahn-Dill-Kreis
Postleitzahl: 35578
Land: Deutschland
E-Mail: MjExa1pnXFZXWjVXYmUjWVo=
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wetzlar.de
Postanschrift: Friedrichstraße 31
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60323
Land: Deutschland
E-Mail: MTVxYG1iXF1gO11oaylfYA==
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bmp.de
Abschnitt II: Gegenstand
Parkhaus Goethestraße Wetzlar – Generalübernehmer
Mit dem parallel in Wetzlar geplanten Projekts der Domhöfe wird ein Stadtentwicklungskonzept verfolgt, welches eine Reduzierung des Autoverkehrs im Stadtkern vorsieht. Zur Realisierung dieses Ziels plant die Stadtentwicklungsgesellschaft Wetzlar mbH als Auftraggeber den Neubau eines Parkhauses am Rand der Altstadt, wodurch der Verkehr vor dem zu beruhigenden Bereich aufgefangen wird und erforderliche Parkplätze realisiert werden.
Gegenstand der Funktionalen Leistungsbeschreibung ist die Errichtung eines geschlossenen Parkhauses für mindestens 210 Stellplätzen.
Auf dem Grundstück der KiTa Marienheim, Goethestraße 7 in Wetzlar soll ein geschlossenes Parkhaus für mindestens 210 Stellplätze entstehen.
Das Baugrundstück ist ca. 3 587 m2 groß und umfasst neben dem Flurstück der KiTa, Flur 15, Flurstück 8/1 auch die vom Dalberg'schen katholischen Kirchenfonds Wetzlar auf Erbpachtbasis gepachteten Flurstücke 7/6, 8/2, 14/3 und 14/4.
Das neue Parkhaus wird in der Wetzlarer Altstadt in unmittelbarer Nähe zum Dom errichtet werden, um das bestehende Parkplatzdefizit für Anwohner, Besucher und Nutzer in der Altstadt von Wetzlar und des neuen Stadthauses am Dom zu kompensieren.
Das Grundstück grenzt im Norden an das Rosengärtchen und im Westen an die Alte Dechanei. Im Südosten grenzt es an das Grundstück der in Planung befindlichen sogenannten Torhäuser, über das es aus der Goethestraße erschlossen wird.
Die interne Erschließung erfolgt über 3 Treppenhäuser. Die Treppenhäuser an der Zufahrt und am Rosengärtchen im Bereich des Toilettenhäuschens erhalten jeweils einen Aufzug, um die barrierefreie Erschließung des Parkhauses zu gewährleisten.
Das Parkhaus ist als Rampenparkhaus mit einer Steigung im Fahrbahnbereich von 2,9 % bis max. 4,8 % konzipiert und hat ausgehend von der Einfahrtsebene 3 oberirdische und 2 unterirdische Geschosse.
Die oberste Ebene liegt bei + 5,60m. Das Gebäude ist somit in die Gebäudeklasse 3 einzustufen.
Das Parkhaus beinhaltet 211 Stellplätze, davon sind:
— Barrierefrei 7,
— für Familien 6,
— für Frauen 7,
— mit E-Ladestation 16.
Alle Stellplätze sind jederzeit erreichbar; es gibt keine festvermieteten Stellplätze.
Die barrierefreien Stellplätze sind ausnahmslos in unmittelbarere Nähe zu den mit Aufzügen ausgestatteten Treppenhäusern geplant, sodass die barrierefreie Erreichbarkeit dieser Stellplätze gewährleistet ist.
Die Stellplätze mit E-Ladeeinheit sind zentral von der Einfahrt aus einsehbar angeordnet. Die Erweiterung der Anzahl ist jederzeit an einer beliebigen Stelle des Gebäudes möglich. Die Stellplätze sind aufgrund der aktuellen Rechtsgrundlage in ihrer Größe analog zu den Stellplätzen ohne E-Ladeeinheit.
Das Parkhaus wird 24 Stunden geöffnet sein.
SEG Stadtentwicklungsgesellschaft Wetzlar mbH Parkhaus
Goethestraße
35578 Wetzlar
Gegenstand der Beschaffung sind alle erforderlichen Planungsleistungen ab Leistungsphase 5 HOAI sowie alle zur Realisierung des Bauvorhabens erforderlichen Bauleistungen insbesondere gemäß der mit veröffentlichten Leistungsbeschreibung.
Unter den Voraussetzungen des § 132 GWB kann der Auftrag verlängert werden.
Fristgemäßes Vorliegen der ausgefüllten Formblätter gemäß Formblatt 216_1 (216_1 und 212 dienen nur der Erläuterung und sind nicht mit einzureichen).
Erreichen der Mindestkriterien der Referenzen.
Bei mehr als 5 geeigneten Bewerbern entscheidet das Los.
