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  • DE-72810 Gomaringen
  • 21.06.2021
  • Ausschreibung
  • (ID 2-421964)

VgV Fachplanung TGA HLS | Schulzentrum Steinlach Wiesaz


 
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    Bewerbungsschluss 21.06.2021, 13:00 Bewerbungsschluss
    Verfahren Verhandlungsverfahren
    Teilnehmer Gewünschte Teilnehmerzahl: min. 3 - max. 3
    Gebäudetyp Schulen
    Art der Leistung Technische Ausrüstung
    Sprache Deutsch
    Betreuer kohler grohe architekten, Stuttgart (DE), Heilbronn (DE), Tübingen (DE) Büroprofil
    Aufgabe
    Der Gemeindeverwaltungsverband Steinlach-Wiesaz beabsichtigt die Weiterentwicklung des bestehenden Schulzentrums Steinlach-Wiesaz in Dußlingen mit den notwendigen Schulraumflächen nach aktueller Schulbauförderrichtlinie und hat hierzu einen Architektenwettbewerb durchgeführt.
    Für die Leistungen der Fachplanung TGA gem. §§ 53, 55 HOAI ALG 1-3,8 (HLS), LPH 1-9 wird ein geeignetes Ingenieurbüro gesucht. Die Beauftragung soll stufenweise erfolgen, vorbehaltlich der Freigabe der Haushaltsmittel angesichts der Pandemie. Mit der Planung soll unmittelbar nach der Vertragsunterzeichnung begonnen werden.
    Die Fachplanung TGA (Elektro) ist Gegenstand einer separaten Auftragsbekanntmachung.
    Als grober Kostenrahmen werden 19 Mio. EUR brutto für die KG 200-700 angenommen.
    Leistungsumfang
    Der Gemeindeverwaltungsverband Steinlach-Wiesaz beabsichtigt die Weiterentwicklung des bestehenden Schulzentrums Steinlach-Wiesaz in Dußlingen mit den notwendigen Schulraumflächen nach aktueller Schulbauförderrichtlinie und hat hierzu einen Architektenwettbewerb durchgeführt.
    Auf dem ca. 42 628 m2 großen Grundstück befinden sich die Merian Gemeinschaftsschule, das Karl von Frisch Gymnasium, der Neubau des Gymnasiums und eine Sporthalle. Die Typologie und die Konstruktion der Bestandsgebäude sind heterogen.
    Der Entwurf des 1. Preisträger des Wettbewerbs, des Büros Günter Herrmann Architekten, Stuttgart soll realisiert werden.
    Der Entwurf sieht vor, das bestehende Schulzentrum mit einem 2-geschossigen Atriumgebäude im Süden über einen Verbindungsbau an das Bestandsgebäude der Merian Gemeinschaftsschule (Baujahr 1982 – Stahlbetonskelettbau) anzuschließen. Zusätzlich wird im Osten des Geländes in gleicher Formensprache ein zweigeschossiger solitär stehender Neubau für die Mensa (Speisesaal, Mensaküche + Bühne für Veranstaltungen, Ganztagesbetreuung) errichtet.
    Das Erscheinungsbild des Campus ist geprägt durch verschiedenartige bestehende Gebäudetypen, die in unterschiedlichen Bauphasen entstanden sind:
    Merian-Gemeinschaftsschule Baujahr 1982, Erweiterung 2005, Sanierung nach Brand 2010 Karl-von-Frisch-Gymnasium Baujahr 1992 in Waben-Struktur, Erweiterung in Waben 1994/95, 2004 neuer Verbindungsbau, 2011 weiterer Ergänzungsbau – nicht Bestandteil der Bauaufgabe.
    In den bestehenden Schulgebäuden (bis auf den Erweiterungsbau des Gymnasiums von 2011) wird es kleinere bauliche Eingriffe geben. Die Maßnahme soll in Bauabschnitten und bei laufendem Betrieb realisiert werden. Erst soll der Neubau errichtet und nach dem Umzug die Bestandsgebäude umgebaut werden.
    Folgende Flächen sollen neu errichtet bzw. im Bestand umstrukturiert werden:
    Karl von Frisch Gymnasium – Umstrukturierung Bestandsgebäude: ca. 6 720 m2 Nutzfläche Merian-Gemeinschaftsschule – Umstrukturierung Bestandsgebäude und Neubau mit Verbindungsgang: Neubau ca. 2 073 m2, Bestand ca. 4 417 m2, insg. ca. 6 490 m2 NUF Mensagebäude – Neubau: ca. 1 642 m2 Nutzfläche Insgesamt ca. 14 850 m2 Nutzfläche Bestands- und Neubauten.
    Die Neubauten sollten möglichst klimaneutral erstellt werden. Es soll ein Holzbau oder eine Holz-Beton-Hybridbauweise zur Ausführung kommen.
    Bei der Ausführung der Leistungsphasen 1-5 soll das Bauvorhaben als Gesamtprojekt betrachtet werden, während Ausschreibung und Realisierung der Gebäude in Bauabschnitten erfolgen sollen.
    Voraussichtliche weitere Termine:
    Die Verhandlungsgespräche finden am 16.9.2021 statt.
    Adresse des Bauherren DE-72810 Gomaringen
    TED Dokumenten-Nr. 264254-2021

