a) Nachweis der Berufsbefähigung, s. dazu auch B.5 Wettbewerbsteilnehmer,
b) Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung. Der Teilnehmer hat Nachweise über die folgenden Haftpflichtdeckungssummen bzw. eine Erklärung des Versicherers über die mögliche Anpassung der Versicherungssummen im Auftragsfall zu erbringen: Haftpflicht Deckungssumme Personenschäden: 1,0 Mio. EUR, Haftpflicht Deckungssumme sonstige Schäden: 0,25 Mio. EUR. Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache dieser Versicherungssumme beträgt. Der Versicherungsnachweis darf nicht älter als 12 Monate zum Zeitpunkt der Einreichung der Eignungsnachweise sein. Sollte der Teilnehmer die Deckungssummen nicht erreichen, ist eine Bestätigung des jeweiligen Versicherers nötig, dass im Falle des Zuschlags der Vertrag auf die entsprechende Versicherungshöhe erweitert oder ein neuer Vertrag abgeschlossen wird. Der Nachweis ist von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft in voller Höhe zu er-bringen. Falls ein Nachunternehmer eingesetzt wird, der zur Erfüllung der Mindestanforderungen oder der Eignungsleihe dient, ist auch insoweit dieser Nachweis für den Nachunternehmer in voller Höhe zu erbringen. Für sonstige Nachunternehmer muss kein Nachweis erbracht werden,
c) Angaben zu Unterauftragnehmern, deren Kapazitäten gem. § 36 VgV 2016 in Anspruch genommen werden, Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers beifügen,
d) Angaben zur Inanspruchnahme der Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe), gem. § 47 (1) VgV 2016, Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers beifügen,
e) Eigenerklärung zur Unabhängigkeit von Ausführungs- und Lieferinteressen § 73 (3) VgV 2016; f) Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen, Vorlage der Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 GWB, § 123 Abs. 4 GWB sowie gem. § 124 Abs.1 GWB vorliegen,
g) Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit gem. § 46 (1) und (3) Nr. 1 VgV 2016 i. V. m. § 75 (5) VgV 2016, insbesondere mit der Darstellung der Gesamtkoordinierung am Ort von Projektbeginn an durch geeignete Maßnahmen, sowie Darstellung der Betreuung der einzelnen Planungsschritte bis hin zur baulichen Abwicklung vor Ort zur Sicherstellung des engen Austausches mit der Auftraggeberin und des Werkerfolges.; Angabe eines Mindestreferenzprojektes 1 zum Nachweis von Objektplanungsleistungen Gebäude und Innenräume für einen Neubau eines abgeschlossenen, übergebenen und in Betrieb befindlichen Bauvorhabens, öffentlicher oder nichtöffentlicher Auftraggeber, Fertigstellung nach dem 1.3.2014 (Übergabe Nutzer), Honorarzone mind. III, mind. LP 3-8, Bausumme KG 300 + 400: mind. 0,8 Mio. EUR inkl. MwSt.; Angabe eines Mindestreferenzprojektes 2 zum Nachweis von Objektplanungsleistungen Gebäude und Innenräume für Bauen im Bestand, Umbau, An- bzw. Erweiterungsbau, abgeschlossen, übergeben und in Betrieb befindlich, öffentlicher oder nichtöffentlicher Auftraggeber, Fertigstellung nach dem 1.3.2014 (Übergabe Nutzer), Honorarzone mind. III, mind. LP 3-8, Bausumme KG 300 + 400: mind. 0,5 Mio. EUR inkl. MwSt.; Ergänzend zu Ref. 1 oder 2 soll die Darstellung der Erfahrung im Umgang mit Beantragung/Verwendungsnachweis von Fördermitteln angegeben werden.