Deutschland-Berlin: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
2021/S 057-144113
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Yorckstraße 4-11
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10965
Land: Deutschland
E-Mail: MjE2alVeZGJRXFVmVWJXUVJVY2RVXFxVMFJRHVZbHlJVYlxZXh5UVQ==
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Postanschrift: Fehrbelliner Platz 2
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10707
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Abteilung V – Vergabestelle V M1
E-Mail: MjE2ZlViV1FSVR1YX1NYUlFlMGNVXmNnHlJVYlxZXh5UVQ==
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.stadtentwicklung.berlin.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://www.berlin.de/vergabeplattform/
Abschnitt II: Gegenstand
Leistungen der Technischen Ausrüstung Anlagengruppe 1-3 und 6-8 für die Sanierung und Erweiterung einer Grundschule -IDHausburg_HLS Oez-
Es ist beabsichtigt, Leistungen der Technischen Ausrüstung der Anlagengruppe 1-3 und 6-8 für die Fortführung der Sanierung des Hauptschulgebäudes, Erweiterung der Mensa und der Komplettsanierung des ehemaligen Lehrerwohnhauses unter Berücksichtigung der Barrierefreiheit der Hausburgschule in Berlin-Friedrichshain zu vergeben. Die vorläufigen Gesamtkosten betragen brutto 18 460 000 EUR inkl. Kosten für die Freianlagen (ca. 2 400 000 EUR), Ausstattung und Kunst (337 000 EUR) und 15 % Unvorhergesehenes.
Die BGF beträgt 9 949 m2.
Hausburgstr. 20
10249 Berlin
Der Auftrag beinhaltet für die Sanierung und Erweiterung der Hausburg-Grundschule Leistungen der Technischen Ausrüstung (ALG 1-3 und 6-8) entsprechend der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) Teil 4 Fachplanung Abschnitt 2 Technische Ausrüstung. Es ist beabsichtigt, die Leistungsphasen 1 bis 9 gemäß § 55 ganz oder teilweise sowie Besondere Leistungen zu vergeben. Die Beauftragung erfolgt gemäß Vertragsmuster Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen einschl. AVB. Die Leistungen werden stufenweise, zunächst bis zur Leistungsstufe 1 (LP 1-2) beauftragt.
Bei der vierzügigen Hausburg-Grundschule handelt es sich um eine Staatliche Europaschule (SESB). Das dreiflügelige Hauptgebäude und das ehemalige Lehrerwohnhaus wurden 1906 als Gemeindedoppelschule errichtet. Diese stehen als Gesamtanlage unter Denkmalschutz.
2011 wurde das Hauptgebäude mit einem aufgeständerten Anbau ergänzt.
Das ehemalige Lehrerwohnhaus ist teilweise zur Wohnnutzung vermietet.
Die Schule verfügt über einen zentralen Innenhof und weitere Außenflächen um das Hauptgebäude.
Seit mehreren Jahren werden im Hauptgebäude Sanierungsarbeiten durchgeführt. Diese sollen – soweit im Bestand, auch unter wirtschaftlichen Aspekten möglich – unter Berücksichtigung der Anforderungen des Musterraumprogrammes von 2019 und des Leitfadens für die Sanierung von Schulen- fertiggestellt werden.
Das geprüfte Bedarfsprogramm beinhaltet folgende Maßnahmen:
Hauptgebäude
— Fortführung der Innensanierung (EG – 2.OG Nordflügel, alle Treppenhäuser, Flure, Aula),
— behutsame Anpassung bereits sanierter Bereiche an Konzept „Compartments“,
— Sanierung Untergeschoss,
— Umbau Sanitärbereiche unter Berücksichtigung Barrierefreiheit/Inklusion,
— Anbau Aufzüge.
Aufgeständerter Anbau
— Instandsetzungsarbeiten,
— ggf. Einrichtung von Foren.
Mensa
— Erweiterung und Umbau der ehemaligen Gymnastikhalle zur neuen Mensa im EG des Hauptgebäudes.
Vorderhaus (ehem. Lehrerwohnhaus)
— Komplettsanierung mit Umbau für den Inklusionsbereich im 1.OG,
— Einbau eines Innenaufzuges.
