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  • DE-92714 Pleystein
  • 07/2021
  • Ergebnis
  • (ID 2-414909)

Aufwertung des Marktbereiches in Pleystein mit Platzkonzeption und -gestaltung


 
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    Entscheidung 23.07.2021 Entscheidung
    Verfahren Offener Ideen- und Realisierungswettbewerb
    Teilnehmer Tatsächliche Teilnehmer: 18
    Gebäudetyp Landschaft und Freiraum / Städtebauliche Projekte
    Art der Leistung Objektplanung Freianlagen / Stadt-/ Gebietsplanung
    Sprache Deutsch
    Preisgelder/Honorare 70.000 EUR zzgl. USt.
    Auslober/Bauherr Stadt Pleystein, Pleystein (DE)
    Betreuer oberprillerarchitekten, Hörmannsdorf (DE) Büroprofil
    Preisrichter Jochen Baur [Vorsitz], Karlheinz Beer, Dr. Hubert Schmid, Volker Schwab [Stellvertreter], Susanne Wamsler
    Aufgabe
    Aufwertung des Marktbereiches in Pleystein mit Platzkonzeption und -gestaltung

    Die Stadt Pleystein gehört mit ihrer historischen Stadtanlage um den Marktplatz und die neugotische Pfarrkirche sowie dem eindrucksvollen Rosenquarzfelsen (Geotop), auf dem die barocke Kirchenanlage des Kreuzbergklosters errichtet ist, zu den eindrucksvollsten Stadtanlagen in der Oberpfalz.
    Die Stadt plant, den historischen Ortskern zur Visitenkarte der Stadt als Heimat und Erlebnisort zu entwickeln. Dabei kommt der funktionalen Aufwertung und der Ausgestaltung des öffentlichen Raumes eine besondere Bedeutung zu.
    Die historische Stadt steht komplett unter Ensembleschutz und eine Anzahl von Gebäuden ist denkmalgeschützt, teilweise sogar als landschaftsprägende Baudenkmäler.
    Die Umgestaltung des langgestreckten Marktplatzes und der parallel dazu verlaufenden Steingasse soll zu einer deutlich gesteigerten Aufenthaltsqualität bei Bürgern und Gästen beitragen. Dabei sind nicht nur qualitätsvolle, den Bedürfnissen der Zielgruppen entsprechend zonierte Aufenthaltsbereiche zu schaffen, sondern es sind auch die unterschiedlichen Funktionen im öffentlichen Raum zu ordnen und adäquat zu ihrer Wertigkeit zu berücksichtigen. Die Attraktivitätssteigerung soll dazu führen, dass private Investoren sich des hohen Sanierungsbedarfs annehmen und die angrenzenden Gebäude instandsetzen.
    Adresse des Bauherren DE-92714 Pleystein
    TED Dokumenten-Nr. 158057-2021
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    • Deutschland-Pleystein: Dienstleistungen von Architekturbüros

      2021/S 062-158057

      Wettbewerbsbekanntmachung

      Rechtsgrundlage:
      Richtlinie 2014/24/EU

      Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

      I.1)Name und Adressen
      Offizielle Bezeichnung: Stadt Pleystein
      Postanschrift: Neuenhammerstr. 1
      Ort: Pleystein
      NUTS-Code: DE237 Neustadt a. d. Waldnaab
      Postleitzahl: 92714
      Land: Deutschland
      E-Mail: MjE3NjZiUldmWF1TW1RhL19bVGhiY1RYXR1TVA==
      Internet-Adresse(n):
      Hauptadresse: https://www.pleystein.de/
      I.3)Kommunikation
      Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.oberprillerarchitekten.de/wettbewerbe-kategorie/betreuung/
      Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
      Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an folgende Anschrift:
      Offizielle Bezeichnung: Oberprillerarchitekten
      Postanschrift: Am Schöllgraben 18
      Ort: Hörmannsdorf
      Postleitzahl: 84187
      Land: Deutschland
      Telefon: +49 870291480
      E-Mail: MTRpXWVoPGteYW5sbmVoaGFuXW5fZGVwYWdwYWoqYGE=
      Fax: +49 870291339
      NUTS-Code: DE227 Landshut, Landkreis
      Internet-Adresse(n):
      Hauptadresse: https://www.oberprillerarchitekten.de/
      I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
      Regional- oder Kommunalbehörde
      I.5)Haupttätigkeit(en)
      Allgemeine öffentliche Verwaltung

      Abschnitt II: Gegenstand

      II.1)Umfang der Beschaffung
      II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

      Offener einphasiger Realisierungswettbewerb mit Ideenteil „Aufwertung des Marktbereiches in Pleystein mit Platzkonzeption und -gestaltung“

      II.1.2)CPV-Code Hauptteil
      71200000 Dienstleistungen von Architekturbüros
      II.2)Beschreibung
      II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

      Die Stadt Pleystein gehört mit ihrer historischen Stadtanlage um den Marktplatz und die neugotische Pfarrkirche sowie dem eindrucksvollen Rosenquarzfelsen (Geotop), auf dem die barocke Kirchenanlage des Kreuzbergklosters errichtet ist, zu den eindrucksvollsten Stadtanlagen in der Oberpfalz.

