WETTBEWERBSBEKANNTMACHUNG
Dieser Wettbewerb fällt unter Richtlinie 2004/18/EG
ABSCHNITT I: ÖFFENTLICHER AUFTRAGGEBER/AUFTRAGGEBER
I.1) NAME, ADRESSEN UND KONTAKTSTELLE(N)
Bau- und Liegenschaftsbetrieb Nordrhein-Westfalen NL Düsseldorf
Eduard-Schulte Straße 1
Kontakt: Bau- und Liegenschaftsbetrieb Nordrhein-Westfalen NL Düsseldorf
40225 Düsseldorf
DEUTSCHLAND
E-Mail: MTJiLGNnbGlfc2Q+YGpgLGxwdSxiYw==
Fax +49 21161707-573
Internet-Adresse(n)
www.blb.nrw.de und www.evergabe.nrw.de
Weitere Auskünfte erteilen: die oben genannten Kontaktstellen
Verdingungs-/Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich
Unterlagen für ein dynamisches Beschaffungssystem) sind erhältlich bei:
Bau- und Liegenschaftsbetreib Nordrhein-Westfalen NL Düsseldorf
Eduard-Schulte Straße 1
40225 Düsseldorf
DEUTSCHLAND
Internet: www.evergabe.nrw.de
Angebote, Anträge auf Teilnahme oder Interessenbekundungen sind zu richten
an: die oben genannten Kontaktstellen
I.2) ART DES ÖFFENTLICHEN AUFTRAGGEBERS UND HAUPTTÄTIGKEIT(EN)
Sonstiges Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW, teilrechtsfähiges
Sondervermögen des Landes Nordrhein-Westfalen
Allgemeine öffentliche Verwaltung
ABSCHNITT II: GEGENSTAND DES WETTBEWERBS/BESCHREIBUNG DES PROJEKTS
II.1) BESCHREIBUNG
II.1.1) Bezeichnung des Wettbewerbs/Projekts durch den öffentlichen
Auftraggeber/den Auftraggeber
Instandsetzung und Erweiterung des Polizeipräsidiums Düsseldorf.
II.1.2) Kurze Beschreibung
Der Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW (BLB NRW) beabsichtigt, das
bestehende Polizeipräsidium am Jürgensplatz in Düsseldorf vollständig
instand zu setzen, um Büroflächen und um eine zweigeschossige Tiefgarage
zu ergänzen. Bei den Bestandsgebäuden Polizeipräsidium und dem
benachbarten Ministerium für Bauen und Verkehr NRW am Jürgensplatz handelt
es sich um denkmalgeschützte, historisch bedeutsame Gebäude (Bauzeit 1929
bis 1933), deren Umgang in der Planung ein besonderer Augenmerk zukommt.
Der Erweiterungsbau für den Ausbau des Polizeipräsidiums sollen eine
Fläche von 5 109 qm (NF 1 – 6 gemäß DIN 277, Teil 2, Tabelle 1, Stand
2005) umfassen und das jetzige Gebäudeensemble mit einer Fläche von 34 300
m² BGF ergänzen. Darüber hinaus sind die im Altbau durch die Anbindung
wegfallenden Büroflächen im Erweiterungsbau vorzusehen. Verbindliche
Grundlagen des Wettbewerbs sind unter anderem ein detailliertes Raum- und
Funktionsprogramm sowie Rahmenbedingungen zur Einhaltung der hohen
Anforderungen an die Berücksichtigung der Lebenszykluskosten
(Flächenkennwerte, Energiestandard etc.).
Im Rahmen dieser Planungsaufgabe soll auch die städtebauliche Einbindung
der anliegenden öffentlichen und nichtöffentlichen Gebäude verbessert
werden, sowie die Realisierung einer städtebaulichen Verbindung vom
Landtag über den Jürgensplatz in Richtung Schwanenspiegel, die den
Stadtteil Düsseldorf-Unterbilk näher an den Rhein bindet, ermöglicht
werden. Hier liegt die Chance, eine neue städtebauliche und
freiraumplanerische Ordnung für den Standort zu konzipieren. Eine
Neugestaltung des Rheinparks selbst ist dabei nicht Bestandteil der
Aufgabe.
