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  • DE-73773 Aichwald
  • 18.01.2021
  • Ausschreibung
  • (ID 2-404116)

Sanierung Alte Sporthalle, Aichwald — VgV Fachplanung TGA gem. §§ 53, 55 HOAI ALG 1-5, 8, optional 6 (HLSE), LPH 1-9


 
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    Bewerbungsschluss 18.01.2021, 16:00 Bewerbungsschluss
    Verfahren Verhandlungsverfahren
    Teilnehmer Gewünschte Teilnehmerzahl: min. 3 - max. 3
    Gebäudetyp Sport und Freizeit
    Art der Leistung Technische Ausrüstung
    Sprache Deutsch
    Auslober/Bauherr Gemeinde Aichwald, Aichwald (DE)
    Betreuer kohler grohe architekten, Stuttgart (DE), Heilbronn (DE), Tübingen (DE) Büroprofil
    Aufgabe
    Die Gemeinde Aichwald beabsichtigt die Sanierung der Alten Sporthalle (ASH), da sie in Bausubstanz und Haustechnik veraltet ist.
    Für die Leistungen der Fachplanung TGA gem. §§ 53, 55 HOAI ALG 1-5, 8, optional 6 (HLSE), LPH 1-9 wird ein geeignetes Ingenieurbüro gesucht. Die Beauftragung soll stufenweise erfolgen. In der ersten Stufe werden die Leistungsphasen 1-4 beauftragt.
    Leistungsumfang
    Die Gemeinde Aichwald beabsichtigt die Sanierung der Alten Sporthalle (ASH), da sie in Bausubstanz und Haustechnik veraltet ist.
    Die Alte Sporthalle wurde 1972 im Ortsteil Schanbach errichtet. Die Schulsporthalle mit ca. 8 500 m3 BRI ist im östlichen Bereich zweigeschossig ausgeführt. Im oberen Bereich (Eingangsbereich) befinden sich der Balkonflur und die Umkleideräume. Im darunterliegenden unteren Bereich (Hallenebene) befinden sich der Technikbereich und der Gerätebereich.
    Die Alte Sporthalle bildet heute zusammen mit der gegenüberliegenden Schurwaldhalle sowie der Erweiterung der bestehenden Schulen, dem Jugendhaus und der Erweiterung des Kinderhauseses den sportlichen und gesellschaftlichen Mittelpunkt der Gemeinde. Im Jahre 2016 wurde für alle Schulgebäude eine Sanierungskonzeption entwickelt. Im Integrierten Klimaschutzkonzept (IKSK) der Gemeinde Aichwald wurde festgestellt, dass das sogenannte „Gemeindezentrum" für 61 % des gesamten Stromverbrauches aller kommunaler Gebäude und für 57 % des Heizwärmeverbrauches verantwortlich ist. Durch die bereits erfolgten Maßnahmen der Sanierungen der Schul- und Kindergartengebäude konnte eine deutliche Reduzierung des Primärenergieverbrauches erreicht werden. Mit der Sanierung der ASH soll dieser Weg konsequent weiter beschritten werden.
    Die Sanierungskonzeption für die Alte Sporthalle umfasst die Fachgebiete Schadstoffe, Tragwerk, Elektrotechnik, Heizung, Lüftung und Sanitär. Da das 2-geschossige Gebäude der Sporthalle bislang weder barrierefrei noch barrierearm ist, ist im Zuge der geplanten Baumaßnahme der Einbau eines Aufzuges für den Zugang von der Campusseite her sowie alternativ die Möglichkeit eines ebenerdigen, barrierefreien Zugangs über die rückliegende Seite der Sporthalle zu prüfen (Hanglage).
    Schadstoffe:
    Bei einer ersten Begutachtung wurden PCB-haltige Fugenmassen mit unterschiedlich hohen Konzentrationen festgestellt. Des Weiteren gibt es Verdachtsfälle bzgl. Schadstoffbelastung im Bereich der Holzverwahrungen in den Umkleiden und der Hallendecke, ferner im Bereich der Bodenbeläge.
    Tragwerk:
    Die tragende Konstruktion einschließlich der Geschossdecke des zweigeschossigen Bereiches und der Umkleidekabinen ist in Stahlbeton ausgeführt. Die Stahlbetonbinder des Daches spannen über 18,60 m frei. Auf diese sind zur Ausbildung der Decke Porenbetonplatten gelegt. Diese können die neuen Ansätze für Schnee nicht mehr aufnehmen. Die Halle ist somit bei entsprechender Witterungslage zu räumen. Während die Stahlbetonbinder einen guten baulichen Eindruck machen, sind einige der Porenbetonplatten auszutauschen. In diesem Zusammenhang wird auch die Wärmedämmung auf dem Betondach erneuert.
    Der Hallenboden hat das Ende der Nutzungszeit erreicht und muss ausgetauscht werden.
    HLSE:
    Die vorhandene Heizung ist an das Nahwärmenetz des Gemeindezentrums gekoppelt. Allerdings ist hier noch keine Trennung der Systeme (Nahwärmenetz/Gebäudenetz) vorhanden, was für Schwierigkeiten im gesamten Nahwärmenetz sorgt. Die Heizkörper und die alten Lüftungseinheiten müssen ausgetauscht werden.
    Die gesamte Trinkwasserinstallation, insbesondere auch die Bereitstellung von Warmwasser, entspricht nicht mehr der gültigen Trinkwasserverordnung. Diese sowie die gesamten sanitären Anlagen sind vollständig auszutauschen.
    Neben einer kompletten Neuinstallation der ELT sind die Hallenbeleuchtung durch LED auszutauschen.
    Die Sporthalle muss an die Systeme des Bildungscampus angeschlossen werden. Dies betrifft die Beschallung und den Pausengong, genauso wie die Brandmeldeanlage, Alarmierungs- und Sprechanlagen sowie die Datenanbindung. Die Gebäudeautomation sieht vor, dass Licht, Wärme, Fenster- und Türenkontrolle an die vorhandene GLT der Gemeinde Aichwald eingebunden werden kann.
    Geschätzte Kosten: 2 300 000 EUR brutto (KG 200-700), Geplanter Baubeginn: Frühjahr 2022, geplante Fertigstellung: Mai 2023.
    Für die Leistungen der Fachplanung TGA gem. §§ 53, 55 HOAI ALG 1-5, 8, optional 6 (HLSE), LPH 1-9 wird ein geeignetes Ingenieurbüro gesucht. Die Beauftragung soll stufenweise erfolgen. In der ersten Stufe werden die Leistungsphasen 1-4 beauftragt.
    Die Sanierungsmaßnahme wird vom Bund im Rahmen des Bundesprogramms „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ gefördert.
    Adresse des Bauherren DE-73773 Aichwald
    TED Dokumenten-Nr. 621140-2020

  • Anzeigentext Ausschreibung

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    • Deutschland-Aichwald: Dienstleistungen von Ingenieurbüros

      2020/S 249-621140

      Auftragsbekanntmachung

      Dienstleistungen

      Rechtsgrundlage:
      Richtlinie 2014/24/EU

      Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

      I.1)Name und Adressen
      Offizielle Bezeichnung: Gemeinde Aichwald
      Postanschrift: Seestr. 8
      Ort: Aichwald
      NUTS-Code: DE113 Esslingen
      Postleitzahl: 73773
      Land: Deutschland
      Kontaktstelle(n): kohler grohe architekten, Verfahrensbetreuer
      E-Mail: MThrWVphZl0mYF1hZmphW2BrOGNnYGRdal9qZ2BdJlxd
      Telefon: +49 711 / 7696393-7
      Internet-Adresse(n):
      Hauptadresse: http://www.kohlergrohe.de
      I.3)Kommunikation
      Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.subreport.de/E15392152
      Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
      Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.subreport.de/E15392152
      Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
      I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
      Regional- oder Kommunalbehörde
      I.5)Haupttätigkeit(en)
      Allgemeine öffentliche Verwaltung

      Abschnitt II: Gegenstand

      II.1)Umfang der Beschaffung
      II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

      Sanierung Alte Sporthalle, Aichwald — VgV Fachplanung TGA gem. §§ 53, 55 HOAI ALG 1-5, 8, optional 6 (HLSE), LPH 1-9

      II.1.2)CPV-Code Hauptteil
      71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
      II.1.3)Art des Auftrags
      Dienstleistungen
      II.1.4)Kurze Beschreibung:

      Die Gemeinde Aichwald beabsichtigt die Sanierung der Alten Sporthalle (ASH), da sie in Bausubstanz und Haustechnik veraltet ist.

