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  • DE-70178 Stuttgart
  • 02/2022
  • Ergebnis
  • (ID 2-421730)

Neubau Haus für Film und Medien in Stuttgart


 
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    Entscheidung 02.02.2022 Entscheidung
    Verfahren Nichtoffener Realisierungswettbewerb nach RPW
    Teilnehmer Gewünschte Teilnehmerzahl: min. 20 - max. 20
    Gesetzte Teilnehmer: 5
    Gebäudetyp Bibliotheken, Mediatheken / Kultur-, Veranstaltungsgebäude
    Art der Leistung Objektplanung Gebäude
    Sprache Deutsch
    Preisgelder/Honorare 148.000 EUR zzgl. USt.
    Auslober/Bauherr Hochbauamt der Landeshauptstadt Stuttgart, Stuttgart (DE)
    Betreuer Pesch Partner Architektur Stadtplanung GmbH, Dortmund (DE), Stuttgart (DE) Büroprofil
    Preisrichter Prof. Jörg Aldinger, Cem Arat, Stefan Behnisch, Prof. Dr. Vanessa Miriam Carlow, Gunter Fleitz, Andreas Hofer, Prof. Alexander Schwarz, Prof. Much Untertrifaller, Petra Wörner, ...
    Aufgabe
    Film und Fernsehen haben als Leitmedien des 20. Jahrhunderts die Wahrnehmung der Welt verändert. Inzwischen haben nonlineare, digitale, immersive und interaktive Nutzungsformen massiv an Bedeutung gewonnen, und unsere Erfahrungswelten werden durch den Konsum, aber auch die eigene Produktion audiovisueller Medien geprägt. Eine Kommunikation über Bewegtbilder bestimmt zunehmend unseren Alltag und löst andere Kommunikationsformen ab.

    Stuttgart benötigt infolgedessen ein Haus für Film und Medien, das den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt sowie der Region ein an aktuellen und zukünftigen Entwicklungen orientiertes, niederschwelliges, interdisziplinäres, innovatives, medienpädagogisch und kulturell hochwertiges Programm anbietet.

    Das Haus für Film und Medien soll sich als eine zentrale Kultur- und Bildungseinrichtung etablieren, die weit über die Stadtgrenzen hinausstrahlt und einen Teil zur ambitionierten Smart-City-Strategie „Digital MoveS - Stuttgart.Gestaltet.Zukunft“ beiträgt.

    Mit dem Haus für Film und Medien wird die Stuttgarter Kulturmeile aus Staatsgalerie, Württembergischer Landesbibliothek und Stadtpalais bis zum Wilhelmsplatz verlängert. Zusätzlich soll die Neugestaltung des städtischen Raums am Leonhardplatz eine attraktive Querverbindung über die bisherige Barriere der B14 hinweg zwischen der Innenstadt am Marktplatz und der Leonhardsvorstadt ermöglichen. Das Wettbewerbsgebiet befindet sich auf dem Standort des heutigen Breuninger-Parkhauses an der B14. Das für das Stadtleben unattraktive Parkhaus soll zukünftig durch zwei Baukörper ersetzt werden, das Haus für Film und Medien als ein architektonisch und städtebaulich exponiertes Gebäude gegenüber der Leonhardskirche, und den dahinter folgenden Baukörper des Mobility Hub.

    Eine zügige Umsetzung des Vorhabens ist vorgesehen, da das Haus für Film und Medien einen Baustein der Internationalen Bauausstellung „IBA‘27 StadtRegion Stuttgart“ darstellt.

    Auf Grundlage eines VgV-Verfahrens inkl. Realisierungswettbewerb soll die beste städtebauliche, architektonische, funktionale und wirtschaftliche Lösung für die zu planende und zu realisierende Hochbaumaßnahme gefunden werden.

    Ziel ist ein gestalterisch, konstruktiv und energetisch innovatives und nachhaltiges Gebäude, welches optimale Abläufe in Planung, Bau und Unterhalt garantiert.
    Bei der Planung und Ausführung sind die Nachhaltigkeitskriterien des Landes Baden-Württemberg (nbbw. de) zu berücksichtigen und zu dokumentieren.
    Gesetzte Teilnehmer 3XN, Kopenhagen, Dänemark
    Delugan Meissl ZT GmbH, Wien, Österreich
    haascookzemmrich Studio2050, Stuttgart, Deutschland
    Marte.Marte Architekten ZT GmbH, Feldkirch, Österreich
    Sauerbruch Hutton Gesellschaft von Architekten mbH, Berlin, Deutschland
    Adresse des Bauherren DE-70178 Stuttgart
    TED Dokumenten-Nr. 264886-2021
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  • Anzeigentext Ausschreibung