Der Auftraggeber behält sich vor, notwendige geänderte und/oder zusätzliche Leistungen, die für die Erreichung des Werkerfolges notwendig sind, anzuordnen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Durchführung dieser Leistungen, soweit dieses für ihn zumutbar ist.
1. Bieterfragen und sonstige Kommunikation sind nur über die Vergabeplattform zulässig.
2. Bieterfragen sind bis 5 Werktage vor der Abgabefrist zu stellen.
3. Teilnahmeanträge und Angebote sind nur in elektronischer Form über die Vergabeplattform zulässig. Angebote in Papierform bzw. Angebote per Email oder Fax sind nicht zulässig und werden ausgeschlossen.
4. Im laufenden Vergabeverfahren können unter Umständen weitere Informationen veröffentlicht werden. Den Bewerbern wird daher empfohlen, sich frühzeitig auf der Vergabeplattform freischalten zu lassen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer,
2. rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde),
3. Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist,
4. Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt,
5. Freistellungsbescheinigung nach § 48b Einkommensteuergesetz,
6. Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen.
Präqualifizierte Unternehmen müssen die Unterlagen zu den Ziffer 1. und 3 bis 6 nicht erneut vorlegen, sofern sie die Angaben zu ihrem Eintrag im PQ-Verzeichnis gemacht haben.
Es genügt zunächst die Vorlage von Eigenerklärungen des Bieters. Der Auftraggeber behält sich vor, offizielle Bestätigungen der jeweiligen Stellen beim Bewerber anzufordern, die dann nicht älter als 3 Monate sein dürfen.
1. Erklärung zur Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen, mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal.
2. Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit an deren Unternehmen ausgeführte Leistungen.
3. s. a. III.1.1)
1. Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind: Es sind 2 Referenznachweise mit mindestens den folgenden Angaben vorzulegen (Referenzbescheinigung VHB 444_1 und 444_2): Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfangs einschl. Angabe der ausgeführten Mengen; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung; Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal); Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer); ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leistungspersonal koordiniert wurden;
Angaben zu den Kontaktdaten des Referenzgebers.
2. s. a. III.1.1)
Mindestanforderung an die Referenzen. Es ist nicht ausreichend, wenn Referenzen die einzelnen Mindestanforderung nur zusammen und nicht jede für sich erfüllen:
Mindestkriterien Referenz 1:
a. Generalübernehmerleistungen bei einem Neubau eines Parkhauses in Massivbauweise und
b. Übergabe des abgenommenen Werkes im Zeitraum zwischen 12/2015 und 11/2020 und
c. Auftragssumme für Planungs- und Bauleistungen mindestens 5 000 000 EUR brutto.
Mindestkriterien Referenz 2:
a. Generalübernehmerleistungen bei einem Bauvorhaben in Massivbauweise mit Tiefgarage und
b. Übergabe des abgenommenen Werkes im Zeitraum zwischen 12/2015 und 11/2020 und
c. Auftragssumme für Planungs- und Bauleistungen mindestens 5 000 000 EUR brutto.
Bei Nichterreichung der Mindestkriterien wird das Angebot ausgeschlossen.
Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung/Bauwesenversicherung mit einer Deckungssumme von 10 Mio. EUR bzw. Erklärung, dass im Auftragsfall eine solche Versicherung abgeschlossen wird.
Übergabe der Urkalkulation.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die geforderten Erklärungen sind mit den geforderten Nachweisen elektronisch in Textform zu übersenden. Der Teilnahmeantrag muss dort bis zum Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge eingegangen sein.
2. Bei Bewerbergemeinschaften hat jedes Mitglied die gemäß den Vorgaben des Bewerberbogens vom Bewerber geforderten Erklärungen und Nachweise jeweils für sich vorzulegen.
3. Soweit der Bewerber den Einsatz von Unterauftragnehmern für wesentliche Leistungen beabsichtigt, sind auch für diese die Erklärungen und Nachweise gemäß den Vorgaben des Bewerberbogens vorzulegen. Der Bewerber oder Bieter muss ein Unternehmen, das ein entsprechendes Eignungskriterium nicht erfüllt oder bei dem zwingende Ausschlussgründe nach § 123 oder fakultative Ausschlussgründe nach § 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen vorliegen, nach schriftlicher Anforderung ersetzen.
4. Der Auftraggeber behält sich vor, – sofern gesetzlich zulässig – fehlende Erklärungen oder Nachweise nachzufordern. Diese sind nach Anforderung der Vergabestelle innerhalb einer von der Vergabestelle vorzugebenden Frist vorzulegen.
5. Bei der Auftragsbearbeitung sind für die Verarbeitung personenbezogener Daten die Bestimmungen zum Datenschutz, insbesondere der EU-Datenschutzgrundverordnung einzuhalten.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YNDDQVF
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1-3
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Der öffentliche Auftraggeber weist darauf hin, dass gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ein Nachprüfungsantrag vor der o. g. Vergabekammer unzulässig ist, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen.