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  • DE-92259 Neukirchen
  • 11/2021
  • Ergebnis
  • (ID 2-424488)

Neuordnung Schulareal in Neukirchen


 
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    Entscheidung 09.11.2021 Entscheidung
    Verfahren Nichtoffener Realisierungswettbewerb nach RPW
    Teilnehmer Gewünschte Teilnehmerzahl: min. 30 - max. 30
    Gesetzte Teilnehmer: 7
    Tatsächliche Teilnehmer: 22
    Gebäudetyp Schulen / Städtebauliche Projekte
    Art der Leistung Objektplanung Gebäude / Objektplanung Freianlagen / Stadt-/ Gebietsplanung
    Sprache Deutsch
    Preisgelder/Honorare 70.000 EUR zzgl. USt.
    Betreuer oberprillerarchitekten, Hörmannsdorf (DE) Büroprofil
    Preisrichter Markus Götz, Peter Kuchenreuther, Prof. Mark Michaeli [Vorsitz], Marion Resch-Heckel
    Aufgabe
    Dorferneuerung Neukirchen – Neuordnung des Schulareals

    Auf Flurnummer 517/0 Gem. Neukirchen befindet sich die bisherige Grundschule, die noch in Betrieb ist, aber dem heutigen Bedarf nicht mehr entspricht. Eine im Jahr 2017 erstellte Machbarkeitsstudie mit einer überschlägigen Kostenermittlung hatte zum Ergebnis, dass ein Neubau günstiger zu erstellen ist als eine Generalsanierung mit Teilneubau. Deshalb will sie der Schulverband Neukirchen Etzelwang durch einen Neubau ersetzen. Für den Neubau stehen neben dem Bestandsgrundstück mit Zufahrt und Sportanlagen weitere, bisher landwirtschaftlich genutzte Flächen zur Verfügung. Konzeptabhängig ist auch der Erhalt, bzw. Teilerhalt mit Sanierung möglich oder die Umnutzung in Gemeinschaftsräume und Wohnungen.
    Im Fall eines Neubaus sollen die bestehenden Gebäude so lange erhalten bleiben, bis die neue Grundschule bezogen werden kann.
    Neben dem Neubau der Grundschule soll eine Mehrzweckhalle zur gemeinschaftlichen Nutzung zusammen mit einer Kleinsporthalle geschaffen werden.
    Die Gemeinde Neukirchen nimmt die Schulerneuerung zum Anlass, im Rahmen der Dorferneuerung das Schulareal und das angrenzende Gebiet städtebaulich neu zu ordnen. Das Wettbewerbsergebnis wird Bestandteil des zukünftigen Dorferneuerungskonzeptes Neukirchen. Dabei sollen auf dem bisherigen Schulgelände und/oder auf Flächen nordwestlich der Grasberger Straße im Rahmen des städtebaulichen Ideenteils Möglichkeiten einer zeitgemäßen und zukunftsfähigen Wohnnutzung aufgezeigt werden.
    Der Wettbewerb als Grundlage der städtebaulichen Neuordnung wird durch das Amt für Ländliche Entwicklung der Oberpfalz als Vorhaben in der Dorferneuerung gefördert.
    Gesetzte Teilnehmer Almannai Fischer Architekten, München mit Uta Gehrhardt, Landschaftsarchitektin, München
    Stadt und Raum, Amberg mit SRAP Sedlak Rissland Architekten Partnerschaft, Nürnberg, studio B Landschaftsarchitektur, München
    Dömges Architekten AG, Regensburg mit Büttner+Klaus Landschaftsarchitekten PartGmbB, Untergolding
    Karlheinz Beer Architekt u. Stadtplaner BDA, Weiden mit stadt-land-fanck Landschaftsarchitekten, Tirschenreuth
    Nadja Häupl Architektin, München mit stautner + schäf Landschaftsarchitekten u. Stadtplaner Partnerschaft mbB, München
    Architekten Brummer und Retzer GmbH, Amberg mit Neidl + Neidl Landschaftsarchitekten u. Stadtplaner Partnerschaft mbB, Sulzbach-Rosenberg
    Hedrich Architekturbüro Architekten u. Innenarchitekten VFA, Sulzbach-Rosenberg mit Siegfried Lösch Landschaftsarchitekt, Amberg
    Adresse des Bauherren DE-92259 Neukirchen
    TED Dokumenten-Nr. 303024-2021
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    • Deutschland-Neukirchen: Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden

      2021/S 115-303024

      Wettbewerbsbekanntmachung

      Rechtsgrundlage:
      Richtlinie 2014/24/EU

      Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

      I.1)Name und Adressen
      Offizielle Bezeichnung: Gemeinde Neukirchen
      Postanschrift: Am Rathaus 1
      Ort: Neukirchen
      NUTS-Code: DE234 Amberg-Sulzbach
      Postleitzahl: 92259
      Land: Deutschland
      E-Mail: MjIwVVpSWyxiUxlaUWFXVV5PVFFaGlBR
      Internet-Adresse(n):
      Hauptadresse: www.vg-neukirchen.de
      I.3)Kommunikation
      Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.oberprillerarchitekten.de/wettbewerbe-objekte/wbw-dorferneuerung-neukirchen/
      Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
      Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an folgende Anschrift:
      Offizielle Bezeichnung: oberprillerarchitekten
      Postanschrift: Am Schöllgraben 18
      Ort: Hörmannsdorf
      Postleitzahl: 84187
      Land: Deutschland
      Telefon: +49 870291480
      E-Mail: MTFsYGhrP25hZHFvcWhra2RxYHFiZ2hzZGpzZG0tY2Q=
      Fax: +49 870291339
      NUTS-Code: DE227 Landshut, Landkreis
      Internet-Adresse(n):
      Hauptadresse: https://www.oberprillerarchitekten.de/
      I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
      Regional- oder Kommunalbehörde
      I.5)Haupttätigkeit(en)
      Allgemeine öffentliche Verwaltung

      Abschnitt II: Gegenstand

      II.1)Umfang der Beschaffung
      II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

      Nichtoffener Realisierungswettbewerb mit Ideenteil und vorgeschaltetem Auswahl-/Losverfahren „Dorferneuerung Neukirchen – Neuordnung des Schulareals“

      II.1.2)CPV-Code Hauptteil
      71221000 Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden
      II.2)Beschreibung
      II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
      71222000 Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen
      II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

      Auf Flurnummer 517/0 Gem. Neukirchen befindet sich die bisherige Grundschule, die noch in Betrieb ist, aber dem heutigen Bedarf nicht mehr entspricht. Eine im Jahr 2017 erstellte Machbarkeitsstudie mit einer überschlägigen Kostenermittlung hatte zum Ergebnis, dass ein Neubau günstiger zu erstellen ist als eine Generalsanierung mit Teilneubau. Deshalb will sie der Schulverband Neukirchen Etzelwang durch einen Neubau ersetzen. Für den Neubau stehen neben dem Bestandsgrundstück mit Zufahrt und Sportanlagen weitere, bisher landwirtschaftlich genutzte Flächen zur Verfügung. Konzeptabhängig ist auch der Erhalt, bzw. Teilerhalt mit Sanierung möglich oder die Umnutzung in Gemeinschaftsräume und Wohnungen.

      Im Fall eines Neubaus sollen die bestehenden Gebäude so lange erhalten bleiben, bis die neue Grundschule bezogen werden kann.

      Neben dem Neubau der Grundschule soll eine Mehrzweckhalle zur gemeinschaftlichen Nutzung zusammen mit einer Kleinsporthalle geschaffen werden.

      Die Gemeinde Neukirchen nimmt die Schulerneuerung zum Anlass, im Rahmen der Dorferneuerung das Schulareal und das angrenzende Gebiet städtebaulich neu zu ordnen. Das Wettbewerbsergebnis wird Bestandteil des zukünftigen Dorferneuerungskonzeptes Neukirchen. Dabei sollen auf dem bisherigen Schulgelände und/oder auf Flächen nordwestlich der Grasberger Straße im Rahmen des städtebaulichen Ideenteils Möglichkeiten einer zeitgemäßen und zukunftsfähigen Wohnnutzung aufgezeigt werden.

      Der Wettbewerb als Grundlage der städtebaulichen Neuordnung wird durch das Amt für Ländliche Entwicklung der Oberpfalz als Vorhaben in der Dorferneuerung gefördert.

      Die Auftraggeberin wird, wenn die Aufgabe realisiert wird, unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichts entsprechend der Einführungsbekanntmachung der Obersten Baubehörde v. 1.10.2013, Az. IIZ5-4634-001/13 zu den RPW einen der Preisträger mit den weiteren Planungsleistungen beauftragen. Er wird hierzu ein Verhandlungsverfahren nach § 14 Abs. 4 Nr. 8 VgV durchführen. Der Auftraggeber behält sich vor, zunächst nur mit dem Gewinner des 1. Preises und im Falle des Scheiterns dieser Verhandlungen mit allen Preisträgern oder gleich mit allen Preisträgern zu verhandeln. Bei Verhandlungen mit allen Preisträgern wird das Ergebnis des Wettbewerbs mit mindestens 40 % gewichtet.

      In Abhängigkeit von den haushaltsrechtlichen Rahmenbedingungen ist eine Beauftragung der Planung der Schulgebäude und der Mehrzweckhalle in den Leistungsphasen 1 bis 4 und nach Genehmigung und Förderzusage der Leistungsphase 5 nach HOAI 2021 § 35 Gebäudeplanung und § 40 Freianlagen vorgesehen.

      Die Ausloberin behält sich vor, in einer zweiten Stufe die jeweiligen Leistungsphasen 6 bis 9 zu beauftragen.

      II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
      Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

      Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

      III.1)Teilnahmebedingungen
      III.1.10)Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer:

      Ausschlussgründe:

      — Liegen in der Person des Teilnehmers Gründe vor, die in §4 Abs. 2 RPW aufgeführt sind, ist eine Teilnahme am WBW ausgeschlossen,

      — Voraussetzung für die Teilnahme am Verhandlungsverfahren ist eine Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§123, 124 GWB vorliegen (Angabe auf Formblatt IV.7.1 ausreichend).

      Auswahlkriterien (Nachfolgende Kriterien werden geprüft & in die Auswahlmatrix eingetragen. Die Bewerber, welche die Kriterien erfüllen, werden zum Losverfahren zugelassen. Aus diesen werden die Büros ausgelost, welche zur Teilnahme am WBW aufgefordert werden):

      — rechtsgültig unterschriebener Teilnahmeantrag (Formblatt IV.7), dazugehöriger Bewerberbogen (Formblatt IV.7.1),

      — Nachweis Berufszulassung (Eigenerklärung auf Formblatt IV.7.1 ausreichend),

      — Es sind geeignete Referenzen über vom Bewerber, Fertigstellung LPH 2 nach 2015, erbrachte Dienstleistungen aufzulisten (Formblatt III-10a). Es werden gem. §46 Abs. 3 Nr. 1 VgV nur die geforderten Angaben berücksichtigt: Beschreibung, Beträge, Daten, Empfänger.

      Mind. 1, max. 3 Projekte der Referenzliste sind aussagekräftig mit den folgenden geforderten Nachweisen darzustellen (Formblatt III-10b):

      — Nachweis einer Referenz: Neubau (HZ III §35 HOAI), unabhängig v. Größe und Kosten,

      — Nachweis einer Referenz: (HZ III §39 HOAI) unabhängig v. Größe und Kosten.

      Hinweis: Es müssen nicht alle Planungsanforderungen in einer Referenz nachgewiesen werden.

      — bei Bewerbergemeinschaft: das entsprechende Formblatt „Formblatt III.9“ ausfüllen.

      Eignungskriterien (zur Verhandlung nachzuweisen):

      — Berufshaftpflichtversicherung: Nachzuweisen ist eine Berufshaftpflichtversicherung mit den Deckungssummen von mind. 3 Mio. Eur für Personenschäden und über 1,5 Mio. EUR für sonstige Schäden bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen. Für die Freianlagen in Höhe von 1,5 Mio. EUR für Personenschäden und 500 000 EUR für sonstige Schäden. Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (also ohne Unterscheidung nach Schadensarten) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind. Die Ersatzleistung des Versicherers muss mind. das 2-fache der Deckungssumme pro Jahr betragen. Die Deckung für das Objekt muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Alternativ genügt die Vorlage einer Bestätigung eines entsprechenden Versicherungsunternehmens über eine entsprechende Versicherbarkeit im Auftragsfall,

      — Es sind geeignete Referenzen über vom Bewerber, Fertigstellung LPH 8 nach 2015, erbrachte Dienstleistungen aufzulisten (Formblatt III-10a). Es werden gem. §46 Abs. 3 Nr. 1 VgV nur die geforderten Angaben berücksichtigt: Beschreibung, Beträge, Daten, Empfänger.

      Mind. 1, max. 3 Projekte der Referenzliste sind aussagekräftig mit den folgenden geforderten Nachweisen darzustellen (Formblatt III-10b):

      — Nachweis einer Referenz: Neubau (HZ III §34 HOAI) unabhängig v. Größe und Kosten; LPH 2-8,

      — Nachweis einer Referenz (HZ III §39 HOAI) unabhängig v. Größe und Kosten.

      Hinweis: Es müssen nicht alle Planungsanforderungen in einer Referenz nachgewiesen werden.

      — die Teilnehmer am Verhandlungsverfahren müssen für den Bereich Gebäudeplanung über mind. 2 Mitarbeiter mit tech. Hochschulabschluss (Dipl.-Ing. oder vergleichbar) verfügen,

      — für Nachunternehmer sind im Verhandlungsverfahren die vorgenannten Erklärungen und – bezogen auf den jeweiligen Leistungsanteil – die Eignungsnachweise sowie eine Verpflichtungserklärung vorzulegen,

      — obige Nachweise ggf. durch Eignungsleihe nach §47 VgV.

      Zusätzliche Ausschlussgründe sind nicht vorhanden.

      III.2)Bedingungen für den Auftrag
      III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
      Die Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
      Beruf angeben:

      Architekten & Landschaftsarchitekten als Bewerbergemeinschaft, die am Tage der Bekanntmachung berechtigt sind, die jeweilige Berufsbezeichnung zu führen. Die Zusammenarbeit von Architekten mit Landschaftsarchitekten (Mitverfasser) ist zwingend erforderlich. Ebenfalls zugelassen sind Einzelbewerber mit beiden Qualifikationen. Die Durchführung des WBW-Verfahrens erfolgt nach VgV 2016 sowie RPW 2013.

      Abschnitt IV: Verfahren

      IV.1)Beschreibung
      IV.1.2)Art des Wettbewerbs
      Nichtoffen
      Anzahl der in Erwägung gezogenen Teilnehmer: 30
      IV.1.7)Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer:
      Almannai Fischer Architekten, München mit Uta Gehrhardt, Landschaftsarchitektin, München
      Stadt und Raum, Amberg mit SRAP Sedlak Rissland Architekten Partnerschaft, Nürnberg, studio B Landschaftsarchitektur, München
      Dömges Architekten AG, Regensburg mit Büttner+Klaus Landschaftsarchitekten PartGmbB, Untergolding
      Karlheinz Beer Architekt u. Stadtplaner BDA, Weiden mit stadt-land-fanck Landschaftsarchitekten, Tirschenreuth
      Nadja Häupl Architektin, München mit stautner + schäf Landschaftsarchitekten u. Stadtplaner Partnerschaft mbB, München
      Architekten Brummer und Retzer GmbH, Amberg mit Neidl + Neidl Landschaftsarchitekten u. Stadtplaner Partnerschaft mbB, Sulzbach-Rosenberg
      Hedrich Architekturbüro Architekten u. Innenarchitekten VFA, Sulzbach-Rosenberg mit Siegfried Lösch Landschaftsarchitekt, Amberg
      IV.1.9)Kriterien für die Bewertung der Projekte:

      Alle zur Beurteilung zugelassenen Arbeiten werden gemäß nachfolgend aufgeführten Gesichtspunkten beurteilt. Die Beurteilung erfolgt durchgängig nach einheitlichen Maßstäben vorbehaltlich Gewichtung durch das Preisgericht aus den Erkenntnissen der Wettbewerbsarbeiten:

      — Städtebauliches Konzept,

      — Erschließung,

      — Freianlagen,

      — Architektonische und räumliche Gestaltung,

      — Umsetzung des pädagogischen Konzeptes,

      — Erfüllung des Raumprogramms und der Funktionalität, Sicherheit,

      — Wirtschaftlichkeit in Bau und Betrieb.