Technische Anlagen
— KG 410 – 430: restliche Erneuerung der sanitär- und heizungstechnischen Anlagen in den noch zu sanierenden Bereichen inkl. Sanitäranlagen, Mensa und Vorderhaus,
— KG 440 – 450 (Nicht Auftragsgegenstand): Auf Grund der Anpassung des Konzepts „Compartment“ werden umfangreiche Änderungen an den bestehenden elektrischen Bestandsanlagen der Sicherheitsbeleuchtung- und Alarmierungsanlagen erforderlich. Somit sind ggf. die gesamten Anlagen zu erneuern,
— Erneuerung der Niederspannung- und Beleuchtungsanlagen in den noch nicht sanierten Bereichen, Vernetzung der Alarmierungsanlagen Vorderhaus und neue Mensa, Kompletterneuerung im Vorderhaus,
— KG 460: Abbruch Lastenaufzug, Errichtung 3 neuer Personenaufzüge und eine Hebebühne,
— KG 470: Errichtung Küchentechnische Ausstattung,
— KG 480: GLT und Energiemanagement,
— KG 550: Sanierung aller Grund- und Hausanschlussleitungen, ggf. Anlagen für die Regenwasser-bewirtschaftung von Dächern.
Ausstattung
— Neuausstattung Foren, Mensa, Garderoben, Inklusionsbereich, Sanitärbereiche, Fachräume,
— Amokbeschilderung.
Freianlagen
— Komplettsanierung unter Berücksichtigung Denkmalschutz, Barrierefreiheit und zur Kompensation fehlender Freiflächen erhöhte qualitative Anforderungen an Gestaltung,
— Sanierung aller Grund- und Hausanschlussleitungen.
Als nächsten Schritt ist eine Vorplanungsunterlage (VPU) gemäß ABau zu erstellen. Bei der weiteren Planung sind Aspekte der Ökologie und Nachhaltigkeit zu beachten.
Die Sanierung und die Umbauarbeiten erfolgen im laufenden Betrieb. Es sind lediglich Teilauslagerungen vorgesehen. Der Baubeginn ist für 03/2024 vorgesehen.
Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, wird die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Los getroffen.
In der Summe werden für die objektiven Kriterien max. 100 Pkt vergeben:
1. Umsatz für entsprechende Dienstleistungen (6 Pkt):
1.1 (6 Pkt) – Teilnahmeantrag mit einem mittleren jährlichen Umsatz für entsprechende Dienstleistungen (Sanierung und Erweiterung im Hochbau) der letzten 3 Jahre (2018/2019/2020) in Höhe von mindestens 150 000 EUR (netto)
2. Angaben zur Mitarbeiterstruktur (8 Pkt):
2.1 (8 Pkt) – In der Summe der Angaben aller zum Teilnahmeantrag gehörenden Bewerber werden im Mittel der letzten 3 Jahre mindestens 3 Ingenieure nachgewiesen. Davon werden mindestens 50 % der Ingenieure nachgewiesen, die seit mindestens 2 Jahren im jeweiligen Unternehmen angestellt sind oder dieses leiten. Wenigstens dürfen es aber 2 Ingenieure sein, die seit mindestens 2 Jahren im jeweiligen Unternehmen angestellt sind oder dieses leiten.
3. Angaben zu den vorgesehenen Projektmitarbeitern (max. 24 Pkt)
Mit 0 Punkten wird das Unterkriterium bewertet, wenn die vorgesehenen Projektmitarbeiter nicht über eine abgeschlossene Fachhochschul- und/oder Hochschulausbildung oder gleichwertig verfügen.
3.1 Der Hauptbearbeiter verfügt über:
3.1.1 (5 Pkt*) – 10 Jahre Berufserfahrung als Ingenieur (nach Diplom oder gleichwertig),
3.1.2 (3 Pkt) – ein realisiertes Referenzprojekt mit Baukosten (KG 300 bis 400 netto) von mind. 1,5 Mio. EUR,
3.1.3 (2 Pkt) – eine Bürozugehörigkeit von 3 Jahren.
3.2 Der Bauleiter verfügt über:
3.2.1 (5 Pkt*) – 10 Jahre Berufserfahrung als Ingenieur (nach Diplom oder gleichwertig),
3.2.2 (3 Pkt) – ein realisiertes Referenzprojekt mit Baukosten (KG 300 bis 400 netto) von mind. 1,5 Mio. EUR,
3.2.3 (2 Pkt) – eine Bürozugehörigkeit von 2 Jahren.
3.3 (4 Pkt) – Der Hauptbearbeiter und der Bauleiter verfügen insgesamt über Planungs- und Baustellenerfahrung (Bauleitung).
