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  • DE-20457 Hamburg, DE-21079 Hamburg
  • 06/2020
  • Ergebnis
  • (ID 2-410880)

LIGHTYWOOD - Neubau von zwei Bürogebäuden und einem Parkhaus in Hamburg


 
  • Projektdaten

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    Entscheidung 17.06.2020 Entscheidung
    Verfahren kooperatives Werkstattverfahren
    Teilnehmer Gesetzte Teilnehmer: 7
    Gebäudetyp Büro-, Verwaltungsbauten / Verkehr
    Art der Leistung Objektplanung Gebäude
    Auslober/Bauherr PRIMUS developments GmbH, Hamburg (DE) Büroprofil, Senectus GmbH, Hamburg (DE)
    Betreuer D&K drost consult GmbH, Hamburg (DE) Büroprofil
    Preisrichter Franz-Josef Höing, Hans Lied, Karin Loosen [Vorsitz], Achim Nagel, Prof. Matthias Sauerbruch , Torsten Rieckmann,
    Aufgabe
    Die PRIMUS developments GmbH und die SENECTUS GmbH (Auftraggeberinnen) haben im Rahmen einer konzeptbasierten Ausschreibung die Anhandgabe für zwei Baufelder im Stadtteil Hamburg-Harburg erhalten. Es handelt sich dabei um die Baufelder 1 und 3 B im aufstrebenden Technologie- und Universitätsquartier Harburger Binnenhafen auf der Harburger Schlossinsel, zum Teil mit direkter Wasserlage am Lotsekanal. Hier, wo Harburg am ältesten ist, entsteht ein neuer maritimer Stadtteil mit neuem Gewerbe, vorhandenen Hafenbetrieben und Wohnen als Teil des aktuell nach der HafenCity größten zusammenhängenden Stadtentwicklungsgebietes Hamburgs. Grundlegend für das Bewerbungskonzept der Auftraggeberinnen ist eine vielfältige Mischung unterschiedlicher gewerblicher Nutzungen und eine Gebäudeerrichtung in modularer Holzhybridbauweise. Im Rahmen der derzeit laufenden Phase der Anhandgabephase soll ein hochbauliches Qualifizierungsverfahren durchgeführt werden, um die baulichen und konzeptionellen Vorüberlegungen der Auftraggeberinnen, unter Beteiligung der Verwaltung und der Politik, sinnvoll fortzuschreiben und in eine hochbauliche Realisierungsplanung zu überführen.
    Die Auftraggeberinnen beabsichtigen im Harburger Binnenhafen das Innovationscluster – LIGHT INDUSTRIES baulich umzusetzen. Die angedachten Bausteine sollen zum einen konventionell oder in Mischbauweise und im zweiten Fall in modularer Holzbauweise erstellt werden. Auf Basis der vorhandenen städtebaulichen Grundlage sollen auf den beiden Baufeldern insgesamt 3 Baukörper umgesetzt werden, wobei 2 Baukörper in einem direkten baulichen Zusammenhang zu sehen sind.
    Da der bauliche Schwerpunkt sich auf den intelligenten Umgang mit dem Thema Holzbau und modularen Holzbau bezieht, sind Planer bzw. Planerteams mit fundiertem Wissen um diese Materie in diesem Verfahren dazu aufgefordert, neue kreative und innovative Lösungen zu entwickeln.

    Baufeld 3 B
    Das Erdgeschoss des Baukörpers soll zumindest nach Westen und Süden mit publikumsfrequentierten Nutzungen (z.B. Läden, Cafeteria, Gastronomie oder kulturelle Einrichtungen) und mit direkten Eingängen von den angrenzenden öffentlichen Räumen versehen sein. Dabei ist mindestens eine für die Öffentlichkeit zugängliche gastronomische Nutzung vorzusehen.
    Der Bebauungsplan sieht maximale Gebäudehöhen von 6 m bzw. 19 m vor. Aus Gründen des Denkmalschutzes auf der Harburger Schlossinsel kann von der max. Gebäudehöhe nicht abgewichen werden. Der Baukörper soll an den Plätzen und der Promenade zugewandten Gebäudeseiten entsprechend der Südlage und der öffentlichen Nutzung der angrenzenden Flächen angemessen gestaltet werden.
    Der Bebauungsplan ermöglicht zwei Auskragungen des geplanten Baukörpers über öffentlichem Grund. Über das im Bebauungsplan geforderte Maß hinaus wird von der das Grundstück aus¬schreibenden Stelle eine lichte Höhe von mind. 6 m zwischen Lotsekai und Überbauung gefordert. Ein Auskragen über die Wasserflächen ist nicht möglich, jedoch ist ein Zurückweichen von der Kaikante zugunsten von dort liegenden Traditionsseglern sowie der Sichtachse zwischen den Kulturkränen ausdrücklich erwünscht.

    Baufeld 1
    Die Unterbringung eines Parkhauses auf Baufeld 1 ist gemäß städtebaulichem Rahmenkonzept vorgegeben. Die Lage ergibt sich unter anderem durch die vorhandene Hochspannungsleitung. Es sind mindestens 250 Stellplätze herzustellen. Der Stellplatzbedarf der Neubauvorhaben auf den Baufeldern 1 und 3 B ist vorzugsweise im Parkhaus auf dem Baufeld 1, in jedem Fall aber auf diesen beiden Baufeldern nachzuweisen. Es sollen auch Stellplatzbedarfe aus dem Umfeld im Parkhaus gedeckt werden. Das Erdgeschoss des Parkhauses soll neben der Parkhauszufahrt gastronomischen, Gewerbe- bzw. kulturellen Nutzungen vorbehalten sein. Zusätzlich ist zu berücksichtigen, dass das zu planende Parkhaus zum westlich angrenzenden Park hin über alle Geschosse eine Büronutzung bzw. eine angemessene gewerbliche Mantelnutzung erhalten soll, um die stadträumliche Verträglichkeit sicherzustellen.
    Nach Norden, zur angrenzenden Wohnbebauung hin orientiert, kann eine Kerngebietsnutzung an das Parkhaus angebaut werden, sofern die Flächen nicht ebenso zur Stellplatzunterbringung benötigt werden. Auf jeden Fall sind sämtliche Fassaden architektonisch anspruchsvoll zu gestalten.
    Adresse des Bauherren DE-20457 Hamburg
    Projektadresse DE-21079 Hamburg
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    • Liegt nicht vor.
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  • Gewährleistung

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INFO-BOX

Ausschreibung veröffentlicht 01.01.2020
Ergebnis veröffentlicht 01.03.2021
Zuletzt aktualisiert 01.03.2021
Wettbewerbs-ID 2-410880 Status Kostenpflichtig
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