Deutschland-Erding: Stadtplanung und Landschaftsgestaltung
2020/S 251-632678
Wettbewerbsbekanntmachung
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Landshuter Straße 1
Ort: Erding
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 85435
Land: Deutschland
E-Mail: MTJDcGJnbGU+YGVxayxiYw==
Telefon: +49 894477123
Fax: +49 8944771240
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bgsm.de/
Adresse des Beschafferprofils: www.bgsm.de
Abschnitt II: Gegenstand
Einstufiger, nicht offener städtebaulicher und landschaftsplanerischer Ideen- und Realisierungswettbewerb Fliegerhorst Erding
Die Große Kreisstadt Erding nordöstlich von München steht vor einer planerischen Herausforderung, die prägenden Einfluss auf die Zukunft der Stadt haben wird: die Umwandlung großer Teile des bisher militärisch genutzten Fliegerhorstes Erding in eine zivile Nutzung.
Ausgangspunkt dafür ist die Strukturreform der Bundeswehr, die eine deutliche Truppenreduzierung und die Umsetzung eines neuen bundesweiten Stationierungskonzeptes vorsieht. Im Oktober 2011 wurde vom Bundesverteidigungsministerium bekannt gegeben, dass der Großteil des Fliegerhorstes Erding bis zum 31.12.2024 geschlossen werden soll.
In diesem Rahmen muss die Stadt Erding zunächst klären, welche Planungsabsichten sie auf der freiwerdenden Fläche verfolgen will, um deren nachhaltige und geordnete Entwicklung sicherzustellen. Sie hat sich daher entschieden, einen nicht offenen städtebaulichen und landschaftsplanerischen Ideen- und Realisierungswettbewerb auszuloben. Das Wettbewerbsgebiet umfasst dabei die südliche Hälfte des Fliegerhorstes mit einer Fläche von rd. 190 ha, wobei ein Kernbereich von ca. 30 ha einer vertieften Betrachtung unterzogen wird. Die Gesamtgröße des Fliegerhorstes Erding beträgt rd. 380 ha, davon liegen rd. 365 ha auf Erdinger Gemarkung.
Auf dem Areal sollen neue Flächen für Wohnen und Gewerbe entstehen. Ein großer Flächenanteil ist für Grünflächen vorgesehen, wobei Elemente des ehemaligen Fliegerhorstes in das Nutzungs- und Gestaltungskonzept einbezogen werden können. Im stadtnahen Bereich des Wettbewerbsgebiets soll ein Baugebiet mit überwiegender Wohnnutzung entstehen (Kernbereich).
Die wesentlichen Planungsmaßstäbe im Wettbewerb sind voraussichtlich M 1.2.500 und M 1:1.000 (Kernbereich) sowie M 1:500 für exemplarische Situationen im Kernbereich.
Auf der Grundlage des Wettbewerbs soll in Zusammenarbeit mit der Bürgerschaft ein städtebaulicher und landschaftsplanerischer Rahmenplan für die Quartiersentwicklung erarbeitet werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zur Teilnahme am Wettbewerb werden Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften aus den Fachrichtungen Stadtplanung und Landschaftsarchitektur ausgewählt, die die über Erfahrung in der Bearbeitung von Aufgabenstellungen vergleichbarer Komplexität verfügen.
Die Bildung von Bewerbergemeinschaften ist nicht notwendig, wenn ein*e Bewerber*in die geforderten Fachrichtungen auf sich vereint. Die beratende Hinzuziehung von Fachleuten für Verkehrsplanung, Energieplanung, Immissionsschutz wird empfohlen.
Für die Teilnahme am Wettbewerb gelten folgende Auswahlkriterien im Sinne von Mindestvoraussetzungen:
1 Vollständig ausgefüllter und unterschriebener Teilnahmeantrag; es ist der zur Verfügung gestellte Vordruck zu verwenden: Bei Bewerbergemeinschaften ist für jedes Mitglied ein eigener Teilnahmeantrag auszufüllen;
2 Eigenerklärung zur Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung (siehe Vordruck Teilnahmeantrag)
3 Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 123 und zu fakultativen Ausschlussgründen gem. § 124 GWB (siehe Vordruck Teilnahmeantrag Anlage B)
4 Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 4(2) RPW (siehe Vordruck Teilnahmeantrag)
5 Eigenerklärung zur Berufshaftpflichtversicherung (siehe Vordruck Teilnahmeantrag)
6 Nachweis eines Referenzprojekts mit folgenden Eigenschaften:
— städtebaulicher Entwurf oder städtebauliche Planung für einen städtebaulich-freiraumplanerischen Wettbewerb nach RPW oder GRW,
— Das Planungs- bzw. Wettbewerbsgebiet umfasst mind. 15 ha Baugebietsflächen mit Schwerpunkt im Wohnungsbau,
— Der Abschluss der Planung bzw. des Wettbewerbs liegt nicht mehr als 10 Jahre vor dem Datum der Bekanntmachung.
Die Referenz ist in einem pdf-Dokument darzustellen (DIN A 3) mit folgenden Angaben: Projektname, Projektort, Größe des Planungsgebiets und der Baugebietsflächen (Angaben in ha), Planungszeitraum (Monat und Jahr), Auftraggeber*in, Plandarstellungen, Erläuterungen zum Planungskonzept (Lageplan, Abbildungen, Text). Bei fremdsprachigen Dokumenten ist zusätzlich eine Übersetzung in die Verfahrenssprache (deutsch) beizufügen. Eine Eigenübersetzung ist ausreichend.