4. Angaben zu den Referenzprojekten (max. 62 Pkt)**
Jedes der 2 Referenzprojekte wird mit bis zu 31 Pkt. bewertet. Ein Referenzprojekt wird nur gewertet, wenn alle in Ziff. III.1.3) Nr. 2 aufgeführten Bedingungen a-f erfüllt sind.
4.1 (2 Pkt) – Für das Referenzprojekt wurde die Leistungsphase 1 in den ALG 1-3 und 6-8 gem. § 55 HOAI erbracht.
4.2 (2 Pkt) – Für das Referenzprojekt wurde die Leistungsphase 9 in den ALG 1-3 und 6-8 gem. § 55 HOAI erbracht.
4.3 (6 Pkt) Es wurden die Anlagengruppen 1-3 und 6-8 in den Leistungsphasen 2-3/5-8 erbracht (je ALG mit vollständig erbrachten Leistungsphasen 1 Punkt)
4.4 (4 Pkt) – Die Bauwerkskosten (brutto) nach DIN 276 KG 300-400 betragen mindestens 1,5 Mio. EUR.
4.5 (2 Pkt) – Bei dem Referenzprojekt handelt es sich um ein Bildungsbau oder ein Bauwerk mit vergleichbaren Anforderungen an Planung und Baudurchführung.
4.5 (2 Pkt) – Die Referenz wurde für einen öffentlichen AG erbracht und es liegt ein positives Referenzschreiben vor.
4.6 (2 Pkt) – Das Referenzprojekt wurde nach den technischen und formellen Anforderungen der ABau oder einem vergleichbaren Regelwerk für öffentliches Bauen geplant und umgesetzt.
4.7 (4 Pkt) – Die Leistungsphase 8 der Referenz wurde für die ALG 1-3 im laufenden Betrieb erbracht.
4.8 (4 Pkt) – Der Hauptbearbeiter, der als vorgesehener Leistungserbringer benannt wurde, war maßgeblich, d.h. als Hauptbearbeiter, stellvertretender Bearbeiter oder Bauleiter am Referenzprojekt tätig.
4.9 (3 Pkt) – Der Bauleiter, der als vorgesehener Leistungserbringer benannt wurde, war maßgeblich, d.h. als Hauptbearbeiter, Bauleiter oder stellvertretender Bauleiter am Referenzprojekt tätig.
[* Je Monat Berufserfahrung wird ein 5/120 Punkt vergeben. Max. können 5 Punkte für 10 Jahre Berufserfahrung erreicht werden.]
[** Entsprechende Bestätigungen des AG sind auf Nachforderung einzureichen.]
Es ist beabsichtigt, die Leistungsphasen 1 bis 9 gemäß § 55 ganz oder teilweise sowie Besondere Leistungen zu vergeben. Die Beauftragung erfolgt gemäß Vertragsmuster Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen einschl. AVB. Die Leistungen werden stufenweise, zunächst bis zur Leistungsstufe 1 (LP 1-2) beauftragt.
Es sind weitere besondere und zusätzliche Leistungen optional zu übernehmen:
— über der Grundleistung gemäß HOAI hinausgehende Wirtschaftlichkeitsuntersuchung gem. § 7 LHO nach Anhang 2 der ABau „Leitfaden für Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen bei der Vorbereitung, Planung und Durchführung von Baumaßnahmen“ z. B. für Wärmeerzeugung sowie Berechnung von Lebenszykluskosten.
(LP 2 und 3)
— Ergänzende Bestandsaufnahme (LP 1),
— Prüfung der wirksamen Nachtauskühlung (LP 2),
— Aufstellen und Fortschreiben eines Technischen Raumbuches (LP 2 / 3 / 8),
— Zuarbeit zur Erstellung ökologisches Gesamtkonzept u. a. z. B.
—— Aussagen zu verwendeten Materialien (Umweltverträglichkeit, Nachhaltigkeit, Recyclebarkeit),
—— Energieversorgung,
—— Regendachentwässerung (Versickerung/Nutzung).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der vom Auftraggeber bereitgestellte Bewerberbogen und die „Eigenerklärung zur Eignung“ (IV 124 EU F) sind vollständig ausgefüllt einzureichen. Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE siehe: http://www.base.gov.pt/deucp/filter?lang=de) ist, soweit nichts anderes erklärt wird, von den teilnehmenden Unternehmen vollständig in allen seinen Teilen II bis VI auszufüllen. Die EEE muss dem Auftraggeber elektronisch übermittelt werden. Das nicht vollständige Ausfüllen des Teils III der EEE (Ausschlussgründe) führt zum Ausschluss des Teilnahmeantrags.