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    • Deutschland-Gomaringen: Dienstleistungen von Ingenieurbüros

      2021/S 100-264254

      Auftragsbekanntmachung

      Dienstleistungen

      Rechtsgrundlage:
      Richtlinie 2014/24/EU

      Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

      I.1)Name und Adressen
      Offizielle Bezeichnung: Gemeindeverwaltungsverband Steinlach Wiesaz
      Postanschrift: Schloßhof 6
      Ort: Gomaringen
      NUTS-Code: DE142 Tübingen, Landkreis
      Postleitzahl: 72810
      Land: Deutschland
      Kontaktstelle(n): Gemeindeverwaltungsverband Steinlach-Wiesaz, Katharina Kleber und kohler grohe architekten, Verfahrensbetreuer, Kontakt: Simone Bohsung
      E-Mail: MjE5YFZaXFtSG09cVWBiW1QtWFxVWVJfVF9cVVIbUVI=
      Telefon: +49 711 / 7696393-2
      Internet-Adresse(n):
      Hauptadresse: http://www.gomaringen.de
      I.3)Kommunikation
      Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.subreport.de/E84655496
      Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
      Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.subreport.de/E84655496
      Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
      I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
      Regional- oder Kommunalbehörde
      I.5)Haupttätigkeit(en)
      Allgemeine öffentliche Verwaltung

      Abschnitt II: Gegenstand

      II.1)Umfang der Beschaffung
      II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

      VgV Fachplanung TGA HLS | Schulzentrum Steinlach Wiesaz

      II.1.2)CPV-Code Hauptteil
      71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
      II.1.3)Art des Auftrags
      Dienstleistungen
      II.1.4)Kurze Beschreibung:

      Der Gemeindeverwaltungsverband Steinlach-Wiesaz beabsichtigt die Weiterentwicklung des bestehenden Schulzentrums Steinlach-Wiesaz in Dußlingen mit den notwendigen Schulraumflächen nach aktueller Schulbauförderrichtlinie und hat hierzu einen Architektenwettbewerb durchgeführt.

      Für die Leistungen der Fachplanung TGA gem. §§ 53, 55 HOAI ALG 1-3,8 (HLS), LPH 1-9 wird ein geeignetes Ingenieurbüro gesucht. Die Beauftragung soll stufenweise erfolgen, vorbehaltlich der Freigabe der Haushaltsmittel angesichts der Pandemie. Mit der Planung soll unmittelbar nach der Vertragsunterzeichnung begonnen werden.

      Die Fachplanung TGA (Elektro) ist Gegenstand einer separaten Auftragsbekanntmachung.

      Als grober Kostenrahmen werden 19 Mio. EUR brutto für die KG 200-700 angenommen.

      II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
      II.1.6)Angaben zu den Losen
      Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
      II.2)Beschreibung
      II.2.3)Erfüllungsort
      NUTS-Code: DE142 Tübingen, Landkreis
      Hauptort der Ausführung:

      Steinlach Wiesaz

      II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

      Der Gemeindeverwaltungsverband Steinlach-Wiesaz beabsichtigt die Weiterentwicklung des bestehenden Schulzentrums Steinlach-Wiesaz in Dußlingen mit den notwendigen Schulraumflächen nach aktueller Schulbauförderrichtlinie und hat hierzu einen Architektenwettbewerb durchgeführt.

      Auf dem ca. 42 628 m2 großen Grundstück befinden sich die Merian Gemeinschaftsschule, das Karl von Frisch Gymnasium, der Neubau des Gymnasiums und eine Sporthalle. Die Typologie und die Konstruktion der Bestandsgebäude sind heterogen.