      Die Stadt plant, den historischen Ortskern zur Visitenkarte der Stadt als Heimat und Erlebnisort zu entwickeln. Dabei kommt der funktionalen Aufwertung und der Ausgestaltung des öffentlichen Raumes eine besondere Bedeutung zu.

      Die historische Stadt steht komplett unter Ensembleschutz und eine Anzahl von Gebäuden ist denkmalgeschützt, teilweise sogar als landschaftsprägende Baudenkmäler.

      Die Umgestaltung des langgestreckten Marktplatzes und der parallel dazu verlaufenden Steingasse soll zu einer deutlich gesteigerten Aufenthaltsqualität bei Bürgern und Gästen beitragen. Dabei sind nicht nur qualitätsvolle, den Bedürfnissen der Zielgruppen entsprechend zonierte Aufenthaltsbereiche zu schaffen, sondern es sind auch die unterschiedlichen Funktionen im öffentlichen Raum zu ordnen und adäquat zu ihrer Wertigkeit zu berücksichtigen. Die Attraktivitätssteigerung soll dazu führen, dass private Investoren sich des hohen Sanierungsbedarfs annehmen und die angrenzenden Gebäude instandsetzen.

      II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
      Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

      Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

      III.2)Bedingungen für den Auftrag
      III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
      Die Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
      Beruf angeben:

      Teilnahmeberechtigt sind in den EWR-/WTO-/GPA-Staaten ansässige natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates am Tage der Bekanntmachung zur Führung der Berufsbezeichnung Stadtplaner*in, Landschaftsarchitekt*in oder Architekt*in berechtigt sind.

      Abschnitt IV: Verfahren

      IV.1)Beschreibung
      IV.1.2)Art des Wettbewerbs
      Offen
      IV.1.7)Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer:
      IV.1.9)Kriterien für die Bewertung der Projekte:

      Alle zur Beurteilung zugelassenen Arbeiten werden gemäß nachfolgend aufgeführten Gesichtspunkten beurteilt. Die Beurteilung erfolgt durchgängig nach einheitlichen Maßstäben vorbehaltlich Gewichtung durch das Preisgericht aus den Erkenntnissen der Wettbewerbsarbeiten:

      — Qualität des Gesamtkonzeptes (Städtebau, Nutzung und Verkehr) und der Gestaltung,

      — Qualität und Nutzbarkeit der Freiräume und Verkehrsflächen,

      — Berücksichtigung der Nutzungsanforderungen, -angebote und Funktionalität,

      — Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit hinsichtlich Bauunterhalt und der Folgekosten.

      IV.2)Verwaltungsangaben
      IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge
      Tag: 23/06/2021
      IV.2.3)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
      IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder Teilnahmeanträge verfasst werden können:
      Deutsch
      IV.3)Preise und Preisgericht
      IV.3.1)Angaben zu Preisen
      Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
      Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise:

      Die Wettbewerbssumme beträgt 70 000,00 EUR netto, als Preise folgendermaßen aufgeteilt:

      — 1. Preis 28 000,00 EUR,

      — 2. Preis 17 500,00 EUR,

      — 3. Preis 10 500,00 EUR,

      — Anerkennungen 14 000,00 EUR.

      IV.3.2)Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer:

      Sofern mit Preisen und Anerkennungen ausgezeichnete Wettbewerbsteilnehmer Mehrwertsteuer abführen, wird ihnen diese anteilig zusätzlich vergütet.

      Das Preisgericht ist berechtigt, die Gesamtsumme durch einstimmigen Beschluss anders zu verteilen.

