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  • DE-68161 Mannheim
  • 07/2021
  • Ergebnis
  • (ID 2-412116)

Neugestaltung Swanseaplatz Mannheim


 
  • Projektdaten

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    Entscheidung 28.07.2021 Entscheidung
    Verfahren Nichtoffener Realisierungswettbewerb nach RPW
    Berufsgruppen Landschaftsarchitekt*innen oder Stadtplaner*innen. Stadtplaner*innen sind als Mitverfasser*in in Bewerbergemeinschaft mit Landschaftsarchitekt*innen zugelassen.
    Teilnehmer Gewünschte Teilnehmerzahl: min. 15 - max. 15
    Gesetzte Teilnehmer: 5
    Tatsächliche Teilnehmer: 10
    Gebäudetyp Landschaft und Freiraum
    Art der Leistung Objektplanung Freianlagen
    Sprache Deutsch
    Preisgelder/Honorare 55.000 EUR zzgl. USt.
    Auslober/Bauherr Stadt Mannheim, Mannheim (DE)
    Betreuer arc.grün landschaftsarchitekten.stadtplaner.gmbh, Kitzingen (DE) Büroprofil
    Preisrichter Klaus Elliger, Axel Lohrer, Christof Luz [Vorsitz], Elke Ukas, Carolin von Lintig , Christian Konowalczyk, Ralf Eisenhauer, Thomas Hornung, Olaf Kremer, Esther Baumgärtner, Karim Baghlani
    Aufgabe
    Der Swanseaplatz ist einer der wenigen und zugleich der zentrale Frei-, Spiel- und Bewegungsraum in dem dichtbebauten Innenstadtquartier Westliche Unterstadt, auch Filsbach genannt. Hier leben viele Menschen in beengten Wohnverhältnissen, die darauf angewiesen sind sich im öffentlichen Raum aufhalten zu können. Der Swanseaplatz ist daher ein wichtiger Treffpunkt für alle Generationen und für sehr unterschiedliche Nutzergruppen. Insbesondere für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene ist er der zentrale Spiel-, Treff- und Bewegungsraum, für den es in der Nachbarschaft keine Alternativen gibt.

    Der Platz mit einer Gesamtfläche von ca. 5 600 m2 befindet sich an der verlängerten Jungbuschstraße, die zwischen den Quadraten G und H verläuft und eine Art verlängerte Feiermeile zum Stadtteil Jungbusch darstellt. Viele Menschen kommen hier auf dem Weg zu Kultur- und Ausgehangeboten vorbei. Aufgrund der hohen Wichtigkeit des Platzes im Stadtteil, soll der Swanseaplatz als moderne, urbane und multifunktionale Freifläche aufgewertet werden, die dem hohen Nutzungsdruck standhält und soziales Miteinander fördert.
    Der Platz ist teilweise mit einer Tiefgarage der Mannheimer Parkhausbetriebe GmbH unterbaut, die bei der Neugestaltung in ihrer Funktion berücksichtigt werden muss.

    Die Planungsleistungen für die Freianlagen (Objektplanung Freianlagen nach §§ 38 HOAI 2021 sollen im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens, welches sich an den RPW-Planungswettbewerb anschließt, ausgeschrieben werden.
    Gesetzte Teilnehmer Lavaland GmbH, Berlin
    wbp Landschaftsarchitekten GmbH, Bochum
    Station C 23, Leipzig
    GDLA Gornik Denkel Landschaftsarchitektur PartGmbB, Heidelberg
    Agence TER, Karlsruhe
    Adresse des Bauherren DE-68161 Mannheim
    TED Dokumenten-Nr. 116283-2021
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  • Anzeigentext Ausschreibung

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    • Deutschland-Mannheim: Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen

      2021/S 046-116283

      Wettbewerbsbekanntmachung

      Rechtsgrundlage:
      Richtlinie 2014/24/EU

      Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

      I.1)Name und Adressen
      Offizielle Bezeichnung: Stadt Mannheim
      Postanschrift: Collinistraße 1
      Ort: Mannheim
      NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
      Postleitzahl: 68161
      Land: Deutschland
      E-Mail: MjIwTVhRZE1aUFFeGmBeYVFOUVpOTU9ULFlNWlpUUVVZGlBR
      Internet-Adresse(n):
      Hauptadresse: http://www.mannheim.de
      I.3)Kommunikation
      Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: http://aumass.de
      Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
      Offizielle Bezeichnung: arc.grün landschaftsarchitekten.stadtplaner.gmbh
      Postanschrift: Steigweg 24
      Ort: Kitzingen
      NUTS-Code: DE268 Kitzingen
      Postleitzahl: 97318
      Land: Deutschland
      E-Mail: MjEya1loaFZZa1lmVjRVZlchW2ZpWWIiWFk=
      Telefon: +49 9321-2680050
      Internet-Adresse(n):
      Hauptadresse: http://arc-gruen.de
      Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: http://aumass.de
      I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
      Regional- oder Kommunalbehörde
      I.5)Haupttätigkeit(en)
      Allgemeine öffentliche Verwaltung

      Abschnitt II: Gegenstand

      II.1)Umfang der Beschaffung
      II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

      Einstufiger nicht offener freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb nach RPW 2013 als vorgeschalteter Planungswettbewerb für eine Vergabe im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb nach Vgv.

      II.1.2)CPV-Code Hauptteil
      71222000 Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen
      II.2)Beschreibung
      II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

      Der Swanseaplatz ist einer der wenigen und zugleich der zentrale Frei-, Spiel- und Bewegungsraum in dem dichtbebauten Innenstadtquartier Westliche Unterstadt, auch Filsbach genannt. Hier leben viele Menschen in beengten Wohnverhältnissen, die darauf angewiesen sind sich im öffentlichen Raum aufhalten zu können. Der Swanseaplatz ist daher ein wichtiger Treffpunkt für alle Generationen und für sehr unterschiedliche Nutzergruppen. Insbesondere für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene ist er der zentrale Spiel-, Treff- und Bewegungsraum, für den es in der Nachbarschaft keine Alternativen gibt.Der Platz mit einer Gesamtfläche von ca. 5 600 m2 befindet sich an der verlängerten Jungbuschstraße, die zwischen den Quadraten G und H verläuft und eine Art verlängerte Feiermeile zum Stadtteil Jungbusch darstellt. Viele Menschen kommen hier auf dem Weg zu Kultur- und Ausgehangeboten vorbei. Aufgrund der hohen Wichtigkeit des Platzes im Stadtteil, soll der Swanseaplatz als moderne, urbane und multifunktionale Freifläche aufgewertet werden, die dem hohen Nutzungsdruck standhält und soziales Miteinander fördert.

      Der Platz ist teilweise mit einer Tiefgarage der Mannheimer Parkhausbetriebe GmbH unterbaut, die bei der Neugestaltung in ihrer Funktion berücksichtigt werden muss.

      Die Planungsleistungen für die Freianlagen (Objektplanung Freianlagen nach §§ 38 HOAI 2021 sollen im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens, welches sich an den RPW-Planungswettbewerb anschließt, ausgeschrieben werden. Bei der Umsetzung des Projekts soll einer der Preisträger unter Berücksichtigung der Empfehlung des Preisgerichts durch die Stadt Mannheim mit den weiteren Planungsleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9 im Sinne der § 39 HOAI 2021 (Objektplanung Freianlagen) in Form eines Stufenvertrags (Bearbeitungsstufe I (Leistungsphasen 1 und 2); Bearbeitungsstufe II (Leistungsphasen 3-7); Bearbeitungsstufe III (Leistungsphasen 8-9) beauftragt werden, sofern kein wichtiger Grund der Beauftragung entgegensteht.

      Der Baubeginn ist voraussichtlich für 2024 geplant. Die Fertigstellung soll voraussichtlich bis 2025 erfolgen.

      Um eine angemessene Lösung zu finden, ist ein Wettbewerb mit 15 Teilnehmern (davon 5 gesetzte Teilnehmer) nach RPW 2013 mit anschließendem Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb gemäß VgV vorgesehen.

      Der Wettbewerb richtet sich an Landschaftsarchitekt*innen oder Stadtplaner*innen. Stadtplaner*innen sind als Mitverfasser*in in Bewerbergemeinschaft mit Landschaftsarchitekt*innen zugelassen.

      II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
      Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

      Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

      III.1)Teilnahmebedingungen
      III.1.10)Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer:

      10 Teilnehmer werden aus den eingehenden qualifizierten Bewerbungen zur Teilnahme am Wettbewerb gemäß § 3 Abs. 3 RPW ausgewählt. Die Auswahl der 10 Teilnehmer (zusätzlich zu den 5 gesetzten Teilnehmern) erfolgt nach Überprüfung der Auswahlkriterien für den Wettbewerb durch die Ausloberin.

      Erfüllen mehrere Bewerber die Anforderungen und ist die Bewerberzahl auch nach einer objektiven Prüfung entsprechend der zugrunde gelegten Eignungskriterien zu hoch, erfolgt die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Los.