      Für die Leistungen der Fachplanung TGA gem. §§ 53, 55 HOAI ALG 1-5, 8, optional 6 (HLSE), LPH 1-9 wird ein geeignetes Ingenieurbüro gesucht. Die Beauftragung soll stufenweise erfolgen. In der ersten Stufe werden die Leistungsphasen 1-4 beauftragt.

      II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
      II.1.6)Angaben zu den Losen
      Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
      II.2)Beschreibung
      II.2.3)Erfüllungsort
      NUTS-Code: DE113 Esslingen
      Hauptort der Ausführung:

      Aichwald

      II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

      Die Gemeinde Aichwald beabsichtigt die Sanierung der Alten Sporthalle (ASH), da sie in Bausubstanz und Haustechnik veraltet ist.

      Die Alte Sporthalle wurde 1972 im Ortsteil Schanbach errichtet. Die Schulsporthalle mit ca. 8 500 m3 BRI ist im östlichen Bereich zweigeschossig ausgeführt. Im oberen Bereich (Eingangsbereich) befinden sich der Balkonflur und die Umkleideräume. Im darunterliegenden unteren Bereich (Hallenebene) befinden sich der Technikbereich und der Gerätebereich.

      Die Alte Sporthalle bildet heute zusammen mit der gegenüberliegenden Schurwaldhalle sowie der Erweiterung der bestehenden Schulen, dem Jugendhaus und der Erweiterung des Kinderhauseses den sportlichen und gesellschaftlichen Mittelpunkt der Gemeinde. Im Jahre 2016 wurde für alle Schulgebäude eine Sanierungskonzeption entwickelt. Im Integrierten Klimaschutzkonzept (IKSK) der Gemeinde Aichwald wurde festgestellt, dass das sogenannte „Gemeindezentrum" für 61 % des gesamten Stromverbrauches aller kommunaler Gebäude und für 57 % des Heizwärmeverbrauches verantwortlich ist. Durch die bereits erfolgten Maßnahmen der Sanierungen der Schul- und Kindergartengebäude konnte eine deutliche Reduzierung des Primärenergieverbrauches erreicht werden. Mit der Sanierung der ASH soll dieser Weg konsequent weiter beschritten werden.

      Die Sanierungskonzeption für die Alte Sporthalle umfasst die Fachgebiete Schadstoffe, Tragwerk, Elektrotechnik, Heizung, Lüftung und Sanitär. Da das 2-geschossige Gebäude der Sporthalle bislang weder barrierefrei noch barrierearm ist, ist im Zuge der geplanten Baumaßnahme der Einbau eines Aufzuges für den Zugang von der Campusseite her sowie alternativ die Möglichkeit eines ebenerdigen, barrierefreien Zugangs über die rückliegende Seite der Sporthalle zu prüfen (Hanglage).

      Schadstoffe:

      Bei einer ersten Begutachtung wurden PCB-haltige Fugenmassen mit unterschiedlich hohen Konzentrationen festgestellt. Des Weiteren gibt es Verdachtsfälle bzgl. Schadstoffbelastung im Bereich der Holzverwahrungen in den Umkleiden und der Hallendecke, ferner im Bereich der Bodenbeläge.

      Tragwerk:

      Die tragende Konstruktion einschließlich der Geschossdecke des zweigeschossigen Bereiches und der Umkleidekabinen ist in Stahlbeton ausgeführt. Die Stahlbetonbinder des Daches spannen über 18,60 m frei. Auf diese sind zur Ausbildung der Decke Porenbetonplatten gelegt. Diese können die neuen Ansätze für Schnee nicht mehr aufnehmen. Die Halle ist somit bei entsprechender Witterungslage zu räumen. Während die Stahlbetonbinder einen guten baulichen Eindruck machen, sind einige der Porenbetonplatten auszutauschen. In diesem Zusammenhang wird auch die Wärmedämmung auf dem Betondach erneuert.