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    • Deutschland-Stuttgart: Dienstleistungen von Architekturbüros

      2021/S 100-264886

      Wettbewerbsbekanntmachung

      Rechtsgrundlage:
      Richtlinie 2014/24/EU

      Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

      I.1)Name und Adressen
      Offizielle Bezeichnung: Landeshauptstadt Stuttgart – Hochbauamt
      Postanschrift: Hauptstätter Str. 66
      Ort: Stuttgart
      NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
      Postleitzahl: 70178
      Land: Deutschland
      Kontaktstelle(n): Landeshauptstadt Stuttgart – Hochbauamt – Abt. 65-1 DLZ.1
      E-Mail: MjEzNz9NJCE7NTQzZmdoZ2daVGVnIVdY
      Internet-Adresse(n):
      Hauptadresse: https://www.stuttgart.de
      Adresse des Beschafferprofils: https://www.meinauftrag.rib.de
      I.3)Kommunikation
      Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/4/tenderId/35218
      Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
      Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/4/tenderId/35218
      Im Rahmen der elektronischen Kommunikation ist die Verwendung von Instrumenten und Vorrichtungen erforderlich, die nicht allgemein verfügbar sind. Ein uneingeschränkter und vollständiger direkter Zugang zu diesen Instrumenten und Vorrichtungen ist gebührenfrei möglich unter: https://www.vergabe.stuttgart.de
      I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
      Regional- oder Kommunalbehörde
      I.5)Haupttätigkeit(en)
      Allgemeine öffentliche Verwaltung

      Abschnitt II: Gegenstand

      II.1)Umfang der Beschaffung
      II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

      Neubau Haus für Film und Medien – Architekturleistungen

      Referenznummer der Bekanntmachung: VgV_HFM_Arch
      II.1.2)CPV-Code Hauptteil
      71200000 Dienstleistungen von Architekturbüros
      II.2)Beschreibung
      II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

      Im Rahmen des VgV-Verfahrens mit architektonischem Realisierungswettbewerb soll ein Architekturbüro ermittelt werden.

      1. Gegenstand und Ziel des Verfahrens:

      — > s. Vergabeunterlagen,

      2. Verfahrensablauf:

      Das Vergabeverfahren gliedert sich in 3 Stufen.

      a) Teilnahmewettbewerb:

      Es ist vorgesehen, insgesamt, maximal 20 Teilnehmer für den Realisierungswettbewerb zuzulassen. Hiervon werden 5 gesetzte Teilnehmer im Voraus festgelegt, welche sich dem Teilnahmewettbewerb nicht mehr zu stellen brauchen. Weitere 15 Teilnehmer werden über den öffentlichen Teilnahmewettbewerb ermittelt.

      Im Bewerbungsverfahren bekunden Architekturbüros ihr Interesse an einer Teilnahme an dem Verfahren und erbringen die geforderten Unterlagen aus dem Teilnahmeantrag. Nach Prüfung der eingereichten Unterlagen wählt die Landeshauptstadt Stuttgart mindestens 15 geeignete Bewerber mit den höchsten, erreichten Punktzahlen aus, die zusätzlich zu den 5 gesetzten Teilnehmern, zum Realisierungswettbewerb eingeladen werden. Bei punktgleichen Bewerbungen entscheidet gemäß § 75 Abs. 6 VgV das Los.

      b) Realisierungswettbewerb:

      Die Ausloberin plant einen der Preisträger mit der weiteren Bearbeitung gemäß HOAI 2021 bis mindestens einschließlich LPH 5 zu beauftragen; die Beauftragung bis einschließlich LPH 9 wird angestrebt. Die Preisträger verpflichten sich im Falle einer Beauftragung, zur Erbringung der Architektenleistungen gemäß HOAI 2021 bis einschließlich LPH 9.

      Die Beauftragung erfolgt stufenweise unter Berücksichtigung des Zustimmungsvorbehalts des Gemeinderats der Landeshauptstadt Stuttgart. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungsphasen besteht nicht. Falls notwendig, folgt eine Weiterentwicklung der Wettbewerbsergebnisse nach Vorgaben des Preisgerichts. Die Preisträger werden im Rahmen des VgV-Verfahrens zu Auftragsverhandlungen eingeladen. Das Wettbewerbsergebnis bildet, ggfs. inkl. Überarbeitung, mit 75 von 100 Prozent die Grundlage der Bewertung. Im Falle einer weiteren Beauftragung werden im Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen des Preisträgers bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut

      Vergütet, wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird.