      Der Entwurf des 1. Preisträger des Wettbewerbs, des Büros Günter Herrmann Architekten, Stuttgart soll realisiert werden.

      Der Entwurf sieht vor, das bestehende Schulzentrum mit einem 2-geschossigen Atriumgebäude im Süden über einen Verbindungsbau an das Bestandsgebäude der Merian Gemeinschaftsschule (Baujahr 1982 – Stahlbetonskelettbau) anzuschließen. Zusätzlich wird im Osten des Geländes in gleicher Formensprache ein zweigeschossiger solitär stehender Neubau für die Mensa (Speisesaal, Mensaküche + Bühne für Veranstaltungen, Ganztagesbetreuung) errichtet.

      Das Erscheinungsbild des Campus ist geprägt durch verschiedenartige bestehende Gebäudetypen, die in unterschiedlichen Bauphasen entstanden sind:

      Merian-Gemeinschaftsschule Baujahr 1982, Erweiterung 2005, Sanierung nach Brand 2010 Karl-von-Frisch-Gymnasium Baujahr 1992 in Waben-Struktur, Erweiterung in Waben 1994/95, 2004 neuer Verbindungsbau, 2011 weiterer Ergänzungsbau – nicht Bestandteil der Bauaufgabe.

      In den bestehenden Schulgebäuden (bis auf den Erweiterungsbau des Gymnasiums von 2011) wird es kleinere bauliche Eingriffe geben. Die Maßnahme soll in Bauabschnitten und bei laufendem Betrieb realisiert werden. Erst soll der Neubau errichtet und nach dem Umzug die Bestandsgebäude umgebaut werden.

      Folgende Flächen sollen neu errichtet bzw. im Bestand umstrukturiert werden:

      Karl von Frisch Gymnasium – Umstrukturierung Bestandsgebäude: ca. 6 720 m2 Nutzfläche Merian-Gemeinschaftsschule – Umstrukturierung Bestandsgebäude und Neubau mit Verbindungsgang: Neubau ca. 2 073 m2, Bestand ca. 4 417 m2, insg. ca. 6 490 m2 NUF Mensagebäude – Neubau: ca. 1 642 m2 Nutzfläche Insgesamt ca. 14 850 m2 Nutzfläche Bestands- und Neubauten.

      Die Neubauten sollten möglichst klimaneutral erstellt werden. Es soll ein Holzbau oder eine Holz-Beton-Hybridbauweise zur Ausführung kommen.

      Bei der Ausführung der Leistungsphasen 1-5 soll das Bauvorhaben als Gesamtprojekt betrachtet werden, während Ausschreibung und Realisierung der Gebäude in Bauabschnitten erfolgen sollen.

      Voraussichtliche weitere Termine:

      Die Verhandlungsgespräche finden am 16.9.2021 statt.

      II.2.5)Zuschlagskriterien
      Die nachstehenden Kriterien
      Qualitätskriterium - Name: Projektorganisation / Gewichtung: 20
      Qualitätskriterium - Name: Projekteinschätzung und Vorgehensweise durch den Projektleiter / Gewichtung: 35
      Qualitätskriterium - Name: Projektmanagement / Gewichtung: 30
      Kostenkriterium - Name: Honorarangebot / Gewichtung: 15
      II.2.6)Geschätzter Wert
      II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
      Laufzeit in Monaten: 60
      Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
      II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
      Geplante Anzahl der Bewerber: 3
      Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:

      Zum Verhandlungsverfahren zugelassen werden maximal 3 Bewerber/ Bewerbergemeinschaften.

      Gibt es nur 3 oder weniger Bewerber/ Bewerbergemeinschaften ohne Ausschlussgründe und mit einem formal ordnungsgemäßen und den Mindestbedingungen entsprechenden Teilnahmeantrag werden nur diese zugelassen.

      Sollten die Voraussetzungen bei mehr als 3 vorliegen, werden die 3 zugelassen, die bei den folgenden Kriterien die höchste Punktzahl erzielen:

      1.finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit (insgesamt 20 %).

      Umsätze in den letzten 3 Jahren, Personalstruktur 100 Punkte.

      Es soll eine Erklärung über den Gesamtjahresumsatz (netto) des Bewerbers/ der Bewerbergemeinschaft für entsprechende Dienstleistungen in den letzten 3 Geschäftsjahren und eine Erklärung zur durchschnittlichen Anzahl der Mitarbeiter in den letzten 3 Jahren abgegeben werden.

      2.technische Leistungsfähigkeit.