      Der Hallenboden hat das Ende der Nutzungszeit erreicht und muss ausgetauscht werden.

      HLSE:

      Die vorhandene Heizung ist an das Nahwärmenetz des Gemeindezentrums gekoppelt. Allerdings ist hier noch keine Trennung der Systeme (Nahwärmenetz/Gebäudenetz) vorhanden, was für Schwierigkeiten im gesamten Nahwärmenetz sorgt. Die Heizkörper und die alten Lüftungseinheiten müssen ausgetauscht werden.

      Die gesamte Trinkwasserinstallation, insbesondere auch die Bereitstellung von Warmwasser, entspricht nicht mehr der gültigen Trinkwasserverordnung. Diese sowie die gesamten sanitären Anlagen sind vollständig auszutauschen.

      Neben einer kompletten Neuinstallation der ELT sind die Hallenbeleuchtung durch LED auszutauschen.

      Die Sporthalle muss an die Systeme des Bildungscampus angeschlossen werden. Dies betrifft die Beschallung und den Pausengong, genauso wie die Brandmeldeanlage, Alarmierungs- und Sprechanlagen sowie die Datenanbindung. Die Gebäudeautomation sieht vor, dass Licht, Wärme, Fenster- und Türenkontrolle an die vorhandene GLT der Gemeinde Aichwald eingebunden werden kann.

      Geschätzte Kosten: 2 300 000 EUR brutto (KG 200-700), Geplanter Baubeginn: Frühjahr 2022, geplante Fertigstellung: Mai 2023.

      Für die Leistungen der Fachplanung TGA gem. §§ 53, 55 HOAI ALG 1-5, 8, optional 6 (HLSE), LPH 1-9 wird ein geeignetes Ingenieurbüro gesucht. Die Beauftragung soll stufenweise erfolgen. In der ersten Stufe werden die Leistungsphasen 1-4 beauftragt.

      Die Sanierungsmaßnahme wird vom Bund im Rahmen des Bundesprogramms „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ gefördert.

      II.2.5)Zuschlagskriterien
      Die nachstehenden Kriterien
      Qualitätskriterium - Name: Projektorganisation / Gewichtung: 20
      Qualitätskriterium - Name: Projekteinschätzung und Vorgehensweise durch den Projektleiter / Gewichtung: 30
      Qualitätskriterium - Name: Projektmanagement / Gewichtung: 30
      Kostenkriterium - Name: Honorarangebot / Gewichtung: 20
      II.2.6)Geschätzter Wert
      II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
      Laufzeit in Monaten: 96
      Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
      II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
      Geplante Anzahl der Bewerber: 3
      Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:

      Zum Verhandlungsverfahren zugelassen werden maximal 3 Bewerber/Bewerbergemeinschaften. Gibt es nur 3 oder weniger Bewerber/Bewerbergemeinschaften ohne Ausschlussgründe und mit einem formal ordnungsgemäßen und den Mindestbedingungen (siehe unter III.1.) entsprechenden Teilnahmeantrag (die Nachforderung steht nach Maßgabe von § 56 VgV im Ermessen der Vergabestelle) werden nur diese zugelassen. Sollten die Voraussetzungen bei mehr als 3 vorliegen, werden die 3 zugelassen, die bei folgenden Kriterien die höchsten Punktzahl erzielen:

      a) finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit (insgesamt 20 %, 100 Punkte): Umsätze in den letzten 3 Jahren, Personalstruktur.

      Es soll eine Erklärung über den Gesamtjahresumsatz (netto) des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft für entsprechende Dienstleistungen in den letzten 3 Geschäftsjahren und eine Erklärung zur durchschnittlichen Anzahl der Mitarbeiter in den letzten 3 Jahren abgegeben werden.

      b) technische Leistungsfähigkeit:

      Die qualitative Bewertung der technischen Leistungsfähigkeit erfolgt auf Grundlage der vorgelegten Referenzblätter und den Angaben in den Formblättern.

      Es können maximal 2 Referenzen gewertet werden. Referenz A ist zwingend einzureichen, Referenz B ist optional.