      Der Auftraggeber behält sich vor, gemäß § 43 Abs. 3 VgV nach Zuschlagserteilung eine bestimmte Rechtsform vorzuschreiben.

      c) Verhandlungsgespräch:

      Im Verhandlungsgespräch stellen die Bewerber ihr Büro sowie am Verfahren beteiligte Personen (Büroinhaber, Projektleiter) persönlich vor und geben Auskunft über ihre Arbeitsweise. Im Verhandlungsgespräch wird die Überarbeitung des Wettbewerbsentwurfs vorgestellt. Der Zuschlag erfolgt auf das Angebot, welches unter Berücksichtigung der Zuschlagskriterien insgesamt den höchsten Punktwert erreicht. Der Auftraggeber behält sich vor, den Zuschlag gemäß §17 (11) VgV auf das Erstangebot zu erteilen.

      II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
      Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

      Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

      III.1)Teilnahmebedingungen
      III.1.10)Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer:

      Die Ausschluss- und Eignungskriterien sind über den beigefügten Teilnahmeantrag (Excel) zu erbringen.

      — Ausschlusskriterien:

      Bewerber, die zur Auswahl zugelassen werden wollen, müssen alle formalen Anforderungen – die Ausschlusskriterien – ausnahmslos erfüllen. Bewerber belegen dies mit dem von der Landeshauptstadt Stuttgart vorgegebenen „Teilnahmeantrag“ und mit den Eigenerklärungen und Nachweisen,die im Bewerbungsformular gefordert werden. Kann ein Bewerber nur eine/n einzige/n Erklärung/Nachweis nicht erbringen, wird er vom Verfahren ausgeschlossen.

      — Die Ausschlusskriterien sind.

      — Formalien:

      —— fristgerechter Eingang der Bewerbung,

      —— III.1) EU Deckblatt Teilnahmeantrag,

      — Nachweise:

      —— Berufliche Qualifikation (Nachweis von mindestens einem Inhaber oder einer Führungskraft des Unternehmens über die Mitgliedschaft in der Architektenkammer oder die Bauvorlagenberechtigung gemäß § 43 LBO oder einer im Ausland erworbenen gleichwertigen Qualifikation.),

      — Eigenerklärungen:

      —— Ausschlussgründe nach§ 123 GWB,

      —— Ausschlussgründe nach§ 124 GWB (bei den Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB entscheidet die Vergabestelle über den Ausschluss),

      —— Abhängigkeiten von Ausführungs- und Lieferinteressen nach VgV § 73 Abs. 3 (Ausschlusskriterium),

      —— Verknüpfung mit anderen Unternehmen gemäß § 43 VgV,

      —— Berufshaftpflichtversicherung nach § 45 Abs. 1 Nr. 3. und § 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV,

      —— Eignungsleihe nach § 47 VgV (Formblatt I.3 EU).

      Die Landeshauptstadt Stuttgart macht keine Vorgaben bzgl. der Rechtsform. Sollte eine Bewerbergemeinschaft angestrebt werden, ist eine plausible Aufgabenteilung, die gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Mitglieder der Bewerbergemeinschaft sowie die Angabe eines bevollmächtigten Vertreters der Bewerbergemeinschaft nachzuweisen. Sollte eine Bewerber-/Bietergemeinschaft angestrebt werden, ist das Formblatt 234 zu verwenden. Alle Teilnehmer müssen die o. g. Ausschlusskriterien separat erfüllen.

      Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Aufgabe entsprechen, und wenn der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden. Der Auftraggeber behält sich vor, gemäß § 43, Absatz 3 VgV nach Zuschlagserteilung eine bestimmte Rechtsform vorzuschreiben. Rechtsform von Bietergemeinschaften im Auftragsfall: Gesellschaft bürgerlichen Rechts mit gesamtschuldnerischer Haftung. Erklärungen gemäß Tariftreuegesetz des Landes Baden-Württemberg sind abzugeben.

      — Eignungskriterien:

      Bewerber haben zum Nachweis ihrer Eignung folgende Eignungskriterien zu erbringen:

      2.1.1. Beschäftigte gem. § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV:

      — bis zu 5 Vollzeitbeschäftigte 10 Pkt.,

      — mehr als 5 und bis zu 15 Vollzeitbeschäftigte 50 Pkt.,

      — mehr als 15 Vollzeitbeschäftigte 80 Pkt..