      IV.2)Verwaltungsangaben
      IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge
      Tag: 15/07/2021
      Ortszeit: 16:00
      IV.2.3)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
      IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder Teilnahmeanträge verfasst werden können:
      Deutsch
      IV.3)Preise und Preisgericht
      IV.3.1)Angaben zu Preisen
      Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
      Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise:

      Die Wettbewerbssumme beträgt 70 000,00 EUR netto, als Preise folgendermaßen aufgeteilt:

      — 1. Preis 28 000,00 EUR,

      — 2. Preis 17 500,00 EUR,

      — 3. Preis 10 500,00 EUR,

      — Anerkennungen 14 000,00 EUR.

      IV.3.2)Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer:

      Sofern mit Preisen und Anerkennungen ausgezeichnete Wettbewerbsteilnehmer Mehrwertsteuer abführen, wird ihnen diese anteilig zusätzlich vergütet.

      Das Preisgericht ist berechtigt, die Gesamtsumme durch einstimmigen Beschluss anders zu verteilen.

      IV.3.3)Folgeaufträge
      Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den/die Gewinner des Wettbewerbs vergeben: ja
      IV.3.4)Entscheidung des Preisgerichts
      Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber/den Auftraggeber bindend: nein
      IV.3.5)Namen der ausgewählten Preisrichter:
      Prof. Mark Michaeli, Architekt, München (FP)
      Peter Kuchenreuther, Architekt, Marktredwitz (FP)
      Marion Resch-Heckel, Architektin, Kulmbach (FP)
      Markus Götz, Architekt, Amt f. ländl. Entwicklung, Tirschenreuth (FP)
      Franz Hilger, Landschaftsarchitekt, Landshut (st. stllv. FP)
      Peter Achatzi, Bürgermeister Gde. Neukirchen (SP)
      Roman Berr, Bürgermeister Gde. Etzelwang (SP)
      Irene Sperber, Schulverband Gde. Neukirchen (SP)
      Silke Gradl, Sachbearbeiterin Bauamt, Gde. Neukirchen (st. stllv. SP)

      Abschnitt VI: Weitere Angaben

      VI.3)Zusätzliche Angaben:

      Der Bewerber hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123,124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bewerber Vertretungsberechtigter in den letzten 2 Jahren- gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzabeitsbekämpfungsgesetz oder

      — gem. § 21 BA: 1 Arbeitsnehmerentsendegesetz oder

      — gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2 500 EUR belegt worden ist.

      Nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge oder formlose Anträge werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.

      Mehrfachbewerbungen führen zum Ausschluss vom Verfahren. Als Mehrfachbewerbungen gelten auch mehrere Bewerbungen von Einzelpersonen innerhalb verschiedener Bewerbungen von Bewerber- bzw. Arbeitsgemeinschaften.

      Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberanzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, behält sich der Auftraggeber vor, die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern gemäß §75 Abs. 6 VgV durch Los zu treffen.

      Zeitschiene:

      — Rückfragenfrist: 25.8.2021,

      — Abgabe der Planunterlagen: 13.10.2021,

      — Abgabe des Modells: 22.10.2021,

      — Preisgerichtssitzung: 08./9.11.2021,

      — Verhandlungsverfahren: 7.12.2021.

      VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
      VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
      Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Nordbayern
      Postanschrift: Postfach 606
      Ort: Ansbach
      Postleitzahl: 91511
      Land: Deutschland
      E-Mail: MjE1Z1ZjWFJTVlxSXl5WYx9fYGNVU1JqVmNfMWNWWB5eV2MfU1JqVmNfH1VW
      Telefon: +49 981531277
      Fax: +49 981531837
      VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
      Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

      Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen die Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

      VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
      Offizielle Bezeichnung: oberprillerarchitekten
      Postanschrift: Am Schöllgraben 18
      Ort: Hörmannsdorf
      Postleitzahl: 84187
      Land: Deutschland
      E-Mail: MjE3XFBYWy9eUVRhX2FYW1tUYVBhUldYY1RaY1RdHVNU
      Telefon: +49 870291480
      Fax: +49 870291339
      Internet-Adresse: www.oberprillerarchitekten.de
      VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
      11/06/2021
    © European Union, http://ted.europa.eu
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INFO-BOX

Ausschreibung veröffentlicht 16.06.2021
Ergebnis veröffentlicht 17.11.2021
Zuletzt aktualisiert 04.01.2022
Wettbewerbs-ID 2-424488 Status Kostenpflichtig
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