      Es werden nur Referenzen gewertet, die die Mindestanforderungen erfüllen.

      Die technische Leistungsfähigkeit wird insgesamt mit 80 % gewertet, davon die qualitative Bewertung der Referenzprojekte: insgesamt mit 70 %, d. h. max. jeweils 175 Punkte je Referenz (35 %) Die Qualitätssicherung durch Referenzschreiben von Bauherren bzw. Zertifizierungen durch Bauherren wird insgesamt mit 10 % gewertet, d. h. 50 Punkte.

      Referenz A Nachweis eines vergleichbaren und realisierten Thema Umbau/Sanierung (Vergleichbarkeit: Sanierung einer Sporthalle, einer Schule oder eines Kindergartens, ca. 8 500 m3 BRI, Baujahr 70er Jahre).

      Referenz B Nachweis eines vergleichbaren und realisierten Projekts, Thema Sporthalle, Mehrzweckhalle oder vergleichbar, Neubau oder Umbau/Sanierung (Vergleichbarkeit: Sanierung einer Sporthalle ca. 8 500 m3 BRI).

      Für alle Referenzen gilt: Darstellung auf einem Projektblatt DIN A4: Aussagekräftige grafische und textliche Erläuterungen zum Projekt und zu projektspezifischen Besonderheiten. Abbildung min. 1 Foto (keine Renderings) des Gebäudes zum Nachweis der Realisierung.

      Die Bewertung erfolgt durch ein Auswahlgremium.

      Die Mindestanforderungen an die Referenzen sind unter III.1.3 formuliert.

      II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
      Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
      II.2.11)Angaben zu Optionen
      Optionen: nein
      II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
      Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
      II.2.14)Zusätzliche Angaben

      Für die Abgabe des Teilnahmeantrags sollten die vorgegebenen Bewerbungsbögen verwendet und elektronisch in Textform auf der Vergabeplattform eingereicht werden. Nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Rügen sind ausschließlich an die unter Ziffer I.1) genannten Stellen zu senden.

      Voraussichtliche weitere Termine:

      Verhandlungsgespräche 23.3.2021.

      Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

      III.1)Teilnahmebedingungen
      III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
      Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

      Die nachfolgenden Eigenerklärungen sind vom Bewerber, bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft, anzugeben:

      Eigenerklärung, dass im Fall einer Beauftragung eine Berufshaftpflichtversicherung mit angemessenen Deckungssummen für Personenschäden und für Sach- und Vermögensschäden abgeschlossen wird. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben.

      Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe i.S.v. § 123 Abs. 1 bis 3 GWB vorliegen.

      Eigenerklärung, dass das Unternehmen seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit es der Pflicht zur Beitragszahlung unterfällt, ordnungsgemäß erfüllt hat (§ 123 Abs. 4 GWB). Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation (§ 124 Abs. 1Nr. 2 GWB).

      Eigenerklärung, dass bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen wurde (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB).

      Eigenerklärung, dass im Rahmender beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen wurde, durch die die Integrität des Unternehmens in Frage gestellt wird (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB).

      Eigenerklärung, dass mit anderen Unternehmen keine Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt wurden, die eine Verhinderung, eine Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken(§124 Abs. 1 Nr. 4 GWB).

      Eigenerklärung, dass für das Unternehmen kein Ausschlussgrund i.S.v. § 21 Abs.1 des Arbeitnehmer Entsendegesetzes (AEntG), §98c des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG), § 19 Abs. 1 des Mindestlohngesetzes (MiLoG) oder § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (Schwarz-ArbG) vorliegt.

      Die öffentliche Auftraggeberin behält sich vor, zu prüfen, ob weitere fakultative Ausschlussgründe im Sinne von §§ 124 bis 126 GWB vorliegen, zu denen keine Eigenerklärung gefordert wird, und gegebenenfalls Bewerber/Bewerbergemeinschaften, bei denen fakultative Ausschlussgründe vorliegen, auszuschließen. Die Vergabestelle behält sich ferner vor, für Bewerber/Mitglieder von Bewerbergemeinschaften/ Nachunternehmer selbst beim Gewerbezentralregister einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister nach § 150 a Abs. 1 Nr.4 GewO anzufordern.

      Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber auffordern, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen.

      Alle Nachweise und Erklärungen sind in deutscher Sprache abzufassen (bei fremdsprachigen Dokumenten in deutscher Übersetzung).

      Bei Bietergemeinschaften sind die Nachweise und Erklärungen von allen Mitgliedern zu erbringen. Erklärungen, Versicherungen und Nachweise, soweit diese auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen sind, führen bei Nichtvorlage zum Ausschluss. Die Vergabestelle behält sich vor, die nachträgliche Vorlage von Originalen oder beglaubigten Abschriften zu verlangen.

      Für die Teilnahmeanträge wird keine Kostenerstattung gewährt. Es sind ausschließlich elektronische Teilnahmeanträge zugelassen, die über die Vergabeplattform eingereicht werden.

      III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
      Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

      Jeder Bewerber und jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und jeder Nachunternehmer im Falle der Eignungsleihe müssen mit dem Teilnahmeantrag folgende Eigenerklärung abgeben:

      Eigenerklärung über den Umsatz (netto) im Bereich der zu vergebenden Leistungen in den Jahren 2017, 2018 und 2019.

      Eigenerklärung zur durchschnittlichen Anzahl der Mitarbeiter in den Jahren 2017, 2018 und 2019.

      III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
      Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

      Jeder Bewerber, jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und jeder Nachunternehmer im Falle der Eignungsleihe müssen mit dem Teilnahmeantrag Eigenerklärungen zu Referenzen abgeben.

      Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

      Eigenerklärungen über Referenzen, es können 2 Referenzen gewertet werden.

      Referenz A ist zwingend einzureichen, Referenz B ist optional.

      Für Referenz A gilt folgende Mindestanforderung:

      Nachweis eines vergleichbaren und realisierten Projekts Thema Umbau/Sanierung — Gesamtprojektkosten (KG 200-700) mind. 1 Mio. EUR brutto

      — Leistungszeitraum 2010-2020,

      — Durchführung der wesentlichen Leistungsphasen (mind. 2-8) im Unternehmen des Bewerbers.

      Darstellung auf einem Projektblatt DIN A4: Aussagekräftige grafische und textliche Erläuterungen zum Projekt und zu projektspezifischen Besonderheiten. Abbildung min. 1 Foto (keine Renderings) des Gebäudes zum Nachweis der Realisierung.

      Für Referenz B gilt folgende Mindestanforderung:

      Nachweis eines vergleichbaren, realisierten Projekts (Thema Sporthalle, Mehrzweckhalle oder vergleichbar, Neubau oder Umbau/Sanierung).

      — Gesamtprojektkosten (KG 200-700) mind. 1 Mio. EUR brutto,

      — Leistungszeitraum 2010-2020,

      — Durchführung der wesentlichen Leistungsphasen (mind. 2-8) im Unternehmen.

      Darstellung auf einem Projektblatt DIN A4: Aussagekräftige grafische und textliche Erläuterungen zum Projekt und zu projektspezifischen Besonderheiten. Abbildung min. 1 Foto (keine Renderings) des Gebäudes zum Nachweis der Realisierung.

      Die Bewertung erfolgt durch ein Auswahlgremium.

      Die objektiven Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl an Bewerbern, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, sind unter II.2.9 aufgeführt.

      III.2)Bedingungen für den Auftrag
      III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
      Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
      Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:

      Teilnahmeberechtigt sind natürliche, bzw. juristische Personen, die gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates zum Tage der Bekanntmachung zur Führung der Berufsbezeichnung Beratender Ingenieur der Fachrichtung Fachplanung TGA berechtigt sind. Ist in dem jeweiligen Heimatstaat die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Beratender Ingenieur der Fachrichtung Fachplanung TGA, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG (EU Berufsqualifikationsrichtlinie) gewährleistet ist, bzw. bei Beratenden Ingenieuren der Fachrichtung Fachplanung TGA, wenn die Anerkennung einer deutschen Ingenieurkammer nachgewiesen werden kann. Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Planungsaufgabe entsprechen, und wenn der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person und der Verfasser der Wettbewerbsarbeit die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden. Arbeitsgemeinschaften natürlicher und juristischer Personen sind ebenfalls teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft teilnahmeberechtigt ist. Mehrfachbewerbungen natürlicher oder juristischer Personen oder von Mitgliedern von Arbeitsgemeinschaften führen zum Ausschluss der Beteiligten.