      2.2. Fachliche Eignung Bewerber:

      — Referenzen 1, 2 und 3 nach Vorgaben des „Teilnahmeantrags“.

      Die zuvor beschriebenen Projekte müssen im Unternehmen des/der Bewerber erbracht worden sein. Bei Bewerbergemeinschaften aus mehreren Architekten gelten die Angaben und die Referenzen in Summe. Die Referenz gilt auch als erfüllt, wenn die Leistung als verantwortlicher Projektleiter in einem anderen Büro erbracht wurde. In diesem Fall ist über die verantwortliche Projektleitung eine schriftliche Bestätigung des anderen Büros mit einzureichen.

      — Nachforderung von Unterlagen:

      Eine Nachforderung fehlender Erklärungen oder Nachweise gem. § 56 Abs. 2 VgV sieht der Auftraggeber nur in dem Falle vor, wenn weniger als 15 Bewerber die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen.

      — Die Sprache, in der die Gespräche geführt werden und in der der Auftrag ausgeführt werden muss, ist Deutsch. Der Zulassungsbereich ist die Europäische Union (EU) bzw. der Europäische Wirtschaftsraum (EWR) und das Beschaffungsübereinkommen Agreement on Government Procurement (GPA).

      III.2)Bedingungen für den Auftrag
      III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
      Die Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
      Beruf angeben:

      Architekt/in gemäßigten §43 LBO BW und §75 Abs. 1 VgV

      Abschnitt IV: Verfahren

      IV.1)Beschreibung
      IV.1.2)Art des Wettbewerbs
      Nichtoffen
      Anzahl der in Erwägung gezogenen Teilnehmer: 20
      IV.1.7)Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer:
      3XN, Kopenhagen, Dänemark
      Delugan Meissl ZT GmbH, Wien, Österreich
      haascookzemmrich Studio2050, Stuttgart, Deutschland
      Marte.Marte Architekten ZT GmbH, Feldkirch, Österreich
      Sauerbruch Hutton Gesellschaft von Architekten mbH, Berlin, Deutschland
      IV.1.9)Kriterien für die Bewertung der Projekte:

      2.2.1. Referenzobjekt 1 des Bewerbers: Neubau, mindestens Honorarzone IV HOAI:

      1. Nutzungsart:

      — Sonstiger Neubau 5 Pkt.,

      — Neubau mit Publikumsverkehr 25 Pkt.,

      — Versammlungsstätte (Neubau) mit Publikumsverkehr 75 Pkt..

      2. Bauwerkskosten KG 300 + 400 (in Euro netto)

      — unter 10,0 Mio EUR 5 Pkt.,

      — von 10,0 Mio bis 15,0 Mio EUR 15 Pkt.,

      — über 15,0 Mio EUR 25 Pkt..

      3. Realisierte und vollständig abgeschlossene Leistungsphasen Gebäudeplanung nach HOAI durch den Bewerber:

      — LPH 2 3,5 Pkt.,

      — LPH 3 7,5 Pkt.,

      — LPH 4 1,5 Pkt.,

      — LPH 5 13,5 Pkt.,

      — LPH 6 5 Pkt.,

      — LPH 7 2 Pkt.,

      — LPH 8 17 Pkt..

      4. Jahr der Inbetriebnahme:

      — vor 1.1.2011 bzw. nicht in Betrieb genommen 0 Pkt.,

      — 1.1.2011-31.12.2015 5 Pkt.,

      — ab 1.1.2016 15 Pkt..

      2.2.2. Referenzobjekt 2 des Bewerbers: Neubau, mindestens Honorarzone III HOAI:

      1. Nutzungsart:

      — Sonstiger Neubau 10 Pkt.,

      — Innerstädtischer Neubau; Höhen der umgebenden Bebauung bis 4 Vollgeschosse (Traufhöhe bis 12 m) 30 Pkt.,

      — Innerstädtischer Neubau; Höhen der umgebenden Bebauung in der Mehrzahl über 4 Vollgeschosse (Traufhöhe über 12 m) 55 Pkt..

      2. Bauwerkskosten KG 300 + 400 (in Euro netto):

      — unter 5,0 Mio EUR 5 Pkt.,

      — von 5,0 Mio bis 10,0 Mio EUR 15 Pkt.,

      — über 10,0 Mio EUR 25 Pkt..