Gegenstand ist weiterhin die Entwicklung eines Konzeptes für die
technische Gebäudeausrüstung. Im Zuge der Wettbewerbsvorbereitung wurden
Grundlagen für ein zu entwickelndes Energiekonzept des Erweiterungsbaus
erarbeitet. Die Vorschläge zum Energiekonzept basieren auf einer
Bestandsaufnahme des Altbaus sowie einem Raumprogramm des
Erweiterungsbaus. Der Fokus lag dabei auf der Darstellung der Energie- und
Medienversorgung des Bestandsgebäudes. Hier wurden Vorschläge für die
zentrale Technik bzw. die zukünftige Medienversorgung des Bestandsgebäudes
und des Erweiterungsbaus erarbeitet. Darüber hinaus formuliert das
Energiekonzept die wesentlichen Anforderungen an die bauliche Hülle sowie
die dezentrale Technische Ausrüstung des Erweiterungsbaus. Die finale
Konzepterarbeitung und Darstellung des Energiekonzeptes für den
Erweiterungsbau verbleibt in der Verantwortung der Wettbewerbsteilnehmer.
Ziel des ausgelobten Realisierungswettbewerbes ist es, unterschiedliche
Lösungsvorschläge zu erhalten und einen geeigneten Generalplaner für die
zu realisierenden Bauleistungen zu ermitteln. Die Generalplanerleistungen
umfassen alle erforderlichen Leistungen nach HOAI, insbesondere Leistungen
der Objektplanung, Freiraumplanung, technische Gebäudeausrüstung und
Energie sowie der Tragwerksplanung. Mit der Bewerbung um Teilnahme am
Wettbewerb wird die namentliche Benennung des vorgesehenen Projektteams
für die Objektplanung, die Freiraumplanung, die technische
Gebäudeausrüstung und Energie sowie für die Tragwerksplanung verlangt.
II.1.3) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
71200000, 71300000, 71400000
ABSCHNITT III: RECHTLICHE, WIRTSCHAFTLICHE, FINANZIELLE UND TECHNISCHE
INFORMATIONEN
III.1) KRITERIEN FÜR DIE AUSWAHL DER TEILNEHMER
Der Wettbewerb wird als einstufiger, begrenzt offener Wettbewerb mit
EU-weiter Ankündigung und vorgeschaltetem Losverfahren ausgelobt. Das
Wettbewerbsverfahren ist anonym. Die Wettbewerbssprache ist deutsch. Die
Teilnehmerzahl wird auf max. 20 begrenzt.
Der Wettbewerb wird nach den Regeln für die Auslobung von Wettbewerben
(RAW 2004) durchgeführt. Zulassungsbereich sind die Mitgliedstaaten des
Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) und des WTO-Dienstleistungsabkommens.
7 Büros werden direkt zur Teilnahme am Wettbewerb zugeladen. Zur Auswahl
der max. 13 weiteren Teilnehmer ist dem Wettbewerb ein Bewerbungsverfahren
gemäß VOF vorangestellt. Hiervon sollen 10 in der Kategorie "erfahren" und
3 in der Kategorie "jung" zur Teilnahme am Wettbewerb aufgefordert werden.
Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen des
Bewerbungsverfahrens werden die weiteren Teilnehmer durch ein Losverfahren
unter Rechtsaufsicht ermittelt.
Jeder Bewerber hat zu erklären, dass kein Ausschlusskriterium gemäß VOF §
4 gegen ihn vorliegt. Die Vergabestelle behält sich vor, einen
Bundeszentralregisterauszug oder Gewerbezentralregisterauszug anzufordern.
Jeder Bewerber hat zu bestätigen, dass eine Berufshaftpflichtversicherung
in Höhe von 3 000 000 EUR für Personen- und 5 000 000 EUR Sachschäden
besteht. Soweit ein solcher Nachweis nicht in der Höhe geführt werden
kann, ist zu erklären, dass im Auftragsfalle die Berufshaftpflicht
entsprechend abgeschlossen bzw. erhöht wird.