      III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

      Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft ist dem Teilnahmeantrag eine Erklärung beizulegen, dass die Mitglieder der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haften. Es muss ein allein vertretungsberechtigter bevollmächtigter Vertreter benannt werden, der durch eine unterschriebene Erklärung aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft legitimiert ist. Es wird darauf hingewiesen, dass Bietergemeinschaften, deren Mitglieder sich mehrfach – sei es als einzelnes Unternehmen, Bietergemeinschaft oder Nachunternehmer – an diesem Vergabeverfahren beteiligten, wegen Verstoßes gegen das Wettbewerbsprinzip ausgeschlossen werden bzw. aus diesem Grund bereits bei der Aufforderung zur Angebotsabgabe unberücksichtigt bleiben können.

      Für jeden Bewerber/jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und für jeden Nachunternehmer muss die Verpflichtungserklärung Mindestentgelt nach dem Landestariftreue- und Mindestlohngesetz Baden-Württemberg entweder mit dem Teilnahmeantrag oder spätestens mit dem Erstangebot abgegeben werden.

      III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
      Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

      Abschnitt IV: Verfahren

      IV.1)Beschreibung
      IV.1.1)Verfahrensart
      Verhandlungsverfahren
      IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
      IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
      Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote
      IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
      Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen
      IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
      Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
      IV.2)Verwaltungsangaben
      IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
      Tag: 18/01/2021
      Ortszeit: 16:00
      IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
      Tag: 08/02/2021
      IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
      Deutsch
      IV.2.6)Bindefrist des Angebots
      Laufzeit in Monaten: 4 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)

      Abschnitt VI: Weitere Angaben

      VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
      Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
      VI.3)Zusätzliche Angaben:

      Die für die Abgabe eines Teilnahmeantrags erforderlichen Unterlagen können mit und ohne Registrierung unter dem unter I.3 angegebenen Link kostenlos angesehen und heruntergeladen werden.

      Teilnahmeanträge sind ausschließlich elektronisch über die unter I.3 angegebene Vergabeplattform in Textform i. S. v. § 53 Abs 1 VgV einzureichen. Es ist unzulässig, Teilnahmeanträge unmittelbar an die unter I.1 angegebene Kontaktstelle zu senden. Rückfragen müssen ebenfalls über die unter I.3 angegebene Vergabeplattform gestellt werden. Die — anonymisierten — Rückfragen und Antworten und etwaige Änderungen und Ergänzungen der Unterlagen für das Vergabeverfahren werden nur auf der Vergabeplattform unter dem unter I.3 angegebenen Link zur Verfügung gestellt. Alle Interessenten müssen sich daher regelmäßig selbst unter dem angegebenen Link informieren, ob Rückfragen und Antworten, Änderungen oder Ergänzungen zur Verfügung eingestellt wurden, die dann bei der Erstellung der Teilnahmeanträge zu beachten sind.

      VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
      VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
      Offizielle Bezeichnung: Rechtsaufsicht des Landratsamtes Esslingen
      Postanschrift: Pulverwiesen 11
      Ort: Esslingen a. N.
      Postleitzahl: 73726
      Land: Deutschland
      E-Mail: MjEwX2RcZTZiaFcjW2kkWls=
      VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
      Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

      Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer Baden-Württemberg gestellt werden, solange die Vergabestelle noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem die Vergabestelle die unterlegenen Bieter über die beabsichtigte Zuschlagserteilung mit den nach 3 134 GWB erforderlichen Angaben informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Informationen per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind (§§134,135 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller die geltend gemachten Verstöße gegen Vergabevorschriften bereits vor Einreichend des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat bzw. wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt hat. Ferner ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§160 Abs. 3 GWB)

      VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
      17/12/2020
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INFO-BOX

Ausschreibung veröffentlicht 22.12.2020
Zuletzt aktualisiert 28.06.2021
Wettbewerbs-ID 2-404116 Status Kostenpflichtig
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