Sofern ein Unternehmen den Auftrag nicht alleine ausführen kann, d. h. eine Bewerber-/Bietergemeinschaft bildet; Unterauftragsverhältnisse oder Eignungsleihe erforderlich sind, ist die EEE mehrfach (wie im Weiteren ausgeführt) auszufüllen.
Bewerber-/Bietergemeinschaften:
Bewerbergemeinschaften haben jeweils die Mitglieder sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss der Durchführung des Vertrages zu benennen. Dies erfolgt durch die Abgabe der in der EEE verlangten Angaben (Teil II Angaben des Wirtschaftsteilnehmers am Ende von Abschnitt A). Füllen Sie bitte a) bis b) und ggf. c) aus. Nimmt der Wirtschaftsteilnehmer gemeinsam mit anderen am Vergabeverfahren teil, trägt dieser dafür Sorge, dass die sonstigen Beteiligten eine separate EEE sowie einen Bewerberbogen und die „Eigenerklärung zur Eignung“ vorlegen.
Nachunternehmer (Unterauftragnehmer mit Eignungsleihe):
Bei Unterauftragnehmern mit Eignungsleihe ist pro Unternehmen eine separate EEE vollständig ausgefüllt (Teile II bis VI) sowie einen Bewerberbogen und die „Eigenerklärung zur Eignung“ einzureichen.
Nachunternehmer (Unterauftragnehmer ohne Eignungsleihe):
Wenn das beteiligte Unternehmen einen Nachunternehmer/Unterauftragnehmer ohne Eignungsleihe einsetzen will (gem. EEE Teil II D), muss für die Unterauftragnehmer keine separate EEE beigefügt werden. Der Hauptauftragnehmer muss jedoch Angaben in Teil IV C der EEE vornehmen.
EEE Teil V: Verringerung der Zahl geeigneter Bewerber:
Hier muss der Bewerber Erklärungen zu den in der Auftragsbekanntmachung genannten Auswahlkriterien/Vorschriften/Mindeststandards Stellung nehmen.
Die Nichteinhaltung von Mindeststandards führt zum Ausschluss am weiteren Verfahren!
Auf der Bekanntmachungs- und Vergabeplattform des Landes Berlin (http://www.berlin.de/vergabeplattform/veroeffentlichungen/bekanntmachungen/) ist ein allgemeines Infoblatt zum Down-/Upload der EEE hinterlegt. Den Vergabeunterlagen wird ebenfalls ein Infoblatt zur EEE beigefügt. Wird dieses befolgt, kann die EEE fehlerfrei ausgefüllt werden.
Ein Fehlen der geforderten EEE und der „Eigenerklärung zur Eignung“ (IV 124 EU F) führt zum Ausschluss.
[1] Anforderungen an die Berufshaftpflichtversicherung gem. § 45 Absatz (1) Nr. 3 und (4) Nr. 2 VgV:
Mit dem Teilnahmeantrag ist eine Erklärung im Formular IV 124 EU F zu einer gültigen Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 3 000 000 EUR für Personen- und 3 000 000 EUR sonstige Schäden: Sachschäden und Vermögensschäden je Schadensereignis beizubringen. Die Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres muss mindestens die 2-fache Deckungssumme betragen.
Vor Zulassung zum Verhandlungsverfahren ist der Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung mit den geforderten Deckungssummen durch Vorlage des Versicherungsscheines auf Anforderung beizubringen. Der Nachweis gilt auch als erbracht, wenn eine Eigenerklärung im Bewerberbogen oder eine Erklärung des Versicherungsunternehmens vorgelegt wird, mit der sie den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert. Vor Vertragsschluss muss der gültige Versicherungsschein nachgereicht werden. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben.
Im Falle einer Bewerbergemeinschaft bzw. von Nachunternehmern mit Eignungsleihe ist von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft bzw. Nachunternehmer mit Eignungsleihe eine Versicherung zu den o. g. Bedingungen nachzuweisen, bzw. eine entsprechende Absichtserklärung eines Versicherers beizubringen.
[2.] Anforderungen an den Mindestjahresumsatz nach § 45 Absatz 1 Nr. 1 und 4 VgV: gemäß objektiven Kriterien unter II.2.9).