Zur Bewerbung zugelassen sind Generalplaner, die Referenzen über ihre
Eignung nachweisen können:
— Referenzobjekt für ein Verwaltungsgebäude mit einer Bruttogrundfläche
von insgesamt mind. 3 000 qm (Leistungsphasen mind. 3 bis 5,
Fertigstellung innerhalb der letzten 5 Jahre),
— Referenzobjekt für den Umbau/ Sanierung von einem umfassend
denkmalgeschützten Gebäude (Innen und Außen) in der Großenordnung von
mind. 3 000 qm (Fertigstellung innerhalb der letzten 5 Jahre),
— Referenzprojekt zur Freiflächengestaltung im Rahmen einer Planung von
Verwaltungsgebäuden im Zusammenhang mit Neubau- und Bestandsgebäuden
(Fertigstellung innerhalb der letzten 5 Jahre),
— Referenzprojekt Tragwerksplanung zu einem Verwaltungsgebäude
(Fertigstellung innerhalb der letzten 5 Jahre),
— Referenzprojekt zu einer TGA und Energieplanung innerhalb einer Planung
von Verwaltungsgebäuden im Zusammenhang mit Neubau- und Bestandsgebäuden
(Fertigstellung innerhalb der letzten 5 Jahre).
Von der Teilnahme ausgeschlossen sind:
Bewerber/Teilnehmer, die als Einzelner und/oder Mitglied einer
Bewerbergemeinschaft mehrere Bewerbungen einreichen oder am Tag der
Bekanntmachung angestellter oder freier Mitarbeiter eines Bewerbers/eines
Mitglieds einer Bewerbergemeinschaft sind oder die im Sinne des VOF § 16
Abs. 2 bevorzugt sein oder Einfluss haben können.
Von der Teilnahme ausgeschlossen werden können:
Bewerber/Teilnehmer, bei denen ein Ausschlusskriterium nach VOF § 4
gegeben ist und Bewerber, deren Bewerbungsunterlagen unvollständig
vorliegen.
Um gemäß VOF § 2 (4) auch Berufsanfänger und kleineren Büroorganisationen
angemessen zu beteiligen, behält der Auslober sich vor, auch solche
Bewerber zum Auswahlverfahren zuzulassen, die die oben genannten Nachweise
nicht voll erbringen können, sofern sie durch Vorlage von Projekten
geringerer Größe oder anderer Art, durch Wettbewerbserfolge in den letzten
5 Jahren, anerkennende Fachveröffentlichungen oder Architekturpreise
erwarten lassen, dass sie für die anstehende Planungsaufgabe geeignet
sind.
Als Berufsanfänger gelten jene Bewerber, deren Eintrag in eine
entsprechende Liste einer Architektenkammer nicht länger als 5 Jahre
zurückliegt oder jene Büros, deren Inhaber unter 40 Jahre alt sind
(Stichtag 15.6.2010).
Als kleinere Büroorganisation gelten jene Büros, die maximal 8 technische
Mitarbeiter (einschließlich der Büroinhaber) beschäftigen.
Bewerbung:
Bitte lassen Sie sich auf dem Vergabemarktplatz www.evergabe.nrw.de
registrieren. Danach können Sie einen Freischaltungsantrag für die o.g.
Maßnahme beantragen. Die Freischaltung erfolgt automatisch. Sobald Sie
frei geschaltet sind, finden Sie unter der Vergabe-Nr. 065-10-00875 in der
Rubrik "Dokumente" unter "Anschreiben" den vollständigen
Wettbewerbsbekanntmachungstext, aus dem Sie alle wichtigen Kriterien für
die Ausschreibung herauslesen können. Des Weiteren finden Sie ebenfalls
unter "Anschreiben" ein Bewerbungsformular für den Teilnahmeantrag.
Die Bewerbung zur Teilnahme am Wettbewerb ist unter Angabe des Kennwortes
'Polizeipräsidium Düsseldorf' und der Vergabe-Nr. 065-10-00875 bis
spätestens 27.7.2010, 14:00 Uhr (Eingang beim Bau- und
Liegenschaftsbetrieb NRW, Niederlassung Düsseldorf, Stab Projekteinkauf,
Eduard-Schulte-Straße 1, 40225 Düsseldorf) einzureichen.
Später eingehende Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden.
Als Bewerbungsformular ist zwingend der im Internet abrufbare Vordruck zu
verwenden (www.evergabe.nrw.de). Andere als die geforderten
Bewerbungsunterlagen oder unvollständige Bewerbungsunterlagen werden nicht
zugelassen. Falsche Angaben haben den Ausschluss zur Folge.