      Darüber hinaus werden Nachrücker entsprechend der Reihenfolge der Losziehung ausgewählt.

      a) Teilnahmebedingungen:

      Zwingende Teilnahmevoraussetzung ist, dass innerhalb der Bewerbungsfrist bis zum 25.3.2021, 16 Uhr eine formell ordnungsgemäße Bewerbung für den Wettbewerb eingereicht wird. Maßgeblich hierfür ist der rechtzeitige Eingang der Bewerbung auf der Vergabeplattform www.aumass.de. Bewerbungen sind auf der Vergabeplattform hochzuladen.

      Für die Bewerbung ist zwingend das auf der Vergabeplattform zur Verfügung stehende Bewerbungsformular für die Teilnahme am Wettbewerb zu verwenden. Die Bewerbung muss folgende Angaben, Erklärungen und Nachweise enthalten:

      — Name des Bewerbers (Büroname) oder der Bewerbergemeinschaft mit Rechtsform und Kontaktdaten des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft,

      — Angabe zum Nachweis über die Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung „Landschaftsarchitekt“ bzw. „Stadtplaner“ (Kammernummer, Kammerurkunde etc.)

      — Eigenerklärung mit der Versicherung, dass:

      Alle gemachten Angaben der Wahrheit entsprechen, dass die genannten Wettbewerbsbedingungen anerkannt werden, dass eine Teilnahmeberechtigung im Sinne der oben genannten Kriterien besteht, dass keine Teilnahmehindernisse nach § 4 (2) RPW, nach §§ 6 und 73 Abs.3 VgV sowie nach §§ 123, 124 und 128 GWB vorliegen,

      — sich kein weiteres Mitglied einer bestehenden Arbeits- oder Bürogemeinschaft bzw. sich kein mit mir / uns wirtschaftlich verknüpftes Unternehmen bewirbt,

      — Nennung der natürlichen Person, welche die Bewerbung ausgefüllt hat mit deren Unterschrift auf dem Bewerbungsformular,

      — Erklärung zur Teilnahme am Wettbewerb mit eigenhändiger Unterschrift des federführenden Bewerbers

      Bei Bewerbergemeinschaften ist eine von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterschriebene Erklärung mit Benennung der bevollmächtigten vertretungsberechtigten Mitglieder erforderlich.

      Zum Nachweis der Fachkunde und gestalterischen Kompetenz müssen 2 mit dem vorliegenden Projekt „Neugestaltung des Swanseaplatzes“ hinsichtlich der Komplexität vergleichbare Referenzprojekte eingereicht werden, davon mindestens ein Projekt mit einer innerstädtischen Platzfläche mit Bestandsanlagen. Weitere als die geforderten Unterlagen wie z. B. Bürobroschüren o. ä. werden nicht berücksichtigt.

      Die Referenzen können auch Projekte sein, die die Bewerber als Projektleiter in einem anderen Büro eigenständig abgewickelt haben.

      In diesem Fall ist eine schriftliche Bestätigung des anderen Büros über die eigenständige Projektleitung einzureichen.

      Je ein realisiertes Projekt vergleichbarer Komplexität:

      Davon mindestens ein Projekt mit der Umgestaltung einer innerstädtischen Platzfläche mit Bestandsanlagen (Spielplatz, Baumbestand,...)

      Fertigstellung (Lph 8 abgeschlossen) im Zeitraum 1.1.2014 bis 31.12.2020

      Min. Honorarzone III gemäß Anlage 10.2 HOAI 2013

      Min. Lph 2-5 vom Bewerber erbracht

      Darstellung mit min. einem Foto des fertiggestellten Projekts zum Nachweis der Realisierung. Das Foto sollte den städtebaulichen Kontext verdeutlichen.

      III.2)Bedingungen für den Auftrag
      III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
      Die Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
      Beruf angeben:

      Landschaftsarchitekt*innen, Stadtplaner*innen

      Abschnitt IV: Verfahren

      IV.1)Beschreibung
      IV.1.2)Art des Wettbewerbs
      Nichtoffen
      Anzahl der in Erwägung gezogenen Teilnehmer: 15
      IV.1.7)Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer:
      Lavaland GmbH, Berlin
      wbp Landschaftsarchitekten GmbH, Bochum
      Station C 23, Leipzig
      GDLA Gornik Denkel Landschaftsarchitektur PartGmbB, Heidelberg
      Agence TER, Karlsruhe
      IV.1.9)Kriterien für die Bewertung der Projekte:

      Zulassung der Arbeiten:

      Das Preisgericht lässt alle Arbeiten zur Beurteilung zu, die:

      — termingemäß eingegangen sind,

      — den formalen Bedingungen der Auslobung entsprechen,

      — keinen absichtlichen Verstoß gegen den Grundsatz der Anonymität erkennen lassen,

      — in wesentlichen Teilen dem geforderten Leistungsumfang entsprechen.