[zu 1] Der Nachweis über die Berufshaftpflichtversicherung gemäß den Anforderungen Ziffer III.1.2) ist spätestens zum Vertragsschluss zu bringen. Die Erklärung zur Berufshaftpflichtversicherung muss mit dem Teilnahmeantrag vorgelegt werden.
[3.] Angaben zur personellen Ausstattung (§ 46 Absatz 3 Nr. 8 VgV) des Bewerbers gemäß objektiven Kriterien unter II.2.9).
[4.] Referenzen nach § 46 Absatz 3 Nr. 1 VgV: Projektbezeichnung, Bearbeitungsumfang, Erbringungszeitpunkt, Abschluss der Leistungen, Bauwerkskosten nach DIN 276, gemäß objektiven Kriterien unter II.2.9).
Es werden insgesamt nur so viele Punkte vergeben, wie mit 2 Referenzen maximal erzielbar wären. Die Bewertung eines Referenzprojektes erfolgt nur, wenn alle Bedingungen a) bis f) erfüllt sind:
a) Die Leistungen müssen dem Bewerber eindeutig zuzuordnen sein (d. h. eigenverantwortlich erbracht) und dürfen keine Nachunternehmerleistungen sein. (Bei Bewerbungen mit Eignungsleihe eines Unterauftragnehmers sind entsprechend mehr Bewerberbögen mit den jeweils erbrachten Leistungen auszufüllen.)
b) Die Referenz muss vom sich bewerbenden Büro oder dessen Rechtsvorgänger selbst bearbeitet worden sein.
c) Referenzen von Projektmitarbeitenden, die diese für andere Büros bearbeitet haben, dürfen nicht angegeben werden.
d) Die Leistungen müssen abgeschlossen sein und sie dürfen max. 5 Jahre zurückliegen d. h. die Übergabe an den Bauherrn muss bereits erfolgt sein und darf max. 5 Jahre zurückliegen (Stichtag: Tag vor der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung).
e) In der Summe der Referenzen müssen die Leistungsphasen 2-8 erfüllt worden sein.
f) Bei dem Referenzprojekt muss es sich um einen Umbau/Erweiterung bzw. eine Sanierung handeln.
Bewertet wird eine Referenz nach den unter Ziff. II.2.9) genannten Kriterien/Unterkriterien.
Es dürfen max. 2 Projektmitarbeiter, max. 2 Referenzen vorgestellt werden. Somit bleiben bei Bewerbergemeinschaften (BG) und/oder Nachunternehmern (NU) ggf. in den einzelnen Bewerberbögen jeweils Felder frei. Sofern mehr als 2 Referenzen angegeben werden, wird aus allen gewerteten Projekten für jedes der Unterkriterien ein Durchschnittswert (arithmetisches Mittel) gebildet und dieser Wert mit der Anzahl der max. geforderten Projekte multipliziert.
Die Teilnahmeanträge werden zunächst ausschließlich anhand der eingereichten EEE und des Bewerberbogens gewertet. Vor Zulassung zum Verhandlungsverfahren sind auf Anforderung gem. § 50 Abs. 2 VgV ggf. folgende Unterlagen innerhalb von 5 Werktagen vorzulegen:
— Versicherungsnachweis/Erklärung des Versicherungsgebers,
— Referenzschreiben der Auftraggeber zu den genannten 2 Referenzprojekten,
— Kopie des Studiennachweises oder der Berufszulassung des im Bewerberbogen genannten Hauptbearbeiters und stellvertretenden Bearbeiters.
Diese Unterlagen sind aus Datenschutzgründen nur auf Anforderung einzureichen.
Das Nichtvorliegen der genannten Unterlagen innerhalb der genannten Frist auf Anforderung führt zum Ausschluss.
Über die geforderten Unterlagen hinausgehende Unterlagen sind nicht erforderlich bzw. werden nicht gewertet, sofern sie nicht noch angefordert werden.
Die Arbeits- und Planungssprache für die Erfüllung der Leistungen ist deutsch. Das verhandlungssichere Beherrschen der deutschen Sprache in Wort und Schrift ist Voraussetzung. Diese Anforderung gilt mindestens für den Projektleiter, den Bauleiter und ggf. weitere Mitarbeiter, die in der Kommunikation mit dem Auftraggeber und Dritten eingesetzt werden.