Bei Bewerbergemeinschaften ist es ausreichend, wenn die Referenz von einem ihrer Mitglieder stammt.
Ist die Anzahl der Bewerber*innen, die die Auswahlkriterien erfüllen, größer als die benannte maximale Zahl der Teilnehmenden am Wettbewerbsverfahren, wird eine Auswahl durch Losentscheid getroffen. Ebenso wird eine angemessene Anzahl von Nachrückenden durch Losentscheid ermittelt.
Stadtplaner*in Landschaftsarchitekt*in (nicht eigenständig teilnahmeberechtigt); Die Bildung von Bewerbergemeinschaften von Stadtplaner*innen und Landschaftsarchitekt*innen wird zwingend vorgeschrieben, sofern die Einzelbewerber*in nicht selbst alle notwendigen beruflichen Qualifikationen nachweisen kann. (Nähere Auskünfte siehe Download „Ergänzende Unterlagen")
Abschnitt IV: Verfahren
Voraussichtliche Beurteilungskriterien im Wettbewerb;
— Leistungs- und Programmerfüllung,
— städtebauliche Idee und Einbindung, Auseinandersetzung mit den örtlichen Gegebenheiten,
— Nutzungs- und Gestaltungsqualität der Freiräume,
— Berücksichtigung der Beziehungen zwischen unterschiedlichen Funktionen,
— Berücksichtigung der rechtlichen Rahmenbedingungen,
— Berücksichtigung der schalltechnischen Rahmenbedingungen,
— Berücksichtigung der energetischen Rahmenbedingungen,
— ökologische und klimatische Wertigkeit,
— Umsetzbarkeit des Bebauungs- und des Freiraumkonzeptes,
— Funktionsfähigkeit der äußeren und inneren Erschließung,
— Angemessenheit in gestalterischer und wirtschaftlicher Hinsicht.
Die Gesamtsumme der Preise und Aufwandsentschädigungen beträgt voraussichtlich 250 000 EUR. Die Aufwandsentschädigung beträgt dabei voraussichtlich 5 000 EUR je Teilnehmerteam.
Die Umsatzsteuer wird zusätzlich vergütet. Das Preisgericht behält sich vor, die ausgelobten Preise mit einstimmigem Beschluss anders zu verteilen. Der Betrag der ausgelobten Summen für Bearbeitungshonorare und Preise kommt in jedem Fall zur Verteilung.
Ein Teil der Wettbewerbssumme wird voraussichtlich als Aufwandsentschädigung an die Teilnehmenden vergeben.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Teilnahmeantrag ist per E-Mail an die Adresse „MTRhbmBlamM8XmNvaSpgYQ==" fristgerecht bis zum unter Punkt IV.2.2) der Bekanntmachung genannten Termin einzureichen. Der Anhang der Mail darf eine Größe von 15 MB nicht überschreiten, anderenfalls muss eine Bereitstellung der Unterlagen über einen Downloadlink erfolgen. Für den fristgerechten Eingang der Bewerbung (vgl. Punkt IV.2.2) sind die Bewerber*innen verantwortlich. Später eingehende Bewerbungen werden nicht berücksichtigt, ebenso wie Bewerbungen auf dem Postweg.
Die Bewerber*innen sind selbst für die Vollständigkeit der Bewerbung verantwortlich. Unvollständige Bewerbungen können zum Ausschluss der Bewerbung führen. Unterschriebene Bewerbungsunterlagen sind einzuscannen.
Alle Bewerber*innen werden umgehend über das Ergebnis des Bewerbungsverfahrens benachrichtigt. Teilnahmeanträge werden nicht zurückgesandt.
Mehrfachbewerbungen sind unzulässig und führen zum Ausschluss aller davon betroffenen Bewerbungen. Als Mehrfachbewerbungen gelten auch mehrere Bewerbungen von Einzelpersonen innerhalb verschiedener Bewerbergemeinschaften.
Die aus den Bewerbungen ausgewählten Teilnehmenden dürfen keine anderen als die in der Bewerbung genannten Personen als Mitverfasser am Wettbewerb beteiligen.
Die Ausloberin behält sich vor, die Angaben der ausgewählten bzw. ausgelosten Bewerbergemeinschaft zu überprüfen. Bei fehlenden oder falschen Angaben bleibt ein Ausschluss von der Wettbewerbsteilnahme vorbehalten. In diesem Fall werden Nachrückende zur Teilnahme zugelassen.
Fragen zu den Bewerbungsunterlagen und/oder zum Verfahren sind per Mail an die unter Punkt I.3) der Bekanntmachung genannte Kontaktstelle zu senden: MjE3VGFTWF1WL1FWYlwdU1Q= (max. 15 MB)
Es werden Fragen beantwortet, die mindestens sieben Tage vor Ablauf der Bewerbungsfrist eingehen. Die Antworten auf Fragen von Bewerbern werden ausschließlich auf der unter I.3) der Bekanntmachung genannten Internetseite veröffentlicht (http://bgsm.de/aktuelles.html), ebenso etwaige Änderungen der Bewerbungsunterlagen. Die Bewerber haben sich durch regelmäßige Kontrolle der Internetseite selbst über Antworten auf Bewerberfragen oder Änderungen der Bewerbungsunterlagen zu informieren.
Weitere Informationen zur Teilnahmeberechtigung, zum Nachweis der Eignung, zum Datenschutz, zur weiteren Beauftragung und zu den voraussichtlichen Terminen des Verfahrens können den mit der Bekanntmachung zur Verfügung gestellten „ergänzenden Teilnahmeunterlagen“ entnommen werden.
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB).
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).