      3. Realisierte und vollständig abgeschlossene Leistungsphasen Gebäudeplanung nach HOAI durch den Bewerber:

      — LPH 2 1,5 Pkt.,

      — LPH 3 4 Pkt.,

      — LPH 4 1 Pkt.,

      — LPH 5 6,5 Pkt.,

      — LPH 6 2,5 Pkt.,

      — LPH 7 1 Pkt.,

      — LPH 8 8,5 Pkt..

      Weitere Angaben unter Punkt VI.3).

      IV.2)Verwaltungsangaben
      IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge
      Tag: 21/06/2021
      Ortszeit: 10:00
      IV.2.3)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
      IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder Teilnahmeanträge verfasst werden können:
      Deutsch
      IV.3)Preise und Preisgericht
      IV.3.1)Angaben zu Preisen
      Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
      Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise:

      Die Ausloberin stellt für Preise und Anerkennungen einen Betrag von insgesamt voraussichtlich 148 000,00 EUR (Netto) zur Verfügung. Die Wettbewerbssumme ist ermittelt auf Basis der RPW und HOAI 2021.

      IV.3.2)Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer:
      IV.3.3)Folgeaufträge
      Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den/die Gewinner des Wettbewerbs vergeben: ja
      IV.3.4)Entscheidung des Preisgerichts
      Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber/den Auftraggeber bindend: nein
      IV.3.5)Namen der ausgewählten Preisrichter:
      Fachpreisgericht – Prof. Jörg Aldinger | Architekt
      Fachpreisgericht – Cem Arat | Architekt
      Fachpreisgericht – Stefan Behnisch | Architekt
      Fachpreisgericht – Prof. Dr. Vanessa Miriam Carlow | Architektin
      Fachpreisgericht – Gunter Fleitz | Architekt
      Fachpreisgericht – Andreas Hofer
      Fachpreisgericht – Prof. Alexander Schwarz | Architekt
      Fachpreisgericht – Prof. Much Untertrifaller | Architekt
      Fachpreisgericht – Petra Wörner | Architektin
      Fachpreisgericht – N. N.
      Sachpreisgericht – Dr. Fabian Mayer | Erster Bürgermeister All-gemeine Verwaltung Kultur und Recht | Landeshauptstadt Stuttgart
      Sachpreisgericht – Peter Pätzold | Bürgermeister Referat Städtebau, Wohnen und Umwelt | Landeshauptstadt Stuttgart
      Sachpreisgericht – Dirk Thürnau | Bürgermeister Technisches Referat | Landeshauptstadt Stuttgart
      Sachpreisgericht – Prof. Dr. Barbara Bader | Rektorin ABK Stutt-gart | Vorstandsvorsitzende Haus für Film und Medien e. V., Stuttgart
      Sachpreisgericht – Petra Rühle | Gemeinderat | Bündnis‘90/Die Grüne | Landeshauptstadt Stuttgart
      Sachpreisgericht – Jürgen Sauer | Gemeinderat | CDU | Landeshauptstadt Stuttgart
      Sachpreisgericht – Luigi Pantisano | Gemeinderat | FG Linke-SÖS-Junge Liste-Piraten | Landeshauptstadt Stuttgart
      Sachpreisgericht – Dejan Perc | Gemeinderat | SPD | Landeshauptstadt Stuttgart
      Sachpreisgericht – Armin Serwani | Gemeinderat | FDP | Landeshauptstadt Stuttgart
      + entsprechende Anzahl an Stellvertretern
      + Berater/Sachverständige/Gäste

      Abschnitt VI: Weitere Angaben

      VI.3)Zusätzliche Angaben:

      — Zusatz IV.2.9):

      4. Jahr der Inbetriebnahme:

      — vor 1.1.2011 bzw. nicht in Betrieb genommen 0 Pkt.,

      — 1.1.2011 – 31.12.2015 5 Pkt.,

      — ab 1.1.2016 15 Pkt..

      2.2.3. Referenzobjekt 3 des Bewerbers: Wettbewerbserfolg/Auszeichnung:

      1. Angabe Wettbewerbsart:

      — Kein Wettbewerbserfolg (Preis/Anerkennung)/Keine Auszeichnung/Keine Mehrfachbeauftragung bzw. Mehrfachbeauftragung ohne Gestaltungsteil (bspw. VgV-Verfahren) 0 Pkt.,

      — Mehrfachbeauftragung mit Gestaltungsteil (bspw. VgV-Verfahren)* 5 Pkt.,

      — Wettbewerbserfolg (Preis/Anerkennung)* und/oder Auszeichnung** 20 Pkt..