Von Büros, Partnerschaften oder ständigen Arbeitsgemeinschaften wird nur
eine Bewerbung akzeptiert – entsprechende Mehrfachbewerbungen haben den
Ausschluss aller Bewerbungen zur Folge.
Die ausgewählten Bewerber/innen werden umgehend über das Ergebnis der
Auswahl benachrichtigt. Auf schriftliche Anfrage kann das Protokoll der
Auswahl beim Wettbewerbsbetreuer (scheuvens+wachten, Friedenstraße 18,
44139 Dortmund) angefordert werden. Die Bewerbungsunterlagen werden nicht
zurückgesandt.
Die Bewerbung muss bestehen aus:
1. Den vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Formblättern mit
Angaben zu den oben genannten Nachweisen:
1.1) der Versicherung des Bewerbers, dass keine Ausschlusskriterien gemäß
VOF § 4 Abs. 6 und 9 gegen ihn vorliegen;
1.2) der Versicherung des Bewerbers, dass sich kein weiteres Mitglied
einer eventuell bestehenden Bürogemeinschaft bewirbt;
1.3) Referenzen, die die Beurteilung der gestalterischen Qualität, der
Fachkunde, Erfahrung und Zuverlässigkeit sowie der Leistungsfähigkeit
erlauben.
2. Dem Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer
Mindestdeckungssumme in Höhe von 3 000 000 EUR für Personen-, 5 000 000
EUR Sach- und Vermögensschäden. Soweit ein solcher Nachweis nicht in der
Höhe geführt werden kann, ist zu erklären, dass im Auftragsfalle die
Berufshaftpflicht entsprechend abgeschlossen bzw. erhöht wird.
3. Dem Nachweis der Führung der Berufsbezeichnung (Kopie der
Eintragungsurkunde oder der letzten Beitragsabrechnung oder bei
ausländischen Bewerbern ein Befähigungsnachweis entsprechend
EG-Richtlinie).
4. Für Berufsanfänger und kleine Büroorganisationen die die genannten
Nachweise in der beschriebenen Form nicht erbringen können: Dokumentation
sonstiger Planungen, Wettbewerbserfolge oder Architekturpreise sowie der
Nachweis für Berufsanfänger, dass der Eintrag in die entsprechende Liste
einer Architektenkammer nicht länger als 5 Jahre zurückliegt oder die
Büroinhaber für die Objektplanung nicht älter als 40 Jahre alt sind
(Stichtag 15.6.2010 - beizufügen ist eine Kopie des Personalausweises).
Die Planungen, Wettbewerbserfolge oder Architekturpreise müssen in Art
oder Umfang einen Vergleich mit den unter 1. geforderten Unterlagen
anderer Bewerber ermöglichen und von herausragender Qualität sein.
Bei Arbeitsgemeinschaften oder Partnerschaften müssen die Nachweise 1.1,
1.2, 1.3 und 2 von allen Mitgliedern erbracht werden.
III.2) TEILNAHME IST EINEM BESTIMMTEN BERUFSSTAND VORBEHALTEN
Ja
Die Teilnahme am Bewerbungsverfahren steht allen teilnahmeberechtigten
Generalplanern offen. Der Wettbewerb richtet sich an Generalplaner - die
Einbeziehung der Fachdisziplinen Objektplanung, Freianlagen, TGA und
Energie sowie Tragwerksplanung sind zwingende Voraussetzung. Die
Federführung der Generalplanerleistung obliegt dem Part der Architektur.
Hierfür gilt:
Zur Teilnahme zugelassen sind natürliche Personen, die am Tage der
Bekanntmachung.
— zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt/in berechtigt sind und
Mitglied einer Architektenkammer in Deutschland sind; oder,
— die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt/in nach § 2
BauKaG NRW und Geschäftssitz / Wohnsitz in dem vom EWR-Abkommen erfassten
Gebiet oder in einem sonstigen Drittstaat, sofern dieser ebenfalls
Mitglied des WTO-Dienstleistungsabkommens ist, haben; oder,
— zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt/in nach dem Recht des
jeweiligen Heimatstaates berechtigt und in einem der vorgenannten
ausländischen Gebietsbereichen ansässig sind. Ist die Berufsbezeichnung
gesetzlich nicht geregelt, bestimmen sich die fachlichen Anforderungen
nach der einschlägigen EG Richtlinie.