      IV.3.3)Folgeaufträge
      Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den/die Gewinner des Wettbewerbs vergeben: ja
      IV.3.4)Entscheidung des Preisgerichts
      Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber/den Auftraggeber bindend: nein
      IV.3.5)Namen der ausgewählten Preisrichter:
      Karlheinz Beer, Architekt, Stadtplaner, Weiden (FP)
      Jochen Baur, Architekt, Stadtplaner, München (FP)
      Dr. Hubert Schmid, Regierung der Oberpfalz, Sachgebietsleiter Städtebau (FP)
      Susanne Wamsler, Landschaftsarchitektin, Regensburg (FP)
      Volker Schwab, Architekt, Stadtplaner, Vohenstrauß (st. stllv. FP)
      Rainer Rewitzer, 1. Bürgermeister Pleystein (SP)
      Andrea Lang, 2. Bürgermeisterin Pleystein (SP)
      Barbara Weig, Stadträtin Pleystein (SP)
      Uli Rupprecht, Bauamtsleiter Pleystein (st. stllv. SP)

      Abschnitt VI: Weitere Angaben

      VI.3)Zusätzliche Angaben:

      a) Liegen in der Person des Teilnehmers Gründe vor, die in § 4 Abs. 2 RPW aufgeführt sind, ist eine Teilnahme am Wettbewerb ausgeschlossen,

      b) Für die Teilnahme der Preisträger am anschließenden Verhandlungsverfahren nach §14 Abs. 4 Nr. 8 VgV gelten folgende Bedingungen (müssen erst zum Verhandlungsverfahren nachgewiesen werden!):

      — Ausschlussgründe: Voraussetzung für die Teilnahme am Verhandlungsverfahren ist eine Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen,

      — Berufshaftpflichtversicherung: Nachzuweisen ist eine Berufshaftpflichtversicherung mit den Deckungssummen von mindestens 1 500 000 EUR für Personenschäden und über 500 000 EUR für sonstige Schäden bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen. Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (also ohne Unterscheidung nach Schadensarten) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind. Die Ersatzleistung des Versicherers muss mindestens das 2-fache der Deckungssumme pro Jahr

      Betragen. Die Deckung für das Objekt muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Alternativ genügt die Vorlage einer Bestätigung eines entsprechenden Versicherungsunternehmens über eine entsprechende Versicherbarkeit im Auftragsfall.

      — Die Teilnehmer am Verhandlungsverfahren müssen für den Bereich Stadtplanung mindestens 1 Referenzprojekt mit vergleichbaren Planungsanforderungen (mind. Honorarzone III, unabhängig von Größe und Kosten), bei denen die Leistungen der Leistungsphasen 2-5 beauftragt waren nachweisen können. Kann der Preisträger diese Referenzen nicht selbst nachweisen, kann er diese Anforderung auch über ein anderes Unternehmen/Büro erfüllen, wenn er dieses verbindlich als Nachunternehmer einbezieht,

      — Die Teilnehmer am Verhandlungsverfahren müssen über mindestens 2 Mitarbeiter mit technischem Hochschulabschluss verfügen. Kann ein Preisträger diese Anforderung nicht selbst nachweisen, kann er diese Anforderung auch über ein anderes Unternehmen/Büro erfüllen, wenn er dieses verbindlich als Nachunternehmer einbezieht,

      — Für Nachunternehmer sind im Verhandlungsverfahren die vorgenannten Erklärungen und – bezogen auf den jeweiligen Leistungsanteil – die Eignungsnachweise sowie eine Verpflichtungserklärung vorzulegen.

      Zusätzliche Ausschlussgründe sind nicht vorhanden.

      VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
      VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
      Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Nordbayern
      Postanschrift: Postfach 606
      Ort: Ansbach
      Postleitzahl: 91511
      Land: Deutschland
      E-Mail: MjE1Z1ZjWFJTVlxSXl5WYx9fYGNVU1JqVmNfMWNWWB5eV2MfU1JqVmNfH1VW
      Telefon: +49 981531277
      Fax: +49 981531837
      VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
      Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

      Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen die Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

      VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
      Offizielle Bezeichnung: oberprillerarchitekten
      Postanschrift: Am Schöllgraben 18
      Ort: Hörmannsdorf
      Postleitzahl: 84187
      Land: Deutschland
      E-Mail: MjE3XFBYWy9eUVRhX2FYW1tUYVBhUldYY1RaY1RdHVNU
      Telefon: +49 870291480
      Fax: +49 870291339
      Internet-Adresse: www.oberprillerarchitekten.de
      VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
      25/03/2021
    © European Union, http://ted.europa.eu
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INFO-BOX

Ausschreibung veröffentlicht 30.03.2021
Ergebnis veröffentlicht 17.08.2021
Zuletzt aktualisiert 03.01.2022
Wettbewerbs-ID 2-414909 Status Kostenpflichtig
Seitenaufrufe 599