      *Nachweis beilegen (bspw. Kopie der Veröffentlichung bei competitionline, Preisgerichtsprotokoll o. Ä.)

      **Nachweis beilegen (bspw. Kopie der Urkunde (Hugo-Häring Preis, Beispielhaftes Bauen, BDA-Preis o. Ä.)); Herstellerpreise werden nicht gewertet:

      2. Jahr des Erfolgs (Wettbewerb/Auszeichnung):

      —— vor 1.1.2016 5 Pkt.,

      —— 1.1.2016-31.12.2017 10 Pkt.,

      —— ab 1.1.2018 15 Pkt..

      — Zusatz Punkt IV.3.4):

      Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Teilnahmewettbewerbs standen noch nicht alle Preisrichter fest, dadurch kann sich die Zusammenstellung des Preisgerichts noch ändern. Die Ausloberin behält sich vor, weitere Preisgerichtsteilnehmer zu benennen oder auszutauschen.

      — Zusatz Punkt IV.3.5):

      Die Ausloberin behält sich bis zum Start des Wettbewerbs vor weitere Preisgerichtsmitglieder zu benennen oder auszutauschen.

      Der Auftraggeber stellt den Teilnahmeantrag in Form einer Excel-Datei zur Verfügung. Die Bewerbungsunterlagen stehen unter der unter Ziffer I.3) genannten Internetplattform bis zum Ablauf der unter Ziffer IV.2.2) genannten Frist zum Herunterladen bereit und sind nur auf diesen Weg erhältlich. Für die Abgabe des Teilnahmeantrags sind zwingend die von der Vergabestelle vorgegebenen Bewerbungsunterlagen zu verwenden und ausgefüllt abzugeben. Die vollständig ausgefüllten Bewerbungsunterlagen mit Angabe der erreichten Gesamtpunktzahl sind auf der von der Einreichungsstelle zur Verfügung gestellten Vergabeplattform hochzuladen. Die jeweiligen Angaben sind mit prüfbaren Unterlagen zu belegen und als Anlagen beizulegen. Ansprechpartner (Bauherrenvertreter) für Auskünfte zu den angegebenen Referenzprojekten sind zu benennen. Zusätzliche Unterlagen, über die geforderten hinaus, werden nicht gewertet.

      Termine:

      Hinweis: Aufgrund der aktuellen Situation (Corona-Virus) behält sich die Landeshauptstadt Stuttgart vor, die Termine zu verschieben. Es wird angestrebt, dass alle Termine bestehen bleiben.

      — Auswahl der Teilnehmer voraussichtlich KW 28 2021,

      — Start Planungswettbewerb voraussichtlich KW 35 2021,

      — Auftakt- und Rückfragenkolloquium voraussichtlich KW 37 2021,

      — Ende Planungswettbewerb voraussichtlich KW 45 2021,

      — Preisgerichtssitzung voraussichtlich KW 05 2022,

      — Verhandlungsgespräch voraussichtlich KW 14 2022.

      VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
      VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
      Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden Württemberg Regierungspräsidium Karlsruhe
      Postanschrift: Durlacher Allee 100
      Ort: Karlsruhe
      Postleitzahl: 76137
      Land: Deutschland
      Telefon: +49 7219268730
      Fax: +49 7219263985
      VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
      Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

      Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Bieter erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen beim Auftraggeber gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB), aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbare Verstöße gegen Vergabevorschriften nicht bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung bzw. zur Angebotsabgabe beim Auftraggeber gerügt hat (§ 160 Abs.3 Nr. 2 und Nr. 3 GWB) oder soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem nach Zuschlagserteilung unzulässig (§ 168 Abs. 2 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post, unabhängig davon, ob die Fristen gem. § 160 Abs. 3 GWB abgelaufen sind (§ 134 Abs. 2 GWB).

      VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
      Offizielle Bezeichnung: LHS Stuttgart – Dienstleistungszentrum Bauvertragswesen
      Postanschrift: Hauptstätter Str. 66
      Ort: Stuttgart
      Postleitzahl: 70178
      Land: Deutschland
      Fax: +49 711 / 216-89066
      VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
      21/05/2021
    © European Union, http://ted.europa.eu
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  • Gewährleistung

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INFO-BOX

Ausschreibung veröffentlicht 26.05.2021
Ergebnis veröffentlicht 11.02.2022
Zuletzt aktualisiert 11.02.2022
Wettbewerbs-ID 2-421730 Status Kostenpflichtig
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