      Die qualitative Bewertung der technischen Leistungsfähigkeit erfolgt auf Grundlage der vorgelegten Referenzblätter und den Angaben in den Formblättern.

      Es sollen 2 Referenzen eingereicht werden, die beide zwingend erforderlich sind. Mehrfachnennungen sind nicht möglich.

      Für Referenz A und B kann jeweils nur 1 Projekt gewertet werden. Die Referenz muss im Büro des Bewerbers erbracht worden sein.

      Die technische Leistungsfähigkeit wird insgesamt mit 80 % gewertet, d.h. max. jeweils 200 Punkte je Referenz (40 %).

      Insgesamt können 500 Punkte erreicht werden.

      Die Nichterfüllung einer Mindestanforderung führt zum Ausschluss des Bewerbers aus dem Verfahren. Jedes Auswahlkriterium wird abhängig von den durch den Bewerber gemachten Angaben z. B. mit 0-5 Punkte bewertet. Die vom Bewerber bei einem Kriterium erreichte Punktzahl ergibt sich durch Multiplikation der jeweiligen Bewertungsziffer mit der Wichtung des Kriteriums. Die Gesamtpunktzahl des Bewerbers ergibt sich durch Addition aller erreichten Punktzahlen der Einzelkriterien in der Auswahlphase. Es werden die 3 Bewerber mit der höchsten Punktzahl ausgewählt. Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, kann die Auswahl unter den verbliebenen Bewerbern durch Los getroffen werden.

      Referenz A:

      Nachweis eines realisierten Projekts zum Thema Schulgebäude oder vergleichbar.

      Kriterien der Vergleichbarkeit: Neubau eines Schulgebäudes, 3 700 m2 NUF.

      Referenz B:

      Nachweis eines realisierten Projekts zum Thema Erweiterung und Ergänzung eines Bestandsgebäudes beliebiger Nutzung.

      Kriterien der Vergleichbarkeit: Erweiterung, Gesamtumbau – bzw. Sanierungsfläche ca. 11 140 m2 NUF.

      Darstellung auf einem Projektblatt DIN A4: Aussagekräftige grafische und textliche Erläuterungen zum Projekt und zu projektspezifischen Besonderheiten. Abbildung min. 1 Foto (keine Renderings) des Gebäudes zum Nachweis der Realisierung.

      Die Bewertung erfolgt durch ein Auswahlgremium.

      Die Mindestanforderungen an die Referenzen sind unter III.1.3 formuliert.

      II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
      Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
      II.2.11)Angaben zu Optionen
      Optionen: nein
      II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
      Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
      II.2.14)Zusätzliche Angaben

      Für die Abgabe des Teilnahmeantrags sollten die vorgegebenen Bewerbungsbögen verwendet und elektronisch in Textform auf der Vergabeplattform eingereicht werden. Nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Rügen sind ausschließlich an die unter Ziffer I.1) genannten Stellen zu senden.

      Voraussichtliche weitere Termine:

      Verhandlungsgespräche 16.9.2021.

      Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

      III.1)Teilnahmebedingungen
      III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
      Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

      Die nachfolgenden Eigenerklärungen sind vom Bewerber, bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft, anzugeben:

      Eigenerklärung, dass im Fall einer Beauftragung eine Berufshaftpflichtversicherung mit angemessenen Deckungssummen für Personenschäden und für Sach- und Vermögensschäden abgeschlossen wird. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben.

      Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe i. S. v. § 123 Abs. 1 bis 3 GWB vorliegen.

      Eigenerklärung, dass das Unternehmen seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit es der Pflicht zur Beitragszahlung unterfällt, ordnungsgemäß erfüllt hat (§ 123 Abs. 4 GWB). Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation (§ 124 Abs. 1Nr. 2 GWB).

      Eigenerklärung, dass bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen wurde (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB).

      Eigenerklärung, dass im Rahmen der beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen wurde, durch die die Integrität des Unternehmens in Frage gestellt wird (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB).

      Eigenerklärung, dass mit anderen Unternehmen keine Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt wurden, die eine Verhinderung, eine Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken (§ 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB).