Teilnahmeberechtigt sind ferner juristische Personen, die am Tage der
Bekanntmachung folgende Zulassungsvoraussetzungen erfüllen:
— Geschäftssitz im Zulassungsbereich und,
— zum satzungsgemäßen Geschäftszweck gehören der Wettbewerbsaufgabe
entsprechende Planungsleistungen und,
— der bevollmächtigte Vertreter der Gesellschaft und der bzw. die
Verfasser der Wettbewerbsarbeit erfüllen die fachlichen Anforderungen, die
an natürliche Personen gestellt sind.
Wer am Tage der Bekanntmachung bei einem Teilnehmer angestellt ist oder in
anderer Form als Mitarbeiter an dessen Wettbewerbsarbeit mitwirkt, ist von
der eigenen Teilnahme ausgeschlossen.
Bei Arbeitsgemeinschaften von Architekten muss jedes Mitglied
teilnahmeberechtigt sein; dies gilt auch bei Beteiligung von freien
Mitarbeitern. Mitglieder von Arbeitsgemeinschaften sowie freie
Mitarbeiter, die an der Ausarbeitung einer Wettbewerbsarbeit beteiligt
waren, dürfen nicht zusätzlich am Wettbewerb teilnehmen. Der Generalplaner
hat eigenverantwortlich die fachliche Qualifikation seiner
Kooperationspartner zu prüfen.
Verstöße hiergegen, haben den Ausschluss sämtlicher Arbeiten zur Folge.
Fachberater unterliegen nicht den Teilnahmebedingungen.
ABSCHNITT IV: VERFAHREN
IV.1) ART DES WETTBEWERBS
Nichtoffen
Gewünschte Teilnehmerzahl Mindestzahl 7. / Höchstzahl 20
IV.2) NAMEN DER BEREITS AUSGEWÄHLTEN TEILNEHMER
1. Eller + Eller, Düsseldorf
2. Döring Dahmen Joeressen Architekten, Düsseldorf
3. JSWD Architekten, Köln
4. HPP Hentrich-Petschnigg & Partner GmbH + Co. KG, Düsseldorf
5. kister scheithauer gross architekten und stadtplaner GmbH, Köln
6. kadawittfeldarchitektur GmbH, Aachen
7. rheinflügel severin, Düsseldorf
IV.3) KRITERIEN FÜR DIE BEWERTUNG DER PROJEKTE
— Städtebauliche und architektonische Konzeption,
— Gestaltungsqualität und funktionale Qualität,
— Wirtschaftlichkeit,
— Realisierbarkeit.
Die Reihenfolge der oben aufgeführten Bewertungskriterien hat auf die
Gewichtung keinen Einfluss.
IV.4) VERWALTUNGSINFORMATIONEN
IV.4.1) Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber/beim Auftraggeber
065-10-00875
IV.4.2) Bedingungen für den Erhalt von Verdingungs-/Ausschreibungs- und
ergänzenden Unterlagen
Schlusstermin für die Anforderung von oder Einsicht in Unterlagen
27.7.2010 - 14:00
Die Unterlagen sind kostenpflichtig Nein
IV.4.3) Schlusstermin für den Eingang der Projekte bzw. Anträge auf
Teilnahme
27.7.2010 - 14:00
IV.4.4) Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an die
ausgewählten Bewerber
12.8.2010
IV.4.5) Sprache(n), in der (denen) Projekte oder Anträge auf Teilnahme
verfasst werden können
Deutsch.
IV.5) PREISE UND PREISGERICHT
IV.5.1) Es werden Preise vergeben
Ja
Zahl und Wert der zu vergebenden Preise Als Preisgeld steht eine Summe von
insgesamt 115.000 € (incl. aller Nebenkosten und incl. Mehrwertsteuer) zur
Verfügung. Folgende Verteilung ist vorgesehen:
1. Preis 46 000 EUR.
2. Preis 28 000 EUR.
3. Preis 18 000 EUR.
Anerkennungen 23 000 EUR.
Das Preisgericht kann einstimmig unter Beibehaltung der Gesamtsumme eine
andere Verteilung der Preisgelder beschließen.
IV.5.2) Angaben zu den Zahlungen an alle Teilnehmer
Über die Ausschüttung des Preisgeldes hinaus erfolgt keine weitere
Kostenerstattung.