      Bindende Vorgaben des Verfahrens:

      Es werden keine inhaltlich bindenden Vorgaben im Sinne der RPW 2013 gemacht.

      Beurteilungskriterien:

      Die Bewertung durch das Preisgericht erfolgt auf Basis des Wettbewerbprojektes und der Erläuterungen dazu gemäß folgender Kriterien (ohne Gewichtung):

      — Nutzungsqualität und Atmosphäre,

      — Nutzungsvielfalt und Vereinbarkeit der Nutzungen,

      — Gestalterische Qualität,

      — Wirksamkeit der vorgeschlagenen Zonierungen und Nutzungsüberschneidungen,

      — Art des Umgangs und Nutzung des vorhandenen Bestandes,

      — Wirtschaftlichkeit,

      — Maßnahmen zur Klimaanpassung,

      Die Reihenfolge ist nicht abschließend.

      IV.2)Verwaltungsangaben
      IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge
      Tag: 29/03/2021
      Ortszeit: 16:00
      IV.2.3)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
      IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder Teilnahmeanträge verfasst werden können:
      Deutsch
      IV.3)Preise und Preisgericht
      IV.3.1)Angaben zu Preisen
      Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
      Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise:

      Es wird eine Wettbewerbssumme von 55 000,00 EUR netto bereitgestellt. Die Wettbewerbssumme wird folgendermaßen auf die Preise verteilt:

      1. Preis: 25 000,00 EUR (netto),

      2. Preis: 15 000,00 EUR (netto),

      3. Preis: 10 000,00 EUR (netto),

      Anerkennungen: 5 000,00 EUR (netto).

      Sofern mit Preisen oder Anerkennung ausgezeichnete Wettbewerbsteilnehmer Mehrwertsteuer abführen, wird diese zusätzlich vergütet.

      Das Preisgericht ist berechtigt, die Gesamtsumme durch einstimmigen Beschluss anders zu verteilen.

      Bei der Auszahlung an ausländische Preisträger/innen wird die Mehrwertsteuer von derzeit 19 % vom Auslober einbehalten und in Deutschland abgeführt, bei in Deutschland lebenden Preisträger/innen wird die Mehrwertsteuer ausgezahlt.

      IV.3.2)Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer:
      IV.3.3)Folgeaufträge
      Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den/die Gewinner des Wettbewerbs vergeben: ja
      IV.3.4)Entscheidung des Preisgerichts
      Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber/den Auftraggeber bindend: nein
      IV.3.5)Namen der ausgewählten Preisrichter:
      Herr Klaus Elliger, Architekt und Stadtplaner, Fachbereichsleitung FB 61 Stadtplanung,Stadt Mannheim
      Frau Prof. Undine Giseke, Landschaftsarchitektin, Berlin
      Herr Axel Lohrer, Landschaftsarchitekt, München
      Herr Christoph Luz, Landschaftsarchitekt, Stuttgart
      Frau Elke Ukas, Landschaftsarchitektin, Karlsruhe
      Herr Stefan Zillig, EB 76 Stadtraumservice, Stadt Mannheim
      Frau Isabel Cademartori, Gemeinderätin SPD
      Herr Ralf Eisenhauer, Bürgermeister für Bauen, Planung, Verkehr und Sport
      Herr Gerhard Fontagnier, Gemeinderat Bündnis 90/ Die Grünen
      Herr Thomas Hornung, Gemeinderat CDU
      Frau Prof. Dr. Diana Pretzell,Bürgermeisterin für Bürgerservice, Klima, Umwelt und Technische Betriebe

      Abschnitt VI: Weitere Angaben

      VI.3)Zusätzliche Angaben:

      Nach Abschluss des Realisierungswettbewerbs wird ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb nach § 14 Abs. 4 Nr. 8 VgV durchgeführt. Die Ausloberin wird, unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichts, einen der Preisträger mit den ausgelobten Planungsleistungen beauftragen. Die Ausloberin behält sich vor, zunächst nur mit dem ersten Preisträger im Anwendungsbereich der VgV zu verhandeln. Sollte mit dem ersten Preisträger keine Einigung erzielt werden, behält sich die Ausloberin Verhandlungen mit allen Preisträgern vor. Teilnehmer sind dann alle Preisträger, wie sie in der Verfassererklärung benannt wurden.