      Eigenerklärung, dass für das Unternehmen kein Ausschlussgrund i. S. v. § 21 Abs. 1 des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG), § 98c des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG), § 19 Abs. 1 des Mindestlohngesetzes (MiLoG) oder § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (Schwarz-ArbG) vorliegt. Die öffentliche Auftraggeberin behält sich vor, zu prüfen, ob weitere fakultative Ausschlussgründe im Sinne von §§ 124 bis 126 GWB vorliegen, zu denen keine Eigenerklärung gefordert wird, und gegebenenfalls Bewerber/Bewerbergemeinschaften, bei denen fakultative Ausschlussgründe vorliegen, auszuschließen. Die Vergabestelle behält sich ferner vor, für Bewerber/Mitglieder von Bewerbergemeinschaften/ Nachunternehmer selbst beim Gewerbezentralregister einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister nach § 150 a Abs. 1 Nr.4 GewO anzufordern.

      Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber auffordern, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise nachzureichen.

      Alle Nachweise und Erklärungen sind in deutscher Sprache abzufassen (bei fremdsprachigen Dokumenten in deutscher Übersetzung).

      Bei Bietergemeinschaften sind die Nachweise und Erklärungen von allen Mitgliedern zu erbringen. Erklärungen, Versicherungen und Nachweise, soweit diese auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen sind, führen bei Nichtvorlage zum Ausschluss. Die Vergabestelle behält sich vor, die nachträgliche Vorlage von Originalen oder beglaubigten Abschriften zu verlangen.

      Für die Teilnahmeanträge wird keine Kostenerstattung gewährt. Es sind ausschließlich elektronische Teilnahmeanträge zugelassen, die über die Vergabeplattform eingereicht werden.

      III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
      Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

      Jeder Bewerber und jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und jeder Nachunternehmer im Falle der Eignungsleihe müssen mit dem Teilnahmeantrag folgende Eigenerklärung abgeben:

      Eigenerklärung über den Umsatz (netto) im Bereich der der zu vergebenden Leistungen in den Jahren 2018, 2019 und 2020.

      Eigenerklärung zur durchschnittlichen Anzahl der Mitarbeiter in den Jahren 2018, 2019 und 2020.

      III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
      Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

      Jeder Bewerber, jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und jeder Nachunternehmer im Falle der Eignungsleihe müssen mit dem Teilnahmeantrag Eigenerklärungen zu Referenzen abgeben.

      Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

      Eigenerklärungen über Referenzen, es können 2 Referenzen gewertet werden, die beide zwingend erforderlich sind. Mehrfachnennungen sind nicht möglich.

      Für Referenz A und B kann jeweils nur 1 Projekt gewertet werden.

      Für Referenz A gilt folgende Mindestanforderung:

      Nachweis eines realisierten Projekts zum Thema Schulgebäude oder vergleichbar.

      — Projektkosten (KG 300-700) mind. 5,0 Mio. EUR brutto,

      — Leistungszeitraum 2010-2020, fertiggestellt,

      — Durchführung der wesentlichen Leistungsphasen (mind. 2-8) im Unternehmen des Bewerbers.

      Darstellung auf einem Projektblatt DIN A4: Aussagekräftige grafische und textliche Erläuterungen zum Projekt und zu projektspezifischen Besonderheiten. Abbildung min. 1 Foto (keine Renderings) des Gebäudes zum Nachweis der Realisierung.

      Für Referenz B gilt folgende Mindestanforderung:

      Nachweis eines realisierten Projekts zum Thema Erweiterung und Ergänzung eines Bestandsgebäudes beliebiger Nutzung.

      — Projektkosten (KG 300-700) mind. 5,0 Mio. EUR brutto,

      — Leistungszeitraum 2010-2020, fertiggestellt,

      — Durchführung der wesentlichen Leistungsphasen (mind. 2-8) im Unternehmen des Bewerbers.

      Darstellung auf einem Projektblatt DIN A4: Aussagekräftige grafische und textliche Erläuterungen zum Projekt und zu projektspezifischen Besonderheiten. Abbildung min. 1 Foto (keine Renderings) des Gebäudes zum Nachweis der Realisierung.

      Die Bewertung erfolgt durch ein Auswahlgremium.

      Die objektiven Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl an Bewerbern, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, sind unter II.2.9 aufgeführt.

      III.2)Bedingungen für den Auftrag
      III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
      Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
      Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:

      Teilnahmeberechtigt sind natürliche, bzw. juristische Personen, die gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates zum Tage der Bekanntmachung zur Führung der Berufsbezeichnung Beratender Ingenieur der Fachrichtung Fachplanung TGA (HLS) berechtigt sind.

      Ist in dem jeweiligen Heimatstaat die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Beratender Ingenieur der Fachrichtung Fachplanung TGA (HLS), wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG (EU Berufsqualifikationsrichtlinie) gewährleistet ist, bzw. bei Beratenden Ingenieuren der Fachrichtung Fachplanung TGA (HLS), wenn die Anerkennung einer deutschen Ingenieurkammer nachgewiesen werden kann.

      Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Planungsaufgabe entsprechen, und wenn der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person und der Verfasser der Wettbewerbsarbeit die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden. Arbeitsgemeinschaften natürlicher und juristischer Personen sind ebenfalls teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft teilnahmeberechtigt ist. Mehrfachbewerbungen natürlicher oder juristischer Personen oder von Mitgliedern von Arbeitsgemeinschaften führen zum Ausschluss der Beteiligten.

      III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

      Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft ist dem Teilnahmeantrag eine Erklärung beizulegen, dass die Mitglieder der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haften. Es muss ein allein vertretungsberechtigter bevollmächtigter Vertreter benannt werden, der durch eine unterschriebene Erklärung aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft legitimiert ist. Es wird darauf hingewiesen, dass Bietergemeinschaften, deren Mitglieder sich mehrfach – sei es als einzelnes Unternehmen, Bietergemeinschaft oder Nachunternehmer – an diesem Vergabeverfahren beteiligten, wegen Verstoßes gegen das Wettbewerbsprinzip ausgeschlossen werden bzw. aus diesem Grund bereits bei der Aufforderung zur Angebotsabgabe unberücksichtigt bleiben können.

      Für jeden Bewerber/jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und für jeden Nachunternehmer muss die Verpflichtungserklärung Mindestentgelt nach dem Landestariftreue- und Mindestlohngesetz Baden-Württemberg entweder mit dem Teilnahmeantrag oder spätestens mit dem Erstangebot abgegeben werden.

      III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
      Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

      Abschnitt IV: Verfahren

      IV.1)Beschreibung
      IV.1.1)Verfahrensart
      Verhandlungsverfahren
      IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
      IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
      Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote
      IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
      Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen
      IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
      Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
      IV.2)Verwaltungsangaben
      IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
      Tag: 21/06/2021
      Ortszeit: 13:00
      IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
      IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
      Deutsch
      IV.2.6)Bindefrist des Angebots
      Laufzeit in Monaten: 6 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)

      Abschnitt VI: Weitere Angaben

      VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
      Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
      VI.3)Zusätzliche Angaben:

      Die für die Abgabe eines Teilnahmeantrags erforderlichen Unterlagen können mit und ohne Registrierung unter dem unter I.3 angegebenen Link kostenlos angesehen und heruntergeladen werden.

      Teilnahmeanträge sind ausschließlich elektronisch über die unter I.3 angegebene Vergabeplattform in Textform i.S.v. § 53 Abs 1 VgV einzureichen. Es ist unzulässig, Teilnahmeanträge unmittelbar an die unter I.1 angegebene Kontaktstelle zu senden. Rückfragen müssen ebenfalls über die unter I.3 angegebene Vergabeplattform gestellt werden. Die – anonymisierten – Rückfragen und Antworten und etwaige Änderungen und Ergänzungen der Unterlagen für das Vergabeverfahren werden nur auf der Vergabeplattform unter dem unter I.3 angegebenen Link zur Verfügung gestellt. Alle Interessenten müssen sich daher regelmäßig selbst unter dem angegebenen Link informieren, ob Rückfragen und Antworten, Änderungen oder Ergänzungen zur Verfügung eingestellt wurden, die dann bei der Erstellung der Teilnahmeanträge zu beachten sind.

      VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
      VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
      Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg
      Postanschrift: Durlacher Allee 100
      Ort: Karlsruhe
      Postleitzahl: 76137
      Land: Deutschland
      E-Mail: MjE2ZlViV1FSVVtRXV1VYjBiYFseUmdcHlRV
      Telefon: +49 7219268730
      Fax: +49 7219263985
      Internet-Adresse: http://www.rp-karlsruhe.de/
      VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
      Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

      Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer Baden-Württemberg gestellt werden, solange die Vergabestelle noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem die Vergabestelle die unterlegenen Bieter über die beabsichtigte Zuschlagserteilung mit den nach 3 134 GWB erforderlichen Angaben informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Informationen per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind (§§ 134, 135 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller die geltend gemachten Verstöße gegen Vergabevorschriften bereits vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat bzw. wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt hat. Ferner ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 GWB).

      VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
      21/05/2021
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INFO-BOX

Ausschreibung veröffentlicht 26.05.2021
Zuletzt aktualisiert 28.06.2021
Wettbewerbs-ID 2-421964 Status Kostenpflichtig
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