IV.5.3) Folgeaufträge:
Nein
IV.5.4) Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen
Auftraggeber/den Auftraggeber bindend
Nein
IV.5.5) Namen der ausgewählten Preisrichter
1. siehe VI.2
ABSCHNITT VI: ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN
VI.1) WETTBEWERB IN VERBINDUNG MIT EINEM VORHABEN UND/ODER PROGRAMM, DAS
AUS GEMEINSCHAFTSMITTELN FINANZIERT WIRD
Nein
VI.2) SONSTIGE INFORMATIONEN
Ein Nachprüfungsantrag kann bei der Vergabekammer der Bezirksregierung
Düsseldorf, Cecilienallee 2, 40474 Düsseldorf bis zur Zuschlagserteilung
gestellt werden.
Nach der Preisverteilung durch das Preisgericht werden alle
ausgezeichneten Arbeiten zur Verhandlung aufgefordert. Wenn das Vorhaben
realisiert wird, wird dem Preisträger der Auftrag erteilt, der unter
Berücksichtigung der Bewertung des Preisgerichts und des Ergebnisses der
Verhandlungen die wirtschaftlich und qualitativ bestmögliche Leistung
erwarten lässt. Einzelaspekte und Gewichtung dieser Zuschlagskriterien
werden den Preisträgern vor Beginn der Verhandlungen mitgeteilt.
Der Auslober beabsichtigt, sobald und soweit das Vorhaben realisiert wird,
entsprechend den Empfehlungen des Preisgerichts einen oder mehrere der
Preisträger mit allen erforderlichen Leistungen der Generalplanung bis
einschließlich der Ausführungsplanung zu beauftragen.
Wenn ausnahmsweise die vollständige Ausführungsplanung für die Vergabe von
Bauleistungen nicht erforderlich ist, soll durch angemessene weitere
Beauftragung eines oder mehrerer Preisträger sichergestellt werden, dass
die Qualität des Wettbewerbsentwurfs realisiert wird (Z.B. Regeldetails,
Planfreigaben, Leistungsbeschreibung, Angebotsbewertung,
Qualitätskontrolle).
Weitere Leistungsphasen gemäß HOAI können stufenweise beauftragt werden.
Für den Fall einer Beauftragung wird das Preisgeld auf das Honorar nach
HOAI angerechnet.
Die Zusammensetzung des Preisgerichts wird mit Versand der
Wettbewerbsunterlagen bekannt gegeben.
Folgende Zusammensetzung ist vorgesehen:
Preisgericht:
— Hartmut Beuß, Innenministerium des Landes Nordrhein-Westfalen,
— Anne Katrin Bohle, Ministerium für Bauen und Verkehr des Landes NRW,
— Dr. Gregor Bonin, Tech. Beigeordneter der Landeshauptstadt Düsseldorf,
— Dirk Elbers, Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Düsseldorf,
— Prof. Dörte Gatermann, Köln,
— Prof. Manfred Hegger, Kassel,
— Prof. Ulrike Lauber, München,
— Prof. Franz Pesch, Herdecke,
— Ferdinand Tiggemann, Geschäftsführer des Bau- und Liegenschaftsbetrieb
NRW,
— Herbert Schenkelberg, Polizeipräsident Düsseldorf,
— Heiner Sommer, Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW,
— NN, Exern.
Folgende Terminkette ist vorgesehen:
Bekanntmachung (EU-Amtsblatt): 16.6.2010;
Bewerbung bis spätestens: 27.7.2010;
Auswahl der Teilnehmer: 30.7.2010;
Versand der Unterlagen: 12.8.2010;
Rückfragen bis: 6.9.2010;
Auftaktkolloquium: 15.9.2010;
Abgabe der Wettbewerbsarbeiten (Pläne): 25.10.2010;
Abgabe der Wettbewerbsarbeiten (Modell): 2.11.2010;
Preisgericht: 7.12.2010.
VI.3) RECHTSBEHELFSVERFAHREN/NACHPRÜFUNGSVERFAHREN
VI.3.2) Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Der
Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer
ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen
Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb von 8 Kalendertagen gerügt hat, 2. Verstöße
gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,
nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt
werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in
der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach
Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des
Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 101a Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt
unberührt.
VI.4) TAG DER ABSENDUNG DIESER BEKANNTMACHUNG:
16.6.2010