      Die Ausloberin wird den erfolgreich aus dem Verfahren hervorgehenden Bieter mit der Realisierung des Wettbewerbsergebnisses mit den Planungsleistungen der Objektplanung Freianlagen gemäß §§ 38 ff. HOAI 2021 Teil 3, Abschnitt 2, stufenweise wie folgt beauftragen:

      Bearbeitungsstufe I (Leistungsphasen 1 und 2); Bearbeitungsstufe II (Leistungsphasen 3-7); Bearbeitungsstufe III (Leistungsphasen 8-9).

      Aus der stufenweisen Übertragung und eines damit gegebenenfalls zusammenhängenden zusätzlichen Zeit-, Koordinierungs- und Arbeitsaufwandes, kann der Auftragnehmer keine Erhöhung seines Honorars verlangen oder Nebenkosten oder sonstige Ansprüche geltend machen.

      Die Ausloberin wird zu den Verhandlungen die Vorlage der zum Nachweis der Eignung (§ 80 VgV) zur Teilnahme an dem Verhandlungsverfahren und zur Ausführung des Planungsauftrags erforderlichen Unterlagen wie folgt verlangen:

      — Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung: Der Bieter/die Bietergemeinschaft muss zum Zeitpunkt eine Berufshaftpflichtversicherung bei einem in der EU zugelassenen Versicherer nachweisen, deren Deckungssumme für Personenschäden mindestens 1 500 000,00 EUR für sonstige und Sachschäden mindestens 1 000 000,00 EUR beträgt. Es sind mind. 2 Schadensfälle je Jahr abzudecken (zweifache Maximierung im Versicherungsjahr). Es gilt auch die einseitige unwiderrufliche Erklärung eines Versicherungsunternehmens im Original für den Auftragsfall eine Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung mit den zuvor genannten Deckungssummen abzuschließen. Dabei muss die Gesamtleistung des Versicherers für alle Versicherungsfälle eine laufenden Jahres mindestens das Zweifache der zuvor genannten Deckungssummen betragen. Es ist ein entsprechender Nachweis oder eine Versicherungserklärung (jeweils nicht älter als 12 Monate) abzugeben.

      — Angabe, welche Teile des Auftrags unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt sind (Eine Verpflichtungserklärung, sofern sich der Bieter der Eignungsleihe bedient).

      — Angabe der Anzahl und der beruflichen Qualifikation der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen des Bieters /der Bietergemeinschaft angehören oder nicht.

      — Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Bieters /der Bietergemeinschaft und die Zahl der Führungskräfte in den Jahren 2018-2020 ersichtlich ist.

      Ziel ist es, denjenigen Bieter zu beauftragen, der alle Eignungskriterien fristgerecht nachgewiesen hat und das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat.

      Neben den zuvor genannten Eignungskriterien, sind sind folgende Zuschlagskriterien für die Auftragserteilung maßgeblich:

      Platzierung im Planungswettbewerb 50 %

      (davon 1. Preis 100 % / 2. Preis 60%/ 3. Preis 40 %)

      Weiterentwicklung der Ergebnisses unter Berücksichtigung der Hinweise des Preisgerichts protokolls und Umgang mit den Ergebnissen der

      — Bürgerbeteiligung 15 %,

      — Herangehensweise an das Projekt 10 %,

      — Qualitätsmanagement des Unternehmens 10 %,

      — Zeit- und Kostenmanagement 10 %,

      — Honorarangebot 5 %.

      Nach Abschluss der Verhandlungsgespräche wird die Verwaltung auf Grundlage der Bewertung durch die Beurteilungskommission eine Beschlussvorlage mit einer Vergabeempfehlung an das politische Gremium erstellen.

      VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
      VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
      Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
      Postanschrift: Durlacher Allee 100
      Ort: Karlsruhe
      Postleitzahl: 76137
      Land: Deutschland
      E-Mail: MTZwX2xhW1xfZVtnZ19sOmxqZShccWYoXl8=
      Telefon: +49 721-926-8730
      Fax: +49 721-926-3985
      Internet-Adresse: http://www.rp.baden-wuerttemberg.de
      VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
      Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

      Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:

      — der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,

      — Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

      — Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

      — mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

      Nach § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

      VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
      03/03/2021
    © European Union, http://ted.europa.eu
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INFO-BOX

Ausschreibung veröffentlicht 09.03.2021
Ergebnis veröffentlicht 05.08.2021
Zuletzt aktualisiert 05.08.2021
Wettbewerbs-ID 2-412116 Status Kostenpflichtig
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