Nach § 75 (1) VgV Qualifikation des Auftragnehmers als Ingenieur/in für technische Gebäudeausrüstung
Grundlage der Beauftragung der Leistungen, der Auftragsbearbeitung ist die Verwaltungsvorschrift Allgemeine Anweisung für die Vorbereitung und Durchführung von Bauaufgaben Berlins – ABau mit die der zuständigen Senatsverwaltung des Landes Berlin, d. h. es gelten die Vertragsmuster einschließlich der AVB /BVB.
Mit der Abgabe eines Angebotes sind folgende Erklärungen elektronisch unterschrieben einzureichen:
— IV 4021 F Besondere Vertragsbedingungen zur Frauenförderung – Teil A (Wirt-2141),
— IV 407 F Verpflichtung gemäß Verpflichtungsgesetz (Wirt-240).
(Auflistung nicht abschließend.)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Teilnahmeanträge sind zwingend unter Benutzung der zur Verfügung gestellten Unterlagen einzureichen. Gemäß Teil II Abschnitt C ist eine EEE mit den Abschnitten A, B und nach Teil III erforderlich sowie die Informationen nach Teil IV und Teil V.
Gemäß Teil II Abschnitt D ist eine EEE mit den Abschnitten A, B und nach Teil III erforderlich.
Weiterhin sind der Bewerberbogen und die Eigenerklärung (IV 124 EU F) ausgefüllt einzureichen.
2. Die verfahrensrelevanten Unterlagen sind kostenlos abrufbar unter: www.vergabe.berlin.de).
3. Bei Nichtregistrierung auf der Vergabeplattform liegt es in der Verantwortung des Bewerbers, sich Informationen zu Rückfragen und Änderungen einzuholen.
4. Die Einreichung von Teilnahmeanträgen und Angeboten ist ausschließlich elektronisch über www.vergabe.berlin.de zulässig. Teilnahmeanträge und Angebote, die auf einem anderen Weg (z. B. per E-Mail) eingereicht werden, werden ausgeschlossen.
5. Die Umsätze des Bewerbers/der BG und der NU werden nur berücksichtigt, wenn der jeweilige NU mit dem Teilnahmeantrag eine Erklärung abgibt, dass er im Auftragsfall für die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft einstehen wird.
6. Die EEE, der Bewerberbogen und die Eigenerklärung müssen auf Deutsch gestellt werden. Gleichwertige Nachweise/Erklärungen anderer Herkunftsländer sind in beglaubigter deutscher Übersetzung zwingend beizulegen.
7. Der Bieter (einschl. evtl. NU) darf keinen Eintrag im Berliner Korruptionsregister haben. Eine diesbezügliche Abfrage erfolgt vor Zuschlagserteilung.
Für die Abfrage gem. § 6 Abs. 1 Satz 1 KRG i. V. m. § 6 (3) bis (6) des Berliner Datenschutzgesetzes sind im Auftragsfall personenbezogene Daten der verantwortlich handelnden Personen (Geschäftsführer, gesetzliche Vertreter) zu benennen sowie die Zustimmung dieser Personen zur Weiterleitung der erforderlichen Daten an den öffentlichen Auftraggeber einzuholen. Ohne Einwilligung und Zustimmung kann der Zuschlag nicht erteilt werden.
8. Mehrfachbeteiligungen, d.h. parallele Beteiligung einzelner Mitglieder einer Bietergemeinschaft sind grundsätzlich unzulässig und können zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffenen BG im weiteren Verfahren führen. Die Bewerber haben nachzuweisen, dass der Wettbewerb durch die Mehrfachbeteiligungen nicht beeinträchtigt wird.
9. Mit Teilnahme an diesem Vergabeverfahren erklären Sie sich einverstanden, dass sämtliche, auch personenbezogene, von Ihnen zur Verfügung gestellte Daten im Rahmen des Vergabeverfahrens gespeichert und verarbeitet werden. Sie erklären ferner, dass Ihnen die Zustimmung hierzu von den betreffenden Personen vorliegt. Die Daten werden ausschließlich für dieses Vergabeverfahren verwendet. Für weitere Informationen zum Datenschutz wenden Sie sich an die in Ziff. I.1) genannte Kontaktstelle.
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: +49 3090138316
Fax: +49 3090137613
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagenerkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Abs. 1 GWB gegen die Informations- und Wartepflichten des § 134 GWB verstoßen hat oder gemäß § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies auf Grund eines Gesetzes gestattet ist. Die Unwirksamkeit kann aber nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 GWB).
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: +49 3090138498
Fax: +49 3090137613